{"id":20689,"date":"2022-10-04T10:00:00","date_gmt":"2022-10-04T09:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/?p=20689"},"modified":"2022-10-04T13:08:11","modified_gmt":"2022-10-04T12:08:11","slug":"coronavirus-was-gilt-fuer-arbeitnehmer-bei-kita-und-schulausfall","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/coronavirus-was-gilt-fuer-arbeitnehmer-bei-kita-und-schulausfall\/","title":{"rendered":"Kind in Qua\u00adran\u00adt\u00e4\u00adne: Regeln f\u00fcr berufs\u00adt\u00e4\u00adti\u00adge Eltern"},"content":{"rendered":"\n<p>Berufst\u00e4tige Eltern standen w\u00e4hrend der Corona-Pandemie schon vor vielen Herausforderungen. Zun\u00e4chst waren Kitas und Schulen lange geschlossen. Und nun droht quasi jederzeit eine Quarant\u00e4ne oder Isolation zu Hause, wenn das Kind sich infiziert beziehungsweise engen Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Was dann mit deinem Lohnanspruch ist und in welchen F\u00e4llen du Kinderkrankentage nehmen kannst, liest du hier.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"alignright size-full\"><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/arbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"300\" height=\"190\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/201019_Advocard_Teaser_Arbeit.jpg\" alt=\"Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD\" class=\"wp-image-21290\" title=\"Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD\"><\/a><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/360-grad\/\">Wir setzen uns f\u00fcr deine Rechte ein \u2013 und f\u00fcr die deiner Kinder! &gt;&gt;<\/a><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><a><\/a>Betreu\u00adungs\u00adnot\u00adfall: Lohn\u00adfort\u00adzah\u00adlung, wenn das Kind in Qua\u00adran\u00adt\u00e4\u00adne&nbsp;muss?<\/h2>\n\n\n\n<p>Diese Nachrichten f\u00fcrchten wohl alle berufst\u00e4tigen Eltern:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Das Kind hatte in der Schule oder Kita Kontakt zu einer Person, die positiv auf das Coro\u00adna\u00advi\u00adrus getestet wurde. Es wird nun empfohlen, dass sich das Kind zu Hause isoliert.<\/li><li>Oder: In der Ein\u00adrich\u00adtung gab es mehrere Corona-F\u00e4lle, sodass die Schule oder Kita vor\u00ad\u00fcber\u00adge\u00adhend ganz geschlos\u00adsen\u00adwer\u00adden&nbsp;muss.<\/li><li>Oder: Das Kind wird selbst positiv getestet.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Dann f\u00fchrt zumindest bei j\u00fcngeren Kindern kein Weg daran vorbei, dass mindestens ein Elternteil zu Hause bleiben muss, w\u00e4hrend das Kind in Quarant\u00e4ne oder Isolation ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>In einer solchen Situation geht Kinderbetreuung vor Arbeitspflicht<\/strong>: Wenn es keine andere M\u00f6glichkeit gibt und du dein Kind selbst betreuen musst, <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/rechtsschutzversicherung\/\">kann dein Chef nicht von dir verlangen, dass du arbeitest<\/a>. Du bist allerdings verpflichtet, deinen Arbeitgeber schnellstm\u00f6glich dar\u00fcber zu informieren, dass du nicht zur Arbeit kommen kannst \u2013 allersp\u00e4testens zum Beginn deiner \u00fcblichen Arbeitszeit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Und was ist mit dem Gehalt? <\/strong>Grunds\u00e4tzlich gilt im Arbeitsrecht: Ohne Arbeitsleistung besteht kein Anspruch auf Bezahlung. Gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__616.html\">\u00a7 616 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB)<\/a> darf dein Arbeitgeber dir die Lohnfortzahlung aber nicht verweigern, wenn du der Arbeit nur \u201ef\u00fcr eine verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig nicht erhebliche Zeit\u201c fernbleibst. Wie lange das ist, ist gesetzlich nicht definiert. Du solltest also mit deinem Arbeitgeber dazu das Gespr\u00e4ch suchen und die M\u00f6glichkeiten ausloten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><a><\/a>Ver\u00addienst\u00adaus\u00adfall\u00adent\u00adsch\u00e4\u00addi\u00adgung wegen Kin\u00adder\u00adbe\u00adtreu\u00adung vorerst ausgelaufen<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Eltern, die ihr Kind aufgrund coronabedingter Ma\u00dfnahmen zu Hause betreuen m\u00fcssen und deswegen nicht arbeiten k\u00f6nnen, gab es l\u00e4ngere Zeit die die M\u00f6glichkeit einer <strong>Verdienstausfallentsch\u00e4digung nach \u00a7 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)<\/strong>. F\u00fcr bis zu sechs Wochen, in denen Vater oder Mutter nicht arbeiten k\u00f6nnen, zahlte der Arbeitgeber eine Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls und bekam diesen Betrag vom Staat erstattet.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Verdienstausfallentsch\u00e4digungsregelung ist in dieser Form allerdings <strong>am 23. September 2022 ausgelaufen. Eine Nachfolgeregelung gibt es (noch) nicht<\/strong> (Stand: 4. Oktober 2022). Eltern k\u00f6nnen daher vorerst nur noch Verdienstausfallentsch\u00e4digung f\u00fcr Betreuungszeiten bis einschlie\u00dflich 23. September 2022 beantragen. <a href=\"https:\/\/www.ifsg-online.de\/antrag-bei-einem-betreuungserfordernis.html\">Mehr Informationen dazu findest du hier.<\/a>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"472\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/Streitlotse-Kita-geschlossen-Corona-Eltern-2-1024x472.jpg\" alt=\"Kind in Quarant\u00e4ne zieht dem Teddyb\u00e4r eine medizinische Maske an.\" class=\"wp-image-21621\" title=\"Kind in Quarant\u00e4ne: Regeln f\u00fcr berufst\u00e4tige Eltern\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/Streitlotse-Kita-geschlossen-Corona-Eltern-2-1024x472.jpg 1024w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/Streitlotse-Kita-geschlossen-Corona-Eltern-2-300x138.jpg 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/Streitlotse-Kita-geschlossen-Corona-Eltern-2-768x354.jpg 768w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/Streitlotse-Kita-geschlossen-Corona-Eltern-2.jpg 1140w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\"><figcaption>\u00a9 iStock.com\/Aron M<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kin\u00adder\u00adkran\u00adken\u00adta\u00adge 2022 und 2023: Corona-Sonderregelungen<\/h2>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/wenn-das-kind-krank-ist-krankmeldung-fuer-eltern\/\">Wer sein erkranktes Kind zu Hause betreuen muss, kann f\u00fcr eine begrenzte Anzahl an Tagen pro Jahr Kinderkrankengeld erhalten<\/a>. Statt der normalerweise \u00fcblichen zehn Tage pro Elternteil \u2013 20 Tage bei Alleinerziehenden \u2013 stehen gesetzlich krankenversicherten Eltern im Jahr 2022 <strong>dreimal so viele Kinderkrankentage<\/strong> zu. Diese Ausnahmeregelung galt wegen der Corona-Pandemie auch schon f\u00fcr das Jahr 2021 und wird auch f\u00fcr das Jahr 2023 fortgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Bei Eltern\u00adpaa\u00adren mit einem Kind kann also jeder Eltern\u00adteil 30 Kin\u00adder\u00adkran\u00adken\u00adta\u00adge nehmen, Allein\u00ader\u00adzie\u00adhen\u00adde mit einem Kind d\u00fcrfen 60 Tage einreichen.<\/li><li>Bei mehreren Kindern erh\u00f6ht sich die Zahl der m\u00f6glichen Kin\u00adder\u00adkran\u00adken\u00adta\u00adge auf 65 pro Eltern\u00adteil, f\u00fcr Allein\u00ader\u00adzie\u00adhen\u00adde auf&nbsp;130.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Gut zu wissen:<\/strong> Diese Kinderkrankentage stehen dir als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer grunds\u00e4tzlich zu, wenn <strong>dein Kind j\u00fcnger als zw\u00f6lf Jahre ist und krank wird<\/strong>. Dein Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass du stattdessen den \u00dcberstundenausgleich oder Urlaubstage in Anspruch nimmst. Auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten k\u00f6nnten, sind dann nicht zur Arbeit verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/arbeit\/\">Bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Arbeitgeber machen wir uns f\u00fcr deine Rechte stark. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Voraussetzung f\u00fcr den Anspruch auf Kinderkrankengeld ist, dass das Kind gemeinsam mit dem Elternteil gesetzlich versichert ist. <strong>F\u00fcr privat krankenversicherte Elternteile gilt die Corona-Sonderregelung nicht. <\/strong>Welche M\u00f6glichkeiten sie haben, erfahren sie bei ihrer Krankenkasse.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wenn das Kind selbst nicht krank ist<\/strong>, aber wegen einer beh\u00f6rdlichen Anordnung zu Hause betreut werden muss, k\u00f6nnen Eltern ebenfalls das Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen. Diese Regelung wurde verl\u00e4ngert bis zum 7. April 2023.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"472\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/Streitlotse-Kita-geschlossen-Corona-Eltern-1-1024x472.jpg\" alt=\"Eine Mutter sitzt am Laptop, w\u00e4hrend Kinder um sie herum spielen und sieht verzweifelt aus\" class=\"wp-image-21620\" title=\"Kind in Quarant\u00e4ne: Regeln f\u00fcr berufst\u00e4tige Eltern\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/Streitlotse-Kita-geschlossen-Corona-Eltern-1-1024x472.jpg 1024w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/Streitlotse-Kita-geschlossen-Corona-Eltern-1-300x138.jpg 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/Streitlotse-Kita-geschlossen-Corona-Eltern-1-768x354.jpg 768w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/Streitlotse-Kita-geschlossen-Corona-Eltern-1.jpg 1140w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\"><figcaption>\u00a9 iStock.com\/FamVeld<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kind in Qua\u00adran\u00adt\u00e4\u00adne: M\u00fcssen Eltern und Geschwis\u00adter sich auch isolieren?<\/h2>\n\n\n\n<p>Dein Kind muss in Quarant\u00e4ne, aber gilt das auch f\u00fcr dich selbst? Wichtig ist hier zun\u00e4chst die Unterscheidung: Ist das Kind in Quarant\u00e4ne, weil es lediglich Kontaktperson war \u2013 oder ist es in Isolation, weil es nachweislich selbst infiziert ist?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ist das Kind als Kontaktperson nur vorsorglich in Quarant\u00e4ne <\/strong>\u2013 was aktuell empfohlen, aber nicht vorgeschrieben ist \u2013<strong>,<\/strong> dann sind Eltern nicht verpflichtet, sich ebenfalls zu isolieren. Sie d\u00fcrfen bzw. m\u00fcssen also auch arbeiten, sofern es die Betreuungssituation zul\u00e4sst.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ist das Kind selbst nachweislich infiziert<\/strong>, legt die jeweilige Corona-Landesverordnung fest, ob und f\u00fcr wie lange auch Familienangeh\u00f6rige zusammen mit dem Kind unter h\u00e4usliche Isolation gestellt werden. In den meisten F\u00e4llen gibt es aber keine Pflicht, sich ebenfalls zu isolieren, wenn man vollst\u00e4ndig geimpft und negativ getestet ist.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr ungeimpfte Familienangeh\u00f6rige im selben Haushalt wird bei Infektion eines Kindes in der Regel ebenfalls eine mindestens f\u00fcnft\u00e4gige Isolation angeordnet. Hier kann es f\u00fcr Berufst\u00e4tige kompliziert werden, denn Arbeitnehmer, die entgegen der f\u00fcr sie geltenden STIKO-Empfehlung nicht gegen Covid-19 geimpft sind, erhalten keine Verdienstausfallentsch\u00e4digung nach \u00a7 56 IfSG. Bist du dir unsicher, was in deinem Fall gilt, dann ist eine <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/service\/telefonische-rechtsberatung\/\">juristische Beratung <\/a>zu empfehlen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kind in Qua\u00adran\u00adt\u00e4\u00adne: M\u00fcssen Eltern und Geschwis\u00adter sich auch isolieren?<\/h2>\n\n\n\n<p>Dein Kind muss in Quarant\u00e4ne, aber gilt das auch f\u00fcr dich selbst? Wichtig ist hier zun\u00e4chst die Unterscheidung: Ist das Kind in Quarant\u00e4ne, weil es lediglich Kontaktperson war \u2013 oder ist es in Isolation, weil es nachweislich selbst infiziert ist?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ist das Kind als Kontaktperson nur vorsorglich in Quarant\u00e4ne <\/strong>\u2013 was aktuell empfohlen, aber nicht vorgeschrieben ist \u2013<strong>,<\/strong> dann sind Eltern nicht verpflichtet, sich ebenfalls zu isolieren. Sie d\u00fcrfen bzw. m\u00fcssen also auch arbeiten, sofern es die Betreuungssituation zul\u00e4sst.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ist das Kind selbst nachweislich infiziert<\/strong>, legt die jeweilige Corona-Landesverordnung fest, ob und f\u00fcr wie lange auch Familienangeh\u00f6rige zusammen mit dem Kind unter h\u00e4usliche Isolation gestellt werden. In den meisten F\u00e4llen gibt es aber keine Pflicht, sich ebenfalls zu isolieren, wenn man vollst\u00e4ndig geimpft und negativ getestet ist.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr ungeimpfte Familienangeh\u00f6rige im selben Haushalt wird bei Infektion eines Kindes in der Regel ebenfalls eine mindestens f\u00fcnft\u00e4gige Isolation angeordnet. Hier kann es f\u00fcr Berufst\u00e4tige kompliziert werden, denn Arbeitnehmer, die entgegen der f\u00fcr sie geltenden STIKO-Empfehlung nicht gegen Covid-19 geimpft sind, erhalten keine Verdienstausfallentsch\u00e4digung nach \u00a7 56 IfSG. Bist du dir unsicher, was in deinem Fall gilt, dann ist eine <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/service\/telefonische-rechtsberatung\/\">juristische Beratung <\/a>zu empfehlen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wichtig ist es, offen mit dem Arbeitgeber zu reden<\/strong> und eine gemeinsame L\u00f6sung f\u00fcr die Quarant\u00e4nedauer zu finden \u2013 wie zum Beispiel Homeoffice. Denn auch wenn Eltern nicht verpflichtet sind, sich zu isolieren, sollten sie respektieren, dass Kollegen beunruhigt sein k\u00f6nnten, wenn Vater oder Mutter eines infizierten Kindes <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/neue-corona-arbeitsschutzregelungen-auch-fuers-homeoffice\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">bei der Arbeit direkten Kontakt zu ihnen hat<\/a>.<\/p>\n\n\n<div class=\"fazitbox\">\n<div class=\"fazitbox-titel\">FAZIT<\/div>\n<ul>\n<li>Ist das Kind in Qua\u00adran\u00adt\u00e4\u00adne oder Isolation, geht die Betreuung vor: Berufs\u00adt\u00e4\u00adti\u00adge Eltern, die ihr Kind coro\u00adnabe\u00addingt selbst betreuen m\u00fcssen, k\u00f6nnen vom Arbeit\u00adge\u00adber daf\u00fcr Ver\u00adst\u00e4nd\u00adnis erwarten.<\/li>\n<li>Aller\u00addings entfallen seit 24. September 2022 die Ver\u00addienst\u00adaus\u00adfall\u00adent\u00adsch\u00e4\u00addi\u00adgung f\u00fcr Eltern nach IfSG und die M\u00f6g\u00adlich\u00adkeit, sich auch dann \u201ekindkrank\u201c zu melden, wenn das Kind nur in Qua\u00adran\u00adt\u00e4\u00adne und nicht krank&nbsp;ist.<\/li>\n<li>Wenn es um die Lohn\u00adfort\u00adzah\u00adlung w\u00e4hrend einer Qua\u00adran\u00adt\u00e4\u00adne des Kindes geht, m\u00fcssen Eltern also zurzeit eine indi\u00advi\u00addu\u00adel\u00adle L\u00f6sung mit ihrem Arbeit\u00adge\u00adber finden.<\/li>\n<li>Gesetz\u00adlich kran\u00adken\u00adver\u00adsi\u00adcher\u00adte Eltern haben 2022 aber weiterhin einen erh\u00f6hten Anspruch auf Kinderkrankengeld.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berufst\u00e4tige Eltern standen w\u00e4hrend der Corona-Pandemie schon vor vielen Herausforderungen. Zun\u00e4chst waren Kitas und Schulen lange geschlossen. 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