{"id":14789,"date":"2021-09-06T08:00:02","date_gmt":"2021-09-06T07:00:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitsvertrag\/elterngeld-fuer-selbststaendige-welche-regelungen-gelten\/"},"modified":"2021-09-07T09:41:06","modified_gmt":"2021-09-07T08:41:06","slug":"elterngeld-fuer-selbststaendige-welche-regelungen-gelten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/elterngeld-fuer-selbststaendige-welche-regelungen-gelten\/","title":{"rendered":"Eltern\u00adgeld f\u00fcr Selbst\u00adst\u00e4n\u00addi\u00adge: Diese Rege\u00adlun\u00adgen gelten"},"content":{"rendered":"<p>Selbstst\u00e4ndige, die ihr Kind betreuen und daf\u00fcr beruflich k\u00fcrzer treten, haben Anspruch auf Elterngeld. Es gilt aber eine andere Bemessungsgrundlage als beim Elterngeld f\u00fcr Angestellte oder Beamte. Hier erf\u00e4hrst du, welche Angaben die Elterngeldstelle von dir als Freiberufler oder Unternehmer braucht und wie hoch das Elterngeld ausfallen kann.<a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/arbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-21290 size-full\" title=\"Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/201019_Advocard_Teaser_Arbeit.jpg\" alt=\"Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD\" width=\"300\" height=\"190\"><\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/gewerblicher-rechtsschutz\/\">Als Unternehmer rundum abgesichert: Wir sind dein verl\u00e4sslicher Partner. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Eltern\u00adgeld und Selbst\u00adst\u00e4n\u00addig\u00adkeit: Welche Eink\u00fcnfte sind ma\u00dfgeblich?<\/h2>\n<p>Bei Angestellten bestimmt das Gehalt der letzten zw\u00f6lf Monate die H\u00f6he des Elterngeldes. Selbstst\u00e4ndige haben eine andere Bemessungsgrundlage: Relevant ist hier das <strong>Einkommen, das im letzten steuerlich abgeschlossen Wirtschaftsjahr vor der Geburt des Kindes erzielt wurde<\/strong>. Meist ist das das letzte volle Kalenderjahr. Als Beleg reichst du bei der Elterngeldstelle den <strong>Steuerbescheid<\/strong> f\u00fcr das betreffende Jahr ein.<\/p>\n<p>Bei Selbstst\u00e4ndigen k\u00f6nnen die monatlichen Eink\u00fcnfte naturgem\u00e4\u00df schwanken. Wenn du nun ausgerechnet im ma\u00dfgeblichen Jahr deutlich geringere Eink\u00fcnfte hattest als normalerweise, kannst du <strong>bei der Elterngeldstelle beantragen, dass der Bemessungszeitraum verschoben wird<\/strong>. Daf\u00fcr m\u00fcssen aber bestimmte Gr\u00fcnde vorliegen, zum Beispiel \u2026<\/p>\n<ul>\n<li>eine l\u00e4ngere Erkran\u00adkung oder gesund\u00adheit\u00adli\u00adche Ein\u00adschr\u00e4n\u00adkun\u00adgen aufgrund der Schwan\u00adger\u00adschaft, durch die du im Bemes\u00adsungs\u00adzeit\u00adraum arbeits\u00adun\u00adf\u00e4\u00adhig oder weniger belastbar warst.<\/li>\n<li>geringere Eink\u00fcnfte durch Eltern\u00adgeld\u00adbe\u00adzug f\u00fcr ein \u00e4lteres Geschwisterkind.<\/li>\n<li>Ein\u00adkom\u00admens\u00adver\u00adlus\u00adte im Zeitraum 1. M\u00e4rz 2020 bis 31. Dezember 2021, die durch die <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/gesundheit\/corona-alles-was-du-wissen-musst\/\">Corona-Pandemie<\/a> bedingt sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Gut zu wissen:<\/strong> Eltern, die <strong>Mischeink\u00fcnfte<\/strong> haben \u2013 also zum Beispiel in Teilzeit angestellt sind und daneben freiberuflich arbeiten \u2013 gelten in Bezug auf das Elterngeld als Selbstst\u00e4ndige.<\/p>\n<h2>Wie viel Eltern\u00adgeld bekommen Selbstst\u00e4ndige?<\/h2>\n<p>Das Elterngeld betr\u00e4gt bei Selbstst\u00e4ndigen wie auch bei Angestellten <strong>zwischen 65 und 67 Prozent des Nettoeinkommens<\/strong>; mindestens aber 300 Euro und keinesfalls mehr als 1.800 Euro pro Monat. Genaueres dazu erf\u00e4hrst du <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/elterngeld-berechnen-wie-hoch-faellt-es-aus\/\">in unserem Ratgeber \u201cWie viel Elterngeld bekomme ich?\u201d<\/a><\/p>\n<p>Keinen Anspruch haben Alleinstehende mit einem Jahreseinkommen \u00fcber 150.000 Euro beziehungsweise Paare mit gemeinsamen Eink\u00fcnften von mehr als 300.000 Euro pro Jahr.<\/p>\n<h2>Selbst\u00adst\u00e4n\u00addig arbeiten w\u00e4hrend des Elterngeldbezugs<\/h2>\n<p>Selbstst\u00e4ndige k\u00f6nnen oder m\u00f6chten auch in der <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/elternzeit-und-elterngeld-2\/\">Elternzeit<\/a> h\u00e4ufig nicht komplett aufh\u00f6ren zu arbeiten \u2013 zum Beispiel, weil sie sich wichtige Kunden erhalten m\u00f6chten. F\u00fcr sie lohnt sich daher oft das <strong>Elterngeld Plus<\/strong>: Es kann bis zu doppelt so lange gezahlt werden und ist in diesem Fall halb so hoch wie das Basiselterngeld. Nebenbei d\u00fcrfen Eltern bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (bei Geburten vor dem 1. September 2021: 30 Stunden).<\/p>\n<p>Der Vorteil: Auch hier werden die Eink\u00fcnfte gegengerechnet, aber beim Elterngeld Plus fallen m\u00f6gliche Abz\u00fcge in der Regel geringer aus. Zus\u00e4tzlich kann der Partnerschaftsbonus in Anspruch genommen werden, wenn beide Eltern f\u00fcr mindestens vier Monate parallel in Teilzeit arbeiten.<\/p>\n<p>Selbstst\u00e4ndige Eltern, die neben dem Elterngeldbezug arbeiten m\u00f6chten, m\u00fcssen mit dem Elterngeldantrag eine <strong>Prognose \u00fcber ihre voraussichtlichen Eink\u00fcnfte <\/strong>abgeben, die sie parallel zum Elterngeld haben werden. Ihnen wird dann das <strong>Elterngeld unter Vorbehalt gew\u00e4hrt<\/strong>. Erst wenn sie nach Ende der Elternzeit ihre tats\u00e4chlichen Bez\u00fcge aus diesem Zeitraum vorlegen, erfolgt die endg\u00fcltige Abrechnung. Es kann also zu <strong>Nachzahlungen oder R\u00fcckzahlungsforderungen<\/strong> kommen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Selbstst\u00e4ndige, die ihr Kind betreuen und daf\u00fcr beruflich k\u00fcrzer treten, haben Anspruch auf Elterngeld. Es gilt aber eine andere Bemessungsgrundlage als beim Elterngeld f\u00fcr Angestellte oder Beamte. Hier erf\u00e4hrst du, welche Angaben die Elterngeldstelle von dir als Freiberufler oder Unternehmer braucht und wie hoch das Elterngeld ausfallen kann. 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