{"id":20612,"date":"2020-02-22T08:00:47","date_gmt":"2020-02-22T07:00:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/?p=20612"},"modified":"2020-02-20T18:37:42","modified_gmt":"2020-02-20T17:37:42","slug":"fotos-veroeffentlichen-6-dinge-die-du-online-beachten-musst","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/internet-und-konsum\/fotos-veroeffentlichen-6-dinge-die-du-online-beachten-musst\/","title":{"rendered":"Fotos ver\u00ad\u00f6f\u00adfent\u00adli\u00adchen: 6 Dinge, die du online beachten musst"},"content":{"rendered":"<p>Zwei, drei Klicks \u2013 mehr braucht es heute oft nicht, um&nbsp;online Fotos zu ver\u00f6ffentlichen. Und damit m\u00f6glicherweise einen Rechtsversto\u00df zu begehen. Das passiert beim Posten von Bildern im Internet n\u00e4mlich tagt\u00e4glich. Hier erf\u00e4hrst du, worauf du achten solltest, um nicht versehentlich die Rechte Dritter zu verletzen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/360-grad\/\">Egal, ob on- und offline \u2013 wir sch\u00fctzen deine Rechte! &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Immer Ein\u00adver\u00adst\u00e4nd\u00adnis einholen<\/h2>\n<p>Jeder Mensch hat ein&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/internet-und-konsum\/recht-am-eigenen-bild-fotos-auf-facebook-instagram-und-co\/\">Recht am eigenen Bild<\/a>: Er darf bestimmen, ob&nbsp;Aufnahmen&nbsp;von ihm ver\u00f6ffentlicht werden oder nicht. Regel Nummer 1 beim Posten von&nbsp;Fotos ist deshalb: Vorab das Einverst\u00e4ndnis aller darauf abgebildeten Personen einholen. Ansonsten verst\u00f6\u00dft du gegen \u00a7 22 Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG). Die m\u00f6gliche Folge:&nbsp;Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.<\/p>\n<p>Es sei denn, es gilt eine&nbsp;<strong>Ausnahmeregelung \u2013&nbsp;etwa weil das Foto in einer Menschenmenge aufgenommen wurde.<\/strong>&nbsp;Zum Beispiel, wenn du auf einem Konzert mit deinen Freunden ein Gruppen-Selfie inmitten der Publikumsmenge machst. Dann musst du nicht alle Umstehenden, die zuf\u00e4llig mit aufs Bild geraten sind, um ihr Okay f\u00fcr ein Posting auf Instagram bitten. Deine Freunde rein rechtlich gesehen allerdings schon.&nbsp;Obwohl es dir vielleicht&nbsp;\u00fcbertrieben vorkommt: Um wirksam abgesichert zu sein, solltest du dir&nbsp;<strong>die Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung schriftlich geben lassen.<\/strong>&nbsp;Im engsten Freundeskreis mag das vielleicht nicht unbedingt n\u00f6tig sein. Aber&nbsp;unbeteiligte Dritte, die von dir ins Netz gestellt werden, sind da wom\u00f6glich weniger entspannt.<\/p>\n<h2>Fotos von Kindern m\u00fcssen alle Sor\u00adge\u00adbe\u00adrech\u00adtig\u00adten zustimmen<\/h2>\n<p>Bei Fotos mit Kindern m\u00fcssen die Erziehungsberechtigten der Ver\u00f6ffentlichung zustimmen. Und zwar streng genommen&nbsp;<strong>alle Erziehungsberechtigten<\/strong>&nbsp;\u2013 also beispielsweise beide Elternteile. Sobald das Kind reif genug ist, um zu verstehen, was die Ver\u00f6ffentlichung von Bildern bedeutet,&nbsp;brauchst du auch seine Einwilligung. Ab etwa 14 Jahren setzen die Gerichte meist eine entsprechende Einsichtsf\u00e4higkeit voraus.<\/p>\n<p>Bevor du also voller Stolz ein Foto vom ersten Fu\u00dfballspiel deines Juniors postest, muss du also die Erziehungsberechtigten aller anderen darauf abgebildeten Kinder um ihre Erlaubnis bitten. Dabei darfst&nbsp;du \u00fcbrigens die Eltern der Kinder aus der gegnerischen Mannschaft nicht vergessen.<\/p>\n<h2>Verpixeln reicht nicht immer&nbsp;aus<\/h2>\n<p>Den Aufwand mit den Einwilligungen kann man sich doch sparen, mag mancher Internetnutzer glauben. Einfach die Gesichter der anderen vor der Ver\u00f6ffentlichung verpixeln und fertig.&nbsp; Bl\u00f6d nur, wenn das Tattoo am Arm oder die R\u00fcckennummer auf dem Trikot zumindest dem n\u00e4heren Umfeld der abgebildeten Person trotzdem verr\u00e4t, um wen es sich handelt. Dann hast du auch damit Pers\u00f6nlichkeitsrechte verletzt. Nur das Gesicht unkenntlich zu machen,&nbsp;gew\u00e4hrleistet&nbsp;also&nbsp;nicht immer den&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/internet-und-konsum\/internetrecht\/datenschutz-fuer-privatpersonen\/\">Datenschutz<\/a>.<\/p>\n<h2>Keine Likes auf Kosten der Pri\u00advat\u00adsph\u00e4\u00adre anderer<\/h2>\n<p>Quasi ein Garant f\u00fcr Reaktionen in sozialen Netzwerken sind Fotos von Betrunkenen in kompromittierenden Posen oder Bilder von Unf\u00e4llen. Und beides ist in den meisten F\u00e4llen rechtlich zweifelhaft.<\/p>\n<p>Nicht nur, dass die auf solchen&nbsp;Aufnahmen abgebildeten Menschen wohl in den seltensten F\u00e4llen ihr Einverst\u00e4ndnis zur Ver\u00f6ffentlichung gegeben haben. Gem\u00e4\u00df \u00a7 201a des Strafgesetzbuchs (StGB) ist es verboten,&nbsp;<strong>\"Bildaufnahmen, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen\"<\/strong>&nbsp;zu machen und zu ver\u00f6ffentlichen.<a href=\"http:\/\/www.advocard.de\/info\/privat\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-18457 size-medium\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Vererben_Vorsorgen_A-300x190-300x190.png\" alt=\"Mehr Informationen zum Thema Rechtsschutz\" width=\"300\" height=\"190\"><\/a><\/p>\n<h2>Bilder anderer nur mit Zustim\u00admung des Fotografen<\/h2>\n<p>Wenn du ein Bild ver\u00f6ffentlichst, dass du nicht selbst gemacht hast, brauchst du daf\u00fcr die Erlaubnis&nbsp;des Fotografen.&nbsp;<strong>Nur den Fotografen als Urheber anzugeben, reicht&nbsp;in der Regel nicht aus<\/strong>. Auch nicht, wenn das Foto bereits zuvor frei verf\u00fcgbar war. Denn der Fotograf hat&nbsp;trotzdem das Recht zu entscheiden, von wem beziehungsweise wo seine Bilder ver\u00f6ffentlicht werden. Das entschied der&nbsp;Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) 2018 (AZ C-161\/17).<\/p>\n<p>Anders sieht es aus, wenn du ein Bild \u00fcber die&nbsp;<strong>Teilen-Funktion ver\u00f6ffentlichst<\/strong>. Ist eine solche Funktion vorhanden, hast du in der Regel keine Urheberrechtsverletzung zu bef\u00fcrchten.<\/p>\n<h2>Auch der Chef muss um Erlaubnis fragen<\/h2>\n<p>Als Arbeitnehmer hast du zwar&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitsvertrag\/treuepflicht-des-arbeitnehmers-das-umfasst-sie\/\">bestimmte Pflichten gegen\u00fcber deinem Arbeitgeber<\/a>. Das hei\u00dft aber nicht, dass du deine Pers\u00f6nlichkeitsrechte am Firmeneingang abgibst. Wenn dein Arbeitgeber&nbsp;<strong>ein Foto von dir auf die Firmen-Website stellen oder es in einer Werbebrosch\u00fcre verwenden will<\/strong>, muss er deine Erlaubnis daf\u00fcr einholen. Die Firma muss dir au\u00dferdem genau mitteilen, wo sie das Bild ver\u00f6ffentlichen will.<\/p>\n<p>Wenn du das nicht m\u00f6chtest, ist es dein&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/privat\/\">gutes Recht<\/a>, Nein zu sagen. Dir d\u00fcrfen dadurch keine Nachteile entstehen. Solltest du zun\u00e4chst zugestimmt haben, es dir dann aber anders \u00fcberlegen, kannst du deine Einwilligung widerrufen. Nur wenn das Bild relevant f\u00fcr den Job ist \u2013 beispielsweise bei einem Model \u2013, d\u00fcrfen Unternehmen es m\u00f6glicherweise auch ohne Zustimmung ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zwei, drei Klicks \u2013 mehr braucht es heute oft nicht, um&nbsp;online Fotos zu ver\u00f6ffentlichen. 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