{"id":17863,"date":"2018-11-21T14:28:02","date_gmt":"2018-11-21T13:28:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/mieten-und-wohnen\/miete\/lebenslanges-wohnrecht-bgh-staerkt-rechte-von-mietern\/"},"modified":"2018-11-21T15:01:05","modified_gmt":"2018-11-21T14:01:05","slug":"lebenslanges-wohnrecht-bgh-staerkt-rechte-von-mietern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/mieten-und-wohnen\/miete\/lebenslanges-wohnrecht-bgh-staerkt-rechte-von-mietern\/","title":{"rendered":"Lebens\u00adlan\u00adges Wohnrecht: BGH st\u00e4rkt Rechte von Mietern"},"content":{"rendered":"<p>Erwirbt ein K\u00e4ufer Immobilien, dann muss er ein&nbsp;bestehendes lebenslanges Wohnrecht der bisherigen Bewohner&nbsp;\u00fcbernehmen und respektieren. Das entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH) und st\u00e4rkt mit diesem Urteil den K\u00fcndigungsschutz f\u00fcr Mieter.<\/p>\n<p><a title=\"Mietrechtsschutz bei ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/miete\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00c4rger mit dem Vermieter? Wir sind an deiner Seite. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>K\u00fcndigung trotz lebens\u00adlan\u00adgen Wohnrechts<\/h2>\n<p>Nach 35 Jahren sollten die Mieter einer Bochumer Wohnung ihr Zuhause r\u00e4umen. Das wollten sie aber nicht und beriefen sich auf ihr lebenslanges Wohnrecht. Das hatten ihnen&nbsp;die einstigen Besitzer der Immobilie, zuletzt die Stadt Bochum, zugesichert. An diese Vereinbarung f\u00fchlten sich die neuen Eigent\u00fcmer jedoch nicht mehr gebunden und <strong>klagten deshalb gegen ihre Mieter<\/strong>. Nach mehreren Vorinstanzen \u2013 Amtsgericht sowie Landgericht Bochum \u2013 scheiterten die Vermieter mit ihrer K\u00fcndigung auch vor dem Bundesgerichtshof (AZ&nbsp;VIII ZR 109\/18).<\/p>\n<p>Die Karlsruher Richter entschieden aufgrund folgenden Sachverhalts: Die beklagten Mieter bezogen 1981&nbsp;eine Wohnung in einem Bochumer <strong>Siedlungshaus<\/strong>. Das geh\u00f6rte, so ein Stadtsprecher, seit den 1970er Jahren unter anderem einem Bergwerksverein. Der&nbsp;sicherte den darin lebenden Bergleuten ein lebenslanges Wohnrecht zu. Diese Vereinbarung&nbsp;habe die Stadt Bochum \u00fcbernommen, als sie die Immobilie sp\u00e4ter erwarb.<\/p>\n<h2>K\u00fcn\u00addi\u00adgungs\u00adschutz der Mieter im Kauf\u00adver\u00adtrag verankert<a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/miete\/\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-9265 alignright\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Mieten_Wohnen_A-300x190.png\" alt=\"Mehr Informationen zum Thema Mietrechtsschutz\" width=\"300\" height=\"190\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Mieten_Wohnen_A-300x190.png 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Mieten_Wohnen_A.png 313w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\"><\/a><\/h2>\n<p>2012 ging das kommunale Eigentum an private Besitzer, zu denen die Kl\u00e4ger geh\u00f6ren. In den Kaufvertrag setzte die Stadt folgende <strong>Klausel<\/strong> ein: \"Die Mieter haben ein lebenslanges Wohnrecht. Der K\u00e4ufer \u00fcbernimmt das bestehende Mietverh\u00e4ltnis. Er darf insbesondere keine <a title=\"Eigenbedarfsk\u00fcndigung: Dann ist sie erlaubt\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/mieten-und-wohnen\/eigenbedarfskuendigung-dann-ist-sie-erlaubt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigung wegen Eigenbedarfs<\/a> oder wegen der Behinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung aussprechen. M\u00f6glich ist lediglich eine K\u00fcndigung wegen der erheblichen Verletzung der dem Mieter obliegenden vertraglichen Verpflichtungen.\"<\/p>\n<p>Das Wohnrecht auf Lebenszeit betrachteten die neuen Vermieter allerdings&nbsp;als nichtig und k\u00fcndigten&nbsp;das Mietverh\u00e4ltnis im Jahr 2015. Sie beriefen sich dabei auf \u00a7 573a Abs. 1 Satz 1 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) heran. Dieser Paragraf&nbsp;<strong>lockert den K\u00fcndigungsschutz<\/strong> f\u00fcr Mieter,&nbsp;wenn in einem Geb\u00e4ude mit maximal zwei Wohnungen auch der Vermieter selbst wohnt. Das war hier zwar der Fall, aber weder das Amtsgericht noch das Landgericht Bochum folgten der Ansicht der Vermieter und wiesen die R\u00e4umungsklage der neuen Besitzer ab. Daraufhin zogen die <a title=\"Private Rechts\u00adschutz\u00adversicherung bei ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/privat\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kl\u00e4ger<\/a> vor das oberste deutsche Zivilgericht.<\/p>\n<h2>Das Wohnrecht auf Lebens\u00adzeit mitgekauft<\/h2>\n<p>Aber auch die Richter in Karlsruhe wiesen das Ansinnen der Kl\u00e4ger&nbsp;auf R\u00e4umung und Herausgabe der Wohnung ab. Ihrer Ansicht nach handele es sich bei den im Kaufvertrag enthaltenen Bestimmungen zum lebenslangen Wohnrecht der Mieter um \"einen echten Vertrag zugunsten Dritter\" gem\u00e4\u00df \u00a7 328 BGB. Das bedeutet, dass die Mieter <strong>eigene Rechte gegen\u00fcber ihrem Vermieter<\/strong> haben, die eine K\u00fcndigung ausschlie\u00dfen. Anders ausgedr\u00fcckt: Der neue Besitzer hat das lebenslange Wohnrecht quasi mitgekauft und muss sich daran halten.<\/p>\n<p>Dieser K\u00fcndigungsschutz der Mieter ergibt sich \u2013 so der BGH \u2013 allein schon&nbsp;aus dem Wortlaut der betreffenden Klausel im Kaufvertrag. Das darin gew\u00e4hrte Privileg w\u00fcrden die beklagten Bewohner daher erst bei erheblichen Verst\u00f6\u00dfen gegen ihre Mieterpflichten verlieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erwirbt ein K\u00e4ufer Immobilien, dann muss er ein&nbsp;bestehendes lebenslanges Wohnrecht der bisherigen Bewohner&nbsp;\u00fcbernehmen und respektieren. Das entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH) und st\u00e4rkt mit diesem Urteil den K\u00fcndigungsschutz f\u00fcr Mieter. \u00c4rger mit dem Vermieter? 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