{"id":17444,"date":"2018-09-28T14:18:02","date_gmt":"2018-09-28T13:18:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitsvertrag\/geldwerte-vorteile-versteuern-was-zu-beachten-ist\/"},"modified":"2018-10-01T11:09:25","modified_gmt":"2018-10-01T10:09:25","slug":"geldwerte-vorteile-versteuern-was-zu-beachten-ist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitsvertrag\/geldwerte-vorteile-versteuern-was-zu-beachten-ist\/","title":{"rendered":"Geldwerte Vorteile ver\u00adsteu\u00adern: Was zu beachten ist"},"content":{"rendered":"<p>Dienstwagen, Jobticket, Zuschuss zum Mittagessen ... viele Arbeitgeber gew\u00e4hren ihren Mitarbeitern derartige Zusatzleistungen. Ob du diese geldwerten Vorteile versteuern musst, erf\u00e4hrst du hier.<\/p>\n<p><a title=\"Berufs-Rechtsschutz von ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufsrechtsschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00c4rger bei der Arbeit? Auf uns kannst du z\u00e4hlen. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Geldwerte Vorteile sind Sach\u00adbe\u00adz\u00fc\u00adge zus\u00e4tz\u00adlich zum Gehalt<\/h2>\n<p>Viele Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern zus\u00e4tzlich zu ihrem monatlichen Gehalt Dienst- oder Sachleistungen an, entweder g\u00fcnstiger oder sogar kostenlos. Solche sogenannten geldwerten Vorteile werden zwar nicht bar ausgezahlt, stellen aber trotzdem in gewisser Weise eine <strong>Gehaltserh\u00f6hung<\/strong> dar. Denn die&nbsp; Leistung kommt dem Arbeitnehmer privat zugute, wird aber vom Arbeitgeber \u00fcbernommen.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich <strong>muss<\/strong> auch ein geldwerter Vorteil <strong>versteuert werden<\/strong>. Es gibt aber zahlreiche <strong>Ausnahmen<\/strong> von dieser Regel, die eine solche Zuwendung zu einer attraktiven M\u00f6glichkeit der Gehaltssteigerung machen. Hier eine Auswahl.<\/p>\n<h2>Steu\u00ader\u00adpflich\u00adtig: Privat genutzter Dienstwagen<\/h2>\n<p>Ob ein <a title=\"Dienstfahrrad statt Dienstwagen: Ihre Rechte als Arbeitnehmer \" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/dienstfahrrad-statt-dienstwagen-ihre-rechte-als-arbeitnehmer\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Dienstwagen <\/a>versteuert werden muss oder nicht, h\u00e4ngt davon ab, ob er auch privat oder ausschlie\u00dflich beruflich genutzt werden darf.<\/p>\n<p>Darf er privat gefahren werden, kommt die sogenannte <strong>Ein-Prozent-Regelung<\/strong> zum Tragen: Monatlich wird ein Prozent des Bruttolistenpreises des <a title=\"Verkehrs\u00adrechtsschutz\u00adversicherung bei ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/verkehr\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fahrzeugs <\/a>zum Gehalt des Nutzers addiert, plus noch einmal ein Prozent des Bruttolistenpreises des Dienstwagens pro Kilometer zwischen Arbeitsplatz und Wohnung. Dieser Betrag wird als zus\u00e4tzliches Einkommen gewertet, f\u00fcr das Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleicherma\u00dfen Steuern und Sozialabgaben zahlen m\u00fcssen. Im Klartext hei\u00dft das: je teurer das Auto und je gr\u00f6\u00dfer die Entfernung zur Arbeit, umso h\u00f6her die Abz\u00fcge vom Gehalt.<\/p>\n<h2>Sach\u00adbe\u00adz\u00fc\u00adge und Parkplatz<\/h2>\n<p>Den Weg zur Arbeit kann ein Unternehmen auch anders f\u00f6rdern: mit einem <strong>Monatsticket f\u00fcr den Nahverkehr<\/strong> oder <strong>Tankgutscheinen<\/strong> f\u00fcr Autofahrer. Solche Sachbez\u00fcge sind bis zu <strong>44 Euro im Monat<\/strong> steuer- und sozialversicherungsfrei.<\/p>\n<p>Auch <strong>Warengutscheine<\/strong>, zum Beispiel f\u00fcr Telefonkarten oder Zeitschriften, sind solche Sachbez\u00fcge und bis zu 44 Euro steuerfrei. Dabei d\u00fcrfen Gutscheine nur f\u00fcr die entsprechende Ware eingesetzt werden; sie k\u00f6nnen weder bar ausgezahlt, noch f\u00fcr den Kauf von Zigaretten oder Alkohol genutzt werden.<\/p>\n<p><strong>Wichtig<\/strong>: Die 44 Euro im Monat d\u00fcrfen nicht \u00fcberschritten werden, sonst ist der gesamte Betrag steuerpflichtig! Deshalb gibt es meist nur einen Gutschein \u2013 entweder Tankgutschein oder Jobticket.<\/p>\n<p>Gerade in Ballungsgebieten ist ein kostenfreier oder zumindest verg\u00fcnstigter <strong>Parkplatz w\u00e4hrend der Arbeitszeit<\/strong> ein attraktives Angebot \u2013 und steuerfrei.<\/p>\n<h2>Restau\u00adrant\u00adschecks und Essensgutscheine<\/h2>\n<p>F\u00fcr Verpflegung hat der Gesetzgeber einen Sachbezugswert festgelegt, der f\u00fcr eine Mittag- oder Abendessen bei 3,23 Euro liegt. Der Arbeitgeber kann diesen Betrag steuerfrei h\u00f6chstens um 3,10 Euro erh\u00f6hen \u2013 insgesamt darf der Essensgutschein nicht h\u00f6her als <strong>6,33 Euro<\/strong> ausfallen.<\/p>\n<p>Die urspr\u00fcnglichen 3,23 Euro m\u00fcsste eigentlich der <a title=\"Arbeitsrechtsschutz bei ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/arbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitnehmer <\/a>als geldwerten Vorteil versteuern. Aber: Der Arbeitgeber kann den Sachbezugswert von 3,23 Euro <strong>pauschal mit 25 Prozent versteuern<\/strong>. Dann erhalten Arbeitnehmer ihre Essensgutscheine brutto f\u00fcr netto \u2013 bei 220 Arbeitstagen im Jahr summiert sich das auf rund 1.393 Euro (220 x 6,33 Euro) netto.<\/p>\n<h2>Tablet, Laptop und&nbsp;Handy<\/h2>\n<p>Datenverarbeitungsger\u00e4te, auch Drucker und Software, die ein Arbeitnehmer von seinem Chef geschenkt oder g\u00fcnstiger bekommt, sind meist steuerfrei. Voraussetzung: Der Arbeitgeber <strong>versteuert<\/strong> den geldwerten Vorteil <strong>pauschal<\/strong> und das Ger\u00e4t gibt es zus\u00e4tzlich zum Gehalt.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-17449\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/Geldwerte-Vorteile.jpg\" alt width=\"1140\" height=\"525\"><\/p>\n<p>\u00a9 highwaystarz, Fotolia<\/p>\n<h2>Kin\u00adder\u00adbe\u00adtreu\u00adung und Gesundheitsf\u00f6rderung<\/h2>\n<p>Wenn ein Arbeitgeber f\u00fcr die Kinderbetreuung seiner Mitarbeiter zahlt, ist das f\u00fcr diese steuer- und sozialversicherungsfrei, solange das Kind noch <strong>nicht schulpflichtig<\/strong> ist und <strong>nicht zu Hause betreut<\/strong> wird. Sind beide Elternteile berufst\u00e4tig, kann nur einer den Zuschuss bekommen. Zus\u00e4tzlich kann der Arbeitgeber einem Angestellten bis zu 600 Euro steuerfrei erstatten, wenn ein Kind unter 14 Jahren kurzfristig betreut werden muss, zum Beispiel bei Krankheit.<\/p>\n<p>Bis zu <strong>500 Euro im Jahr<\/strong> kann der Arbeitgeber pro Mitarbeiter f\u00fcr Physiotherapie, Massagen oder sportliche Aktivit\u00e4ten ausgeben \u2013 steuerfrei f\u00fcr den Arbeitnehmer. Allerdings muss die Ma\u00dfnahme mit einer <strong>besonderen Beanspruchung am Arbeitsplatz<\/strong> zusammenh\u00e4ngen. Beispiel: R\u00fccken- oder Augengymnastik f\u00fcr Bildschirmarbeiter.<\/p>\n<h2><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-9263 size-full alignright\" title=\"Berufs-Rechtsschutz bei ADVOCARD\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Arbeit_Karriere_A.png\" alt=\"Bei Arbeitsrechtsfragen sind wir Ihr Partner!\" width=\"313\" height=\"198\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Arbeit_Karriere_A.png 313w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Arbeit_Karriere_A-300x190.png 300w\" sizes=\"(max-width: 313px) 100vw, 313px\"><\/h2>\n<h2>Per\u00adso\u00adnal\u00adra\u00adbatt und Bonusmeilen<\/h2>\n<p>Es ist \u00fcblich, dass Mitarbeiter Produkte oder Dienstleistungen des Arbeitgebers kostenfrei oder zumindest g\u00fcnstiger bekommen. Bis zu einem Betrag von <strong>1.080 Euro im Jahr<\/strong> ist das steuerfrei. Dar\u00fcber hinausgehende Betr\u00e4ge m\u00fcssen als geldwerter Vorteil versteuert werden.<\/p>\n<p>Der Freibetrag von <strong>1.080 Euro im Jahr<\/strong> findet auch bei Bonusmeilen Anwendung. Bis zu dieser Grenze darf ein Arbeitnehmer steuerfrei privat die Meilen nutzen, die er sich beruflich \"erflogen\" hat. Voraussetzung ist allerdings das Einverst\u00e4ndnis des Arbeitgebers. Der darf durchaus verlangen, dass beruflich erworbene Meilen auch f\u00fcr Dienstfl\u00fcge eingesetzt werden.<\/p>\n<h2>Arbeit\u00adge\u00adber\u00addar\u00adle\u00adhen und Geschenke<\/h2>\n<p>Arbeitnehmer k\u00f6nnen <strong>im Jahr 2.600 Euro zinslos oder zu verg\u00fcnstigten Zinss\u00e4tzen<\/strong> als <a title=\"Arbeitgeberdarlehen: Was passiert nach einer K\u00fcndigung? \" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitgeberdarlehen-was-passiert-nach-einer-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitgeberdarlehen<\/a> bekommen und m\u00fcssen dies nicht als geldwerten Vorteil versteuern.<\/p>\n<p>Typische Geschenke des Arbeitgebers zu Geburtstagen oder Jubil\u00e4en wie Blumen, B\u00fccher oder Pralinen sind bis zu <strong>60 Euro pro Jahr<\/strong> ebenfalls steuerfrei.<\/p>\n<div class=\"fazitbox\">\n<div class=\"fazitbox-titel\">FAZIT<\/div>\n<ul>\n<li>Geldwerte Vorteile sind eine Art von Gehalt in Form von Sach\u00adbe\u00adz\u00fc\u00adgen, die ein Arbeit\u00adneh\u00admer zus\u00e4tz\u00adlich zum Gehalt erh\u00e4lt.<\/li>\n<li>Grund\u00ads\u00e4tz\u00adlich sind geldwerte Vorteile steu\u00ader\u00adpflich\u00adtig, es gibt aber Ausnahmen.<\/li>\n<li>Geldwerte Vorteile k\u00f6nnen eine attrak\u00adti\u00adve Alter\u00adna\u00adti\u00adve zur einer Gehalts\u00ader\u00adh\u00f6\u00adhung&nbsp;sein.<\/li>\n<li>Geldwerte Vorteile lohnen sich besonders f\u00fcr Mini\u00adjob\u00adber und Teil\u00adzeit\u00adkr\u00e4f\u00adte, da f\u00fcr sie die gleichen Grenzen und Frei\u00adbe\u00adtr\u00e4\u00adge gelten wie bei in Vollzeit Angestellten.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dienstwagen, Jobticket, Zuschuss zum Mittagessen ... viele Arbeitgeber gew\u00e4hren ihren Mitarbeitern derartige Zusatzleistungen. 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