{"id":20697,"date":"2022-10-04T10:30:00","date_gmt":"2022-10-04T09:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/?p=20697"},"modified":"2022-10-04T13:15:06","modified_gmt":"2022-10-04T12:15:06","slug":"abgesagt-wegen-corona-bekomme-ich-mein-geld-zurueck","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/internet-und-konsum\/verbraucherrecht\/abgesagt-wegen-corona-bekomme-ich-mein-geld-zurueck\/","title":{"rendered":"Ver\u00adan\u00adstal\u00adtung abgesagt: Gibt es Geld zur\u00fcck?"},"content":{"rendered":"\n<p>Gr\u00f6\u00dfere Veranstaltungen mit Zuschauern waren w\u00e4hrend der <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/gesundheit\/corona-alles-was-du-wissen-musst\/\">Corona-Pandemie<\/a> \u00fcber lange Zeit nicht m\u00f6glich. Wurden Konzerte, Festivals oder Sportevents coronabedingt abgesagt oder verschoben, gab es zun\u00e4chst die Gutschein-Sonderregelung, die mittlerweile aber ausgelaufen ist. Wann du das Geld f\u00fcr dein Ticket zur\u00fcck bekommst, wenn die Veranstaltung abgesagt wird, liest du hier. <\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"alignright size-full\"><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/privat\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"300\" height=\"190\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/201019_Advocard_Teaser_Internet.jpg\" alt=\"Alle Informationen zu der privaten Rechtsschutzversicherung von ADVOCARD\" class=\"wp-image-21291\" title=\"Alle Informationen zu der privaten Rechtsschutzversicherung von ADVOCARD\"><\/a><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/privatrechtsschutz\/\">Als Verbraucher hast du Rechte \u2013 wir sch\u00fctzen sie! &gt;&gt;<\/a><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gutschein f\u00fcr aus\u00adge\u00adfal\u00adle\u00adne Ver\u00adan\u00adstal\u00adtung nicht eingel\u00f6st: Geld zur\u00fcck<\/h2>\n\n\n\n<p>Die <strong>grunds\u00e4tzliche Regelung<\/strong> bei Veranstaltungsausfall lautet:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Hast du eine Ein\u00adtritts\u00adkar\u00adte f\u00fcr eine Ver\u00adan\u00adstal\u00adtung, die wegen eines beh\u00f6rd\u00adli\u00adchen Verbots abgesagt wurde, bekommst du den Ticket\u00adpreis in der Regel erstattet.<\/li><li>Wenn der Ver\u00adan\u00adstal\u00adter seiner Leis\u00adtungs\u00adpflicht nicht nachkommt \u2013 also die verkaufte Leistung nicht liefert \u2013 haben Ticket\u00adbe\u00adsit\u00adzer gem\u00e4\u00df \u00a7 326 Absatz 1 B\u00fcr\u00adger\u00adli\u00adches Gesetz\u00adbuch (BGB) Anspruch auf eine R\u00fcckerstattung.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Im Mai 2020 hatte die Bundesregierung eine <strong>Gutschein-Sonderregelung<\/strong> erlassen: Demnach war es Veranstaltern erlaubt, Besucher f\u00fcr eine wegen der Corona-Pandemie abgesagte Veranstaltung mit einem Gutschein statt mit einer Erstattung des Kaufpreises zu entsch\u00e4digen, sofern die Tickets schon vor dem 8. M\u00e4rz 2020 gekauft worden waren.<\/p>\n\n\n\n<p>Das \u00e4rgerte einige Konzertfans, die lieber gleich ihr Geld zur\u00fcckbekommen h\u00e4tten. Der Bundesgerichtshof (BGH) best\u00e4tigte aber im Juli 2022 die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der vor\u00fcbergehenden Gutscheinregelung. Geklagt hatte eine Frau, die Tickets f\u00fcr ein Konzert im M\u00e4rz 2020 im Wert von mehr als 300 Euro gekauft hatte und mit der Gutscheinl\u00f6sung nicht zufrieden war (AZ VIII ZR 329\/21).<\/p>\n\n\n\n<p>Unstrittig ist aber: Wer nach einer wegen Corona ausgefallenen Veranstaltung vom Veranstalter einen Gutschein erhalten, aber diesen<strong> nicht bis zum 31.12.2021 eingel\u00f6st<\/strong> hat, kann stattdessen <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/privat\/\">das Geld zur\u00fcckverlangen.<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Veranstalter oder Ticketb\u00f6rsen m\u00f6chten aber trotzdem oft einen erheblichen Teil des Ticketpreises einbehalten<\/strong> und verweisen dann zum Beispiel auf Vorverkaufs- oder Stornogeb\u00fchren. Die Verbraucherzentralen empfehlen, sich in einem solchen Fall gegen\u00fcber Ticketvermittlern auf ein <strong>Urteil des Landgerichts M\u00fcnchen I<\/strong> von Juni 2021 zu berufen (AZ 37 O 5667\/20). Das Gericht entschied, dass die AGB-Klausel eines Ticketanbieters, wonach Vorverkaufsgeb\u00fchren generell nicht erstattet werden, unwirksam sei. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Konzert abgesagt: Wie gehe ich vor, um mein Geld zur\u00fcckzubekommen?<\/h2>\n\n\n\n<p>Vertragspartner sind zwar die Veranstalter, aber viele \u00fcberlassen die R\u00fcckabwicklung den Vorverkaufsstellen. F\u00fcr eine <strong>Erstattung<\/strong> wendest du dich am besten dorthin, <strong>wo du dein Ticket gekauft hast<\/strong>, also zum Beispiel an:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>eine Online-Ticket\u00adplatt\u00adform<\/li><li>die Vor\u00adver\u00adkaufs\u00adstel\u00adle vor&nbsp;Ort<\/li><li>die Thea\u00adter\u00adkas\u00adse<\/li><li>den Ver\u00adan\u00adstal\u00adter<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Wenn du dein Ticket online gekauft hast, kontaktiert dich der Veranstalter oder das Ticketportal bei einer Absage oft sogar von sich aus per Mail und informiert dich, was zu tun ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Manche Veranstalter haben in ihren Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) Klauseln, nach denen sie nicht haften, wenn ein Event aufgrund von<strong> unvorhersehbaren Ereignissen <\/strong>abgesagt werden muss. Derartige Klauseln sind nach Einsch\u00e4tzung der Verbraucherzentralen jedoch unwirksam. Weigert sich der Veranstalter mit dem Verweis auf h\u00f6here Gewalt, den Ticketpreis zu erstatten, kannst du notfalls <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/service\/schadensfall\/\">rechtlich dagegen vorgehen<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"472\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Streitlotse-Veranstaltung-abgesagt-Corona-Irina_Velichkina-1024x472.jpg\" alt=\"Ein Mann sitzt mit einer Gitarre sitzt vor einem Mikrofon. \" class=\"wp-image-21808\" title=\"Veranstaltung abgesagt: Gibt es Geld zur\u00fcck?\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Streitlotse-Veranstaltung-abgesagt-Corona-Irina_Velichkina-1024x472.jpg 1024w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Streitlotse-Veranstaltung-abgesagt-Corona-Irina_Velichkina-300x138.jpg 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Streitlotse-Veranstaltung-abgesagt-Corona-Irina_Velichkina-768x354.jpg 768w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Streitlotse-Veranstaltung-abgesagt-Corona-Irina_Velichkina.jpg 1140w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\"><figcaption>\u00a9 istock.com\/Irina Velichkina<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was, wenn die Ver\u00adan\u00adstal\u00adtung ver\u00adscho\u00adben&nbsp;wird?<\/h2>\n\n\n\n<p>In der Regel werden Konzerte, die nicht wie geplant stattfinden k\u00f6nnen, zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt nachgeholt. Ob wegen Corona oder aus einem anderen Grund \u2013 in diesem Fall gilt: Dein Ticket ist automatisch f\u00fcr den neuen Termin g\u00fcltig. <strong>Kannst du den Nachholtermin nicht wahrnehmen<\/strong>, muss der Veranstalter die Karte zur\u00fccknehmen und dir den Ticketpreis erstatten.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig: Das gilt nur, wenn die Veranstaltung urspr\u00fcnglich an einem festgelegten Datum stattfinden sollte und nicht lediglich ein Zeitraum oder mehrere m\u00f6gliche Termine genannt wurden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><a><\/a>Was, wenn ich aus Angst vor einer Infektion nicht hingehen m\u00f6chte?<\/h2>\n\n\n\n<p>Wenn die <strong>Veranstaltung stattfindet,<\/strong> aber du wegen der m\u00f6glichen Infektionsgefahr lieber doch nicht hingehen m\u00f6chtest, entstehen dir daraus keine besonderen Anspr\u00fcche auf Ticketr\u00fcckgabe. Es gelten die normalen Stornierungsbedingungen des Veranstalters. Das bedeutet, dass er zum Beispiel eine Stornogeb\u00fchr erheben darf.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch <strong>Ticketversicherungen<\/strong>, die man bei Vorverkaufsstellen und Ticketportalen beim Kauf abschlie\u00dfen kann, bringen in diesem Fall nichts. Sie greifen nur, wenn du wegen Krankheit, eines Todesfalls in der Familie oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht teilnehmen kannst. Die Angst vor einer Infektion gilt jedoch nicht als wichtiger Grund.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Alternative, um Stornogeb\u00fchren zu umgehen: <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/internet-und-konsum\/online-shopping\/konzertkarten-verkaufen-legal-oder-tatsaechlich-verboten\/\">Du verkaufst deine Konzertkarte.<\/a> Allerdings solltest du dich vorher dar\u00fcber informieren, ob der Veranstalter daf\u00fcr besondere Auflagen macht.<\/p>\n\n\n<div class=\"fazitbox\">\n<div class=\"fazitbox-titel\">FAZIT<\/div>\n<ul>\n<li>Wird ein Konzert oder eine Auf\u00adf\u00fch\u00adrung seitens des Ver\u00adan\u00adstal\u00adters komplett abgesagt, bekommst du den Ticket\u00adpreis erstattet.<\/li>\n<li>Gibt es einen Ersatz\u00adter\u00admin, bleibt dein Ticket g\u00fcltig. Wenn der Ersatz\u00adter\u00admin dir aber nicht passt, kannst du deine Karte zur\u00fcck\u00adge\u00adben und das Geld zur\u00fcckverlangen.<\/li>\n<li>Die Angst, sich w\u00e4hrend einer Ver\u00adan\u00adstal\u00adtung mit Corona anzu\u00adste\u00adcken, berech\u00adtigt nicht auto\u00adma\u00adtisch zur Ticket\u00adr\u00fcck\u00adga\u00adbe gegen Geld. Es gelten dann die Stor\u00adnie\u00adrungs\u00adbe\u00addin\u00adgun\u00adgen des Veranstalters.<\/li>\n<li>W\u00e4hrend der Corona-Pandemie durften Ver\u00adan\u00adstal\u00adter bei abge\u00adsag\u00adten Konzerten vor\u00ad\u00fcber\u00adge\u00adhend Wert\u00adgut\u00adschei\u00adne ausgeben. Wer einen solchen Gutschein nicht bis Ende 2021 eingel\u00f6st hat, konnte ebenfalls sein Geld zur\u00fcckverlangen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gr\u00f6\u00dfere Veranstaltungen mit Zuschauern waren w\u00e4hrend der Corona-Pandemie \u00fcber lange Zeit nicht m\u00f6glich. 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