{"id":17720,"date":"2018-10-30T09:10:01","date_gmt":"2018-10-30T08:10:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitsvertrag\/arbeitslosengeld-beantragen-in-4-schritten\/"},"modified":"2018-10-30T15:10:25","modified_gmt":"2018-10-30T14:10:25","slug":"arbeitslosengeld-beantragen-in-4-schritten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitsvertrag\/arbeitslosengeld-beantragen-in-4-schritten\/","title":{"rendered":"Arbeits\u00adlo\u00adsen\u00adgeld bean\u00adtra\u00adgen in 4 Schritten"},"content":{"rendered":"<p>Wer Arbeitslosengeld&nbsp;beantragen will, der sollte sich m\u00f6glichst fr\u00fch darum k\u00fcmmern: Damit die staatliche Unterst\u00fctzung rechtzeitig flie\u00dft, ist es wichtig, bestimmte Fristen einzuhalten und die richtigen Unterlagen parat zu haben.<\/p>\n<p><a title=\"Berufs-Rechtsschutz von ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufsrechtsschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00c4rger bei der Arbeit? Auf uns kannst du z\u00e4hlen. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Wer kann Arbeits\u00adlo\u00adsen\u00adgeld beantragen?<\/h2>\n<p>Wer seinen Job verliert, kann in vielen F\u00e4llen Arbeitslosengeld beantragen. Diese Leistung wird oft auch als Arbeitslosengeld I bezeichnet. Davon abzugrenzen ist Arbeitslosengeld II, das umgangssprachlich als Hartz IV bekannt ist. Um Arbeitslosengeld I beantragen zu k\u00f6nnen,&nbsp;sind einige <strong>Voraussetzungen<\/strong>&nbsp;zu erf\u00fcllen \u2013 und zwar folgende: Antragsteller m\u00fcssen ...<\/p>\n<ul>\n<li>... arbeits\u00adlos sein oder einen Job mit einer Arbeits\u00adzeit von weniger als 15 Stunden pro Woche&nbsp;haben.<\/li>\n<li>...&nbsp;in den vor\u00adan\u00adge\u00adgan\u00adge\u00adnen zwei Jahren min\u00addes\u00adtens zw\u00f6lf Monate&nbsp;ver\u00adsi\u00adche\u00adrungs\u00adpflich\u00adtig besch\u00e4f\u00adtigt gewesen sein. Auch Eltern\u00adzeit wird zur soge\u00adnann\u00adten Anwart\u00adschafts\u00adzeit&nbsp; angerechnet.<\/li>\n<li>...&nbsp;dem Arbeits\u00admarkt zur Verf\u00fcgung stehen, also willens und in der Lage sein, eine neue Stelle anzutreten.<\/li>\n<li>...&nbsp;j\u00fcnger als 65 Jahre&nbsp;sein.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>1. Arbeit\u00adsu\u00adchend melden<\/h2>\n<p>Sobald der Jobverlust&nbsp;feststeht, m\u00fcssen sich Betroffene bei der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit als arbeitsuchend melden. Das sollte sp\u00e4testens<strong> drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverh\u00e4ltnisses<\/strong> geschehen. Kommt die K\u00fcndigung&nbsp;kurzfristiger, hat der Antragsteller<strong> drei Tage Zeit, <\/strong>nachdem er von seiner bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfahren hat.<\/p>\n<p>Diese <strong>Fristen<\/strong> sind \u00fcbrigens auch bei beendeten Ausbildungsvertr\u00e4gen und befristeten Arbeitsvertr\u00e4gen einzuhalten.&nbsp;Wer die Fristen nicht einh\u00e4lt, muss mit einer <a title=\"Der Privat-Rechtsschutz von ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/privatrechtsschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcrzung<\/a> des Arbeitslosengelds rechnen.<\/p>\n<p>Die Meldung kann sowohl <strong>telefonisch<\/strong> (0800 4 5555 00, geb\u00fchrenfrei) als auch nach vorheriger Registrierung <strong>online<\/strong> bei der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit erfolgen.<\/p>\n<h2>2. Unter\u00adla\u00adgen zusammenstellen<\/h2>\n<p>Um sich im n\u00e4chsten Schritt arbeitslos zu melden, sind mehrere Unterlagen notwendig. Die Agentur f\u00fcr Arbeit verlangt:<\/p>\n<ul>\n<li>Per\u00adso\u00adnal\u00adaus\u00adweis oder Reisepass mit g\u00fcltiger Mel\u00adde\u00adbe\u00adst\u00e4\u00adti\u00adgung sowie gege\u00adbe\u00adnen\u00adfalls Auf\u00adent\u00adhalts\u00ader\u00adlaub\u00adnis und Arbeitserlaubnis<\/li>\n<li>Sozi\u00adal\u00adver\u00adsi\u00adche\u00adrungs\u00adaus\u00adweis<\/li>\n<li>K\u00fcn\u00addi\u00adgungs\u00adschrei\u00adben bezie\u00adhungs\u00adwei\u00adse <a title=\"Arbeitsrechtsschutz bei ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/arbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeits\u00adver\u00adtrag<\/a>\/Arbeitsbescheinigung<\/li>\n<li>Lebens\u00adlauf<\/li>\n<\/ul>\n<p>Unter Umst\u00e4nden werden zus\u00e4tzlich folgende Dokumente verlangt:<\/p>\n<ul>\n<li>Lohn\u00adsteu\u00ader\u00adab\u00adzugs\u00admerk\u00adma\u00adle<\/li>\n<li>Bewil\u00adli\u00adgungs\u00adbe\u00adscheid, falls bereits fr\u00fcher Arbeits\u00adlo\u00adsen\u00adgeld, Arbeits\u00adlo\u00adsen\u00adhil\u00adfe oder Unter\u00adhalts\u00adgeld gezahlt wurde<\/li>\n<li>Beschei\u00adni\u00adgun\u00adgen \u00fcber bezogenes Kran\u00adken\u00adgeld oder ein Nebeneinkommen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die sp\u00e4tere Bearbeitung geht schneller, wenn die Dokumente <strong>vollst\u00e4ndig<\/strong> sind und nicht nach und nach eingereicht werden. Im Zweifel kl\u00e4rt ein Anruf bei der zust\u00e4ndigen Agentur f\u00fcr Arbeit, welche Papiere im Einzelfall gebraucht werden.<\/p>\n<h2>3. Arbeits\u00adlos melden<\/h2>\n<p>Zust\u00e4ndig daf\u00fcr ist die \u00f6rtliche Agentur f\u00fcr Arbeit, die auf Anfrage einen Termin vergibt. Dann sind die oben genannten Unterlagen vorzulegen. Die Meldung ist <strong>ausschlie\u00dflich pers\u00f6nlich<\/strong> m\u00f6glich.<\/p>\n<h2>4. Antrag auf Arbeits\u00adlo\u00adsen\u00adgeld ausf\u00fcllen<\/h2>\n<p>Den Antrag auf Arbeitslosengeld gibt es bei der Agentur f\u00fcr Arbeit sowie \u00fcber deren Online-Seite. Das Formular ist vollst\u00e4ndig auszuf\u00fcllen und anschlie\u00dfend bei der Agentur f\u00fcr Arbeit \u2013 auch per Internet m\u00f6glich \u2013 abzugeben. Bis \u00fcber den Antrag auf Arbeitslosengeld entschieden ist, vergehen in der Regel <strong>zwei bis drei Wochen<\/strong>.&nbsp;Online eingereichte Antr\u00e4ge werden oft z\u00fcgiger bearbeitet.<\/p>\n<h2>F\u00fcr welche Dauer gibt es Arbeitslosengeld?<\/h2>\n<p>Das Arbeitslosengeld I wird fr\u00fchestens ab dem Tag gezahlt, an dem sich der Antragsteller arbeitslos gemeldet hat. Das hei\u00dft also auch r\u00fcckwirkend zu diesem Termin. Wichtig: Es wird nur <strong>zeitlich begrenzt<\/strong> gew\u00e4hrt \u2013 maximal f\u00fcr 24 Monate. Im Einzelfall&nbsp;ergibt sich die Dauer aus der Anzahl der Monate, w\u00e4hrend der ein Betroffener innerhalb der zur\u00fcckliegenden f\u00fcnf Jahre in die Sozialversicherung eingezahlt hat. Je mehr Monate das waren, desto l\u00e4nger ist die Bezugsdauer, die in mehreren Stufen gestaffelt ist.<\/p>\n<p>So ergibt sich beispielsweise nach insgesamt zw\u00f6lf gearbeiteten Monaten ein Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld. Der Anspruch betr\u00e4gt ein Jahr, wenn zuvor 24 Monate Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge eingezahlt wurden.&nbsp; Die maximale Leistungsdauer von zwei Jahren tritt nach 48 gearbeiteten Monaten ein, sofern der Antragsteller das 58. Lebensjahr vollendet hat.<\/p>\n<p>Hat sich w\u00e4hrend der Unterst\u00fctzungszeit keine neue Arbeitsstelle ergeben, bekommen die Betroffenen unter bestimmten Umst\u00e4nden eine <strong>Grundsicherung f\u00fcr Arbeitssuchende<\/strong>. Das kann Arbeitslosengeld II (<a title=\"Hartz IV beantragen in 5 Schritten\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitsvertrag\/hartz-iv-beantragen-in-5-schritten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Hartz IV<\/a>) oder Sozialgeld sein.<\/p>\n<h2>Die H\u00f6he von Arbeitslosengeld<\/h2>\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufsrechtsschutz\/\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-9263 size-medium\" title=\"Berufs-Rechtsschutz von ADVOCARD\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Arbeit_Karriere_A-300x190.png\" alt=\"Bei Arbeitsrechtsfragen sind wir Ihr Partner!\" width=\"300\" height=\"190\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Arbeit_Karriere_A-300x190.png 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Arbeit_Karriere_A.png 313w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\"><\/a><\/p>\n<p>Wie viel Arbeitslosengeld es gibt, h\u00e4ngt vom vorherigen Verdienst ab. Herangezogen werden daf\u00fcr:<\/p>\n<ul>\n<li>das zuletzt erhaltene ver\u00adsi\u00adche\u00adrungs\u00adpflich\u00adti\u00adge Netto-Arbeitsentgelt<\/li>\n<li>die bisherige Lohnsteuerklasse<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze liegt 2018 bei einem Monatsbruttoeinkommen von 6.500 Euro (Westdeutschland) beziehungsweise bei 5.800 Euro (Ostdeutschland). Verdient jemand mehr, wird das Einkommen nur bis zur H\u00f6he dieser Grenze ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Davon ausgehend erhalten <strong>Arbeitslose mit Kind<\/strong> 67 Prozent des einstigen Netto-Arbeitsentgelts, ohne Kind sind es 60 Prozent.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer Arbeitslosengeld&nbsp;beantragen will, der sollte sich m\u00f6glichst fr\u00fch darum k\u00fcmmern: Damit die staatliche Unterst\u00fctzung rechtzeitig flie\u00dft, ist es wichtig, bestimmte Fristen einzuhalten und die richtigen Unterlagen parat zu haben. \u00c4rger bei der Arbeit? 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