{"id":21087,"date":"2020-07-07T17:40:57","date_gmt":"2020-07-07T16:40:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/?p=21087"},"modified":"2020-07-07T17:40:57","modified_gmt":"2020-07-07T16:40:57","slug":"studiengang-wechseln-wies-geht-und-was-zu-beachten-ist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/studiengang-wechseln-wies-geht-und-was-zu-beachten-ist\/","title":{"rendered":"Stu\u00addi\u00aden\u00adgang wechseln: Wie's geht und was zu beachten ist"},"content":{"rendered":"<p>Entspricht dein begonnenes Studium nicht deinen Erwartungen, kannst du theoretisch jederzeit den Studiengang wechseln. Das ist allerdings nicht immer ganz einfach. So musst du dich dabei unter Umst\u00e4nden ganz neu bewerben. Au\u00dferdem gibt es hinsichtlich Krankenkasse und BAf\u00f6G einiges zu beachten.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/360-grad\/\">Auch w\u00e4hrend des Studiums immer an deiner Seite &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Erst Studium abbrechen, dann Stu\u00addi\u00aden\u00adgang wechseln<\/h2>\n<p>Willst du den Studiengang wechseln, dann musst du zuerst dein begonnenes Studium aufgeben. Weil du das dann ohne Abschluss machst, entspricht das einem Studienabbruch. Erst nach der Exmatrikulation kannst du eine andere akademische Ausbildung beginnen. <strong>Wann und wo du einen neuen Anlauf nimmst, ist grunds\u00e4tzlich egal.<\/strong> Du kannst sofort in einem anderen Fach an derselben Hochschule neu durchstarten oder auch ein paar Jahre sp\u00e4ter Studiengang und Uni wechseln.<\/p>\n<p>Also alles kein Problem? Nicht ganz, denn das Prozedere kann mit gr\u00f6\u00dferem Aufwand verbunden sein. <strong>So verlangen manche Hochschulen, dass du dich daf\u00fcr neu bei ihnen f\u00fcrs Studium anmeldest.<\/strong> M\u00f6glicherweise sogar dann, wenn du deiner Uni treu bleiben und dort lediglich ein anderes Fach als bisher belegen willst. Deshalb ist es sinnvoll, sich vorher \u00fcber die jeweiligen Umst\u00e4nde eines Studienfachwechsels zu informieren. Dabei sind auch Fragen zur Krankenversicherung und gegebenenfalls BAf\u00f6G-Unterst\u00fctzung zu kl\u00e4ren. Eine gute Anlaufstelle daf\u00fcr ist die <strong>\u00f6rtliche Studienberatung<\/strong>.<\/p>\n<h2>Stu\u00addi\u00aden\u00adgang\u00adwech\u00adsel: Das ist wichtig<\/h2>\n<p>Ein Neustart muss nicht zwangsl\u00e4ufig mit dem ersten Semester beginnen. <strong>Es ist m\u00f6glich, in einem h\u00f6heren Fachsemester einzusteigen.<\/strong> Und zwar dann, wenn du nachgewiesene Leistungen aus dem ersten Studiengang auf den neuen anrechnen lassen kannst. Das geht, wenn sich Anforderungen f\u00fcr beide Fachbereiche \u00fcberschneiden oder \u00e4hnlich sind. Bei gro\u00dfen Unterschieden schwinden jedoch die Chancen daf\u00fcr. Trotzdem solltest du dich in jedem Fall danach bei der Studien\u00adfachberatung des neuen Studien\u00adgangs <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/beitragsrechner\/\">erkundigen<\/a>.<\/p>\n<p>Es ist auch ratsam, dort wegen etwaiger <strong>Bewerbungsfristen<\/strong> nachzufragen. In der Regel beginnt das Studium mit dem Wintersemester, h\u00f6here Fachsemester k\u00f6nnen jedoch im Sommersemester anfangen. Die Anmeldeverfahren variieren von Fachbereich zu Fachbereich und von Hochschule zu Hochschule.&nbsp;<a href=\"http:\/\/www.advocard.de\/info\/privat\/\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-18457 size-full\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Vererben_Vorsorgen_A-300x190.png\" alt=\"Mehr Informationen zum Thema Rechtsschutz\" width=\"300\" height=\"190\"><\/a><\/p>\n<h2>Stu\u00addi\u00aden\u00adgang wechseln und&nbsp;BAf\u00f6G<\/h2>\n<p>Bekommst du bislang finanzielle <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/ausbildung-und-studium\/bafoeg-voraussetzungen-wer-bekommt-die-ausbildungsfoerderung\/\">Unterst\u00fctzung nach dem Bundesausbildungsf\u00f6rderungsgesetz (BAf\u00f6G)<\/a>, solltest du mit dem zust\u00e4ndigen BAf\u00f6G-Amt kl\u00e4ren, ob du den staatlichen Zuschuss auch f\u00fcr den neuen Studiengang erh\u00e4ltst. <strong>Eine wichtige Rolle spielt dabei, wann du dein vorheriges Studium aufgegeben hast.<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>L\u00e4sst du dich bereits <strong>in deinem ersten Jahr<\/strong> an der Uni vor\u00ad\u00fcber\u00adge\u00adhend exma\u00adtri\u00adku\u00adlie\u00adren, ist die Wei\u00adter\u00adzah\u00adlung von BAf\u00f6G meist kein Problem. In dem ent\u00adspre\u00adchen\u00adden Antrag brauchst du noch nicht mal deine Motive f\u00fcr den Wechsel zu erkl\u00e4ren. Du musst ihm lediglich die Exma\u00adtri\u00adku\u00adla\u00adti\u00adons\u00adbe\u00adschei\u00adni\u00adgung beif\u00fcgen.<\/li>\n<li>Brichst du zwecks Stu\u00addi\u00aden\u00adwech\u00adsel <strong>mit dem Ende des dritten Fach\u00adse\u00admes\u00adters<\/strong> ab, reicht die Exma\u00adtri\u00adku\u00adla\u00adti\u00adons\u00adbe\u00adschei\u00adni\u00adgung allein nicht mehr aus. Zus\u00e4tz\u00adlich musst du deine Ent\u00adschei\u00addung gegen\u00fcber du dem BAf\u00f6G-Amt begr\u00fcnden.<\/li>\n<li>Bei einem Abbruch <strong>ab dem vierten Fach\u00adse\u00admes\u00adter<\/strong> ist die Wei\u00adter\u00adzah\u00adlung von BAf\u00f6G an deutlich strengere Regeln gekn\u00fcpft. In dem Fall musst du den Schritt f\u00fcr den Stu\u00addi\u00aden\u00adgang\u00adwech\u00adsel mit soge\u00adnann\u00adten <strong>unab\u00adweis\u00adba\u00adren Gr\u00fcnden<\/strong> Das sind zwingende Umst\u00e4nde, f\u00fcr die du nicht ver\u00adant\u00adwort\u00adlich bist und die eine Fort\u00adset\u00adzung deines bis\u00adhe\u00adri\u00adgen Studiums ver\u00adhin\u00addern. Das kann bei\u00adspiels\u00adwei\u00adse eine Erkran\u00adkung&nbsp;sein.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Neben der weiteren Bewilligung von BAf\u00f6G kommt es auch auf die gew\u00e4hrte <strong>Dauer der Zahlung<\/strong> an. Die h\u00e4ngt davon ab, wie oft du einen Studiengangwechsel vornimmst. Bei einem Mal bekommst du BAf\u00f6G ganz normal bis zum Ende der Regelstudienzeit des jeweiligen Fachs. <strong>Wechselst du jedoch \u00f6fter, werden dir Semester abgezogen, sodass der Zuschuss voraussichtlich nicht mehr bis zum Ende deines Studiums reichen wird.<\/strong><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-21089 size-large\" title=\"\u00a9 iStock.com\/DaniloAndjus\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/Streitlotse-Ratgeber-Studiengang-wechseln-DaniloAndjus-1024x472.jpg\" alt=\"Studiengang wechseln: Wie's geht und was zu beachten ist\" width=\"1024\" height=\"472\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/Streitlotse-Ratgeber-Studiengang-wechseln-DaniloAndjus-1024x472.jpg 1024w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/Streitlotse-Ratgeber-Studiengang-wechseln-DaniloAndjus-300x138.jpg 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/Streitlotse-Ratgeber-Studiengang-wechseln-DaniloAndjus-768x354.jpg 768w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/Streitlotse-Ratgeber-Studiengang-wechseln-DaniloAndjus.jpg 1140w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\"><\/p>\n<h2>Stu\u00addi\u00aden\u00adgang wechseln und Krankenkasse<\/h2>\n<p>Ist f\u00fcr einen Studienfachwechsel eine Neubewerbung erforderlich, musst du bei der Immatrikulation eine Versicherungsbescheinigung deiner Krankenkasse vorlegen. Bist du privat versichert, brauchst du au\u00dferdem die Befreiungsbescheinigung deiner letzten gesetzlichen Krankenkasse. Ansonsten gilt:<\/p>\n<ul>\n<li>Bist du <strong>fami\u00adli\u00aden\u00adver\u00adsi\u00adchert<\/strong>, \u00e4ndert sich f\u00fcr dich zun\u00e4chst nichts. Du kannst also bis zu deinem 25. Lebens\u00adjahr \u00fcber deine Eltern gesetz\u00adlich ver\u00adsi\u00adchert bleiben. Erst danach oder bei einem eigenen Einkommen von monatlich mehr als 450 Euro (<a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitsvertrag\/minijob-welche-rechte-haben-minijobber\/\">Minijob<\/a>) musst du dich selbst ver\u00adsi\u00adchern, bei\u00adspiels\u00adwei\u00adse in der <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/ausbildung-und-studium\/studentische-krankenversicherung-doktorand-ist-kein-student\/\"><strong>Kran\u00adken\u00adver\u00adsi\u00adche\u00adrung der Studenten (KVdS)<\/strong><\/a>. Bist dort bereits pflicht\u00adver\u00adsi\u00adchert, bleibt f\u00fcr dich bei einem Stu\u00addi\u00aden\u00adgang\u00adwech\u00adsel ebenfalls alles beim&nbsp;Alten.<\/li>\n<li>Aller\u00addings solltest du die <strong>Dauer der Ver\u00adsi\u00adche\u00adrungs\u00adpflicht im Auge behalten<\/strong>. Sie endet sp\u00e4\u00adtes\u00adtens mit Voll\u00adendung des 30. Lebens\u00adjah\u00adres. Ab dann giltst du in der gesetz\u00adli\u00adchen Ver\u00adsi\u00adche\u00adrung als frei\u00adwil\u00adlig ver\u00adsi\u00adchert und musst deutlich h\u00f6here Beitr\u00e4ge zahlen. Daran \u00e4ndert auch ein Stu\u00addi\u00aden\u00adfach\u00adwech\u00adsel nichts.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Entspricht dein begonnenes Studium nicht deinen Erwartungen, kannst du theoretisch jederzeit den Studiengang wechseln. Das ist allerdings nicht immer ganz einfach. So musst du dich dabei unter Umst\u00e4nden ganz neu bewerben. 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