{"id":16008,"date":"2018-01-26T11:12:01","date_gmt":"2018-01-26T10:12:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitsvertrag\/verpflegungsmehraufwand-wichtig-bei-dienstreisen\/"},"modified":"2018-01-26T12:33:51","modified_gmt":"2018-01-26T11:33:51","slug":"verpflegungsmehraufwand-wichtig-bei-dienstreisen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitsvertrag\/verpflegungsmehraufwand-wichtig-bei-dienstreisen\/","title":{"rendered":"Ver\u00adpfle\u00adgungs\u00admehr\u00adauf\u00adwand: Wichtig bei Dienstreisen"},"content":{"rendered":"<p>Wer auf <a title=\"Berufs-Rechtsschutz von ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufsrechtsschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Dienstreise<\/a> ist, muss&nbsp;oft mehr f\u00fcr Essen und Trinken bezahlen als zu Hause. Als&nbsp;Verpflegungsmehraufwand deklariert,&nbsp;lassen sich die Auslagen&nbsp;(teilweise) zur\u00fcckerhalten.<\/p>\n<p><a title=\"Arbeitsrechtsschutz bei ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/arbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">So kommen Sie zu Ihrem Recht. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Ver\u00adpfle\u00adgungs\u00admehr\u00adauf\u00adwand f\u00fcr unterwegs<\/h2>\n<p>Viele Arbeitnehmer sind heutzutage beruflich unterwegs. Die dabei entstehenden Ausgaben f\u00fcr Bahnfahrt oder Flug sowie Unterbringung&nbsp;\u00fcbernimmt das Unternehmen als&nbsp;Reisekosten. Doch wie sieht es mit dem leiblichen Wohl aus?&nbsp;Schlie\u00dflich wird das meistens teurer als&nbsp;zu Hause.&nbsp;Zahlt&nbsp;nicht der <a title=\"Arbeitgeber-Rechtsschutz von ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/arbeitgeber-rechtsschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Chef<\/a> die&nbsp;h\u00f6heren Aufwendungen, dann lassen sie sich von den Dienstreisenden als Verpflegungsmehraufwand&nbsp; geltend machen. Nachzulesen ist das in&nbsp;\u00a7 4 Absatz 5 Nummer 5 Satz 2 Einkommenssteuergesetz (EStG).<\/p>\n<p>Wie hoch der ausgleichende Verpflegungsmehraufwand angesetzt wird, h\u00e4ngt von&nbsp;bestimmten Voraussetzungen ab. Zun\u00e4chst einmal muss die Reise ausschlie\u00dflich beruflich motiviert sein. Au\u00dferdem kommt es darauf an, wie lange der Arbeitnehmer unterwegs war. Die entsprechenden Werte werden regelm\u00e4\u00dfig angepasst. 2018 gelten folgende Regeln f\u00fcr die so genannte Verpflegungspauschale. Sie&nbsp;&nbsp;l\u00e4sst sich f\u00fcr einen maximalen Zeitraum von drei Monaten in Anspruch nehmen \u2013 auch wenn die Gesch\u00e4ftsreise l\u00e4nger dauern sollte.<\/p>\n<h2>Ver\u00adpfle\u00adgungs\u00adpau\u00adscha\u00adle im Inland<\/h2>\n<p>Bei einer Gesch\u00e4ftsreise in Deutschland, die zwischen acht und 24 Stunden dauert, betr\u00e4gt der Ausgleich f\u00fcr den Verpflegungsmehraufwand zw\u00f6lf Euro. Die gibt es auch \u2013 unabh\u00e4ngig von der Stundenanzahl \u2013 jeweils f\u00fcr die Ab- und R\u00fcckreisetage bei mehrt\u00e4gigen Trips. 24 Euro werden erstattet, wenn ein Besch\u00e4ftigter&nbsp;einen vollen Tag lang (also mindestens&nbsp;24 Stunden) abwesend ist.<\/p>\n<h2>Ver\u00adpfle\u00adgungs\u00adpau\u00adscha\u00adle im Ausland<\/h2>\n<p>F\u00fcr <a title=\"Was ist w\u00e4hrend der Dienstreise Arbeitszeit und was Freizeit?\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/was-ist-waehrend-der-dienstreise-arbeitszeit-und-was-freizeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">dienstliche Aufenthalte<\/a> au\u00dferhalb der hiesigen Grenzen gibt es ebenfalls eine Verpflegungspauschale. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Reise oder eine l\u00e4ngere Versetzung in eine unternehmenseigene <a title=\"Gewerber\u00e4ume-Rechtsschutz von ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/gewerberaeume-rechtsschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Filiale<\/a> handelt. Die H\u00f6he der R\u00fcckverg\u00fctung richtet sich nach dem Zielland. Hierzu gibt es vom Bundesfinanzministerium eine <a title=\"L\u00e4nderliste\" href=\"http:\/\/www.sis-verlag.de\/praxishilfen\/weitere-praxishilfen\/19-auslandsreise-pauschalen-2009-auslandsreise-pauschalen-2009\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Liste mit 180 Staaten<\/a>. Ist das betreffende Land darin nicht vermerkt, dann sind daf\u00fcr die Regeln f\u00fcr Luxemburg anzuwenden. Achtung: Manchmal werden Reisen in Gro\u00dfst\u00e4dte anders angesetzt als jene in kleinere Orte von ein und demselben Land.<\/p>\n<p>Au\u00dferhalb der Bundesrepublik kommen&nbsp;diese Verpflegungspauschalen infrage:<\/p>\n<ul>\n<li>Auf\u00adent\u00adhal\u00adte zwischen acht und 24 Stunden<\/li>\n<li>Auf\u00adent\u00adhal\u00adte von mehr als 24 Stunden<\/li>\n<li>\u00dcber\u00adnach\u00adtungs\u00adpau\u00adscha\u00adle<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei einem eint\u00e4gigen Abstecher ins Ausland wird immer der jeweilige Pauschbetrag angesetzt, der f\u00fcr das Reiseziel gilt. Bei mehrt\u00e4gigen Reisen gibt es andere Regeln. F\u00fcr die Anreise ist dann der Tarif des Ortes entscheidend, der vor Mitternacht erreicht wurde. Auch f\u00fcr den jeweiligen Aufenthalt kommt es auf den Ort an, der vor dem Tageswechsel erreicht wurde. Die Verpflegungspauschale f\u00fcr die R\u00fcckreise h\u00e4ngt vom Ort der letzten beruflichen T\u00e4tigkeit des Reisenden ab.<\/p>\n<h2>Ver\u00adpfle\u00adgungs\u00admehr\u00adauf\u00adwand geltend machen<\/h2>\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufsrechtsschutz\/\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-9263 size-full\" title=\"Berufs-Rechtsschutz von ADVOCARD\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Arbeit_Karriere_A.png\" alt=\"Bei Arbeitsrechtsfragen sind wir Ihr Partner!\" width=\"313\" height=\"198\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Arbeit_Karriere_A.png 313w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Arbeit_Karriere_A-300x190.png 300w\" sizes=\"(max-width: 313px) 100vw, 313px\"><\/a><\/p>\n<p>Wenn das Unternehmen den Verpflegungsmehraufwand nicht (mit der <a title=\"Reisekostenerstattung: Diese Rechte haben Arbeitnehmer\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/reisekostenerstattung-diese-rechte-haben-arbeitnehmer\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Reisekostenabrechnung<\/a>) \u00fcberweist, dann l\u00e4sst er sich \u00fcber das Finanzamt anfordern. Und zwar unter Werbungskosten in der Steuererkl\u00e4rung.<\/p>\n<p>Dann fallen darunter s\u00e4mtliche beruflich bedingten Posten f\u00fcr \u00dcbernachtungen, Fahrt- und Nebenkosten. Der Verpflegungsmehraufwand richtet sich \u00fcbrigens nicht nach den tats\u00e4chlich angefallenen Ausgaben f\u00fcr Essen und Trinken. Egal wie hoch die waren \u2013 es gibt nur die pauschalen Betr\u00e4ge.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer auf Dienstreise ist, muss&nbsp;oft mehr f\u00fcr Essen und Trinken bezahlen als zu Hause. Als&nbsp;Verpflegungsmehraufwand deklariert,&nbsp;lassen sich die Auslagen&nbsp;(teilweise) zur\u00fcckerhalten. So kommen Sie zu Ihrem Recht. &gt;&gt; Ver\u00adpfle\u00adgungs\u00admehr\u00adauf\u00adwand f\u00fcr unterwegs Viele Arbeitnehmer sind heutzutage beruflich unterwegs. Die dabei entstehenden Ausgaben f\u00fcr Bahnfahrt oder Flug sowie Unterbringung&nbsp;\u00fcbernimmt das Unternehmen als&nbsp;Reisekosten. 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