{"id":16660,"date":"2018-06-27T09:46:01","date_gmt":"2018-06-27T08:46:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/erben-und-vererben\/schenkungsteuer-freibetraege-hoehe-und-co\/"},"modified":"2018-10-02T11:08:43","modified_gmt":"2018-10-02T10:08:43","slug":"schenkungsteuer-freibetraege-hoehe-und-co","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/erben-und-vererben\/schenkungsteuer-freibetraege-hoehe-und-co\/","title":{"rendered":"Schen\u00adkung\u00adsteu\u00ader: Frei\u00adbe\u00adtr\u00e4\u00adge, H\u00f6he und&nbsp;Co."},"content":{"rendered":"<p>Wer sein Erbe zu Lebzeiten verschenken m\u00f6chte, um Steuern zu sparen, sollte wissen: Auch das ist steuerpflichtig!&nbsp;Die Schenkungsteuer-Freibetr\u00e4ge&nbsp;k\u00f6nnen aber alle zehn Jahre wieder in voller H\u00f6he genutzt werden.<\/p>\n<p><a title=\"Warum Rechtsschutz?\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/rechtsschutzversicherung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Was auch immer das Leben bereith\u00e4lt: Wir helfen dir weiter.&nbsp;&gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Schenkung und Erbe werden \u00e4hnlich besteuert<\/h2>\n<p>In Deutschland werden Schenkungen und Erbschaften weitgehend gleich behandelt:&nbsp;&nbsp;Steuerlich betrachtet gilt eine Schenkung sozusagen als <strong>Erbe zu Lebzeiten<\/strong>. W\u00e4re dem nicht so, w\u00fcrden betr\u00e4chtliche steuerrechtliche L\u00fccken eine Umgehung der Steuerpflicht zulassen.<\/p>\n<p>Eine Schenkung ist&nbsp;laut \u00a7 516&nbsp;B\u00fcrgerliches Gesetzbuch&nbsp;(BGB)&nbsp;eine Zuwendung, durch die jemand einen anderen aus seinem Verm\u00f6gen bereichert.&nbsp;Dabei muss&nbsp;zwischen den Parteien <a title=\"Mediation bei ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/mediation\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Einigkeit<\/a> dar\u00fcber herrschen, dass diese <strong>Zuwendung ohne finanzielle Gegenleistung<\/strong> erfolgt.<\/p>\n<h2>Wer ist steuerpflichtig?<\/h2>\n<p>Nach \u00a72 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) gilt die Steuerpflicht, wenn der Schenker oder der Beschenkte&nbsp;zur Zeit der Ausf\u00fchrung <strong>Inl\u00e4nder<\/strong> ist. Das klingt klarer, als es ist. Steuerpflichtig ist n\u00e4mlich nicht nur, wer einen Wohnsitz in Deutschland hat. Als Inl\u00e4nder im Sinne der Schenkungsteuer gilt auch jeder deutsche Staatsangeh\u00f6rige, der erst innerhalb der letzten f\u00fcnf Jahre vor der Schenkung ins Ausland gezogen ist.<\/p>\n<p>Schenkungsteuerpflichtig sind dabei beide Parteien, wobei der Schenkende in der Regel nur herangezogen wird, wenn die Steuer beim Beschenkten nicht eingezogen werden kann. Unter Umst\u00e4nden kann sich so die gut gemeinte Schenkung in eine echte Belastung verwandeln. Vor einer Schenkung sollte also gekl\u00e4rt werden, ob die Steuer vom Beg\u00fcnstigten \u00fcberhaupt getragen werden kann beziehungsweise wer die Steuerzahlung \u00fcbernimmt.<\/p>\n<p>Beide Seiten m\u00fcssen die Schenkung innerhalb von drei Monaten beim <strong>zust\u00e4ndigen Finanzamt<\/strong> mit einem entsprechenden Formular melden, wobei die H\u00f6he der Steuer selbst berechnet wird. Diese Pflicht entf\u00e4llt bei notariell beglaubigten Schenkungen oder wenn ein deutsches Gericht oder Konsulat die Schenkung begleitet: Diese sind auch zur Anzeige verpflichtet.<\/p>\n<h2>Frei\u00adbe\u00adtr\u00e4\u00adge k\u00f6nnen alle zehn Jahre genutzt werden<\/h2>\n<p>Wie bei der <a title=\"Erbschaftsteuer berechnen: Steuers\u00e4tze und Steuerklassen\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/erben-und-vererben\/erbschaftsteuer-berechnen-steuersaetze-und-steuerklassen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Erbschaftsteuer<\/a> gelten auch bei der Schenkungsteuer Freibetr\u00e4ge. Einen gro\u00dfen Vorteil bietet die Schenkungsteuer allerdings: Der Freibetrag kann alle <strong>zehn Jahre wieder<\/strong> in Anspruch genommen werden. Bei gr\u00f6\u00dferen Verm\u00f6gen kann es sich also lohnen, \u00fcber eine Schenkung nachzudenken und so die Erbschaftsteuer ganz legal zu umgehen oder zumindest zu reduzieren.<\/p>\n<p>Verstirbt der Schenker allerdings vor Ablauf dieser zehn Jahre, wird bei der Berechnung der Erbschaftsteuer<strong>&nbsp;<\/strong>auf das anfallende Erbe auch die fr\u00fcher erfolgte Schenkung ber\u00fccksichtigt: Die Schenkung braucht&nbsp;den <a title=\"Freibetrag bei der Erbschaftsteuer: Welche Grenzen gelten?\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/freibetrag-bei-der-erbschaftsteuer-welche-grenzen-gelten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Freibetrag der Erbschaftsteuer<\/a> sozusagen auf.<\/p>\n<p>Mit jedem Jahr, das zwischen Schenkung und Todesfall liegt, steigt der Freibetrag wieder um zehn Prozent an.&nbsp;Liegt&nbsp; zwischen&nbsp;Schenkung &nbsp;und Tod des&nbsp;Gebers nur<strong>&nbsp;<\/strong>ein Jahr, wird der Freibetrag vollst\u00e4ndig&nbsp;angerechnet, nach&nbsp;zwei Jahren nur&nbsp;noch&nbsp;neunzig Prozent&nbsp;und so weiter. Auf diese Weise steht dem Beschenkten&nbsp;nach zehn Jahren&nbsp;wieder der komplette Freibetrag&nbsp;zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-17531\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/Streitlotse-Schenkungsteuer-1.jpg\" alt width=\"1140\" height=\"525\"><\/p>\n<p>@bildergala, Fotolia<\/p>\n<h2>Je n\u00e4her die Ver\u00adwandt\u00adschaft, umso h\u00f6her der Freibetrag<\/h2>\n<p>Um die Schenkungsteuer zu berechnen, sind <strong>Steuerklasse<\/strong> und Schenkungsteuer-Freibetrag entscheidend.&nbsp; Innerhalb der drei Steuerklassen gelten unterschiedliche Freibetr\u00e4ge und mit dem Wert der Schenkung <strong>ansteigende Steuers\u00e4tze<\/strong>. Dabei gilt der Grundsatz: Je n\u00e4her die Verwandtschaft, umso geringer die Besteuerung.<\/p>\n<p><strong>Steuerklasse I<\/strong>&nbsp;k\u00f6nnen Ehe- und Lebenspartner, Kinder, Stief- und Adoptiv- und Enkelkinder beanspruchen. F\u00fcr sie gelten folgende Freibetr\u00e4ge:<\/p>\n<ul>\n<li>Ehe- und Lebens\u00adpart\u00adner: 500.000 Euro<\/li>\n<li>Kinder und Enkel\u00adkin\u00adder, deren Eltern ver\u00adstor\u00adben sind: 400.000 Euro<\/li>\n<li>Enkel\u00adkin\u00adder: 200.000 Euro<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei Schenkungen \u00fcber den Schenkungsteuer-Freibetrag hinaus zahlen sie die niedrigsten Steuern: Zum Beispiel sieben Prozent bis zu 75.000 Euro und elf Prozent bis zu 300.000 Euro. Die Steuers\u00e4tze steigen kontinuierlich an. Ab einem Wert von 26 Millionen Euro greift der h\u00f6chste Steuersatz von 30 Prozent.<\/p>\n<p><strong>Steuerklasse II<\/strong> gilt f\u00fcr Eltern und Gro\u00dfeltern, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegereltern und -kinder sowie geschiedene Ehepartner. Ihre Freibetr\u00e4ge betragen einheitlich 20.000 Euro.<\/p>\n<p>H\u00f6here Schenkungen bis zu 75.000 Euro m\u00fcssen mit 15 Prozent versteuert werden \u2013 danach steigen die Steuers\u00e4tze ebenfalls an, der H\u00f6chstsatz liegt bei 43 Prozent ab 26 Millionen Euro.<\/p>\n<p><strong>Steuerklasse III<\/strong>&nbsp;ist die ung\u00fcnstigste Steuerklasse. Hierunter fallen alle \u00fcbrigen Erben und auch nicht verheiratete Partner. Auch sie k\u00f6nnen einen Schenkungsfreibetrag von 20.000 Euro geltend machen, m\u00fcssen aber bei dar\u00fcber hinausgehenden Betr\u00e4gen den h\u00f6chsten Steuersatz zahlen, der bei mindestens 30 Prozent liegt. Ab 13 Millionen Euro betr\u00e4gt er sogar 50 Prozent.<\/p>\n<h2>Geschenk\u00adtes Haus f\u00fcr Ehe\u00adpart\u00adner steuerfrei<\/h2>\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/privatrechtsschutz\/\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-9267 size-full alignright\" title=\"Privat-Rechtsschutz von ADVOCARD\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Vererben_Vorsorgen_A.png\" alt=\"Rechtsschutz\" width=\"313\" height=\"198\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Vererben_Vorsorgen_A.png 313w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Vererben_Vorsorgen_A-300x190.png 300w\" sizes=\"(max-width: 313px) 100vw, 313px\"><\/a><\/p>\n<p>Ob bei der Schenkung einer Immobilie Schenkungsteuer gezahlt werden muss, h\u00e4ngt entscheidend von der Nutzungsart und dem Empf\u00e4nger der Schenkung ab. Wird n\u00e4mlich das Haus oder die <a title=\"Wohnungs-Rechtsschutz\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/wohnungsrechtsschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wohnung<\/a> <strong>vom Schenkenden selbst bewohnt<\/strong> und dem Ehepartner \u00fcbertragen, entf\u00e4llt die Steuer, ohne dass eine Anrechnung auf die Freibetr\u00e4ge erfolgt. Das gilt auch, wenn die Immobilie unmittelbar danach vom Empf\u00e4nger verkauft oder vermietet wird. Allerdings&nbsp; empfehlen Experten eine gewisse Schamfrist einzuhalten, um den Verdacht der Steuerumgehung erst gar nicht aufkommen zu lassen.<\/p>\n<p>Diese Regelung ist nicht auf andere Personen \u2013 etwa die eigenen Kinder \u2013 \u00fcbertragbar. Sie m\u00fcssen in jedem Fall die Anrechnung der Schenkungsteuer auf den Wert der Immobilie dulden und gegebenenfalls sogar einen Teil versteuern. Zur Bewertung sollte m\u00f6glichst ein Gutachter herangezogen werden, um zu verhindern, dass das Finanzamt einen zu hohen Betrag zur Steuerberechnung heranzieht.<\/p>\n<h2>Optimale Aus\u00adnut\u00adzung der Frei\u00adbe\u00adtr\u00e4\u00adge spart Steuern<\/h2>\n<p>F\u00fcr Kinder gelten hinsichtlich der Schenkungsteuer Freibetr\u00e4ge von 400.00 Euro und zwar pro <a title=\"Privat-Rechtsschutz\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/privatrechtsschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Elternteil<\/a>: Das l\u00e4sst sich nutzen, um die Schenkungsteuer ganz legal zu reduzieren oder sogar zu umgehen.<\/p>\n<p><strong>Beispiel 1<\/strong>: Ein Elternpaar bewohnt ein Haus im Wert von 800.000 Euro, das dem Vater allein geh\u00f6rt. Die Eltern wollen ihren Lebensabend auf den kanarischen Inseln verbringen und ihrer Tochter das Haus schenken.<\/p>\n<p>W\u00fcrde der Vater der Tochter das Haus einfach \u00fcbertragen, k\u00f6nnte sie nur einen Freibetrag von 400.00 Euro geltend machen und m\u00fcsste die verbleibenden 400.000 Euro versteuern.<\/p>\n<p>Also \u00fcberschreibt der Vater seiner Frau die H\u00e4lfte des Hauses \u2013 die Aktion bleibt steuerfrei, da selbst genutzte Immobilien unter Eheleuten frei verschenkt werden d\u00fcrfen. Jetzt schenken beide ihren Anteil&nbsp;der Tochter. Durch den Freibetrag je Elternteil von 400.000 Euro f\u00e4llt keine Schenkungsteuer an. Hinweis: Im Falle des Todes eines Elternteils innerhalb der n\u00e4chsten zehn Jahre m\u00fcsste sich die Tochter allerdings die Schenkung anteilig anrechnen lassen.<\/p>\n<p><strong>Beispiel 2<\/strong>: Die Gro\u00dfeltern wollen ihrem Enkelkind 400.00 Euro&nbsp; schenken \u2013 der Schenkungsteuer-Freibetrag f\u00fcr Enkel betr\u00e4gt aber nur 200.000 Euro. Die L\u00f6sung: Die Gro\u00dfeltern beschenken zun\u00e4chst ihre Kinder, die die Zuwendung ihrerseits an ihre Kinder weiter verschenken. Solche <strong>Kettenschenkungen<\/strong> sind durchaus \u00fcblich und vom Bundesfinanzhof als rechtlich einwandfrei akzeptiert.<\/p>\n<div class=\"fazitbox\">\n<div class=\"fazitbox-titel\">FAZIT<\/div>\n<ul>\n<li>F\u00fcr Schen\u00adkung\u00adsteu\u00ader und Erb\u00adschaft\u00adsteu\u00ader gelten \u00e4hnliche Regelungen.<\/li>\n<li>Je nach Ver\u00adwandt\u00adschafts\u00adver\u00adh\u00e4lt\u00adnis gilt ein h\u00f6herer Frei\u00adbe\u00adtrag, der alle zehn Jahre gew\u00e4hrt wird.<\/li>\n<li>Auch der Steu\u00ader\u00adsatz richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad.<\/li>\n<li>Durch geschick\u00adte Auf\u00adtei\u00adlung oder Ket\u00adten\u00adschen\u00adkun\u00adgen lassen sich Steuern sparen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer sein Erbe zu Lebzeiten verschenken m\u00f6chte, um Steuern zu sparen, sollte wissen: Auch das ist steuerpflichtig!&nbsp;Die Schenkungsteuer-Freibetr\u00e4ge&nbsp;k\u00f6nnen aber alle zehn Jahre wieder in voller H\u00f6he genutzt werden. Was auch immer das Leben bereith\u00e4lt: Wir helfen dir weiter.&nbsp;&gt;&gt; Schenkung und Erbe werden \u00e4hnlich besteuert In Deutschland werden Schenkungen und Erbschaften weitgehend gleich behandelt:&nbsp;&nbsp;Steuerlich betrachtet gilt [\u2026]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"wp_typography_post_enhancements_disabled":false,"footnotes":""},"categories":[36],"tags":[],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16660"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=16660"}],"version-history":[{"count":20,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16660\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":17534,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16660\/revisions\/17534"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=16660"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=16660"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=16660"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}