{"id":18760,"date":"2019-03-26T11:52:01","date_gmt":"2019-03-26T10:52:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/erben-und-vererben\/alleinerben-einsetzen-tipps-fuer-das-testament\/"},"modified":"2019-03-26T15:00:07","modified_gmt":"2019-03-26T14:00:07","slug":"alleinerben-einsetzen-tipps-fuer-das-testament","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/erben-und-vererben\/alleinerben-einsetzen-tipps-fuer-das-testament\/","title":{"rendered":"Allein\u00ader\u00adben einsetzen: Tipps f\u00fcr das Testament"},"content":{"rendered":"<p>Wer nach seinem&nbsp;Tod nur einer einzigen Person etwas hinterlassen m\u00f6chte,&nbsp;sollte diese in&nbsp;seinem Testament&nbsp;als Alleinerben einsetzen. Das ist grunds\u00e4tzlich kein Problem, wenn&nbsp;man dabei auf ein paar Regeln achtet.<\/p>\n<p><a title=\"Der Privat-Rechtsschutz von ADVOCARD.\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/privatrechtsschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Probleme mit der Erbschaft? Wir helfen gern! &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Unklares Testament = ein\u00addeu\u00adti\u00adger&nbsp;\u00c4rger<\/h2>\n<p>Wer erbt was? Dieses Thema f\u00fchrt oft zum Streit und sehr&nbsp;unvers\u00f6hnliche Fronten&nbsp;sogar vor das&nbsp;Familiengericht. Anlass kann ein uneindeutig oder l\u00fcckenhaft aufgesetztes&nbsp;Testament sein. Das ist besonders dann bedauerlich, wenn letzte Wille zwar&nbsp; erkennbar, aber juristisch&nbsp;anfechtbar formuliert ist. Wer Auseinandersetzungen um seinen Nachlass vermeiden m\u00f6chte, sollte&nbsp;sich deshalb <a title=\"Testament schreiben: An diese Dinge ist zu denken\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/testament-schreiben-an-diese-dinge-sollten-sie-denken\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">unmissverst\u00e4ndlich und rechtlich einwandfrei ausdr\u00fccken<\/a>.<\/p>\n<h2>Schwam\u00admi\u00adge&nbsp;For\u00admu\u00adlie\u00adrung&nbsp;kann Testament ung\u00fcltig machen<\/h2>\n<p>Das gilt&nbsp;auch f\u00fcr den Fall, dass Menschen ihr Hab und Gut lediglich einer Person vermachen&nbsp;m\u00f6chten. Dazu m\u00fcssen sie blo\u00df in ihrem Testament einen <strong>Alleinerben einsetzen<\/strong>. Was nach einer klaren Sache klingt, hat aber seine T\u00fccken, wie ein Urteil (AZ 2 Wx 536\/16) des Oberlandesgerichts K\u00f6ln zeigt: Das musste sich mit dem gemeinschaftlichen, privatschriftlichen Testament eines Ehepaares befassen. Darin hie\u00df es: \"Wir bestimmen gegenseitig, dass der \u00dcberlebende der Alleinerbe des Verstorbenen sein soll. Nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehegatten soll derjenige, der den zuletzt verstorbenen Ehegatten begleitet und gepflegt hat, der Alleinerbe sein.\"<\/p>\n<p>Diese <strong>ungenaue&nbsp;Formulierung<\/strong> sorgte zwischen den Br\u00fcdern der nacheinander verstorbenen Ehepartner \u2013 erst der Mann, dann seine Frau \u2013 f\u00fcr \u00c4rger. Beide Verwandten beanspruchten das Alleinerbe f\u00fcr sich, da jeder von ihnen die Frau zuletzt gepflegt haben wollte. Das Gericht entschied, dass das <strong>Testament zu unbestimmt verfasst und damit ung\u00fcltig<\/strong> war. Es sei nicht festzustellen, wer mit der Bezeichnung \"Alleinerbe\" gemeint gewesen sei.<\/p>\n<h2>Immer einen konkreten Allein\u00ader\u00adben einsetzen<\/h2>\n<p>Wer in seinem Testament einen Alleinerben einsetzen m\u00f6chte, muss diesen also <strong>konkret benennen<\/strong>. Dazu reicht in der Regel der <strong>Name<\/strong>. Zus\u00e4tzliche Angaben, wie das <strong>Geburtsdatum<\/strong>, sichern den Wunsch ab. Zum Beispiel&nbsp;so:<\/p>\n<ul>\n<li>Ich setze&nbsp;Max Mus\u00adter\u00admann, geboren am 10.10.1961, als meinen Allein\u00ader\u00adben&nbsp;ein.<\/li>\n<li>Max&nbsp;Mus\u00adter\u00admann soll mein Allein\u00ader\u00adbe&nbsp;sein.<\/li>\n<li>Ich setze meinen Sohn Max Mus\u00adter\u00admann als meinen allei\u00adni\u00adgen Erben&nbsp;ein.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wichtig ist, dass die beg\u00fcnstigte Person <strong>zweifelsfrei identifizierbar<\/strong> ist.<\/p>\n<div id=\"attachment_18765\" style=\"width: 795px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-18765\" class=\"wp-image-18765\" title=\"Alte Frau h\u00e4lt Enkelin im Arm\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/Streitlotse_Alleierben_einsetzen_auremar-1024x472.jpg\" alt=\"Alleinerben einsetzen: Tipps f\u00fcr das Testament\" width=\"785\" height=\"362\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/Streitlotse_Alleierben_einsetzen_auremar-1024x472.jpg 1024w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/Streitlotse_Alleierben_einsetzen_auremar-300x138.jpg 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/Streitlotse_Alleierben_einsetzen_auremar-768x354.jpg 768w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/Streitlotse_Alleierben_einsetzen_auremar.jpg 1140w\" sizes=\"(max-width: 785px) 100vw, 785px\"><p id=\"caption-attachment-18765\" class=\"wp-caption-text\">auremar, Fotolia<\/p><\/div>\n<h2>Wenn der Allein\u00ader\u00adbe ausf\u00e4llt: Ersatz\u00ader\u00adbe zur Sicherheit<\/h2>\n<p>Ist im Testament ein eindeutiger Alleinerbe eingesetzt, so ist das zwar gut. <strong>Aber was passiert, wenn dieser das Erbe ausschl\u00e4gt&nbsp;oder vor dem Erbantritt selbst stirbt?<\/strong><\/p>\n<p>Ist nichts anderes verf\u00fcgt,&nbsp;tritt dann die <strong>gesetzliche Erbfolge<\/strong> in Kraft. Das ist allerdings oft genau das, was Erblasser mit der Bevorzugung eines alleinigen Erbens verhindern wollen. Wer es nicht so weit kommen lassen m\u00f6chte, sollte einen oder mehrere <strong>Ersatzerben<\/strong> angeben. Das l\u00e4sst sich etwa mit der folgenden Formulierung erreichen: \"Falls der&nbsp;von mir eingesetzte Alleinerbe&nbsp;Max Mustermann das Erbe nicht antritt, m\u00f6chte ich seine Frau Erika Mustermann als Ersatzerbin bestimmen.\"<\/p>\n<h2>Befreiter und nicht befreiter Alleinerbe<\/h2>\n<p><strong>Eheleute<\/strong> k\u00f6nnen sich&nbsp;jeweils als Alleinerben einsetzen (<a title=\"Berliner Testament \u2013 Mein letzter Wille geschehe\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/berliner-testament-mein-letzter-wille-geschehe\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Berliner Testament<\/a>). In dem Fall&nbsp;geht der vollst\u00e4ndige Nachlass an den&nbsp;l\u00e4nger lebenden Partner. Darf er damit tun und lassen, was er will, ist er ein <strong>befreiter Alleinerbe<\/strong>.&nbsp;Diese gegenseitige Erbeinsetzung sollte bei Bedarf im Testament festgehalten werden:<\/p>\n<ul>\n<li>\"Wir setzen uns gegen\u00adsei\u00adtig, und zwar nach dem zuerst Ver\u00adster\u00adben\u00adden den l\u00e4nger Lebenden von uns, zum&nbsp;befreiten Allein\u00ader\u00adben&nbsp;ein.\"<\/li>\n<li>Nun kann es sein, dass nach dem&nbsp;Tod des allein\u00ader\u00adben\u00adden&nbsp;Partners ein Kind als Nacherbe das elter\u00adli\u00adche Verm\u00f6gen in m\u00f6glichst gro\u00dfem Umfang bekommen soll.&nbsp; Um das sicher\u00adzu\u00adstel\u00adlen,&nbsp;l\u00e4sst sich im Testament ver\u00adein\u00adba\u00adren, dass&nbsp;<strong>der l\u00e4nger lebende Ehe\u00adpart\u00adner (Vorerbe)&nbsp;nicht nach Belieben mit dem Nachlass verfahren darf<\/strong>. So ist es ihm bei\u00adspiels\u00adwei\u00adse untersagt,&nbsp;Teile&nbsp;daraus zu verkaufen oder ander\u00adwei\u00adtig zu ver\u00e4u\u00dfern. Auch diese Regelung sollte eindeutig aus dem gemein\u00adschaft\u00adli\u00adchen letzten Willen hervorgehen:<\/li>\n<li>\"Wir setzen uns gegen\u00adsei\u00adtig zu allei\u00adni\u00adgen, nicht befreiten&nbsp;Vorerben ein. Nacherbe soll unser Sohn&nbsp;Max sein.\"<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Pflicht\u00adteil ist kaum auszuschlie\u00dfen<a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/privatrechtsschutz\/\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-18457 size-full\" title=\"Privatrechtsschutz von ADVOCARD\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Vererben_Vorsorgen_A-300x190.png\" alt=\"Mehr Informationen zum Thema Rechtsschutz\" width=\"300\" height=\"190\"><\/a><\/h2>\n<p>Die bereits angesprochene <strong>gesetzliche Erbfolge<\/strong> ist ein h\u00e4ufiger Grund, um im&nbsp;Testament einen Alleinerben festzulegen. In der Regel m\u00f6chte ein Erblasser damit ausschlie\u00dfen, dass andere Personen \u2013 etwa unliebsame Verwandte \u2013 in den Genuss seines Nachlasses kommen. Vollkommen sicher l\u00e4sst sich das allerdings nicht erreichen. Das liegt am sogenannten <a title=\"Pflichtteil einklagen: Was ist zu beachten?\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/erben-und-vererben\/pflichtteil-einklagen-was-ist-zu-beachten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pflichtteil<\/a>.<\/p>\n<p>Nach \u00a7 2303 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) steht er den n\u00e4chsten Verwandten des Verstorbenen zu. Wird darauf <a title=\"Rundum abgesichert mit ADVOCARD-360\u00b0-PRIVAT\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/360-grad\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">berechtigter Anspruch<\/a> erhoben, muss ein <strong>Alleinerbe aus seinem erhaltenen Erbe den Pflichtteil&nbsp;auszahlen<\/strong>.<\/p>\n<p><strong>Diese Regelung l\u00e4sst sich nur in Ausnahmef\u00e4llen umgehen&nbsp;<\/strong>\u2013 etwa&nbsp;dann, wenn ein Angeh\u00f6riger seinen Pflichtteilsanspruch verliert, weil er zum Beispiel ein Verbrechen gegen den Erblasser begangen hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer nach seinem&nbsp;Tod nur einer einzigen Person etwas hinterlassen m\u00f6chte,&nbsp;sollte diese in&nbsp;seinem Testament&nbsp;als Alleinerben einsetzen. Das ist grunds\u00e4tzlich kein Problem, wenn&nbsp;man dabei auf ein paar Regeln achtet. Probleme mit der Erbschaft? Wir helfen gern! &gt;&gt; Unklares Testament = ein\u00addeu\u00adti\u00adger&nbsp;\u00c4rger Wer erbt was? 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