{"id":19836,"date":"2022-03-11T10:00:00","date_gmt":"2022-03-11T09:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitsvertrag\/wiedereinstieg-nach-der-elternzeit-diese-rechte-hast-du\/"},"modified":"2022-03-11T11:31:05","modified_gmt":"2022-03-11T10:31:05","slug":"wiedereinstieg-nach-der-elternzeit-diese-rechte-hast-du","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/wiedereinstieg-nach-der-elternzeit-diese-rechte-hast-du\/","title":{"rendered":"Wie\u00adder\u00adein\u00adstieg nach der Eltern\u00adzeit: Diese Rechte hast&nbsp;du"},"content":{"rendered":"\n<p>Ob zwei Monate, zwei Jahre oder irgendwas dazwischen: Viele M\u00fctter und auch V\u00e4ter nehmen ihren Anspruch auf Elternzeit wahr. Der Wiedereinstieg in den Job nach der Elternzeit kann jedoch einige rechtliche Fragen aufwerfen. Die Weiterbesch\u00e4ftigung bei deinem Arbeitgeber steht dir zun\u00e4chst zu \u2013 aber unter welchen Bedingungen genau? Hier findest du wichtige Hinweise zu deinen Anspr\u00fcchen bei der R\u00fcckkehr an den Arbeitsplatz.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"alignright size-full\"><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/arbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"300\" height=\"190\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/201019_Advocard_Teaser_Arbeit.jpg\" alt=\"Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD\" class=\"wp-image-21290\" title=\"Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD\"><\/a><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p><a><\/a><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufsrechtsschutz\/\">Bei Problemen mit dem Arbeitgeber st\u00e4rken wir dir den R\u00fccken. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wann ist ein Wie\u00adder\u00adein\u00adstieg nach der Eltern\u00adzeit m\u00f6glich?<\/h2>\n\n\n\n<p>Im Schnitt kehren die meisten M\u00fctter nach 12 bis 24 Monaten aus der Elternzeit in den Job zur\u00fcck. Laut Statistischem Bundesamt lag der Anteil der V\u00e4ter in Elternzeit 2020 bei 25 Prozent. Allerdings nehmen die meisten M\u00e4nner sehr viel k\u00fcrzer Elternzeit als Frauen \u2013 im Schnitt 3,7 Monate gegen\u00fcber 14,5 Monaten bei den M\u00fcttern. Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit ist also nach wie vor ein <strong>Thema, das mehr Frauen als M\u00e4nner betrifft<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>M\u00fctter, die gern bald nach der Geburt wieder arbeiten m\u00f6chten<\/strong>, k\u00f6nnen dies, sobald der <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitsvertrag\/mutterschutz-nach-der-geburt-so-lange-dauert-er\/\">Mutterschutz<\/a> vorbei ist. In diesem Fall m\u00fcssen sie gar nicht erst einen Antrag auf Elternzeit stellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gut zu wissen:<\/strong> Um Elterngeld zu bekommen, musst du nicht zwingend Elternzeit nehmen. Du kannst aber nur dann Elterngeld erhalten, wenn du parallel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitest. <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/elterngeld-berechnen-wie-hoch-faellt-es-aus\/\">Wie sich das Elterngeld berechnet, erf\u00e4hrst du hier.<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wer sich eine l\u00e4ngere berufliche Pause nach der Geburt des Kindes w\u00fcnscht,<\/strong> muss sich in der Regel vorher \u00fcberlegen, wie lang diese sein soll. Denn der Zeitraum muss im <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/elternzeit-beantragen-so-gehen-sie-vor\/\">Antrag auf Elternzeit<\/a> angegeben werden. <strong>Viele Arbeitgeber lassen aber mit sich reden<\/strong>, wenn du deine <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/elternzeit-verlaengern-diese-rechte-haben-arbeitnehmer\/\">Elternzeit verl\u00e4ngern<\/a> oder <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/elternzeit-verkuerzen-ihre-rechte-als-arbeitnehmer\/\">verk\u00fcrzen<\/a> m\u00f6chtest. Kl\u00e4re gegebenenfalls vorher ab, wie flexibel dein Arbeitgeber in solchen F\u00e4llen normalerweise ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wei\u00adter\u00adbe\u00adsch\u00e4f\u00adti\u00adgung nach der Eltern\u00adzeit: Welchen Anspruch hast&nbsp;du?<\/h2>\n\n\n\n<p>Generell besteht nach der Elternzeit ein <strong>Recht auf Weiterbesch\u00e4ftigung<\/strong>, die arbeitsvertraglichen Pflichten haben w\u00e4hrenddessen nur geruht. Eltern k\u00f6nnen also prinzipiell an ihren angestammten Arbeitsplatz zur\u00fcckkehren.<\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df seinem <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/direktionsrecht-des-arbeitgebers-was-umfasst-es\/\">Direktionsrecht<\/a> kann der Arbeitgeber dir unter Umst\u00e4nden aber auch einen anderen,<strong> gleichwertigen Arbeitsplatz<\/strong> zur Verf\u00fcgung stellen, wenn das den Bestimmungen im Arbeitsvertrag nicht widerspricht. Das gilt auch, wenn dein alter Arbeitsplatz nicht mehr existiert, weil etwa intern umstrukturiert wurde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was bedeutet \u201egleichwertiger Arbeitsplatz\u201d?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li>Der Arbeits\u00adplatz, den ein Eltern\u00adteil nach der Eltern\u00adzeit zuge\u00adwie\u00adsen bekommt, darf keine Ver\u00adschlech\u00adte\u00adrung dar\u00adstel\u00adlen. Er muss bei\u00adspiels\u00adwei\u00adse der beruf\u00adli\u00adchen<strong> Qua\u00adli\u00adfi\u00adka\u00adti\u00adon<\/strong> ent\u00adspre\u00adchen und \u00e4hnliche <strong>Aufgaben<\/strong> beinhal\u00adten wie der Job vor der Elternzeit.<\/li><li>Die neue T\u00e4tigkeit darf <strong>nicht schlech\u00adter entlohnt<\/strong> sein als die vorherige.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"472\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/Streitlotse-Wiedereinstieg-Elternzeit-ozgurcankaya-1024x472.jpg\" alt=\"Vater und Tochter arbeiten zusammen im Homeoffice.\" class=\"wp-image-23354\" title=\"Wiedereinstieg nach der Elternzeit: Diese Rechte hast du\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/Streitlotse-Wiedereinstieg-Elternzeit-ozgurcankaya-1024x472.jpg 1024w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/Streitlotse-Wiedereinstieg-Elternzeit-ozgurcankaya-300x138.jpg 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/Streitlotse-Wiedereinstieg-Elternzeit-ozgurcankaya-768x354.jpg 768w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/Streitlotse-Wiedereinstieg-Elternzeit-ozgurcankaya.jpg 1140w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\"><figcaption>\u00a9 istock.com\/ozgurcankaya<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p>Ein Sachbearbeiter oder eine Sachbearbeiterin beispielsweise kann nach der Elternzeit wieder f\u00fcr eine solche T\u00e4tigkeit eingesetzt werden, das ist allerdings auch in einer anderen Abteilung m\u00f6glich. Entscheidend ist, wie eng der <strong>Arbeitsvertrag<\/strong> das T\u00e4tigkeitsfeld umschreibt.<\/p>\n\n\n\n<p>Unter Umst\u00e4nden ist nach der Elternzeit sogar eine <strong>Versetzung an einen anderen Firmenstandort<\/strong> denkbar, wenn die Stelle dort gleichwertig ist und der Arbeitsvertrag eine Versetzung nicht wirksam ausschlie\u00dft. Allerdings sind Arbeitgeber angehalten, gerade bei jungen Eltern gut abzuw\u00e4gen und eine <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/versetzung-diese-rechte-haben-arbeitnehmer\/\">Versetzung<\/a> nachvollziehbar zu begr\u00fcnden. Hier muss gegebenenfalls auch der <strong>Betriebsrat<\/strong> eingeschaltet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Das gilt f\u00fcr Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft ebenso wie f\u00fcr Angestellte im \u00f6ffentlichen Dienst. <strong>Eine Lehrerin beispielsweise hat zwar keinen Anspruch auf R\u00fcckkehr an die gleiche Schule<\/strong>, in der sie vor ihrer Elternzeit gearbeitet hat, darf aber auch nicht \u201ceinfach so\u201d versetzt werden. Laut Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) muss der Dienstherr hier \u201ceine Ermessensentscheidung unter Ber\u00fccksichtigung der dienstlichen und pers\u00f6nlichen Belange treffen\u201d. Gegebenenfalls werden die Personalr\u00e4te zurate gezogen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><a><\/a>Welchen K\u00fcn\u00addi\u00adgungs\u00adschutz habe ich nach Ablauf der Elternzeit?<\/h2>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/kuendigung\/kuendigung-waehrend-der-elternzeit-geht-das\/\"><strong>W\u00e4hrend der Elternzeit<\/strong><\/a> besteht gem\u00e4\u00df \u00a7 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) grunds\u00e4tzlich<strong> K\u00fcndigungsschutz. <\/strong>Eine K\u00fcndigung kann in diesem Zeitraum nur in besonderen Ausnahmef\u00e4llen erfolgen, etwa wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin etwas getan hat, das eine fristlose K\u00fcndigung rechtfertigt. Au\u00dferdem ist eine beh\u00f6rdliche Zustimmung erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach der Elternzeit wiederum werden Job-R\u00fcckkehrer im Hinblick auf den K\u00fcndigungsschutz und K\u00fcndigungsfristen wieder behandelt wie alle anderen im Betrieb. Das hei\u00dft: Liegt ein wirksamer K\u00fcndigungsgrund vor, <strong>kann der Arbeitgeber auch sofort am ersten Tag nach der Elternzeit die K\u00fcndigung aussprechen<\/strong>, die dann nach Ablauf der K\u00fcndigungsfrist gem\u00e4\u00df \u00a7 622 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) wirksam wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wenn du selbst noch vor Ablauf deiner Elternzeit k\u00fcndigen m\u00f6chtest, gilt:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Zum Ende der Eltern\u00adzeit<\/strong> ist die K\u00fcndigung mit einer K\u00fcn\u00addi\u00adgungs\u00adfrist von min\u00addes\u00adtens drei Monaten m\u00f6glich.<\/li><li>Wollen Arbeit\u00adneh\u00admer bereits <strong>w\u00e4hrend der Eltern\u00adzeit<\/strong> das Unter\u00adneh\u00admen verlassen, ist das nur nach einer ein\u00adver\u00adnehm\u00adli\u00adchen Ver\u00adein\u00adba\u00adrung mit dem Arbeit\u00adge\u00adber oder der Arbeit\u00adge\u00adbe\u00adrin m\u00f6glich.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Gut zu wissen:<\/strong> Wenn du w\u00e4hrend der Elternzeit schon stundenweise wieder arbeitest, genie\u00dft du weiterhin den K\u00fcndigungsschutz \u2013 so lange, bis deine Elternzeit vorbei ist.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"472\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/Streitlotse-Wiedereinstieg-Elternzeit-ciricvelibor-1024x472.jpg\" alt=\"Frau telefoniert am Handy und schaut geschockt auf ihre Armbanduhr.\" class=\"wp-image-23355\" title=\"Wiedereinstieg nach der Elternzeit: Diese Rechte hast du\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/Streitlotse-Wiedereinstieg-Elternzeit-ciricvelibor-1024x472.jpg 1024w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/Streitlotse-Wiedereinstieg-Elternzeit-ciricvelibor-300x138.jpg 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/Streitlotse-Wiedereinstieg-Elternzeit-ciricvelibor-768x354.jpg 768w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/Streitlotse-Wiedereinstieg-Elternzeit-ciricvelibor.jpg 1140w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\"><figcaption>\u00a9 istock.com\/ciricvelibor<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Nach der Eltern\u00adzeit in Teilzeit arbeiten: Geht&nbsp;das?<\/h2>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend der Elternzeit haben Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen das<a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeiten-waehrend-der-elternzeit-wie-viele-stunden-sind-erlaubt\/\"> <\/a><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeiten-waehrend-der-elternzeit-wie-viele-stunden-sind-erlaubt\/\">Recht, in Teilzeit zu arbeiten<\/a>. Nach der Elternzeit wiederum sieht es anders aus: War der Job vor der Elternzeit eine <strong>Vollzeitstelle, so besteht nach der Elternzeit zun\u00e4chst auch nur wieder Anspruch auf eine solche<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Ob die pers\u00f6nlichen Vorstellungen umsetzbar sind, muss im Gespr\u00e4ch mit dem Arbeitgeber gekl\u00e4rt werden. <strong>M\u00f6chtest du statt Vollzeit lieber Teilzeit arbeiten,<\/strong> dann hast du gem\u00e4\u00df \u00a7 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) unter folgenden Rahmenbedingungen <strong>Anspruch<\/strong> darauf:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Die Firma muss mehr als 15 Mit\u00adar\u00adbei\u00adter&nbsp;haben.<\/li><li>Die Probezeit muss vorbei sein.<\/li><li>Es d\u00fcrfen keine betrieb\u00adli\u00adchen Gr\u00fcnde bestehen, die einer Redu\u00adzie\u00adrung der Arbeits\u00adzeit entgegenstehen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Sind diese Voraussetzungen erf\u00fcllt, dann musst du deinem Arbeitgeber mindestens <strong>drei Monate vor der geplanten R\u00fcckkehr in den Job mitteilen<\/strong>, dass du nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten m\u00f6chtest. Falls der Arbeitgeber das ablehnt, muss er es dir sp\u00e4testens einen Monat vor Arbeitsbeginn schriftlich mitteilen. Tut er das nicht, gilt die Arbeitszeitverringerung als vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Alternative zur dauerhaften Teilzeit kann die seit Januar 2019 m\u00f6gliche <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/brueckenteilzeit-diese-moeglichkeiten-hast-du-ab-2019\/\"><strong>Br\u00fcckenteilzeit<\/strong><\/a> sein. Sie macht unter bestimmten Voraussetzungen eine <strong>befristete Teilzeit mit Recht auf R\u00fcckkehr zur alten Stundenzahl<\/strong> m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>Schwierig wird es allerdings oft, wenn der Arbeitgeber dir Arbeitszeiten vorgibt, die f\u00fcr dich unm\u00f6glich mit den Betreuungszeiten deines Kindes zu vereinbaren sind, etwa abends bis 20 Uhr. Grunds\u00e4tzlich hat der Arbeitgeber das Direktionsrecht und darf das so anordnen. Du solltest ihm jedoch zumindest auf sachliche Weise deutlich machen, wo deine zeitlichen Grenzen liegen, und um eine f\u00fcr dich praktikable L\u00f6sung bitten.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/360-grad\/\">Mit uns bist du bei Streitigkeiten jeder Art abgesichert. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n\n\n<div class=\"fazitbox\">\n<div class=\"fazitbox-titel\">FAZIT<\/div>\n<ul>\n<li>Wer aus der Eltern\u00adzeit zur\u00fcck\u00adkehrt, hat Anspruch auf einen gleich\u00adwer\u00adti\u00adgen Arbeits\u00adplatz \u2013 nicht aber auf exakt denselben Arbeits\u00adplatz wie vor der Elternzeit.<\/li>\n<li>Anspr\u00fcche auf Rest\u00adur\u00adlaub, die vor der Eltern\u00adzeit ent\u00adstan\u00adden sind, bleiben erhalten.<\/li>\n<li>Der besondere K\u00fcn\u00addi\u00adgungs\u00adschutz, der w\u00e4hrend der Eltern\u00adzeit gilt, entf\u00e4llt mit dem Ende der Elternzeit.<\/li>\n<li>Nach der Eltern\u00adzeit Anspruch auf Teilzeit? Wenn du vor der Eltern\u00adzeit in Vollzeit gear\u00adbei\u00adtet wurde, dann besteht ein Teil\u00adzeit\u00adan\u00adspruch nur unter bestimm\u00adten Umst\u00e4nden.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ob zwei Monate, zwei Jahre oder irgendwas dazwischen: Viele M\u00fctter und auch V\u00e4ter nehmen ihren Anspruch auf Elternzeit wahr. Der Wiedereinstieg in den Job nach der Elternzeit kann jedoch einige rechtliche Fragen aufwerfen. Die Weiterbesch\u00e4ftigung bei deinem Arbeitgeber steht dir zun\u00e4chst zu \u2013 aber unter welchen Bedingungen genau? Hier findest du wichtige Hinweise zu deinen [\u2026]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"wp_typography_post_enhancements_disabled":false,"footnotes":""},"categories":[3,13],"tags":[],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/19836"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=19836"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/19836\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":23357,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/19836\/revisions\/23357"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=19836"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=19836"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=19836"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}