{"id":18913,"date":"2019-04-12T08:56:01","date_gmt":"2019-04-12T07:56:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/mieten-und-wohnen\/hauskauf-und-verkauf\/energieausweis-beantragen-so-gehts-sicher-in-3-schritten\/"},"modified":"2022-02-03T17:01:05","modified_gmt":"2022-02-03T16:01:05","slug":"energieausweis-beantragen-so-gehts-sicher-in-3-schritten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/mieten-und-wohnen\/hauskauf-und-verkauf\/energieausweis-beantragen-so-gehts-sicher-in-3-schritten\/","title":{"rendered":"Ener\u00adgie\u00adaus\u00adweis bean\u00adtra\u00adgen: So geht\u2019s sicher in 3 Schritten"},"content":{"rendered":"<p>Wollen&nbsp;Immobilienbesitzer ihr Haus beziehungsweise ihre Wohnung vermieten oder verkaufen, m\u00fcssen sie einen Energieausweis beantragen. Den gibt es in zwei Ausf\u00fchrungen \u2013 als Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Und es gibt noch mehr zu beachten.<\/p>\n<p><a title=\"Wohnungs-Rechtsschutz von ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/wohnungsrechtsschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00c4rger rund ums Thema Wohnen? Wir helfen dir.&nbsp;&gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Ener\u00adgie\u00adaus\u00adweis ist&nbsp;h\u00e4ufig Pflicht<\/h2>\n<p>Seit dem 1. Mai 2014 brauchen viele Besitzer von Wohnimmobilien einen Energieausweis f\u00fcr das jeweilige Geb\u00e4ude. Jedenfalls, wenn sie&nbsp;ihr Eigentum verkaufen und vermieten wollen. Dann m\u00fcssen sie das Dokument potenziellen <strong>Mietern oder K\u00e4ufern auf deren Wunsch vorlegen<\/strong> \u2013 und es zum Beispiel auf Nachfrage bei Wohnungsbesichtigungen parat haben.<\/p>\n<p>Der Grund: Damals trat in Deutschland eine Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Demnach muss der sogenannte&nbsp;<strong>Energie-Effizienzstandard <\/strong>bereits&nbsp;in einer&nbsp;<a title=\"Immobilienanzeige muss Angaben zum Energieausweis enthalten\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/mieten-und-wohnen\/immobilienanzeige-muss-angaben-zum-energieausweis-enthalten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Immobilienanzeige<\/a>&nbsp;ver\u00f6ffentlicht werden.<strong>&nbsp;<\/strong>Dieser Standard ergibt sich aus den im&nbsp;Energieausweis angegebenen Informationen zu Energieverbrauch und -effizienz einer Immobilie.<\/p>\n<p>Wer versucht, sich vor der <a title=\"Energieausweis: Pflicht f\u00fcr Vermieter und Hausverk\u00e4ufer\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/mieten-und-wohnen\/energieausweis-pflicht-fuer-vermieter-und-hausverkaeufer\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Energieausweispflicht<\/a> zu dr\u00fccken oder die Ergebnisse falsch anzugeben, muss mit einem <strong>Bu\u00dfgeld in H\u00f6he von bis zu 15.000 Euro<\/strong> rechnen. Deshalb sollten Immobilienbesitzer gewissenhaft und schrittweise kl\u00e4ren, wo und wie&nbsp;sie einen Energieausweis beantragen.<\/p>\n<h2>1. Kl\u00e4rung: Wer erstellt einen Energieausweis?<\/h2>\n<p>Wer einen Energieausweis f\u00fcr Wohngeb\u00e4ude ausstellen darf, regelt&nbsp;\u00a7 21 EnEV. Demnach sind <strong>nur bestimmte Dienstleister<\/strong> und Fachleute dazu berechtigt. Dazu z\u00e4hlen unter anderem:<\/p>\n<p>Hochschulabsolventen mit Abschl\u00fcssen zum Beispiel in Architektur, Physik, Maschinenbau, Hochbau, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Innenarchitektur<br>\nHandwerksmeister oder gleichgestellte Handwerker der Bereiche Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation oder Schornsteinfeger<br>\nstaatlich anerkannte Techniker mit&nbsp;Kenntnissen in der Beurteilung von Geb\u00e4udeh\u00fcllen, von Heizungsanlagen oder von L\u00fcftungs- und Klimaanlagen<br>\nPersonen, die&nbsp;zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen gem\u00e4\u00df Landesbauordnung berechtigt sind<br>\nEnergiefachberater im Baustoff-Fachhandel oder in der Baustoff-Industrie, die vor dem 25. April 2007&nbsp;ihre Weiterbildung begonnen oder abgeschlossen haben<\/p>\n<p>Tipp: Geht es um&nbsp; Immobilien, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, zum Beispiel <a title=\"Gewerber\u00e4ume-Rechtsschutz von ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/gewerberaeume-rechtsschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">gewerbliche Immobilien<\/a>, dann d\u00fcrfen nur die erstgenannten Experten mit Hochschulabschluss&nbsp;einen Energieausweis ausstellen.<\/p>\n<p>Geeignete und<strong> seri\u00f6se Anbieter<\/strong>&nbsp;lassen sich unter anderem \u00fcber das Internet finden. Eine zuverl\u00e4ssige Quelle ist beispielsweise die <a href=\"https:\/\/www.energie-effizienz-experten.de\/sie-sindbauherr\/expertensuche\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Energieeffizienz-Expertenliste<\/a>, die vom Bund und der Deutschen Energie-Agentur (dena) bereitgestellt wird.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sollten Interessenten an einem Energieausweis bei der Auswahl eines entsprechenden&nbsp;Dienstleisters auf&nbsp;bestimmte <strong>Leistungen<\/strong> achten. Der Aussteller muss zum Beispiel ...<\/p>\n<ul>\n<li>... seine&nbsp;T\u00e4tig\u00adkei\u00adten und Leis\u00adtun\u00adgen im Vertrag detail\u00adliert auff\u00fchren.<\/li>\n<li>...&nbsp;seine Berech\u00adti\u00adgung nachweisen.<\/li>\n<li>... eine Berufs\u00adhaft\u00adpflicht\u00adver\u00adsi\u00adche\u00adrung nachweisen.<\/li>\n<li>... s\u00e4mtliche Daten, die er erhalten und genutzt hat, auff\u00fchren.<\/li>\n<li>... eine Daten\u00adschutz\u00adzu\u00adsi\u00adche\u00adrung&nbsp;geben.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Am besten holen&nbsp;Eigent\u00fcmer&nbsp;mehrere Angebote zum Vergleich ein, wenn sie einen Energieausweis f\u00fcr&nbsp;ihre Immobilie beantragen wollen. Tipp: Oft kann auch&nbsp;<strong>der eigene Energieversorger<\/strong>&nbsp;einen Energieausweis ausstellen.<\/p>\n<h2>2. Kl\u00e4rung: Ver\u00adbrauchs\u00adaus\u00adweis&nbsp;oder Bedarfsausweis?<\/h2>\n<h2><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/miete\/\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-9265 size-full\" title=\"Mietrechtsschutz von ADVOCARD\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Mieten_Wohnen_A.png\" alt=\"Mehr Informationen zum Thema Mietrechtsschutz\" width=\"313\" height=\"198\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Mieten_Wohnen_A.png 313w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Mieten_Wohnen_A-300x190.png 300w\" sizes=\"(max-width: 313px) 100vw, 313px\"><\/a><\/h2>\n<p>M\u00f6chten Immobilienbesitzer einen Energieausweis beantragen, m\u00fcssen sie sich f\u00fcr eine von <strong>zwei Varianten<\/strong> entscheiden. N\u00e4mlich zwischen dem verbrauchsorientierten Energieausweis und dem bedarfsorientierten Energieausweis. Hier kurz die wesentlichen Unterschiede:<\/p>\n<p>Der <strong>verbrauchsorientierte Energieausweis<\/strong> basiert&nbsp;in der Regel auf den Verbrauchswerten&nbsp;gem\u00e4\u00df den Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre.&nbsp; Das Ergebnis h\u00e4ngt damit beispielsweise stark vom Nutzungsverhalten der Bewohner und von den jeweiligen&nbsp;Wetterbedingungen am Standort&nbsp;sowie weiteren individuellen Faktoren ab. Die Ausstellung kostet je nach Dienstleister etwa <strong>zwischen 30 und 100 Euro<\/strong>.<br>\nDer <strong>bedarfsorientierte Energieausweis<\/strong> ber\u00fccksichtigt und analysiert&nbsp;Daten hinsichtlich&nbsp;der jeweiligen Geb\u00e4udesubstanz und Haustechnik.&nbsp; Das erfordert mehr Aufwand als f\u00fcr den verbrauchsorientierten Energieausweis, f\u00fchrt aber zu einem allgemein vergleichbaren Ergebnis. Mit Preisen<br>\nzwischen ungef\u00e4hr <strong>150 bis 1.000 Euro<\/strong> ist er allerdings&nbsp;deutlich teurer.<\/p>\n<p>Welche Form des Energieausweises Eigent\u00fcmer w\u00e4hlen, ist weitgehend ihnen \u00fcberlassen. Ausnahme: F\u00fcr Geb\u00e4ude, die noch nicht der&nbsp;<strong>W\u00e4rmeschutzverordnung vom 1. November 1977<\/strong> entsprechen,&nbsp;ist der Bedarfsausweis Pflicht. Im Zweifel&nbsp;trifft der gew\u00e4hlte Ausweisaussteller eine Entscheidung. Immobilienbesitzer, die selbst in ihrem Eigentum wohnen, ben\u00f6tigen&nbsp;\u00fcbrigens keinen Energieausweis.<\/p>\n<h2>&nbsp;3. Kl\u00e4rung: Erfor\u00adder\u00adli\u00adche Daten ermitteln und \u00fcbermitteln<\/h2>\n<p>F\u00fcr einen Verbrauchsausweis gen\u00fcgt es meistens, wenn Eigent\u00fcmer die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre an den Ausweisaussteller schicken. Das geht per <strong>Post oder E-Mail<\/strong>. Wichtig: Die Besitzer sind daf\u00fcr verantwortlich, dass die Informationen korrekt sind. Bei Unstimmigkeiten oder Auff\u00e4lligkeiten&nbsp;sollte der Dienstleister die erhaltenen Daten auf ihre Richtigkeit hin pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Ein Ortstermin ist bei dieser Ausweisvariante nicht unbedingt notwendig. Sie kann sich aber als sinnvoll erweisen, falls <strong>Zweifel an der Qualit\u00e4t<\/strong> und Zuverl\u00e4ssigkeit des Dokuments auftauchen sollten, etwa bei einem Verkauf. Dann sorgt eine vorhergegangene Datenerhebung&nbsp;im Zuge einer sorgf\u00e4ltigen und nachweisbaren Besichtigung f\u00fcr mehr Sicherheit.<\/p>\n<p>Ein&nbsp;Bedarfsausweis verlangt mehr Aufwand als sein Pendant. Bei&nbsp;ihm ist eine eingehende&nbsp;Beurteilung&nbsp;des Objekts in jedem Fall erforderlich. Das geht in der Regel nur im Rahmen einer <strong>Begehung<\/strong> mit dem Energieexperten, der so den Zustand der Bausubstanz und der Haustechnik besser analysieren und beurteilen kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wollen&nbsp;Immobilienbesitzer ihr Haus beziehungsweise ihre Wohnung vermieten oder verkaufen, m\u00fcssen sie einen Energieausweis beantragen. Den gibt es in zwei Ausf\u00fchrungen \u2013 als Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Und es gibt noch mehr zu beachten. \u00c4rger rund ums Thema Wohnen? Wir helfen dir.&nbsp;&gt;&gt; Ener\u00adgie\u00adaus\u00adweis ist&nbsp;h\u00e4ufig Pflicht Seit dem 1. 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