{"id":13935,"date":"2017-05-30T14:24:01","date_gmt":"2017-05-30T13:24:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitsvertrag\/selbststaendigkeit-trotz-insolvenzverfahren-geht-das\/"},"modified":"2017-05-30T15:26:32","modified_gmt":"2017-05-30T14:26:32","slug":"selbststaendigkeit-trotz-insolvenzverfahren-geht-das","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/selbststaendigkeit-trotz-insolvenzverfahren-geht-das\/","title":{"rendered":"Selbst\u00adst\u00e4n\u00addig\u00adkeit trotz Insol\u00advenz\u00adver\u00adfah\u00adren: Geht&nbsp;das?"},"content":{"rendered":"<p>Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens bedeutet nicht zwangsl\u00e4ufig, dass die <a title=\"Gewerberechtsschutz\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/gewerbe\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Selbstst\u00e4ndigkeit<\/a> beendet ist. Im Einzelfall ist ein Neustart m\u00f6glich. Unter diesen Bedingungen kann das ohne Schulden gelingen.<\/p>\n<p><a title=\"ADVOCARD-360\u00b0-GEWERBE\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/gewerblicher-rechtsschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Sichern Sie Ihr Unternehmen gegen Rechtsprobleme ab. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Freigabe der Selbst\u00adst\u00e4n\u00addig\u00adkeit erm\u00f6g\u00adlicht Betriebsfortf\u00fchrung<\/h2>\n<p>Wenn Ihr bisheriger Betrieb in einem <a title=\"Reise\u00adver\u00adan\u00adstalter insolvent: Ihre Rechte als Kunde\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/urlaub-und-reisen\/erstattung-und-schadensersatz\/reiseveranstalter-insolvent-ihre-rechte-als-kunde\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Insolvenzverfahren<\/a> steckt, k\u00f6nnen Sie ihn dennoch weiterf\u00fchren. Das geht, weil Ihnen der Insolvenzverwalter die selbstst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit freigeben kann. Diese Ma\u00dfnahme hat zur Folge, dass der Betrieb aus der Insolvenzmasse herausgenommen wird. Sie k\u00f6nnen dann wieder frei handeln, denn mit der Herausnahme fallen auch die Mitspracherechte des Verwalters weg.<\/p>\n<p>Eine Bedingung ist f\u00fcr die Fortf\u00fchrung der Selbstst\u00e4ndigkeit mit diesem Betrieb aber zu erf\u00fcllen: Sie m\u00fcssen grunds\u00e4tzlich das bisherige Betriebsverm\u00f6gen vom Insolvenzverwalter \u00fcbernehmen. Konkret bedeutet das, Sie kaufen es ihm ab, zumeist zu Konditionen deutlich unter dem <a title=\"Zwangs\u00adver\u00adstei\u00adgerung von Immobillien: Tipps f\u00fcr Bieter\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/mieten-und-wohnen\/zwangsversteigerung-von-immobillien-tipps-fuer-bieter\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Verkehrswert<\/a>. Dieses Verfahren zur Fortsetzung der Selbstst\u00e4ndigkeit ist eine <a title=\"Mediation bei ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/mediation\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">L\u00f6sung<\/a>, die oft im Zusammenhang mit der Insolvenz von kleineren Unternehmen genutzt wird.<\/p>\n<h2>Kein Insol\u00advenz\u00adpro\u00adblem als Gesch\u00e4fts\u00adf\u00fch\u00adrer eines neuen Unternehmens<\/h2>\n<p>Eine Alternative ist die Gr\u00fcndung eines neuen Unternehmens. Hier sind zwei unterschiedliche Ans\u00e4tze denkbar. Variante eins ist die Gr\u00fcndung einer Unternehmergesellschaft (UG) nach \u00a7 5a GmbH-Gesetz (GmbHG). Sie ist eine haftungsbeschr\u00e4nkte Einsteigervariante der klassischen GmbH. Die UG hat den Vorteil sehr geringer Gr\u00fcndungskosten und als <a title=\"Arbeitsgeber-Rechtsschutz\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/arbeitgeber-rechtsschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer <\/a>k\u00f6nnen Sie weiterhin selbstst\u00e4ndig t\u00e4tig sein. Solange das Insolvenzverfahren des \u201eVorg\u00e4ngerbetriebs\u201c nicht abgeschlossen ist, ist eine Position als Gesellschafter aber nicht ratsam. In diesem Fall w\u00fcrden die Gesellschaftsanteile n\u00e4mlich in das Verfahren einbezogen. Das hie\u00dfe dann ein Mitspracherecht des Insolvenzverwalters im neuen Unternehmen oder finanzielle Belastungen durch den Freikauf des betreffenden Anteils. Sind vertrauensw\u00fcrdige Dritte oder Familienangeh\u00f6rige Gesellschafter, bestehen diese Probleme nicht.<\/p>\n<h2>Mit neuer Ein\u00adzel\u00adfir\u00adma die Selbst\u00adst\u00e4n\u00addig\u00adkeit fortsetzen<\/h2>\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufsrechtsschutz\/\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-9263 size-full\" title=\"Berufs-Rechtsschutz von ADVOCARD\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Arbeit_Karriere_A.png\" alt=\"Bei Arbeitsrechtsfragen sind wir Ihr Partner!\" width=\"313\" height=\"198\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Arbeit_Karriere_A.png 313w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Arbeit_Karriere_A-300x190.png 300w\" sizes=\"(max-width: 313px) 100vw, 313px\"><\/a><\/p>\n<p>Variante zwei des Neustarts betrifft die Gr\u00fcndung einer Einzelfirma auf den pers\u00f6nlichen Namen. Voraussetzung ist lediglich, dass der Insolvenzverwalter Ihre neue Selbstst\u00e4ndigkeit freigibt. Ist das erfolgt, zahlen Sie an den Verwalter aus der neuen T\u00e4tigkeit nur den pf\u00e4ndbaren Anteil dessen, was Sie als Angestellter mit ihrer vorhandenen Qualifikation verdienen w\u00fcrden. Der \u00fcbrige Gewinn verbleibt bei Ihnen.<\/p>\n<p>Bei allen Modellen gilt aber: Sie m\u00fcssen geeignet sein, dauerhaften Ertrag zu erwirtschaften. Wichtig ist beim neuen Konzept au\u00dferdem, dass die Ursachen f\u00fcr den fehlenden Erfolg des ersten Unternehmens erkannt und behoben sind. Eine fachkundige <a title=\"Telefonische Beratung bei ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/service\/allgemeine-serviceleistungen\/telefonische-beratung-rueckrufservice\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Beratung<\/a> sowie eine enge Abstimmung mit dem Insolvenzberater sind daher wichtig.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens bedeutet nicht zwangsl\u00e4ufig, dass die Selbstst\u00e4ndigkeit beendet ist. Im Einzelfall ist ein Neustart m\u00f6glich. Unter diesen Bedingungen kann das ohne Schulden gelingen. Sichern Sie Ihr Unternehmen gegen Rechtsprobleme ab. &gt;&gt; Freigabe der Selbst\u00adst\u00e4n\u00addig\u00adkeit erm\u00f6g\u00adlicht Betriebsfortf\u00fchrung Wenn Ihr bisheriger Betrieb in einem Insolvenzverfahren steckt, k\u00f6nnen Sie ihn dennoch weiterf\u00fchren. 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