{"id":14516,"date":"2020-04-18T08:00:01","date_gmt":"2020-04-18T07:00:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitsvertrag\/arbeitgeber-pleite-wann-gibt-es-insolvenzausfallgeld\/"},"modified":"2020-04-21T11:17:48","modified_gmt":"2020-04-21T10:17:48","slug":"arbeitgeber-pleite-wann-gibt-es-insolvenzausfallgeld","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitgeber-pleite-wann-gibt-es-insolvenzausfallgeld\/","title":{"rendered":"Arbeit\u00adge\u00adber pleite: Wann gibt es Insolvenzausfallgeld?"},"content":{"rendered":"<p>Wenn ein Arbeitgeber insolvent ist, k\u00f6nnen die dort Besch\u00e4ftigten das sogenannte Insolvenzgeld beantragen. Es wird von der Arbeitsagentur gezahlt und dient dazu, den durch die Unternehmenspleite verursachten Lohnausfall auszugleichen. Diese Regelung greift auch, wenn der Arbeitgeber wegen der Corona-Pandemie pleite wird. Hier erf\u00e4hrst du, wann du einen Anspruch auf die Leistung hast.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufsrechtsschutz\/\">Wir sch\u00fctzen deine Rechte im Berufsleben. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Wer bekommt Insolvenzausfallgeld?<\/h2>\n<p>Im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers k\u00f6nnen h\u00e4ufig schon vor der Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens keine Geh\u00e4lter mehr gezahlt werden. Um die Arbeitnehmer in dieser Situation abzusichern, zahlt der Staat \u00fcber die Arbeitsagentur Insolvenzgeld \u2013 amtlich Insolvenzausfallgeld genannt \u2013 f\u00fcr <strong>maximal drei Monate<\/strong>. Die H\u00f6he dieser Leistung <strong>entspricht dem Nettogehalt<\/strong>. Anspruch haben folgende Mitarbeiter:<\/p>\n<ul>\n<li>regul\u00e4re Arbeit\u00adneh\u00admer<\/li>\n<li>Aus\u00adzu\u00adbil\u00adden\u00adde<\/li>\n<li>Sch\u00fcler und Studenten<\/li>\n<li>gering\u00adf\u00fc\u00adgig Besch\u00e4f\u00adtig\u00adte (Mini\u00adjob\u00adber)<\/li>\n<li>Ange\u00adstell\u00adte im Home-Office<\/li>\n<li>ange\u00adstell\u00adte Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Vorstandsmitglieder erhalten dagegen kein Insolvenzausfallgeld<\/strong>, da sie eine unternehmer\u00e4hnliche Position im Betrieb besetzen. Bei gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Gesellschaftern und Angeh\u00f6rigen des Arbeitgebers ist es ebenfalls fraglich, ob sie als regul\u00e4re Arbeitnehmer bewertet werden k\u00f6nnen. Daher erhalten sie in vielen F\u00e4llen kein Insolvenzausfallgeld.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.advocard.de\/info\/arbeit\/\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-9263 size-full\" title=\"Berufs-Rechtsschutz von ADVOCARD\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Arbeit_Karriere_A.png\" alt=\"Bei Arbeitsrechtsfragen sind wir Ihr Partner!\" width=\"313\" height=\"198\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Arbeit_Karriere_A.png 313w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Arbeit_Karriere_A-300x190.png 300w\" sizes=\"(max-width: 313px) 100vw, 313px\"><\/a><\/p>\n<h2>Antrag auf Insol\u00advenz\u00adgeld: Das ist zu beachten<\/h2>\n<p>Das Insolvenzgeld wird nicht automatisch gezahlt, sondern <strong>muss von betroffenen Arbeitnehmern selbst beantragt werden<\/strong>. Es gleicht den Lohnausfall aus, der vor dem sogenannten Insolvenzereignis liegt. Gem\u00e4\u00df \u00a7 165 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) tritt dies ein, wenn ein Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet wurde, der Antrag darauf abgelehnt wurde oder die T\u00e4tigkeit des Unternehmens im Inland beendet wurde. Wenn f\u00fcr den Zeitraum davor noch offene Gehaltsanspr\u00fcche bestehen, kann Insolvenzausfallgeld gew\u00e4hrt werden. Es wird f\u00fcr maximal drei Monate gezahlt, die aber nicht zwingend direkt vor dem Insolvenzereignis liegen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Anders als beim <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitsvertrag\/arbeitslosengeld-beantragen-in-4-schritten\/\">Arbeitslosengeld I<\/a> werden hier nicht nur 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettogehalts gezahlt. Die H\u00f6he des Insolvenzausfallgeldes entspricht dem vollen Nettogehalt. F\u00fcr den Antrag gilt gem\u00e4\u00df \u00a7 324 SGB III eine <strong>Ausschlussfrist von zwei Monaten<\/strong>. Nur in Ausnahmef\u00e4llen ist ein sp\u00e4terer Antrag m\u00f6glich. Unter Umst\u00e4nden kann schon vor dem Insolvenzereignis ein Vorschuss auf diese Leistung gezahlt werden. Lass dich hierzu am besten von einem <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/service\/anwaltssuche\/\">Anwalt<\/a> beraten.<\/p>\n<h2>Corona-Pandemie: Insol\u00advenz\u00adgeld einfacher beantragen<\/h2>\n<p>Angesichts der <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/gesundheit\/corona-alles-was-du-wissen-musst\/\">Corona-Pandemie<\/a> vereinfacht die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit den Zugang zu der Unterst\u00fctzung: Wer Insolvenzgeld beantragen wollte, musste das bislang pers\u00f6nlich in der Beh\u00f6rde tun. Nun gelten grunds\u00e4tzlich folgende Regelungen f\u00fcr Geldleistungen der Bundesagentur:<\/p>\n<ul>\n<li>Fallen per\u00ads\u00f6n\u00adli\u00adche Gespr\u00e4chs\u00adter\u00admi\u00adne aus, soll das f\u00fcr dich keine negativen Folgen haben. Du brauchst diese Termine auch nicht abzusagen.<\/li>\n<li>Schrift\u00adli\u00adche Antr\u00e4ge kannst du formlos per Mail, \u00fcber den <a href=\"http:\/\/www.arbeitsagentur.de\/eServices\">eService der Abrbeits\u00adagen\u00adtur<\/a> stellen oder in den Haus\u00adbrief\u00adkas\u00adten der zust\u00e4n\u00addi\u00adgen Arbeits\u00adagen\u00adtur einwerfen.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Arbeit\u00adge\u00adber insolvent: Son\u00adder\u00adzah\u00adlun\u00adgen und Steuer<\/h2>\n<p>Ist der Arbeitgeber insolvent, stellt sich die Frage, ob das Insolvenzgeld auch weggefallene Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld ausgleicht. Das ist der Fall, allerdings nur in einem Umfang von drei Zw\u00f6lfteln. Grund ist, dass der Zeitraum des Insolvenzausfallgelds nur drei Monate umfasst und die <strong>Sonderzahlungen deshalb nur anteilig f\u00fcr diesen Zeitraum \u00fcbernommen werden<\/strong>.<\/p>\n<p>Das Insolvenzgeld an sich ist <strong>steuerfrei<\/strong>. Du musst es aber trotzdem in der Einkommensteuererkl\u00e4rung angeben. Daf\u00fcr erh\u00e4ltst du von der Arbeitsagentur einen Nachweis \u00fcber die H\u00f6he des Insolvenzgeldes. Diesen legst du der Steuererkl\u00e4rung bei.<\/p>\n<div class=\"fazitbox\">\n<div class=\"fazitbox-titel\">FAZIT<\/div>\n<ul>\n<li>Insol\u00advenz\u00adgeld wird an die Mit\u00adar\u00adbei\u00adter eines Unter\u00adneh\u00admens gezahlt, wenn dieses insolvent ist. Es soll den Lohn\u00adaus\u00adfall ausgleichen.<\/li>\n<li>Arbeit\u00adneh\u00admer m\u00fcssen Insol\u00advenz\u00adgeld selbst bei der Arbeits\u00adagen\u00adtur beantragen.<\/li>\n<li>Die H\u00f6he der Leistung ent\u00adspricht dem Net\u00adto\u00adge\u00adhalt. Sie wird f\u00fcr drei Monate gew\u00e4hrt.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn ein Arbeitgeber insolvent ist, k\u00f6nnen die dort Besch\u00e4ftigten das sogenannte Insolvenzgeld beantragen. Es wird von der Arbeitsagentur gezahlt und dient dazu, den durch die Unternehmenspleite verursachten Lohnausfall auszugleichen. Diese Regelung greift auch, wenn der Arbeitgeber wegen der Corona-Pandemie pleite wird. Hier erf\u00e4hrst du, wann du einen Anspruch auf die Leistung hast. 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