{"id":16407,"date":"2018-05-11T12:22:01","date_gmt":"2018-05-11T11:22:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/mieten-und-wohnen\/hauskauf-und-verkauf\/verwaltungsbeirat-bei-wohneigentum-seine-aufgaben\/"},"modified":"2018-05-11T14:08:55","modified_gmt":"2018-05-11T13:08:55","slug":"verwaltungsbeirat-bei-wohneigentum-seine-aufgaben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/mieten-und-wohnen\/hauskauf-und-verkauf\/verwaltungsbeirat-bei-wohneigentum-seine-aufgaben\/","title":{"rendered":"Ver\u00adwal\u00adtungs\u00adbei\u00adrat bei Wohn\u00adei\u00adgen\u00adtum: Seine Aufgaben"},"content":{"rendered":"<p>Eine Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft kann auf Wunsch einen Verwaltungsbeirat einsetzen. Seine Aufgaben sind vielf\u00e4ltig und&nbsp;k\u00f6nnen von der Rechnungspr\u00fcfung bis hin zur Vermittlung bei Konflikten reichen. Neben den&nbsp;im Wohnungseigentumsgesetz (WEG)&nbsp;geregelten festen Aufgaben kann der Verwaltungsbeirat eine Reihe von weiteren T\u00e4tigkeiten f\u00fcr die Eigent\u00fcmergemeinschaft \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p><a title=\"Wohnungs-Rechtsschutz von ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/wohnungsrechtsschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Als Wohnungseigent\u00fcmer&nbsp;bist du mit uns in den eigenen vier W\u00e4nden gut abgesichert. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<p>Wird der Verwaltungsbeirat eingesetzt, dann wirkt er als drittes Organ der Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft neben der <strong>Verwaltung<\/strong> und der <strong>Eigent\u00fcmerversammlung<\/strong>.<\/p>\n<h2>Was ist der Ver\u00adwal\u00adtungs\u00adbei\u00adrat? Die Rege\u00adlun\u00adgen&nbsp;im WEG<\/h2>\n<p>Die Zusammensetzung&nbsp;und die&nbsp;Funktion des Verwaltungsbeirats sind in \u00a7 29 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Die Einberufung eines solchen Beirats ist <strong>freiwillig<\/strong>, sofern es innerhalb der <a title=\"Eigent\u00fcmergemeinschaft: Rechte und Pflichten\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/mieten-und-wohnen\/eigentuemergemeinschaft-rechte-und-pflichten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft<\/a> keine&nbsp;anderslautende Vereinbarung gibt. Wenn sich die Eigent\u00fcmer untereinander nicht einig sind, ob sie einen Verwaltungsbeirat&nbsp;berufen m\u00f6chten, entscheidet die&nbsp;<strong>Stimmenmehrheit<\/strong>. Der Beirat kann f\u00fcr einen bestimmten, vorher festgelegten Zeitraum oder auch unbefristet eingesetzt werden. Ist er unbefristet eingesetzt, dann kann er durch Mehrheitsbeschluss jederzeit wieder abberufen werden.<\/p>\n<p>Der Verwaltungsbeirat besteht gem\u00e4\u00df \u00a7 29 Absatz 1 WEG aus <strong>drei Mitgliedern der Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft<\/strong>, einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Beirat muss nicht regelm\u00e4\u00dfig tagen, sondern kann nach Bedarf einberufen werden.<\/p>\n<h2>Aufgaben des Ver\u00adwal\u00adtungs\u00adbei\u00adrats laut&nbsp;WEG<\/h2>\n<p>In \u00a7 29 Absatz 2 und 3 WEG finden sich Bestimmungen zu den zentralen Aufgaben des Verwaltungsbeirats. Dazu geh\u00f6rt die&nbsp;<strong>Pr\u00fcfung&nbsp;von Rechnungen<\/strong> und Abrechnungen, des Wirtschaftsplans und etwaiger Kostenvoranschl\u00e4ge, bevor diese von der Eigent\u00fcmerversammlung beraten und beschlossen werden. Der Verwaltungsbeirat muss zudem vor der&nbsp;Abstimmung eine Stellungnahme abgeben.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem&nbsp;legt das WEG folgende Aufgaben fest:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Beirat <a title=\"Hausverwaltung: Diese Aufgaben hat sie laut Gesetz\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/mieten-und-wohnen\/hausverwaltung-diese-aufgaben-hat-sie-laut-gesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">unter\u00adst\u00fctzt den <strong>Verwalter<\/strong> bei seiner T\u00e4tigkeit<\/a>.<\/li>\n<li>Er darf dar\u00fcber hinaus die Eigen\u00adt\u00fc\u00admer\u00adver\u00adsamm\u00adlung ein\u00adbe\u00adru\u00adfen. Aller\u00addings nur, wenn kein Verwalter vorhanden ist oder dieser seiner ent\u00adspre\u00adchen\u00adden Pflicht nicht nachkommt.<\/li>\n<li>Der Vor\u00adsit\u00adzen\u00adde des Ver\u00adwal\u00adtungs\u00adbei\u00adrats muss gem\u00e4\u00df \u00a7 24 Absatz 6 WEG das <strong>Protokoll<\/strong> der Eigen\u00adt\u00fc\u00admer\u00adver\u00adsamm\u00adlung mit unterzeichnen.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>M\u00f6gliche zus\u00e4tz\u00adli\u00adche Aufgaben des Beirats<\/h2>\n<p>Die Eigent\u00fcmer d\u00fcrfen dem Verwaltungsbeirat au\u00dferdem per Beschluss oder per Gemeinschaftsordnung zus\u00e4tzliche Aufgaben erteilen und damit seine Befugnisse erweitern, sofern dies mehrheitlich gew\u00fcnscht ist.<\/p>\n<p>Beispiele f\u00fcr zus\u00e4tzliche T\u00e4tigkeiten sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Aus\u00adar\u00adbei\u00adtung, Abschluss und K\u00fcndigung des <strong>Ver\u00adwal\u00adter\u00adver\u00adtrags<\/strong><\/li>\n<li>\u00dcber\u00adwa\u00adchung des Verwalters<\/li>\n<li>Aus\u00adar\u00adbei\u00adtung einer <strong>Haus\u00adord\u00adnung<\/strong><\/li>\n<li>Erteilen von <strong>Hand\u00adwerks\u00adauf\u00adtr\u00e4\u00adgen<\/strong> f\u00fcr das Gemein\u00adschafts\u00adei\u00adgen\u00adtum (jedoch nur in Abstim\u00admung mit der Verwaltung)<\/li>\n<li><strong>Abnahme von Bau- und Hand\u00adwerks\u00adleis\u00adtun\u00adgen<\/strong> am <a title=\"Teilungserkl\u00e4rung: Was Wohnungseigent\u00fcmer wissen sollten\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/mieten-und-wohnen\/teilungserklaerung-was-wohnungseigentuemer-wissen-sollten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gemein\u00adschafts\u00adei\u00adgen\u00adtum <\/a>\u2013 etwa am Trep\u00adpen\u00adhaus oder an der Hausfassade<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese und andere zus\u00e4tzliche Aufgaben d\u00fcrfen dem Verwaltungsbeirat nur erteilt werden, wenn dieser ausdr\u00fccklich zustimmt.<\/p>\n<h2>Der Ver\u00adwal\u00adtungs\u00adbei\u00adrat als Ver\u00admitt\u00adler bei Konflikten<\/h2>\n<p>Eine wichtige Rolle kann der Verwaltungsbeirat bei der <strong>Streitschlichtung<\/strong> spielen: Bei Meinungsverschiedenheiten&nbsp;zwischen Verwaltung und Eigent\u00fcmern oder zwischen einzelnen Eigent\u00fcmern kann er vermitteln.<\/p>\n<p>Um&nbsp;allen Beteiligten den <a title=\"Warum Rechtsschutz?\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/rechtsschutzversicherung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Aufwand eines Rechtsstreits<\/a> zu ersparen, kann die Eigent\u00fcmergemeinschaft daher beschlie\u00dfen, dass bei Konflikten immer zun\u00e4chst der Verwaltungsbeirat einen Schlichtungsversuch unternehmen muss, bevor der Streit vor Gericht geht. Besonders&nbsp;in gr\u00f6\u00dferen Wohnanlagen mit vielen verschiedenen Eigent\u00fcmern ist eine solche Vereinbarung oft sehr sinnvoll.<\/p>\n<h2>Ver\u00adwal\u00adtungs\u00adbei\u00adrat: Welche Aufgaben er nicht wahr\u00adneh\u00admen&nbsp;darf<\/h2>\n<p>Die Aufgaben, die dem Verwaltungsbeirat zus\u00e4tzlich erteilt werden, d\u00fcrfen nicht in die<strong> Kernkompetenzen von Verwaltung oder Eigent\u00fcmerversammlung <\/strong>eingreifen. So k\u00f6nnen die drei Beiratsmitglieder&nbsp;zum Beispiel nicht ohne R\u00fccksprache mit der \u00fcbrigen Eigent\u00fcmergemeinschaft entscheiden, ob ein neuer Verwalter bestellt oder der derzeitige Verwalter abberufen wird.<\/p>\n<p>Auch \u00fcber k\u00fcnftige Instandhaltungsma\u00dfnahmen und die Vergabe von Auftr\u00e4gen an bestimmte Handwerksfirmen darf der Beirat nicht im Alleingang entscheiden. Ebenso geh\u00f6rt die Entlastung des Verwalters und die Genehmigung der Jahresabrechnung nicht zu seinen Aufgaben. Beides f\u00e4llt in die Zust\u00e4ndigkeit der Eigent\u00fcmerversammlung.<\/p>\n<p>Wichtig zu wissen ist auch: Der Verwaltungsbeirat hat <strong>keine Weisungsbefugnis<\/strong> gegen\u00fcber dem Verwalter oder der Eigent\u00fcmerversammlung.<\/p>\n<h2>Mitglied im Ver\u00adwal\u00adtungs\u00adbei\u00adrat: Darauf&nbsp;musst du achten<\/h2>\n<p>Als Mitglied im Verwaltungsbeirat deiner Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft bist du ehrenamtlich t\u00e4tig, erh\u00e4ltst also in der Regel keine Verg\u00fctung. Trotzdem fallen bei der Erledigung der Aufgaben <strong>Kosten<\/strong> an \u2013 zum Beispiel f\u00fcr Fahrten, Briefporto oder Kopien. Diese musst du in der Regel nicht aus eigener Tasche zahlen, sondern kannst sie dir von der Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft erstatten lassen \u2013 entweder durch einen&nbsp;Pauschalbetrag oder durch Nachweis der einzelnen Kosten.<\/p>\n<p>Wichtig ist es als Mitglied im Verwaltungsbeirat auch, sich \u00fcber <strong>Haftungsfragen<\/strong> im Klaren zu sein. Gem\u00e4\u00df \u00a7 421 BGB haftet bei schuldhaften Verhalten und dadurch verursachten Sch\u00e4den jedes einzelne Beiratsmitglied als Gesamtschuldner \u2013 etwa, wenn er oder sie bei der Abnahme von Handwerkerleistungen fahrl\u00e4ssig&nbsp;handelt. Um die <a title=\"Der 360\u00b0-Rechtsschutz von ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/360-grad\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Beiratsmitglieder vor hohen Regressanspr\u00fcchen zu sch\u00fctzen<\/a>, sollte sich die Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft um entsprechenden Versicherungsschutz k\u00fcmmern. M\u00f6glich ist es auch, einen Haftungsausschluss bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit zu beschlie\u00dfen sowie den Verwaltungsbeirat j\u00e4hrlich per Beschluss zu entlasten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft kann auf Wunsch einen Verwaltungsbeirat einsetzen. Seine Aufgaben sind vielf\u00e4ltig und&nbsp;k\u00f6nnen von der Rechnungspr\u00fcfung bis hin zur Vermittlung bei Konflikten reichen. Neben den&nbsp;im Wohnungseigentumsgesetz (WEG)&nbsp;geregelten festen Aufgaben kann der Verwaltungsbeirat eine Reihe von weiteren T\u00e4tigkeiten f\u00fcr die Eigent\u00fcmergemeinschaft \u00fcbernehmen. 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