{"id":14459,"date":"2022-06-17T11:00:00","date_gmt":"2022-06-17T10:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/mieten-und-wohnen\/miete\/betriebskostenvorauszahlung-darf-der-vermieter-sie-erhoehen\/"},"modified":"2023-11-16T11:39:38","modified_gmt":"2023-11-16T10:39:38","slug":"betriebskostenvorauszahlung-darf-der-vermieter-sie-erhoehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/mieten-und-wohnen\/miete\/betriebskostenvorauszahlung-darf-der-vermieter-sie-erhoehen\/","title":{"rendered":"Betriebs\u00adkos\u00adten\u00advor\u00adaus\u00adzah\u00adlung: Darf der Vermieter sie erh\u00f6hen?"},"content":{"rendered":"\n<p>Ist die Betriebskostenvorauszahlung recht niedrig angesetzt, kommt der Schock mitunter mit der Abrechnung am Jahresende. In einem solchen Falle d\u00fcrfen sowohl Mieter als auch Vermieter eine Erh\u00f6hung der Betriebskostenpauschale verlangen \u2013 allerdings nicht in beliebiger H\u00f6he, sondern im Rahmen klarer gesetzlicher Regelungen.<\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/miete\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"300\" height=\"190\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/201019_Advocard_Teaser_Miete.jpg\" alt=\"Alle Informationen zur Mietrechtsschutz von ADVOCARD\" class=\"wp-image-21292\" title=\"Alle Informationen zur Mietrechtsschutz von ADVOCARD\"><\/a><\/figure><\/div>\n\n\n<p><a><\/a><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/wohnungsrechtsschutz\/\">Wir sch\u00fctzen deine Rechte im eigenen Zuhause. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wann darf die Betriebs\u00adkos\u00adten\u00advor\u00adaus\u00adzah\u00adlung erh\u00f6ht werden?<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>W\u00e4hrend der laufenden Abrechnungsperiode<\/strong> k\u00f6nnen Mieter und Vermieter einvernehmlich eine Erh\u00f6hung der Vorauszahlung der Betriebskosten \u2013 umgangssprachlich auch oft als Nebenkosten bezeichnet, mehr zur Unterscheidung weiter unten \u2013 in beliebiger H\u00f6he vereinbaren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Nach der j\u00e4hrlichen Betriebskostenabrechnung<\/strong> ist auch eine einseitige Erh\u00f6hung der Betriebskosten m\u00f6glich: Genau wie dein Vermieter darfst du schriftlich eine h\u00f6here regelm\u00e4\u00dfige Betriebskostenvorauszahlung verlangen, um \u00fcberh\u00f6hte Nachzahlungen bei der n\u00e4chsten Betriebskostenabrechnung zu vermeiden. Grundlage daf\u00fcr ist \u00a7 560 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB). Bedingung f\u00fcr eine einseitige <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/privatrechtsschutz\/\">rechtswirksame<\/a> Erh\u00f6hung ist immer, dass dir eine formell und inhaltlich korrekte Betriebskostenabrechnung vorliegt.<\/p>\n\n\n<div class=\"fazitbox\">\n<div class=\"fazitbox-titel\">INFO<\/div>\n<p><strong>Nebenkosten oder Betriebskosten: Was ist der Unterschied?<\/strong><\/p>\n<p>Die Begriffe Nebenkosten und Betriebskosten werden im allgemeinen Sprachgebrauch meist synonym verwendet, bedeuten aber nicht das Gleiche.<\/p>\n<p><strong>Nebenkosten<\/strong> sind nicht gesetzlich definiert und umfassen im Grunde alle Kosten, die dem Vermieter oder Eigent\u00fcmer im Rahmen der Bewirtschaftung bzw. Vermietung seiner Immobilie entstehen. Aber nur ein Teil davon, n\u00e4mlich die gesetzlich festgelegten <strong>Betriebskosten<\/strong>, darf im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Dazu geh\u00f6ren gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/betrkv\/__2.html\">\u00a7 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV)<\/a> zum Beispiel:<\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Kosten f\u00fcr Wasserversorgung<\/li>\n<li>Kosten f\u00fcr Entw\u00e4sserung<\/li>\n<li>Heiz\u00adkos\u00adten<\/li>\n<li>Kosten f\u00fcr Stra\u00ad\u00dfen\u00adrei\u00adni\u00adgung und M\u00fcllbeseitigung<\/li>\n<li>Kosten f\u00fcr den Hausmeisterdienst<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wie stark darf die Betriebs\u00adkos\u00adten\u00advor\u00adaus\u00adzah\u00adlung erh\u00f6ht werden?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Betriebskostenvorauszahlung darf auf das ganze Jahr gesehen <strong>um den Betrag der Nachzahlung aus der letzten Betriebskostenabrechnung<\/strong> erh\u00f6ht werden. Da die Betriebskosten in der Regel monatlich vorausgezahlt werden, darf sich der<strong> Monatsbetrag <\/strong>f\u00fcr die Betriebskostenvorauszahlung entsprechend um ein Zw\u00f6lftel des gesamten Nachzahlungsbetrags erh\u00f6hen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall, in dem eine Vermieterin einen \u00fcber ein Zw\u00f6lftel hinausgehenden \u201eSicherheitszuschlag\u201d von zehn Prozent von ihren Mietern verlangt hatte (AZ VIII ZR 294\/10). Da es sich bei dem geforderten Betrag nicht um tats\u00e4chlich eingetretene Mehrkosten, sondern lediglich um eine pauschal festgelegte und daher abstrakte Erh\u00f6hung handelte, gab der BGH den klagenden Mietern Recht.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Rechenbeispiel:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Du zahlst aktuell 100 Euro Betriebs\u00adkos\u00adten pro Monat und musstest bei der letzten Jah\u00adres\u00adab\u00adrech\u00adnung 600 Euro nachzahlen.<\/li>\n\n\n\n<li>Im n\u00e4chsten Abrech\u00adnungs\u00adjahr darf dein Vermieter die Betriebs\u00adkos\u00adten\u00advor\u00adaus\u00adzah\u00adlung daher auf 150 Euro im Monat anheben.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Gut zu wissen:<\/strong> Erh\u00f6ht dein Vermieter den monatlichen Abschlag um mehr als ein Zw\u00f6lftel des Nachzahlungsbetrages, hast du als Mieter ein Anrecht auf eine plausible Aufstellung der tats\u00e4chlich zugrundeliegenden Kosten.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die h\u00f6here Betriebskostenvorauszahlung mit der n\u00e4chsten Monatsmiete zu bezahlen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Miet\u00adver\u00adtr\u00e4\u00adge mit Betriebs\u00adkos\u00adten\u00adpau\u00adscha\u00adlen und Inklusivmieten<\/h2>\n\n\n\n<p>Wenn der Vermieter <strong>Ma\u00dfnahmen zur teilweise verbrauchsabh\u00e4ngigen Messung der Betriebskosten<\/strong> ergriffen hat \u2013 zum Beispiel getrennte M\u00fclltonnen \u2013 darf er eine <strong>Betriebskostenvorauszahlung in H\u00f6he der tats\u00e4chlichen Kosten <\/strong>verlangen, muss aber dann die Miete um denselben Betrag senken und in Zukunft eine aufgeschl\u00fcsselte Betriebskostenabrechnung vorlegen. Eine solche Ver\u00e4nderung ist immer erst zum n\u00e4chsten Abrechnungszyklus m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Anspr\u00fcche gegen den Vermieter bei zu hohen Nachzahlungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Hat der Vermieter die <strong>Betriebskosten bewusst und nachweislich zu gering angesetzt<\/strong>, um die Kosten auch nur ann\u00e4hernd zu decken \u2013 beispielsweise, um eine wenig attraktive Wohnung vermietbar zu machen \u2013 hast du unter Umst\u00e4nden einen Anspruch auf Schadensersatz, den du gegen die Nachzahlungen aufrechnen kannst. Bei unzumutbar hohen Nachzahlungen steht dir sogar ein fristloses K\u00fcndigungsrecht zu. <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/service\/telefonische-rechtsberatung\/\">Um das zu kl\u00e4ren, solltest du dir in solchen F\u00e4llen juristischen Beistand holen.<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ist die Betriebskostenvorauszahlung recht niedrig angesetzt, kommt der Schock mitunter mit der Abrechnung am Jahresende. In einem solchen Falle d\u00fcrfen sowohl Mieter als auch Vermieter eine Erh\u00f6hung der Betriebskostenpauschale verlangen \u2013 allerdings nicht in beliebiger H\u00f6he, sondern im Rahmen klarer gesetzlicher Regelungen. 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