{"id":20228,"date":"2019-11-26T13:08:01","date_gmt":"2019-11-26T12:08:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitsvertrag\/anspruch-auf-altersteilzeit-so-ist-er-gesetzlich-geregelt\/"},"modified":"2019-11-26T15:39:22","modified_gmt":"2019-11-26T14:39:22","slug":"anspruch-auf-altersteilzeit-so-ist-er-gesetzlich-geregelt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitsvertrag\/anspruch-auf-altersteilzeit-so-ist-er-gesetzlich-geregelt\/","title":{"rendered":"Anspruch auf Alters\u00adteil\u00adzeit: So ist er gesetz\u00adlich geregelt"},"content":{"rendered":"<p>Mit einem grunds\u00e4tzlichen Anspruch auf Altersteilzeit k\u00f6nnte jeder f\u00fcr sich pers\u00f6nlich entscheiden, ob er von einem Tag auf den anderen Rentner werden m\u00f6chte&nbsp; \u2013&nbsp;oder sich doch lieber langsam an den Ruhestand herantastet. Ein Altersteilzeitgesetz (AltTZG) gibt es ja, aber ist darin auch ein Anspruch auf Altersteilzeit festgeschrieben?<\/p>\n<p><a title=\"Berufs-Rechtsschutz von ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufsrechtsschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wir st\u00e4rken deine Rechte im Job \u2013 auch auf dem Weg in Richtung Ruhestand. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Alters\u00adteil\u00adzeit nur auf frei\u00adwil\u00adli\u00adger&nbsp;Basis<\/h2>\n<p><strong>Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es in Deutschland nicht.<\/strong> Eine entsprechende Regelung kann in der Regel nur als freiwillige Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande kommen.<\/p>\n<p>Es sei denn, es gibt einen Tarifvertrag&nbsp;oder eine Betriebsvereinbarung, worin eine entsprechende Regelung festgehalten ist. Dann k\u00f6nnen Besch\u00e4ftigte unter Umst\u00e4nden doch einen Anspruch auf Altersteilzeit haben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Vor\u00adaus\u00adset\u00adzun\u00adgen f\u00fcr Altersteilzeit<\/h2>\n<p>Aber auch wenn beide Parteien sich grunds\u00e4tzlich einig sind:&nbsp; Bevor eine vertragliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer \u00fcber die verminderte Arbeitszeit getroffen werden kann, m\u00fcssen bestimmte Voraussetzungen erf\u00fcllt sein. Dazu geh\u00f6rt nach \u00a7 2 AltTZG (Stand: November 2019):<\/p>\n<p>Der Arbeitnehmer ist bei Beginn der Altersteilzeit <strong>mindestens 55 Jahre<\/strong> alt und hat noch <strong>mindestens drei Jahre<\/strong> bis zur regul\u00e4ren Rente.<br>\nEr hat in den letzten f\u00fcnf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens <strong>1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig<\/strong> gearbeitet.<br>\n<strong>Wichtig<\/strong>:&nbsp; Auch Arbeitslosigkeit z\u00e4hlt als versicherungspflichtige Besch\u00e4ftigung, sofern der Betreffende Arbeitslosengeld (ALG I), Arbeitslosengeld II (ALG II&nbsp;bzw. Hartz IV) oder eine andere Entgeltersatzleistung bezogen hat.<br>\nDie Arbeit&nbsp;muss auf die <strong>H\u00e4lfte der bisherigen Arbeitszeit <\/strong>reduziert werden und immer noch&nbsp;<strong>versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung<\/strong>&nbsp;sein. Das gilt auch f\u00fcr Arbeitnehmer, die zuvor in Teilzeit gearbeitet haben.<br>\nDie Altersteilzeit muss mindestens bis zu dem <strong>Beginn der regul\u00e4ren Altersrente<\/strong> dauern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Zwei Modelle der Altersteilzeit<\/h2>\n<p>In der Regel werden f\u00fcr die Altersteilzeit zwei verschiedene Modelle angeboten: das Blockmodell und das Teilzeitmodell.<\/p>\n<p>Beim <strong>Blockmodell<\/strong> arbeitet der Arbeitnehmer in der ersten Phase, der <strong>Arbeitsphase<\/strong>, bei reduziertem Gehalt mit gleicher Stundenzahl weiter wie bisher. In der zweiten Phase, der <strong>Freistellungsphase<\/strong>, erh\u00e4lt er bis zum regul\u00e4ren Renteneintritt weiterhin Monat f\u00fcr Monat die reduzierten Bez\u00fcge, hat aber komplett frei.<br>\nBeim <strong>Teilzeit- oder Gleichverteilungsmodell<\/strong> arbeitet der Arbeitnehmer mit verringerter Stundenzahl, das aber \u00fcber den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit. Wann genau die Arbeitszeit zu leisten ist, wird mit dem Arbeitgeber abgesprochen: Ein paar Stunden jeden Tag sind genauso m\u00f6glich wie wochenweise im Wechsel oder nur an bestimmten Tagen.<\/p>\n<p><strong>Die beiden Modelle lassen sich auch kombinieren.<\/strong> So k\u00f6nnen sich Arbeitgeber und&nbsp;Arbeitnehmer ihre individuell passende Altersteilzeitl\u00f6sung zusammenstellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Aus\u00adwir\u00adkun\u00adgen auf Gehalt und&nbsp;Rente<\/h2>\n<p>Wer Altersteilzeit nutzt, muss w\u00e4hrend dieses Zeitraums mit weniger Geld auskommen. Der&nbsp;Arbeitgeber muss jedoch laut \u00a7 3 Absatz 1 AltTZG das halbierte Gehalt um mindestens <strong>20 Prozent des Regelarbeitsentgeltes&nbsp;<\/strong>aufstocken. Unter Regelarbeitsentgelt werden dabei die regelm\u00e4\u00dfigen monatlichen Zahlungen verstanden, aber keine Sonderzahlungen.<\/p>\n<p>Ein geringeres Gehalt w\u00e4hrend der Altersteilzeit bedeutet auch <strong>geringere Einzahlungen in die Rentenkasse<\/strong> und damit letztendlich sp\u00e4ter auch geringere Rentenzahlungen. Aber auch diesen Punkt regelt das Gesetz zum Vorteil der Arbeitnehmer:<\/p>\n<p>Der Arbeitgeber muss w\u00e4hrend der gesamten Dauer der Altersteilzeit&nbsp;\u2013 also der Arbeitsphase und der Freistellungsphase&nbsp;\u2013 mindestens <strong>80 Prozent der bisherigen Rentenbeitr\u00e4ge<\/strong> des Arbeitnehmers leisten. Die Renteneinbu\u00dfen fallen damit nicht ganz so gro\u00df aus.<br>\nUnd: <strong>Die Jahre der Altersteilzeit z\u00e4hlen komplett zu den 45 Versicherungsjahren<\/strong>, die Arbeitnehmer nachweisen m\u00fcssen, um <a title=\"Rente mit 63: Voraussetzungen und M\u00f6glichkeiten\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/altersvorsorge\/rente-mit-63-voraussetzungen-und-moeglichkeiten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen<\/a> zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Tipp<\/strong>: Vor Abschluss eines Altersteilzeitvertrages mit dem Arbeitgeber sollten Arbeitnehmer sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, ob ihre versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind. Sie k\u00f6nnen sich au\u00dferdem eine Proberechnung \u00fcber die <a title=\"Rentenbescheid pr\u00fcfen: An alles gedacht in 5 Schritten\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/altersvorsorge\/rentenbescheid-pruefen-an-alles-gedacht-in-5-schritten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">zu erwartende Rentenh\u00f6he<\/a> nach der Altersteilzeit erstellen lassen. Das sch\u00fctzt vor m\u00f6glichen b\u00f6sen \u00dcberraschungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Was, wenn der Arbeit\u00adge\u00adber keine Alters\u00adteil\u00adzeit gew\u00e4hrt?<a href=\"http:\/\/advocard.de\/info\/privat\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-18457 size-full\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Vererben_Vorsorgen_A-300x190.png\" alt=\"Mehr Informationen zum Thema Rechtsschutz\" width=\"300\" height=\"190\"><\/a><\/h2>\n<p>Ist der Arbeitgeber nicht aufgrund tarifvertraglicher oder betrieblicher Vereinbarungen dazu verpflichtet, dann <a title=\"Arbeitgeber-Rechtsschutz von ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/arbeitgeber-rechtsschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">muss er einer Altersteilzeitregelung nicht zustimmen<\/a>. Gleichwohl kann eine solche Regelung auch f\u00fcr ihn <strong>Vorteile<\/strong> bieten: Er kann auf diese Weise Know-how im Unternehmen halten, fr\u00fcher&nbsp;neue Mitarbeiter einstellen und eine reibungslose Einarbeitung sicherstellen.<\/p>\n<p>L\u00e4sst sich der Arbeitgeber nicht \u00fcberzeugen, kommt vielleicht eine Alternative wie etwa ein <strong>Lebensarbeitszeitkonto<\/strong> oder eine <strong>Vorruhestandsregelung<\/strong> infrage.&nbsp;Bei Letzterer sind in der Regel allerdings Abschl\u00e4ge bei der Rente hinzunehmen, sodass auch diese L\u00f6sung gut durchdacht sein will.<\/p>\n<p>\u00dcbrigens: Wenn der <strong>Arbeitgeber von sich aus einen Altersteilzeitvertrag anbietet<\/strong>, der Arbeitnehmer diesen aber ablehnt, ist das <strong>kein K\u00fcndigungsgrund<\/strong>. Das gilt&nbsp;laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin (AZ 15 Sa 1109\/12),&nbsp;sofern der Arbeitnehmer statt der&nbsp;Altersteilzeit auf einem anderen Arbeitsplatz weiter besch\u00e4ftigt werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"fazitbox\">\n<div class=\"fazitbox-titel\">FAZIT<\/div>\n<ul>\n<li>Einen all\u00adge\u00admei\u00adnen gesetz\u00adli\u00adchen Anspruch auf Alters\u00adteil\u00adzeit gibt es nicht. Oft sehen aber Tarif\u00adver\u00adtr\u00e4\u00adge oder Betriebs\u00adver\u00adein\u00adba\u00adrun\u00adgen diese M\u00f6g\u00adlich\u00adkeit&nbsp;vor.<\/li>\n<li>F\u00fcr die Alters\u00adteil\u00adzeit m\u00fcssen einige Vor\u00adaus\u00adset\u00adzun\u00adgen erf\u00fcllt sein: Arbeit\u00adneh\u00admer m\u00fcssen zum Beispiel min\u00addes\u00adtens 55 Jahre alt sein und noch drei Jahre bis zur regul\u00e4ren Alters\u00adren\u00adte&nbsp;haben.<\/li>\n<li>Ren\u00adten\u00adein\u00adbu\u00ad\u00dfen durch die Alters\u00adteil\u00adzeit werden zum Teil auf\u00adge\u00adfan\u00adgen, denn der Arbeit\u00adge\u00adber muss min\u00addes\u00adtens 80 Prozent der bis\u00adhe\u00adri\u00adgen Beitr\u00e4ge wei\u00adter\u00adzah\u00adlen. Zudem muss er das redu\u00adzier\u00adte Gehalt in der Alters\u00adteil\u00adzeit aufstocken.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit einem grunds\u00e4tzlichen Anspruch auf Altersteilzeit k\u00f6nnte jeder f\u00fcr sich pers\u00f6nlich entscheiden, ob er von einem Tag auf den anderen Rentner werden m\u00f6chte&nbsp; \u2013&nbsp;oder sich doch lieber langsam an den Ruhestand herantastet. Ein Altersteilzeitgesetz (AltTZG) gibt es ja, aber ist darin auch ein Anspruch auf Altersteilzeit festgeschrieben? 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