{"id":16801,"date":"2018-07-20T11:10:01","date_gmt":"2018-07-20T10:10:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/leben-und-familie\/unterhalt-einklagen-tipps-zum-richtigen-vorgehen\/"},"modified":"2018-10-01T16:54:10","modified_gmt":"2018-10-01T15:54:10","slug":"unterhalt-einklagen-tipps-zum-richtigen-vorgehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/leben-und-familie\/unterhalt-einklagen-tipps-zum-richtigen-vorgehen\/","title":{"rendered":"Unterhalt einklagen: Tipps zum richtigen Vorgehen"},"content":{"rendered":"<p>Den Unterhalt einklagen \u2013 so unangenehm das auch sein mag: Manchmal ist das die einzige M\u00f6glichkeit, berechtigte Forderungen gegen\u00fcber dem Ex-Partner durchzusetzen. Was Betroffene beachten sollten, wenn es denn dazu kommt.<\/p>\n<p><a title=\"Der Privat-Rechtsschutz von ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/privatrechtsschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bei Streitigkeiten mit dem Ex sind wir auf deiner Seite. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Einer zahlt, einer leistet Naturalunterhalt<\/h2>\n<p>Wenn Eltern sich trennen, leben sie nicht nur in einem emotionalen Ausnahmezustand. Nicht selten kommt es auch noch zu finanziellen Problemen, weil der unterhaltspflichtige Partner seiner Verantwortung nicht nachkommt. Dabei ist es ganz klar: Beide Eltern sind zur Unterhaltszahlungen verpflichtet. Nur leistet der Partner, bei dem die Kinder leben, seinen Teil als sogenannten Naturalunterhalt. Im Klartext bedeutet das: Er sorgt f\u00fcr Nahrung, Unterkunft, Kleidung und Taschengeld.&nbsp;Der andere Elternteil muss seinen Anteil in Form eines monatlichen <a title=\"Betreuungsunterhalt: Was getrennte Eltern wissen sollten\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/leben-und-familie\/betreuungsunterhalt-was-getrennte-eltern-wissen-sollten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Betreuungsunterhaltes<\/a> beisteuern.<\/p>\n<h2>Scheidung: Unter\u00adhalts\u00adre\u00adge\u00adlung im Verfahren<\/h2>\n<p>Im Falle einer Scheidung wird in der Regel schon w\u00e4hrend des Verfahrens \u00fcber H\u00f6he und Dauer von Unterhaltszahlungen entschieden, wobei das Alter der Kinder und das Einkommen des Unterhaltspflichtigen eine Rolle spielen. Ihm muss immer zumindest das <strong>Existenzminimum<\/strong> zum Leben bleiben; er soll wegen der Unterhaltszahlungen nicht zum Sozialfall werden.<\/p>\n<p>Eine solche Vereinbarung bei der Scheidung wird mit dem <strong>Rechtskraftvermerk<\/strong> auf der Scheidungsurkunde rechtskr\u00e4ftig. Sie stellt damit einen <strong>Unterhaltstitel<\/strong> dar, mit dem der Unterhaltsberechtigte die Zahlungen sofort einklagen kann.<\/p>\n<h2>Unter\u00adhalts\u00adpflich\u00adti\u00adgen in Verzug setzen<\/h2>\n<p>Gibt es keine solche Vereinbarung bei der Scheidung oder waren die Eltern gar nicht verheiratet, ist der Weg aufwendiger: Der Unterhaltsberechtigte muss als Erstes seinen <a title=\"Telefonische Beratung und R\u00fcckrufservice bei ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/service\/allgemeine-serviceleistungen\/telefonische-beratung-rueckrufservice\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Anspruch<\/strong><\/a> auf Unterhalt<strong>&nbsp;geltend machen<\/strong>, und zwar so schnell wie m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Der Unterhaltsanspruch entsteht erst mit dem Datum der <strong>ersten Geltendmachung<\/strong>. Das bedeutet f\u00fcr den Unterhaltsberechtigten: Er sollte sehr bald nach der Trennung von seinem Ex-Partner<strong> schriftlich<\/strong> Auskunft \u00fcber seine Einkommensverh\u00e4ltnisse verlangen und Unterhalt fordern \u2013 am besten per <strong>Einschreiben mit R\u00fcckschein<\/strong>, um gegebenenfalls ein Beweismittel in der Hand zu haben. Nicht vergessen: Eine angemessene Frist setzen.<\/p>\n<p>Der&nbsp;Unterhaltsberechtigte kann in diesem Schreiben schon einen konkreten monatlichen Betrag verlangen, sollte sich dann aber die M\u00f6glichkeit der Nachforderung eines h\u00f6heren Unterhaltsbetrages offenhalten.<\/p>\n<p>Formal setzt ein solches Schreiben den Empf\u00e4nger \"in Verzug\"; damit kann der Unterhaltsberechtigte r\u00fcckwirkend ab dem Datum des Briefes Unterhalt fordern.<\/p>\n<h2>Zah\u00adlungs\u00adpflich\u00adti\u00adger ist auskunftspflichtig<\/h2>\n<p>Die H\u00f6he des Unterhalts kann erst berechnet werden, wenn klar ist, \u00fcber welche Eink\u00fcnfte aus Erwerb und Verm\u00f6gen der Unterhaltspflichtige verf\u00fcgt.<\/p>\n<p>Diesbez\u00fcglich hat der Unterhaltsberechtigte einen <strong>Auskunftsanspruch, <\/strong>der Zahlungspflichtige eine <strong>Auskunfts- und Informationspflicht.<\/strong>&nbsp;Letzterer muss nicht nur zur erstmaligen Berechnung des Unterhaltes sein Einkommen offen legen, er ist sogar verpflichtet, dies alle zwei&nbsp;Jahre zu wiederholen. Sollte sich sein Einkommen \u00e4ndern, muss er dar\u00fcber auch zwischenzeitlich informieren.<\/p>\n<h2>Auskunfts- und Zah\u00adlungs\u00adver\u00adwei\u00adge\u00adrung&nbsp; f\u00fchrt zur Stufenklage<\/h2>\n<p>Sobald die Daten zu den Einkommens- und Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen des Zahlungspflichtigen vorliegen, kann der Unterhalt sofort eingefordert beziehungsweise eingeklagt werden.<\/p>\n<p>Kommt&nbsp;der Zahlungspflichtige dagegen seiner Auskunftspflicht nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nach, kann eine <strong>Auskunftsklage<\/strong> erhoben werden, die in der Regel&nbsp; zusammen mit der <strong>Unterhaltsklage<\/strong> zu einer <strong>Stufenklage<\/strong> zusammengef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-17505\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/Streitlotse_Unterhalt_einklagen_Bild-3.jpg\" alt width=\"1140\" height=\"525\"><\/p>\n<p>\u00a9 nd3000, Fotolia<\/p>\n<h2>Auf dyna\u00admi\u00adschen Unter\u00adhalts\u00adti\u00adtel achten<\/h2>\n<p>Die Klage muss in der Regel bei dem Familiengericht eingereicht werden, an dem der unterhaltspflichtige Elternteil seinen <strong>Wohnort<\/strong> hat. Im Laufe des Verfahrens treffen die beiden Parteien bei einer m\u00fcndlichen Verhandlung aufeinander.<\/p>\n<p>Nach der Verhandlung bestimmt der Familienrichter anhand der Aussagen der Beteiligten und der vorliegenden Unterlagen in seinem Urteil, ob jemand Unterhalt zahlen muss \u2013 und wenn ja&nbsp; wie viel.<\/p>\n<p>Denkbar sind ein dynamischer oder ein statischer Unterhaltstitel:<\/p>\n<ul>\n<li>Beim <strong>dyna\u00admi\u00adschen<\/strong> Unter\u00adhalts\u00adti\u00adtel werden bei Anpas\u00adsun\u00adgen der soge\u00adnann\u00adten D\u00fcs\u00adsel\u00addor\u00adfer Tabelle und mit stei\u00adgen\u00addem Lebens\u00adal\u00adter des Kindes die Unter\u00adhalts\u00adzah\u00adlun\u00adgen auto\u00adma\u00adtisch erh\u00f6ht.<\/li>\n<li>Ein <strong>sta\u00adti\u00adscher<\/strong> Unter\u00adhalts\u00adti\u00adtel ist dagegen auf einen bestimm\u00adten festen Betrag aus\u00adge\u00adrich\u00adtet und muss bei jeder Unter\u00adhalts\u00ader\u00adh\u00f6\u00adhung umst\u00e4nd\u00adlich angepasst werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Unterhaltsberechtigte sollte m\u00f6glichst einen dynamischen Titel anstreben.<\/p>\n<h2>Gericht\u00adlich fest\u00adge\u00adleg\u00adter Unterhalt gilt<\/h2>\n<p>Diese gerichtlich festgelegten Betr\u00e4ge kann der Zahlungspflichtige nicht eigenm\u00e4chtig mindern oder sogar ganz einstellen. Auch nicht, wenn er einmal finanzielle Probleme bekommen sollte \u2013 zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit. Er muss stattdessen vor dem Familiengericht eine Klage auf <strong>Ab\u00e4nderung der Unterhaltszahlungen<\/strong> einreichen. Dabei kann er seine Situation darlegen und dokumentieren und erst dann werden die Unterhaltsleistungen gegebenenfalls der ge\u00e4nderten Lage angepasst.<\/p>\n<p>Die Unterhaltsklage muss<strong> zwingend<\/strong> von einem <a title=\"Anwaltssuche bei ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/service\/allgemeine-serviceleistungen\/anwaltssuche\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Anwalt<\/strong> <\/a>eingereicht werden. Die Kosten f\u00fcr Anwalt und Gericht orientieren sich am sogenannten Streitwert; das ist in diesem Fall der j\u00e4hrlich zu zahlende Kindesunterhalt. Abh\u00e4ngig vom Einkommen und Verm\u00f6gen&nbsp;kann <strong>Prozesskostenhilfe<\/strong> beantragt werden, und zwar bei dem Gericht, bei dem auch der Prozess gef\u00fchrt wird.<\/p>\n<h2>Unter\u00adhalts\u00adfor\u00adde\u00adrun\u00adgen f\u00fcr Kinder auch r\u00fcckwirkend<\/h2>\n<p>Wenn der Unterhaltsberechtigte den Zahlungspflichtigen in Verzug gesetzt hat, kann der Anspruch auf Kindesunterhalt nicht verloren gehen \u2013 ab dem Datum des Schreibens mit der Unterhaltsforderung kann der betreuende Elternteil r\u00fcckwirkend das Geld f\u00fcr das gemeinsame Kind einfordern.<\/p>\n<p>F\u00fcr <strong>minderj\u00e4hrige<\/strong> Kinder gilt dar\u00fcber hinaus <strong>keine Verj\u00e4hrungsfrist<\/strong>. Anders bei <a title=\"Unterhalt ab 18: Welchen Anspruch haben vollj\u00e4hrige Kinder?\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/unterhalt-ab-18-welchen-anspruch-haben-volljaehrige-kinder\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">vollj\u00e4hrigen Kindern<\/a>: Hier beginnt mit dem Tag des 18. Geburtstages eine dreij\u00e4hrige Verj\u00e4hrungsfrist, die genau am Tag vor dem 21. Geburtstag um 24.00 Uhr endet.<\/p>\n<h2>Unter\u00adhalts\u00advor\u00adschuss beantragen<\/h2>\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/privatrechtsschutz\/\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-9267 size-full\" title=\"Privat-Rechtsschutz von ADVOCARD\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Vererben_Vorsorgen_A.png\" alt=\"Rechtsschutz\" width=\"313\" height=\"198\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Vererben_Vorsorgen_A.png 313w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Vererben_Vorsorgen_A-300x190.png 300w\" sizes=\"(max-width: 313px) 100vw, 313px\"><\/a><\/p>\n<p>Zahlt der unterhaltspflichtige Ex-Partner nicht oder nicht regelm\u00e4\u00dfig, kann der betreuende Elternteil beim Jugendamt einen <a title=\"Unterhaltsvorschuss: Wer hat Anspruch darauf?\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/unterhaltsvorschuss-wer-hat-anspruch-darauf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Unterhaltsvorschuss<\/strong><\/a> beantragen. Dazu ben\u00f6tigt man keinen Unterhaltstitel von einem Familiengericht.&nbsp;Nach M\u00f6glichkeit holt sich das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss von dem Zahlungspflichtigen zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Dieser monatliche Betrag bietet zumindest eine gewisse Sicherheit, auch wenn er niedriger ausf\u00e4llt als der Mindestsatz der D\u00fcsseldorfer Tabelle und zudem das Kindergeld darauf angerechnet wird.<\/p>\n<p>Der Unterhaltsvorschuss kann <strong>bis zum achtzehnten Geburtstag<\/strong> des Kindes ohne zeitliche Begrenzung&nbsp; und ohne Ber\u00fccksichtigung von Einkommensgrenzen gezahlt werden. Ist das Kind \u00e4lter als zw\u00f6lf Jahre,&nbsp;k\u00f6nnen bei Hartz-IV-Bezug aber bestimmte Einschr\u00e4nkungen gelten.<\/p>\n<h2>Unterhalt einklagen: F\u00fcr Unter\u00adst\u00fct\u00adzung sorgen<\/h2>\n<p>Das Unterhaltsrecht ist besonders umfangreich und kompliziert und f\u00fcr einen&nbsp; Laien daher schwer zu durchschauen. Jeder Einzelfall kann eine andere Vorgehensweise notwendig erscheinen lassen. Da zudem vor einem Familiengericht grunds\u00e4tzlich <strong>Anwaltszwang<\/strong> besteht, kann es ratsam sein, fr\u00fchzeitig einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Einkommensschwache Unterhaltsberechtigte k\u00f6nnen dazu Verfahrenskostenhilfe beantragen.<\/p>\n<div class=\"fazitbox\">\n<div class=\"fazitbox-titel\">FAZIT<\/div>\n<ul>\n<li>Nach einer Scheidung k\u00f6nnen Berech\u00adtig\u00adte den Unterhalt mit dem Unter\u00adhalts\u00adti\u00adtel einklagen.<\/li>\n<li>Liegt er nicht vor, m\u00fcssen sie zun\u00e4chst Auskunft \u00fcber die Ein\u00adkom\u00admens\u00adver\u00adh\u00e4lt\u00adnis\u00adse des Unter\u00adhalts\u00adpflich\u00adti\u00adgen verlangen und ihn zur Zahlung auffordern.<\/li>\n<li>Die Klage erfolgt beim Fami\u00adli\u00aden\u00adge\u00adricht, das nach der Ver\u00adhand\u00adlung den Unterhalt festlegt.<\/li>\n<li>Ein Unter\u00adhalts\u00advor\u00adschuss kann helfen, die Zeit finan\u00adzi\u00adell zu \u00fcberbr\u00fccken.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Den Unterhalt einklagen \u2013 so unangenehm das auch sein mag: Manchmal ist das die einzige M\u00f6glichkeit, berechtigte Forderungen gegen\u00fcber dem Ex-Partner durchzusetzen. 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