{"id":21995,"date":"2021-05-10T14:58:07","date_gmt":"2021-05-10T13:58:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/?p=21995"},"modified":"2021-05-12T09:44:47","modified_gmt":"2021-05-12T08:44:47","slug":"gueterstaende-in-der-ehe-was-kann-der-ehevertrag-regeln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/gueterstaende-in-der-ehe-was-kann-der-ehevertrag-regeln\/","title":{"rendered":"G\u00fcter\u00adst\u00e4n\u00adde in der Ehe: Was kann der Ehe\u00adver\u00adtrag regeln?"},"content":{"rendered":"<p>Ein Ehevertrag schafft f\u00fcr den Fall einer Trennung Klarheit \u00fcber die Aufteilung des Verm\u00f6gens. Das geschieht, indem sich die Eheleute f\u00fcr einen bestimmten G\u00fcterstand entscheiden. Hier liest du, was bei Zugewinngemeinschaft, G\u00fctergemeinschaft oder G\u00fctertrennung jeweils zu beachten ist und in welchen F\u00e4llen ein Ehevertrag besonders sinnvoll ist.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/prozesskostenrechner\/\">Ein Gerichtsverfahren bei Scheidung<\/a><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/prozesskostenrechner\/\"> kann teuer werden \u2013 hier erf\u00e4hrst du mehr dazu. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Was kann man im Ehe\u00adver\u00adtrag regeln?<\/h2>\n<p>Der Ehevertrag regelt im Scheidungsfall vor allem das Finanzielle: M\u00f6glich sind etwa von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vereinbarungen zum <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/leben-und-familie\/nachehelicher-unterhalt-was-nach-der-scheidung-gilt\/\">nachehelichen Unterhalt<\/a> und zum <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/leben-und-familie\/versorgungsausgleich-bei-scheidung-was-ist-das\/\">Versorgungsausgleich<\/a>.<a href=\"http:\/\/www.advocard.de\/info\/privat\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-21284 size-full\" title=\"Private Rechts\u00adschutz\u00adversicherung bei ADVOCARD\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/201019_Advocard_Teaser_Absicherung.jpg\" alt=\"Private Rechts\u00adschutz\u00adversicherung bei ADVOCARD\" width=\"300\" height=\"190\"><\/a><\/p>\n<p>Zudem kann der Ehevertrag den <strong>G\u00fcterstand<\/strong> der Eheleute bestimmen. Wird dazu vertraglich nichts festlegt, gilt bei einer Heirat oder der Eintragung einer Lebenspartnerschaft automatisch der G\u00fcterstand der Zugewinngemeinschaft. Jedes Paar sollte aber \u00fcberlegen, ob seine jeweiligen Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse es erfordern, einen Ehevertrag abzuschlie\u00dfen. In einigen F\u00e4llen mag anstelle der Zugewinngemeinschaft die G\u00fctertrennung passender sein \u2013 mehr dazu unten. Bei einer <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/ehescheidung-regelungen-fuer-eine-binationale-ehe\/\">binationalen Ehe<\/a> kann eine vertragliche Regelung ebenfalls sinnvoll sein.<\/p>\n<p><strong>Gut zu wissen:<\/strong> Ein Ehevertrag kann bei einer bestehenden Ehe oder Lebenspartnerschaft noch <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/leben-und-familie\/ehevertrag-nachtraeglich-abschliessen-ist-das-moeglich\/\">nachtr\u00e4glich geschlossen werden<\/a>. Soll der zun\u00e4chst gew\u00e4hlte G\u00fcterstand im Ehevertrag nachtr\u00e4glich ge\u00e4ndert werden, so ist auch das m\u00f6glich.<\/p>\n<h2>Die Zuge\u00adwinn\u00adge\u00admein\u00adschaft<\/h2>\n<p>Wer keinen Ehevertrag schlie\u00dft, lebt nach dem B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch (BGB) automatisch im G\u00fcterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Bei einer Trennung ist in erster Linie relevant, <strong>welches Verm\u00f6gen die Partner jeweils w\u00e4hrend der Ehe erwirtschaftet haben<\/strong>.<\/p>\n<p>Bei einer Scheidung erfolgt ein <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/leben-und-familie\/zugewinnausgleich-bei-scheidung-was-zu-beachten-ist\/\">Zugewinnausgleich<\/a> zwischen den Ex-Partnern: Das Verm\u00f6gen vor der Eheschlie\u00dfung und zum Zeitpunkt der Scheidung wird gegen\u00fcbergestellt. Die Differenz ist der Zugewinn. Hat Partner A w\u00e4hrend der Ehe mehr Zugewinn erwirtschaftet als Partner B, steht B die H\u00e4lfte der Differenz zwischen den Zugewinnbetr\u00e4gen als Ausgleich zu.<\/p>\n<p>Beispiel:<\/p>\n<ul>\n<li>Partner A hatte vor der Ehe Verm\u00f6gen im Wert von 100.000 Euro und bei der Scheidung von 300.000 Euro, also einen Zugewinn von 200.000 Euro.<\/li>\n<li>Partner B hatte bei der Hochzeit 25.000 Euro und bei der Scheidung 50.000 Euro, also einen Zugewinn von 25.000.<\/li>\n<li>Die Differenz der Zugewinne betr\u00e4gt 175.000 Euro, wovon 87.500 Euro als Zuge\u00adwinn\u00adaus\u00adgleich an Partner B&nbsp;gehen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Ausgleich erfolgt in der Regel in Geld \u2013 ein Anspruch auf bestimmte Verm\u00f6genswerte besteht nicht. Ein vor der Hochzeit angelegtes Verm\u00f6gensverzeichnis kann sp\u00e4ter m\u00f6glicherweise <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/mediation\/\">Streit verhindern<\/a>.<\/p>\n<p>Beide Ehepartner behalten bei einer Trennung jeweils das Verm\u00f6gen, das sie vor der Eheschlie\u00dfung besa\u00dfen.<\/p>\n<div id=\"attachment_21996\" style=\"width: 1034px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-21996\" class=\"wp-image-21996 size-large\" title=\"Paar t\u00e4tigt Unterschrift auf Vertrag\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/Streitlotse-Gueterstaende-Ehe-sorrapong-1024x472.jpg\" alt=\"Paar t\u00e4tigt Unterschrift auf Vertrag\" width=\"1024\" height=\"472\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/Streitlotse-Gueterstaende-Ehe-sorrapong-1024x472.jpg 1024w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/Streitlotse-Gueterstaende-Ehe-sorrapong-300x138.jpg 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/Streitlotse-Gueterstaende-Ehe-sorrapong-768x354.jpg 768w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/Streitlotse-Gueterstaende-Ehe-sorrapong.jpg 1140w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\"><p id=\"caption-attachment-21996\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9iStock.com\/sorrapong<\/p><\/div>\n<p><strong>Solange die Ehe als Zugewinngemeinschaft besteht, gibt es keinen Zugewinnausgleich.<\/strong> W\u00e4hrend der Ehe entstandenes Verm\u00f6gen geh\u00f6rt dann grunds\u00e4tzlich dem Ehepartner, der es erwirtschaftet hat. Gemeinsames Eigentum gibt es w\u00e4hrend der Ehe in diesem G\u00fcterstand nur, wenn die Eheleute beispielsweise gemeinsam einen Kaufvertrag unterschreiben. Wenn einer der Partner sein komplettes Verm\u00f6gen aufl\u00f6sen m\u00f6chte, hat der andere allerdings ein Einspruchsrecht (\u00a7 1365 BGB) \u2013 hier unterscheidet sich die Zugewinngemeinschaft von der G\u00fctertrennung.<\/p>\n<h2>Die G\u00fcter\u00adtren\u00adnung<\/h2>\n<p>Die G\u00fctertrennung ist ein sogenannter Wahlg\u00fcterstand. Das bedeutet: Ist sie gew\u00fcnscht, muss dies ausdr\u00fccklich in einem Ehevertrag festgehalten werden. Beim Aufsetzen des Vertrags hilft ein Notar, der den Ehevertrag auch beglaubigen muss.<\/p>\n<p>G\u00fctertrennung bedeutet, dass die <strong>Verm\u00f6gen beider Partner voneinander getrennt bleiben und auch nach einer Scheidung kein Zugewinnausgleich stattfindet<\/strong>. Die Partner k\u00f6nnen ihr jeweiliges Verm\u00f6gen allein verwalten und brauchen daf\u00fcr keine Zustimmung des anderen. Der finanziell schw\u00e4chere Partner ist bei einer Scheidung allerdings m\u00f6glicherweise im Nachteil.<\/p>\n<p>Sinnvoll ist die G\u00fctertrennung h\u00e4ufig, wenn einer der Partner ein <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/gewerblicher-rechtsschutz\/\">Unternehmen<\/a> besitzt und f\u00fcr den Fall der Scheidung ausschlie\u00dfen m\u00f6chte, dass der andere Partner Anspruch auf Auszahlung eines Teils des Betriebsverm\u00f6gens erhebt. Wer auf eine komplette G\u00fctertrennung verzichten m\u00f6chte, kann stattdessen auch <strong>Teile seines Verm\u00f6gens<\/strong> \u2013 etwa das Unternehmen \u2013 <strong>vertraglich vom Zugewinnausgleich im Fall einer Scheidung ausschlie\u00dfen<\/strong> lassen. Diese sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft ist f\u00fcr viele Paare die individuellere und damit passendere L\u00f6sung.<\/p>\n<p>Auch wenn beide Partner Verm\u00f6gen besitzen oder ein ann\u00e4hernd gleiches Gehalt beziehen und <strong>keiner finanziell auf den anderen angewiesen<\/strong> ist, eignet sich die G\u00fctertrennung \u2013 etwa bei Doppelverdienern ohne Kinder. Im Fall einer Scheidung kann die Trennung dann <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/rechtsschutzversicherung\/\">schnell, ohne Streit und ohne Forderungen<\/a> vollzogen werden.<\/p>\n<p><strong>Gut zu wissen<\/strong>: Die G\u00fctertrennung greift nicht f\u00fcr gemeinsame Ersparnisse sowie f\u00fcr gemeinsam erworbene G\u00fcter, in deren Kaufvertrag die Namen beider Partner stehen \u2013 zum Beispiel ein <strong>gemeinsames Haus<\/strong>. Ist die gemeinsame Anschaffung einer Immobilie geplant, dann kann der Ehevertrag bei G\u00fctertrennung bereits von vornherein regeln, was im Fall einer Scheidung damit passieren soll.<\/p>\n<div class=\"fazitbox\">\n<div class=\"fazitbox-titel\">G\u00fcter\u00adstand und Erbanspruch<\/div>\n<p>Der gew\u00e4hlte G\u00fcterstand hat Auswirkungen auf den Erbanspruch des \u00fcberlebenden Partners. Auch das sollten Paare bedenken, wenn sie \u00fcberlegen, einen Ehevertrag abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Bei der <strong>Zugewinngemeinschaft <\/strong>erbt der Ehepartner mindestens die H\u00e4lfte des Verm\u00f6gens seines verstorbenen Partners \u2013 und nicht, wie nach gesetzlicher Erbfolge vorgesehen, nur ein Viertel. Das zus\u00e4tzliche Viertel ist als pauschaler Zugewinnausgleich zu verstehen. Hatte der Verstorbene keine Kinder, erbt der Partner drei Viertel, das restliche Viertel entf\u00e4llt auf weitere Angeh\u00f6rige.<\/p>\n<p>Bei der <strong>G\u00fctertrennung<\/strong> gilt die <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/gesetzliche-erbfolge-dies-sollten-sie-wissen\/\">gesetzliche Erbfolge<\/a>. Stirbt einer der Partner und hinterl\u00e4sst Kinder oder Enkel (Erben erster Ordnung), erbt der \u00dcberlebende statt der H\u00e4lfte nur ein Viertel von dessen Verm\u00f6gen. Nur wenn der Verstorbene keine Kinder hatte, kann der Partner mehr erben.<\/p>\n<p>In der <strong>G\u00fctergemeinschaft<\/strong> erbt der \u00fcberlebende Partner grunds\u00e4tzlich ebenfalls nach gesetzlicher Erbfolge: ein Viertel vom Anteil des Partners am gemeinsamen Verm\u00f6gen (siehe unten), wenn dieser Kinder hinterl\u00e4sst, beziehungsweise die H\u00e4lfte, falls es nur Erben zweiter Ordnung gibt. Seinen eigenen Verm\u00f6gensanteil beh\u00e4lt der \u00fcberlebende Partner nat\u00fcrlich auch.<\/p>\n<\/div>\n<h2>Die G\u00fcter\u00adge\u00admein\u00adschaft<\/h2>\n<p>Auch die G\u00fctergemeinschaft ist ein Wahlg\u00fcterstand. <strong>Hier fusionieren die einzelnen Verm\u00f6gen des Paares<\/strong> \u2013 auch das vor der Ehe erwirtschaftete Verm\u00f6gen \u2013<strong> miteinander zu einem Gesamtgut. <\/strong>Den gemeinschaftlichen Verm\u00f6gensstand k\u00f6nnen beide oder nur ein Partner verwalten. Soll es nur einer sein, muss auch das im Ehevertrag stehen.<\/p>\n<p>Nicht mit zum Gesamtgut der Ehegatten geh\u00f6ren<\/p>\n<ul>\n<li>das <strong>Vor\u00adbe\u00adhalts\u00adgut <\/strong>jedes Partners: Das sind Ver\u00adm\u00f6\u00adgens\u00adge\u00adgen\u00adst\u00e4n\u00adde, die weiterhin nur einem der Partner geh\u00f6ren sollen. Was das ist, muss im Ehe\u00adver\u00adtrag aus\u00addr\u00fcck\u00adlich benannt werden.<\/li>\n<li>das <strong>Sondergut<\/strong> jedes Partners: Das sind Gegen\u00adst\u00e4n\u00adde, die gem\u00e4\u00df \u00a7 1417 BGB \u201cnicht durch Rechts\u00adge\u00adsch\u00e4f\u00adte \u00fcber\u00adtra\u00adgen werden k\u00f6nnen\u201d. Das k\u00f6nnen etwa unpf\u00e4nd\u00adba\u00adre Gehalts- und Unter\u00adhalts\u00adan\u00adspr\u00fc\u00adche oder Ren\u00adten\u00adan\u00adwart\u00adschaf\u00adten&nbsp;sein.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei einer Trennung m\u00fcssen sich die Partner einvernehmlich \u00fcber die Teilung des Gesamtguts verst\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>Die G\u00fctergemeinschaft erfordert gro\u00dfes Vertrauen der Partner zueinander und ist sehr konfliktanf\u00e4llig. So haften beispielsweise beide Partner voll f\u00fcr Anspr\u00fcche, die an den jeweils anderen gestellt werden \u2013 etwa bei Schadenersatzforderungen. Daher wird die G\u00fctergemeinschaft in der Praxis selten gew\u00e4hlt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Ehevertrag schafft f\u00fcr den Fall einer Trennung Klarheit \u00fcber die Aufteilung des Verm\u00f6gens. Das geschieht, indem sich die Eheleute f\u00fcr einen bestimmten G\u00fcterstand entscheiden. Hier liest du, was bei Zugewinngemeinschaft, G\u00fctergemeinschaft oder G\u00fctertrennung jeweils zu beachten ist und in welchen F\u00e4llen ein Ehevertrag besonders sinnvoll ist. Ein Gerichtsverfahren bei Scheidung kann teuer werden \u2013 [\u2026]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"wp_typography_post_enhancements_disabled":false,"footnotes":""},"categories":[35,78,81],"tags":[],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/21995"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=21995"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/21995\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":22017,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/21995\/revisions\/22017"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=21995"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=21995"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=21995"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}