{"id":18939,"date":"2020-10-06T08:56:01","date_gmt":"2020-10-06T07:56:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/internet-und-konsum\/internetrecht\/der-cookie-hinweis-ist-fuer-jede-webseite-pflicht-richtig\/"},"modified":"2020-10-06T13:16:01","modified_gmt":"2020-10-06T12:16:01","slug":"der-cookie-hinweis-ist-fuer-jede-webseite-pflicht-richtig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/internet-und-konsum\/internetrecht\/der-cookie-hinweis-ist-fuer-jede-webseite-pflicht-richtig\/","title":{"rendered":"Der Cookie-Hinweis ist f\u00fcr jede Webseite Pflicht \u2013 richtig?"},"content":{"rendered":"<p>Der Cookie-Hinweis ist inzwischen beinahe Standard f\u00fcr Webseiten. Aber ist er grunds\u00e4tzlich vorgeschrieben und wie muss er aussehen? Diese Fragen sorgten schon nach dem Inkrafttreten der europ\u00e4ischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 f\u00fcr Unsicherheit bei Webseitenbetreibern. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Mai 2020 steht das Thema erneut im Fokus.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/privatrechtsschutz\/\">Wir helfen dir auch bei \u00c4rger im Internet &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Von Anfang an: Was sind Cookies?<\/h2>\n<p>Einfach gesagt ist ein Cookie \u2013 auch&nbsp;HTTP-Cookie, Web-Cookie, Internet-Cookie oder Browser-Cookie genannt \u2013 ein kleines Programm, mit dem Internetseiten (beziehungsweise deren Betreiber) <strong>Nutzer identifizieren und bei jedem Besuch wiedererkennen<\/strong> sowie ihre Aktivit\u00e4ten dokumentieren. Das hat grob gesagt vor allem zwei Vorteile:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Nutzer m\u00fcssen nicht bei jedem Aufrufen der Seite ihre Daten eingeben und sich anmelden.<\/li>\n<li>Die Betreiber, bei\u00adspiels\u00adwei\u00adse Online-Shops, k\u00f6nnen anhand der Cookies Besu\u00adcher\u00adpro\u00adfi\u00adle erstellen und diese bei\u00adspiels\u00adwei\u00adse f\u00fcr Mar\u00adke\u00adting\u00adzwe\u00adcke verwenden oder Kunden das anzeigen, was sie&nbsp;am meisten interessiert.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dabei wird zwischen verschiedenen Arten von Cookies unterschieden:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Not\u00adwen\u00addi\u00adge Cookies<\/strong> sind technisch erfor\u00adder\u00adlich, damit eine Website \u00fcberhaupt funk\u00adtio\u00adniert. Eine konkrete \u00dcbersicht oder Auf\u00adlis\u00adtung, was genau darunter f\u00e4llt, gibt es bislang aller\u00addings&nbsp;nicht.<\/li>\n<li><strong>Funk\u00adtio\u00adna\u00adle Cookies<\/strong> speichern bei\u00adspiels\u00adwei\u00adse Infor\u00adma\u00adtio\u00adnen zur aus\u00adge\u00adw\u00e4hl\u00adten Sprache der Webseite oder den Benut\u00adzer\u00adna\u00admen. Sie erm\u00f6g\u00adli\u00adchen u. a. eine per\u00ads\u00f6n\u00adli\u00adche Begr\u00fc\u00dfung auf der Website und k\u00f6nnen die Nutzung f\u00fcr den Nutzer bequemer machen.<\/li>\n<li><strong>Statistik-Cookies <\/strong>erfassen Infor\u00adma\u00adtio\u00adnen \u00fcber das Nut\u00adzer\u00adver\u00adhal\u00adten, bei\u00adspiels\u00adwei\u00adse ange\u00adse\u00adhe\u00adne Produkte, ver\u00adwen\u00adde\u00adte Such\u00adbe\u00adgrif\u00adfe oder auch die Ver\u00adweil\u00addau\u00ader auf einer Website.<\/li>\n<li><strong>Marketing-Cookies <\/strong>dienen einzig und allein werb\u00adli\u00adchen Inter\u00ades\u00adsen. Sie werden genutzt, um Inter\u00adnet\u00adnut\u00adzern pass\u00adge\u00adnaue Werbung anzuzeigen.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Was hat die DSGVO damit zu&nbsp;tun?<\/h2>\n<p>Weil Cookies je nach Zweck <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/internet-und-konsum\/datenschutz\/personenbezogene-daten-regeln-und-rechte-gemaess-dsgvo\/\">personenbezogene Daten<\/a> speichern, analysieren und weiterverarbeiten oder an Dritte leiten, stehen sie in der Diskussion. Deshalb sind \"Cookie-Richtlinie\" und \"Cookie-Hinweis\" zwei Begriffe, die Betreiber von <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/rechtsschutz-lexikon\/i\/internet-rechtsschutz\/\">Internetseiten <\/a>sp\u00e4testens seit dem <strong>25. Mai 2018<\/strong> kennen sollten. Denn sobald personenbezogene Daten gespeichert werden, kommt die europ\u00e4ische <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/internet-und-konsum\/datenschutz\/datenschutz-grundverordnung-5-neuerungen-fuer-verbraucher\/\">Datenschutzgrundverordnung<\/a> (DSGVO) ins Spiel, die zu diesem Termin in bindendes Recht umgesetzt wurde.<\/p>\n<p>Seitdem sind Webseitenbetreiber aufgefordert, einen <strong>Cookie-Hinweis samt Widerspruchsm\u00f6glichkeit<\/strong> auf Webseiten zu platzieren, auf denen Cookies gesetzt werden, die technisch nicht zwingend erforderlich sind. Allerdings ging in der \u00f6ffentlichen Debatte offenbar einiges durcheinander, denn die DSGVO sagt im Grunde wenig \u00fcber die Handhabung von Cookie-Hinweisen aus. Sie hat eher <strong>Konsequenzen f\u00fcr die Datenschutzerkl\u00e4rung<\/strong> auf einer Internetseite.&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/privat\/\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-18457 size-full\" title=\"Die Privatrechtsschutzversicherung von ADVOCARD\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Vererben_Vorsorgen_A-300x190.png\" alt=\"Mehr Informationen zum Thema Rechtsschutz\" width=\"300\" height=\"190\"><\/a><\/p>\n<p>Der konkrete Umgang mit Cookies sollte in der <strong>europ\u00e4ischen ePrivacy-Verordnung <\/strong>geregelt werden, die eigentlich parallel zur DSGVO in Deutschland eingef\u00fchrt werden sollte. Dies wurde jedoch immer wieder verschoben, sodass sie bislang immer noch nicht in Kraft ist. (Stand: Oktober 2020)<\/p>\n<h2>Weitere recht\u00adli\u00adche Grund\u00adla\u00adgen: Tele\u00adme\u00addi\u00aden\u00adge\u00adsetz und ePrivacy-Richtlinie<\/h2>\n<p>Und um die Verwirrung komplett zu machen, gibt es noch zwei weitere relevante rechtliche, Grundlagen, die f\u00fcr den Umgang mit Cookies von Bedeutung sind: Es existiert mit der&nbsp; EU-Richtlinie 2009\/136\/EG vom 25. November 2009, auch <strong>Cookie-Richtlinie<\/strong> genannt, bereits eine europaweit geltende Bestimmung. Sie verf\u00fcgt, dass Besucher einer Website \u00fcber den Einsatz von Cookies in einer leicht verst\u00e4ndlichen Form informiert werden und <strong>der Speicherung ihrer Daten zustimmen<\/strong> m\u00fcssen. Diese Regelung sollte sp\u00e4testens im Jahr 2011 in allen EU-Mitgliedsstaaten geltendes Recht sein. Ist sie aber nicht.<\/p>\n<p>Auch Deutschland hat die Cookie-Richtlinie nicht umgesetzt. Die Bundesregierung hat stattdessen auf das bestehende deutsche <strong>Telemediengesetz (TMG) <\/strong>verwiesen. Dort hei\u00dft es in \u00a7 15 Abs. 3: \"Der Diensteanbieter darf f\u00fcr Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telemedien Nutzungsprofile bei Verwendung von Pseudonymen erstellen, sofern der Nutzer dem nicht widerspricht. Der Diensteanbieter hat den Nutzer auf sein Widerspruchsrecht im Rahmen der Unterrichtung nach \u00a7 13 Abs. 1 hinzuweisen.\"<\/p>\n<h2>G\u00e4ngige Praxis: passive Zustim\u00admung statt aktiver Erlaubnis<\/h2>\n<p>Diese sogenannte Widerspruchsl\u00f6sung nach dem TMG setzte aber <strong>keine ausdr\u00fcckliche und aktive<\/strong> <strong>Zustimmung des Nutzers zur Datenerhebung <\/strong>voraus<strong>. <\/strong>Viele Webseitenbetreiber begn\u00fcgten sich mit einem diskreten Hinweis mit Link zur Datenschutzerkl\u00e4rung, dass mit dem Weitersurfen alle Cookies akzeptiert w\u00fcrden. Dieser Hinweis war einfach zu ignorieren, eine aktive Zustimmung wurde nicht eingefordert. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hatte bereits 2019 darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen eigentlich nicht ausreichend ist, sobald personenbezogene Daten gem\u00e4\u00df DSGVO erhoben werden.<\/p>\n<p>Einige Webseitenbetreiber gingen einen Schritt weiter und versuchten Nutzern die Einwilligung abzuluchsen, indem sie ihre Cookie-Hinweise so gestalteten, dass ein versehentliches Akzeptieren sehr wahrscheinlich war. Etwa weil die Zustimmung zu allen Cookies schon vorausgew\u00e4hlt ist und ein Abw\u00e4hlen einzelner Cookie-Kategorien sehr aufwendig oder die Option dazu versteckt ist.<\/p>\n<h2>Mehr Klarheit durch BGH-Urteil 2020: Nutzer m\u00fcssen aktiv werden<\/h2>\n<p>Im Mai 2020 hat der BGH ein wegweisendes Urteil in einem solchen Fall gesprochen (AZ I ZR 7\/16). Das oberste deutsche Gericht best\u00e4tigte damit nach jahrelangem Rechtsstreit <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/internet-und-konsum\/eugh-nutzer-muessen-cookie-einwilligung-aktiv-erteilen\/\">eine Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH)<\/a>. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen den Anbieter eines Online-Gewinnspiels geklagt, <strong>der im Cookie-Hinweis die Checkbox f\u00fcr die Zustimmung bereits vorausgew\u00e4hlt hatte,<\/strong> und hat recht bekommen.<\/p>\n<p>Eine Auswirkung dieses Urteils, die dir wom\u00f6glich schon beim Surfen im Netz aufgefallen ist: Auf den meisten Webseiten musst du seitdem direkt nach dem Aufruf erst einmal auf einen <strong>deutlich ausf\u00fchrlichen Cookie-Hinweis <\/strong>klicken. Damit wollen die Webseitenbetreiber sich rechtlich absichern, auch wenn die rechtlichen Grundlagen nach wie vor nicht ganz eindeutig sind.Also viel L\u00e4rm um nichts?<\/p>\n<p>Nicht ganz, denn es gibt tats\u00e4chlich bereits eine europaweit geltende Bestimmung: die EU-Richtlinie 2009\/136\/EG vom 25. November 2009, auch <strong>Cookie-Richtlinie<\/strong> genannt. Sie verf\u00fcgt, dass&nbsp;Besucher einer Website \u00fcber den Einsatz von Cookies in einer leicht verst\u00e4ndlichen Form informiert werden und <strong>der Speicherung ihrer Daten zustimmen<\/strong> m\u00fcssen. Diese Regelung sollte&nbsp;sp\u00e4testens im Jahr 2011 in allen EU-Mitgliedsstaaten geltendes Recht sein. Ist sie aber nicht.<\/p>\n<p>Auch Deutschland hat die Cookie-Richtlinie nicht umgesetzt. Die Bundesregierung hat stattdessen auf das bestehende deutsche&nbsp;<strong>Telemediengesetz <\/strong>verwiesen.&nbsp; Dort hei\u00dft es in \u00a7 15 Abs. 3 TMG: \"Der Diensteanbieter darf f\u00fcr Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telemedien Nutzungsprofile bei Verwendung von Pseudonymen erstellen, sofern der Nutzer dem nicht widerspricht. Der Diensteanbieter hat den Nutzer auf sein Widerspruchsrecht im Rahmen der Unterrichtung nach \u00a7 13 Abs. 1 hinzuweisen.\"<\/p>\n<p>Eine ausdr\u00fcckliche und aktive <strong>Zustimmung der Nutzer ist damit nicht erforderlich<\/strong>. Stattdessen gen\u00fcgt beispielsweise ein simpler Cookie-Hinweis, der auf die Datenschutzerkl\u00e4rung mit weiteren Informationen zum Widerrufsrecht f\u00fchrt.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-18948\" title=\"Der Cookie-Hinweis ist f\u00fcr jede Websiter Pflicht \u2013 richtig? \/ \u00a9 Elnur, Fotolia\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/Streitlotse_Cookie-Hinweis_Elnur-1024x472.jpg\" alt=\"Mann sitzt vor dem Laptop\" width=\"744\" height=\"343\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/Streitlotse_Cookie-Hinweis_Elnur-1024x472.jpg 1024w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/Streitlotse_Cookie-Hinweis_Elnur-300x138.jpg 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/Streitlotse_Cookie-Hinweis_Elnur-768x354.jpg 768w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/Streitlotse_Cookie-Hinweis_Elnur.jpg 1140w\" sizes=\"(max-width: 744px) 100vw, 744px\"><\/p>\n<h2>Cookie-Hinweis: Pflicht oder&nbsp;nicht?<\/h2>\n<p>Was bedeutet das jetzt f\u00fcr deine Website? Die rechtlichen Grundlagen sind nach wie vor uneinheitlich. Trotzdem solltest du den Cookie-Hinweis eher als Pflicht betrachten und ihn vor allem so gestalten, dass Nutzer aktiv entscheiden m\u00fcssen, ob sie Cookies annehmen oder nicht. Nur auf die Widerspruchsl\u00f6sung nach TMG zu setzen, ist nach dem j\u00fcngsten BGH-Urteil rechtlich riskant.<\/p>\n<p><strong>Auf der sicheren Seite bist du, <\/strong>wenn du deine Webseitenbesucher ausf\u00fchrlich dar\u00fcber informierst, welche Cookies du einsetzt und diese sich aktiv mit der Verwendung der Daten einverstanden erkl\u00e4ren. Das gilt \u00fcbrigens auch, wenn es sich \u201cnur\u201d um deine ganz private Homepage oder die Seite deiner Laienspielgruppe handelt.<\/p>\n<p>Dabei solltest du Folgendes beachten:<\/p>\n<ul>\n<li>Hole die Zustim\u00admung des Nutzers direkt beim Sei\u00adten\u00adauf\u00adruf ein, <strong>bevor Cookies gesetzt werden<\/strong>. Einzige Ausnahme: technisch not\u00adwen\u00addi\u00adge Cookies d\u00fcrfen ohne vorherige Zustim\u00admung gesetzt werden.<\/li>\n<li>Ein einfacher Hinweis, der nach dem Wei\u00adter\u00adkli\u00adcken auf der Seite ver\u00adschwin\u00addet oder sich einfach aus\u00adblen\u00adden l\u00e4sst, reicht nicht&nbsp;aus.<\/li>\n<li>Die Zustim\u00admung darf nicht vor\u00adausge\u00adw\u00e4hlt&nbsp;sein.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Idealfall <strong>verzichtest du au\u00dferdem auf manipulative Formulare<\/strong>, bei denen etwa f\u00fcr das Abw\u00e4hlen mehr Klicks als f\u00fcr das Annehmen erforderlich sind. Oder der Annehmen-Button mehr hervorsticht als der f\u00fcrs Ablehnen. Dies ist zwar nicht verboten, der Europ\u00e4ische Datenschutzausschuss (EDSA) sieht das aber in einer Richtlinie aus dem Jahr 2020 sehr kritisch. (Stand: Oktober 2020).<\/p>\n<p><strong>Ebenfalls kritisch: Sogenannte Cookie-Walls<\/strong>, bei denen der Nutzer gar nicht erst auf die Seite kommt, wenn er der Cookie-Vereinbarung nicht zustimmt. Nach Einsch\u00e4tzung des EDSA muss der Nutzer die M\u00f6glichkeit haben, eine Webseite auch dann zu nutzen, wenn er nicht unbedingt erforderlichen Cookies nicht zustimmt.<\/p>\n<h2>Das geh\u00f6rt in die Datenschutzerkl\u00e4rung<\/h2>\n<p>Unabh\u00e4ngig davon, ob und wie du die Besucher deiner Homepage \u00fcber eingesetzte Cookies unterrichtest, musst du in deiner <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/internet-und-konsum\/datenschutz\/datenschutzerklaerung-fuer-private-webseiten-5-wichtige-punkte\/\"><strong>Datenschutzerkl\u00e4rung<\/strong><\/a> auf die Verwendung hinweisen.<\/p>\n<p>Abgesehen von anderen notwendigen Aspekten solltest du darin detailliert und in verst\u00e4ndlicher Weise <strong>\u00fcber deine Praxis mit den Cookies informieren<\/strong>:<\/p>\n<ul>\n<li>welche Art von Daten sie sammeln,<\/li>\n<li>welchem Zweck sie dienen,<\/li>\n<li>wie lange sie gespei\u00adchert bleiben,<\/li>\n<li>an wen du sie gege\u00adbe\u00adnen\u00adfalls weiterleitest,<\/li>\n<li>und wie sich die Ein\u00adwil\u00adli\u00adgung zur Spei\u00adche\u00adrung der Daten zur\u00fcck\u00adneh\u00admen&nbsp;l\u00e4sst.<\/li>\n<\/ul>\n<p>FAZIT<\/p>\n<div class=\"fazitbox\">\n<ul>\n<li>Die Rechts\u00adla\u00adge in Sachen Cookies ist in Deutsch\u00adland ver\u00adwir\u00adrend und noch nicht eindeutig geregelt.<\/li>\n<li>Klar ist aber: Wer \u00fcber Cookies per\u00adso\u00adnen\u00adbe\u00adzo\u00adge\u00adne Daten erhebt, muss daf\u00fcr zuvor die aktive Zustim\u00admung des betrof\u00adfe\u00adnen Nutzers einholen.<\/li>\n<li>Nur technisch not\u00adwen\u00addi\u00adge Cookies d\u00fcrfen ohne Ein\u00adwil\u00adli\u00adgung des Nutzers gesetzt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Cookie-Hinweis ist inzwischen beinahe Standard f\u00fcr Webseiten. Aber ist er grunds\u00e4tzlich vorgeschrieben und wie muss er aussehen? Diese Fragen sorgten schon nach dem Inkrafttreten der europ\u00e4ischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 f\u00fcr Unsicherheit bei Webseitenbetreibern. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Mai 2020 steht das Thema erneut im Fokus. 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