{"id":20685,"date":"2020-03-10T08:00:14","date_gmt":"2020-03-10T07:00:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/?p=20685"},"modified":"2020-03-09T16:30:14","modified_gmt":"2020-03-09T15:30:14","slug":"fuehrerschein-im-ausland-machen-mit-scheinwohnsitz-ungueltig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/verkehr-und-mobilitaet\/fuehrerschein-im-ausland-machen-mit-scheinwohnsitz-ungueltig\/","title":{"rendered":"F\u00fch\u00adrer\u00adschein im Ausland machen: Mit Schein\u00adwohn\u00adsitz ung\u00fcltig"},"content":{"rendered":"<p>Den F\u00fchrerschein im Ausland zu machen, ist oft g\u00fcnstiger und mit weniger strengen Auflagen verbunden als bei einer deutschen Fahrschule. Doch wer sich nur zum Schein einen Wohnsitz in einem Nachbarland zulegt, um dort g\u00fcnstig eine EU-Fahrerlaubnis zu erwerben, muss damit rechnen, dass diese in Deutschland nicht anerkannt wird. Das zeigt ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/verkehrsrechtsschutz\/\">\u00c4rger rund um den F\u00fchrerschein? Wir sch\u00fctzen deine Rechte. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Aus\u00adl\u00e4n\u00addi\u00adscher Wohnsitz allein reicht nicht&nbsp;aus<\/h2>\n<p>Das Gericht hatte im Fall eines Mannes zu entscheiden, der seit seiner Geburt im Jahr 1985 seinen Hauptwohnsitz in&nbsp;Deutschland&nbsp;hat. Zwischenzeitlich war er zus\u00e4tzlich auch in Tschechien gemeldet, wo er 2011 eine Fahrerlaubnis erworben hat.<\/p>\n<p>Das fiel dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 2019 auf. Die Flensburger Beh\u00f6rde witterte offenbar einen Fall von F\u00fchrerscheintourismus und hakte bei den tschechischen Beh\u00f6rden nach. Das Ergebnis: Au\u00dfer der Anmeldung des Wohnsitzes seien keine \"tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse\" des Mannes&nbsp;in Tschechien bekannt<strong>. Er hatte weder einen Arbeitsplatz dort noch famili\u00e4re Verbindungen in das Nachbarland.<\/strong>&nbsp;Dies legte die Vermutung eines Scheinwohnsitzes nahe. Deshalb wurde der F\u00fchrerschein des Mannes in Deutschland f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt.<\/p>\n<h2>Verdacht auf Schein\u00adwohn\u00adsitz f\u00fcr den F\u00fchrerscheinerwerb<\/h2>\n<p>Dagegen ging der Mann gerichtlich vor. Das VG Koblenz kam seinem Eilantrag jedoch nicht nach&nbsp;(AZ&nbsp;4 L 158\/20.KO). Die M\u00f6glichkeit eines<strong>&nbsp;sogenannten&nbsp;Wohnsitzversto\u00dfes<\/strong>&nbsp;reiche f\u00fcr die Aberkennung der Fahrerlaubnis aus, so das Gericht. Denn es bestehe der Verdacht, dass der Antragsteller den tschechischen Wohnsitz nur angemeldet h\u00e4tte, um&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/verkehr-und-mobilitaet\/fuehrerschein-im-ausland-machen-dies-sollten-sie-wissen\/\">dort den F\u00fchrerschein machen zu k\u00f6nnen statt in der Bundesrepublik<\/a>.<\/p>\n<h2>Ordent\u00adli\u00adcher Wohnsitz = 185 Tage vor&nbsp;Ort<\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich&nbsp;sind Inhaber eines ausl\u00e4ndischen F\u00fchrerscheins berechtigt, in Deutschland Auto zu fahren.&nbsp;<strong>Eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis wird in anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern in der Regel problemlos anerkannt<\/strong>, wenn der Inhaber zum Zeitpunkt des F\u00fchrerscheinerwerbs seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellungsland hatte. Das hei\u00dft, er muss mindestens 185 Tage im Jahr dort gelebt haben.&nbsp;<a href=\"http:\/\/www.advocard.de\/verkehrsrechtsschutz\/\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-9268 size-medium\" title=\"Die Verkehrsrechtsschutz von ADVOCARD\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Verkehr_Mobilita\u0308t_A-300x190.png\" alt=\"Mehr Informationen zum Thema Verkehrsrechtsschutz\" width=\"300\" height=\"190\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Verkehr_Mobilita\u0308t_A-300x190.png 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Verkehr_Mobilita\u0308t_A.png 313w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\"><\/a><\/p>\n<h2>Wohn\u00adsit\u00adzer\u00adfor\u00adder\u00adnis als Ma\u00dfnahme gegen F\u00fchrerscheintourismus<\/h2>\n<p>Diese Regelung ist in Deutschland in&nbsp;<strong>\u00a7 28 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt<\/strong>&nbsp;und gilt seit Anfang 2009. Zuvor hatten sich vor allem deutsche Verkehrss\u00fcnder, denen die Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik entzogen worden war, die Anerkennung ausl\u00e4ndischer&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/verkehr-und-mobilitaet\/eu-fuehrerschein-wann-den-fuehrerschein-umschreiben-lassen\/\">EU-F\u00fchrerscheine&nbsp;<\/a>im Inland zunutze gemacht.<\/p>\n<p>Nach ihrem EU-Beitritt im Jahr&nbsp;<strong>2004 waren vor allem Tschechien und Polen zu beliebten L\u00e4ndern f\u00fcr den sogenannten F\u00fchrerscheintourismus&nbsp;<\/strong>geworden.&nbsp;Die beiden L\u00e4nder waren von Deutschland aus gut zu erreichen, die Kosten f\u00fcr einen F\u00fchrerschein erheblich niedriger und&nbsp;ein Wohnsitz im jeweiligen Land wurde damals noch nicht vorausgesetzt.<\/p>\n<p>Um dem einen Riegel vorzuschieben, erlie\u00df die EU bereits 2007 die dritte EU-F\u00fchrerscheinrichtlinie, die seit 2009 in Deutschland in \u00a7 28 FeV verankert ist. Bis sp\u00e4testens 2011 mussten alle EU-L\u00e4nder das Wohnsitzerfordernis in nationales Recht umsetzen. Wer mit Scheinwohnsitz im Ausland einen F\u00fchrerschein macht und damit im Heimatland f\u00e4hrt,<strong>&nbsp;ist rechtlich gesehen ohne g\u00fcltige Fahrerlaubnis unterwegs.<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Den F\u00fchrerschein im Ausland zu machen, ist oft g\u00fcnstiger und mit weniger strengen Auflagen verbunden als bei einer deutschen Fahrschule. Doch wer sich nur zum Schein einen Wohnsitz in einem Nachbarland zulegt, um dort g\u00fcnstig eine EU-Fahrerlaubnis zu erwerben, muss damit rechnen, dass diese in Deutschland nicht anerkannt wird. 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