{"id":20773,"date":"2021-06-15T10:00:54","date_gmt":"2021-06-15T09:00:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/?p=20773"},"modified":"2021-06-15T15:45:29","modified_gmt":"2021-06-15T14:45:29","slug":"kita-gebuehr-abitur-co-corona-aus-verwaltungsrechtlicher-sicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/kita-gebuehr-abitur-co-corona-aus-verwaltungsrechtlicher-sicht\/","title":{"rendered":"Kita-Geb\u00fchr, Abitur &amp; Co.: Corona aus ver\u00adwal\u00adtungs\u00adrecht\u00adli\u00adcher&nbsp;Sicht"},"content":{"rendered":"<p>Kitas, Schulen und Beh\u00f6rden \u00fcber Monate geschlossen oder im Notbetrieb: Das Coronavirus hatte massive Auswirkungen auf Einrichtungen, die unter die \u00f6ffentliche Verwaltung fallen. Mit noch immer sp\u00fcrbaren Folgen f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung. Was f\u00fcr Verbraucher aktuell wichtig ist, liest du hier.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/360-grad\/\">\u00c4rger mit Beh\u00f6rden? Wir setzen uns f\u00fcr deine Rechte ein! &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>1. Kita-Geb\u00fchren<a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/privat\/\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-21284 size-full\" title=\"Private Rechts\u00adschutz\u00adversicherung von ADVOCARD\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/201019_Advocard_Teaser_Absicherung.jpg\" alt=\"Mehr Informationen zum Thema Private Rechts\u00adschutz\u00adversicherung\" width=\"300\" height=\"190\"><\/a><\/h2>\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/coronavirus-was-gilt-fuer-arbeitnehmer-bei-kita-und-schulausfall\/\">Kindertagesst\u00e4tten wurden im Zuge des Lockdowns geschlossen<\/a> oder boten lange Zeit nur eine Notbetreuung an. Mit sinkenden Corona-Inzidenzwerten kehren viele Kitas nach und nach in den Normalbetrieb zur\u00fcck.<\/p>\n<p><strong>Ob Eltern auch f\u00fcr die Ausfallzeiten Kita-Geb\u00fchren zahlen m\u00fcssen, h\u00e4ngt vom jeweiligen Wohnort ab.<\/strong> Es gelten die Regelungen der jeweiligen Kommune oder des Bundeslandes. Und die fallen teilweise recht unterschiedlich aus. Manche Kommunen haben die Geb\u00fchren f\u00fcr die Zeit des Lockdowns ausgesetzt. Andere erstatten erhobene Beitr\u00e4ge r\u00fcckwirkend, manche allerdings auch nur teilweise.<\/p>\n<p>Gibt es eine<strong> landesweite Regelung<\/strong> f\u00fcr die Erstattung der Elternbeitr\u00e4ge, dann ist sie f\u00fcr alle Kommunen im Bundesland verbindlich. Solche einheitlichen Regelungen zur Kitageb\u00fchren-Erstattung bei coronabedingter Schlie\u00dfung legten Anfang 2021 zun\u00e4chst Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Baden-W\u00fcrttemberg fest. Andere Bundesl\u00e4nder zogen sp\u00e4ter nach, so etwa Th\u00fcringen und Sachsen-Anhalt.<\/p>\n<p>Aber auch die L\u00e4nder-Regelungen sind alles andere als einheitlich:<\/p>\n<ul>\n<li>Teilweise werden die Kosten f\u00fcr Aus\u00adfall\u00adzei\u00adten komplett erlassen, zum Teil \u00fcbernimmt das Land einen Gro\u00dfteil der Geb\u00fchren, Eltern m\u00fcssen jedoch einen Eigen\u00adan\u00adteil zahlen.<\/li>\n<li>Dabei spielt es meist auch eine Rolle, ob die Not\u00adbe\u00adtreu\u00adung in Anspruch genommen wurde oder&nbsp;nicht.<\/li>\n<li>Auch die Zeitr\u00e4ume, f\u00fcr die die Kita-Geb\u00fchren (teilweise) erstattet werden, k\u00f6nnen sich je nach Bun\u00addes\u00adland unterscheiden.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Gibt es in einem Bundesland keine einheitliche Regelung<\/strong>, d\u00fcrfen die Kommunen selbst festlegen, inwiefern Kita-Geb\u00fchren f\u00fcr Ausfallzeiten erstattet werden. Ansprechpartner f\u00fcr Eltern ist in jedem Fall die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, da sie die Kita-Geb\u00fchren erhebt.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> Abitur<\/strong><strong>, Abschluss\u00adpr\u00fc\u00adfun\u00adgen und frei\u00adwil\u00adli\u00adge Wie\u00adder\u00adho\u00adlung des Schuljahres<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Abiturpr\u00fcfungen und andere schulische Abschlusspr\u00fcfungen fanden 2021 in allen Bundesl\u00e4ndern statt. Trotz des Lockdowns war vorbereitender Pr\u00e4senzunterricht f\u00fcr Abschlussklassen m\u00f6glich beziehungsweise geh\u00f6rten sie zu den ersten Sch\u00fclern, die wieder zur\u00fcck in die Schulen durften.<\/p>\n<p>Die Bundesl\u00e4nder trugen den besonderen Belastungen der Abschlussklassen Rechnung und erlie\u00dfen zum Teil <strong>erleichternde Regelungen<\/strong>, auf die sich die Kultusministerkonferenz (KMK) Anfang 2021 als Optionen verst\u00e4ndigt hatte. Zum Beispiel:<\/p>\n<ul>\n<li>Ver\u00adschie\u00adbung der Termine f\u00fcr die Abiturpr\u00fcfungen<\/li>\n<li>gr\u00f6\u00dfere Fle\u00adxi\u00adbi\u00adli\u00adt\u00e4t der Schulen bei der The\u00admen\u00adaus\u00adwahl je nach konkret behan\u00addel\u00adtem Unterrichtsstoff<\/li>\n<li>mehr Arbeits\u00adzeit w\u00e4hrend der Abschlusspr\u00fcfungen<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Wer die Abschlusspr\u00fcfung beziehungsweise das Abitur 2021 nicht bestanden hat<\/strong>, soll das <strong>Schuljahr wiederholen<\/strong> k\u00f6nnen, ohne dass das zus\u00e4tzliche Jahr auf die Schulzeit angerechnet wird, so der Beschluss der KMK. Einige Bundesl\u00e4nder, etwa Niedersachsen und Hamburg, er\u00f6ffnen zudem die M\u00f6glichkeit einer freiwilligen Wiederholung des aktuellen Schuljahres f\u00fcr alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-21686 size-large\" title=\"\u00a9 istock.com\/pixdeluxe\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Streitlotse-Corona-Verwaltungsrecht-pixdeluxe-1024x472.jpg\" alt=\"Kita-Geb\u00fchr, Abitur &amp; Co.: Corona aus verwaltungsrechtlicher Sicht\" width=\"1024\" height=\"472\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Streitlotse-Corona-Verwaltungsrecht-pixdeluxe-1024x472.jpg 1024w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Streitlotse-Corona-Verwaltungsrecht-pixdeluxe-300x138.jpg 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Streitlotse-Corona-Verwaltungsrecht-pixdeluxe-768x354.jpg 768w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Streitlotse-Corona-Verwaltungsrecht-pixdeluxe.jpg 1140w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\"><\/p>\n<h2>3. Nutzung von eigenen Feri\u00aden\u00adwoh\u00adnun\u00adgen bzw. Zweitwohnsitzen<\/h2>\n<p>Das Verbot touristischer \u00dcbernachtungen hat im ersten Lockdown 2020 f\u00fcr viel \u00c4rger zwischen Besitzern von Ferienwohnungen und Anwohnern sowie Beh\u00f6rden am <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/mieten-und-wohnen\/zweitwohnsitz-anmelden-darauf-muessen-sie-achten\/\">Zweitwohnsitz<\/a> gesorgt. Einige Bundesl\u00e4nder verh\u00e4ngten Einreiseverbote, sodass Ferienhausbesitzer ihr Eigentum nicht mehr erreichen konnten. Zudem galt in manchen Landkreisen ein Nutzungsverbot f\u00fcr Nebenwohnungen. Die Verwaltungsgerichte entschieden damals unterschiedlich \u00fcber Anreisen und \u201cAusweisungen\u201d von Ferienhausbesitzern.<\/p>\n<p>Mittlerweile sind fast \u00fcberall in Deutschland \u2013 abh\u00e4ngig von der \u00f6rtlichen Inzidenz \u2013 touristische \u00dcbernachtungen in Hotels und anderen Unterk\u00fcnften wieder erlaubt (Stand: 15. Juni 2021). Besitzer von privaten Zweit- und Ferienwohnungen durften diese an vielen Orten schon vorher wieder nutzen.<\/p>\n<p>Wichtig: Du solltest dich trotzdem vorher \u00fcber die vor Ort <strong>geltenden Test- und Hygienevorgaben <\/strong>informieren. Die Hygieneregeln etwa am Strand und im Restaurant gelten auch f\u00fcr Zweitwohnungsbesitzer, w\u00e4hrend sie von der generellen Testpflicht bei Anreise, die f\u00fcr Beherbergungsbetriebe gilt, befreit sein k\u00f6nnen. F\u00fcr den Besuch einzelner Gesch\u00e4fte und Einrichtungen kann trotzdem eine Testpflicht gelten.<\/p>\n<h2>4. Antr\u00e4ge auf Arbeits\u00adlo\u00adsen\u00adgeld und Hartz&nbsp;IV<\/h2>\n<p>Jobcenter und Arbeitsagenturen sind aufgrund der Corona-Pandemie f\u00fcr den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen, Termine vor Ort finden nur in Ausnahmef\u00e4llen statt. Antr\u00e4ge auf Arbeitslosengeld I (ALG I) und II (besser bekannt als Hartz IV) m\u00fcssen deshalb derzeit nicht pers\u00f6nlich gestellt werden. Du kannst den Antrag telefonisch oder \u00fcber den <a href=\"https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/eservices\">Online-Service der Arbeitsagentur<\/a> anfordern.<\/p>\n<p>Empf\u00e4nger von <strong>ALG I<\/strong>, deren Anspruch urspr\u00fcnglich noch im Jahr 2020 ausgelaufen w\u00e4re, erhielten die Leistung gem\u00e4\u00df einer Sonderregelung im Rahmen des sogenannten Sozialschutzpakets II <strong>drei Monate l\u00e4nger<\/strong>. L\u00e4uft der urspr\u00fcngliche Bewilligungszeitraum allerdings erst im Jahr 2021 aus, gilt die Sonderregelung nicht mehr. Das hat das Hessische Landessozialgericht im April 2021 best\u00e4tigt (AZ L 7 AL 42\/21 B ER).<\/p>\n<p>Aufgrund der Corona-Krise gibt es vor\u00fcbergehende <strong>Erleichterungen bei Hartz IV: <\/strong>Die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse und Angemessenheit der Wohnverh\u00e4ltnisse werden vor\u00fcbergehend bis vorerst 31. Dezember 2021 nur eingeschr\u00e4nkt gepr\u00fcft. Rechtliche Grundlage ist der aufgrund der Corona-Pandemie eingef\u00fchrte \u00a7 67 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Durch den <strong>Wegfall der zeitaufwendigen Verm\u00f6genspr\u00fcfung<\/strong> kann das ALG II schneller ausgezahlt werden.<\/p>\n<p>Im Rahmen des sogenannten Sozialschutzpaket III erhielten ALG-II-Empf\u00e4nger im Mai 2021 zudem eine Einmalzahlung in H\u00f6he von 150 Euro, um h\u00f6here Kosten durch die Corona-Pandemie aufzufangen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/gesundheit\/corona-alles-was-du-wissen-musst\/\">Kontaktverbot, Beruf, Reisen \u2013 alle wichtigen Infos rund um Corona im \u00dcberblick. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>5. Gerichts\u00adver\u00adfah\u00adren und Verwaltungsprozesse<\/h2>\n<p>Da Beh\u00f6rden Publikumsverkehr derzeit vielerorts noch nicht oder nur in eingeschr\u00e4nktem Umfang zulassen, <strong>k\u00f6nnen f\u00fcr Verwaltungsvorg\u00e4nge Sonderregelungen gelten.<\/strong> Etwa l\u00e4ngere Fristen oder ein kulanterer Umgang mit Bu\u00dfgeldern, zum Beispiel bei versp\u00e4teter Wohnsitzummeldung \u2013 sofern du dich rechtzeitig um einen Termin bem\u00fcht hast. Die jeweiligen Regelungen bestimmen die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden selbst. Informiere dich deshalb telefonisch oder per Mail<strong>, was bei den \u00c4mtern an deinem Wohnort gilt.<\/strong><\/p>\n<p>Gerichtsverfahren k\u00f6nnen sich durch die Corona-Krise ebenfalls verl\u00e4ngern. Sollten Fristen aufgrund der aktuellen Umst\u00e4nde nicht eingehalten werden k\u00f6nnen, d\u00fcrften sie in der Regel verl\u00e4ngert werden. Wenn ein Beteiligter aufgrund einer angeordneten <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/was-passiert-bei-quarantaene-so-ist-die-rechtslage\/\">Quarant\u00e4ne<\/a> nicht vor Gericht erscheinen kann, kann ein laufendes Verfahren gem\u00e4\u00df \u00a7 247 Zivilprozessordnung (ZPO) ausgesetzt werden.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ausgesetzt werden Gerichtsverhandlungen auch im Lockdown nicht. Ob Pr\u00e4senztermine im Gericht abgehalten werden, entscheiden die zust\u00e4ndigen Richter. In vielen Bundesl\u00e4ndern <strong>k\u00f6nnen Anh\u00f6rungen und Verhandlungen auch per Videokonferenz erfolgen.<\/strong> In Gerichtsgeb\u00e4uden gilt wie in allen \u00f6ffentlichen Geb\u00e4uden grunds\u00e4tzlich eine Maskenpflicht (Stand: 15. Juni 2021), etwaige Ausnahmen w\u00e4hrend der Verhandlung k\u00f6nnen die Vorsitzenden anordnen.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist auch die Justiz angehalten, pers\u00f6nliche Kontakte und Publikumsverkehr auf das unbedingt notwendige Minimum zu beschr\u00e4nken. Wenn du allerdings zu einem Gerichtstermin geladen worden bist, kannst du dem nicht ohne Weiteres aus Angst vor einer Infektion mit dem Coronavirus fernbleiben. Gibt es ernsthafte gesundheitliche Bedenken, sollten diese im Vorfeld mit dem Gericht gekl\u00e4rt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kitas, Schulen und Beh\u00f6rden \u00fcber Monate geschlossen oder im Notbetrieb: Das Coronavirus hatte massive Auswirkungen auf Einrichtungen, die unter die \u00f6ffentliche Verwaltung fallen. Mit noch immer sp\u00fcrbaren Folgen f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung. Was f\u00fcr Verbraucher aktuell wichtig ist, liest du hier. \u00c4rger mit Beh\u00f6rden? Wir setzen uns f\u00fcr deine Rechte ein! &gt;&gt; 1. 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