{"id":13799,"date":"2021-01-29T10:00:01","date_gmt":"2021-01-29T09:00:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/unterhalt-ab-18-welchen-anspruch-haben-volljaehrige-kinder\/"},"modified":"2021-01-28T16:47:53","modified_gmt":"2021-01-28T15:47:53","slug":"unterhalt-ab-18-welchen-anspruch-haben-volljaehrige-kinder","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/unterhalt-ab-18-welchen-anspruch-haben-volljaehrige-kinder\/","title":{"rendered":"Unterhalt ab 18: Welchen Anspruch haben voll\u00adj\u00e4h\u00adri\u00adge Kinder"},"content":{"rendered":"<p>Der Anspruch auf Unterhalt von den Eltern endet nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag, sofern Kinder noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Wann genau vollj\u00e4hrige Kinder einen Unterhaltsanspruch haben, h\u00e4ngt von verschiedenen Faktoren wie Wohnsituation und Ausbildungsstand ab. Auch die Berechnung unterscheidet sich beim Unterhalt ab 18 im Vergleich zum Unterhalt von Minderj\u00e4hrigen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/360-grad\/\">Wir verhelfen dir zu deinem guten Recht. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Unter\u00adschied\u00adli\u00adche Anspr\u00fcche voll\u00adj\u00e4h\u00adri\u00adger Kinder<a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/privat\/\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-21284 size-full\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/201019_Advocard_Teaser_Absicherung.jpg\" alt width=\"300\" height=\"190\"><\/a><\/h2>\n<p>Nicht alle vollj\u00e4hrigen Kinder haben in gleichem Ma\u00dfe einen Unterhaltsanspruch.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Kinder unter 21 Jahren<\/strong>, die noch eine all\u00adge\u00admein\u00adbil\u00adden\u00adde Schule besuchen und bei einem Eltern\u00adteil wohnen, werden <strong>vorrangig behandelt<\/strong>. Unter\u00adhalts\u00adrecht\u00adlich sind sie Min\u00adder\u00adj\u00e4h\u00adri\u00adgen gleichgestellt.<\/li>\n<li><strong>\u00dcber 21 Jahre alte Kinder<\/strong> sowie Kinder mit <strong>eigenem Hausstand<\/strong>, die eine Berufs\u00adaus\u00adbil\u00addung oder ein Studium absol\u00advie\u00adren, sind zwar unter\u00adhalts\u00adbe\u00adrech\u00adtigt, werden aber <strong>nach\u00adran\u00adgig bedacht<\/strong>, wenn der Eltern\u00adteil Unterhalt an mehrere Kinder zahlen muss.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Eine generelle Altersgrenze f\u00fcr den Unterhaltsanspruch gibt es nicht<\/strong>. Entscheidend sind die Bed\u00fcrftigkeit des Kindes und die Leistungsf\u00e4higkeit der Eltern. Den Unterhalt ab 18 m\u00fcssen beide Eltern gemeinsam tragen, auch wenn das Kind noch im Haushalt eines Elternteiles lebt.<\/p>\n<p>Dabei sind <strong>beide Eltern barunterhaltspflichtig<\/strong>. Das hei\u00dft: Sie zahlen direkt Geld an das Kind. Allerdings darf der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, seinen Anteil mit <strong>Unterkunft und Verpflegung<\/strong> verrechnen.<\/p>\n<p><strong>Heiratet das Kind<\/strong>, hat es keinen Anspruch mehr auf finanzielle Absicherung durch die Eltern.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sind Eltern verpflichtet, ihren Kindern zumindest die Erstausbildung zu finanzieren, in manchen F\u00e4llen auch eine zweite Ausbildung. Dazu weiter unter mehr. Die Unterhaltspflicht endet, wenn das Kind in der Lage ist, einen Beruf zu ergreifen und finanziell auf eigenen Beinen zu stehen.<\/p>\n<h2>Pflichten auch f\u00fcr Kinder<\/h2>\n<p>Im Gegenzug sind unterhaltsberechtigte Kinder verpflichtet, ihre Ausbildung m\u00f6glichst zielstrebig und z\u00fcgig abzuschlie\u00dfen. Wenn ein vollj\u00e4hriges Kind beispielsweise nach dem Abitur erst einmal<strong> eine Auszeit nimmt, um zu reisen, oder ein Au-pair-Jahr macht<\/strong>, <strong>besteht keine Unterhaltspflicht<\/strong>, da dies nicht zur Ausbildung geh\u00f6rt.<\/p>\n<p>Bei <strong>Freiwilligendiensten <\/strong>wie FSJ oder F\u00d6J kommt es auf den Einzelfall an: Steht er in Zusammenhang mit einer danach angestrebten Ausbildung, m\u00fcssen Eltern Unterhalt zahlen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) 2011 (AZ XII ZR 127\/09). Dient er lediglich zur \u00dcberbr\u00fcckung, dann nicht.<\/p>\n<p>Eink\u00fcnfte des Kindes, beispielsweise<\/p>\n<ul>\n<li>Auf\u00adwands\u00adent\u00adsch\u00e4\u00addi\u00adgun\u00adgen bei Freiwilligendiensten<\/li>\n<li>Aus\u00adbil\u00addungs\u00adver\u00adg\u00fc\u00adtung<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/ausbildung-und-studium\/kindergeld-und-ausbildung-die-wichtigsten-regelungen\/\">Kin\u00adder\u00adgeld<\/a><\/li>\n<li>BAf\u00f6G<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>werden auf den Unterhalt angerechnet<\/strong>. Sie senken also den Unterhaltsanspruch.<\/p>\n<p>Besteht w\u00e4hrend der Ausbildung grunds\u00e4tzlich ein <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/ausbildung-und-studium\/bafoeg-voraussetzungen-wer-bekommt-die-ausbildungsfoerderung\/\">Anspruch auf F\u00f6rderung nach dem Bundesausbildungsf\u00f6rderungsgesetz (BAf\u00f6G)<\/a>, sind Kinder, die Unterhalt von ihren Eltern fordern, <strong>verpflichtet, BAf\u00f6G zu beantragen.<\/strong> Das gilt auch, wenn es sich dabei um ein Darlehen handelt. Um Unterhalt ab 18 einzufordern, m\u00fcssen Kinder gegebenenfalls den Eltern Auskunft \u00fcber das Einkommen des jeweils anderen Elternteils erteilen.<\/p>\n<p><strong>Wichtig zu wissen:<\/strong> Ab dem 18. Lebensjahr m\u00fcssen Kinder den Unterhalt von ihren Eltern aktiv einfordern.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-21585 size-large\" title=\"\u00a9istock.com\/Damir Khabirov\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/Streitlotse-Unterhalt-ab-18-Damir-Khabirov-1024x472.jpg\" alt=\"Unterhalt ab 18: Welchen Anspruch haben vollj\u00e4hrige Kinder?\" width=\"1024\" height=\"472\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/Streitlotse-Unterhalt-ab-18-Damir-Khabirov-1024x472.jpg 1024w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/Streitlotse-Unterhalt-ab-18-Damir-Khabirov-300x138.jpg 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/Streitlotse-Unterhalt-ab-18-Damir-Khabirov-768x354.jpg 768w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/Streitlotse-Unterhalt-ab-18-Damir-Khabirov.jpg 1140w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\"><\/p>\n<h2>H\u00f6he und Berech\u00adnung des Unterhalts<\/h2>\n<p>Eine Berechnung ist nur m\u00f6glich, wenn die <strong>Einkommen beider Eltern<\/strong> bekannt sind. Das Einkommen eines neuen Ehepartners eines Elternteils kann dabei durchaus relevant werden.<\/p>\n<p>Die <strong>Nettoeinkommen<\/strong> (abz\u00fcglich des Selbstbehaltes) beider Eltern werden zusammengerechnet. Mit der sich ergebenden Summe l\u00e4sst sich aus der aktuell g\u00fcltigen <a href=\"https:\/\/www.olg-duesseldorf.nrw.de\/infos\/Duesseldorfer_Tabelle\/index.php\">D\u00fcsseldorfer Tabelle<\/a> der Bedarf des Kindes ablesen. Hiervon werden dessen Eink\u00fcnfte abgezogen. Die \u00fcbrige Summe teilen die Eltern entsprechend des Einkommens prozentual unter sich auf.<\/p>\n<p>Dabei gilt: <strong>Kann ein Elternteil nicht zahlen, ist der andere Part nicht verpflichtet, den Unterhalt vollst\u00e4ndig allein zu tragen.<\/strong> Der zahlungsf\u00e4hige Elternteil zahlt maximal so viel, wie er dem Kind allein \u2013 ohne Addition der Elterneinkommen \u2013 schulden w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Bei studierenden Kindern, die nicht mehr zu Hause wohnen, orientiert sich der Bedarf am jeweils g\u00fcltigen BAf\u00f6G-H\u00f6chstsatz. Ansonsten liegt der Bedarfssatz f\u00fcr vollj\u00e4hrige Kinder bei 125 Prozent des Bedarfs der zweiten Altersstufe. (Stand: Januar 2021)<\/p>\n<h2>Unterhalt in der Ausbildung<\/h2>\n<p>Vollj\u00e4hrige, unverheiratete Kinder sind bis zum Abschluss ihrer ersten Berufsausbildung unterhaltsberechtigt. Die Ausbildungsverg\u00fctung wird allerdings auf die Unterhaltszahlungen angerechnet. <strong>Abziehen d\u00fcrfen Azubis Fahrtkosten und eine Ausbildungspauschale von 100 Euro monatlich.<\/strong><\/p>\n<p>Auch ein zwischenzeitlicher <strong>Wechsel der Ausbildungsrichtung<\/strong> \u00e4ndert am Unterhaltsanspruch nichts (AZ 10 WF111\/10). Eine Zweitausbildung m\u00fcssen Eltern nur in Ausnahmef\u00e4llen mittragen, zum Beispiel wenn das Kind seinen Beruf aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden nicht mehr aus\u00fcben kann.<\/p>\n<p>Unter Umst\u00e4nden m\u00fcssen die Eltern auch noch ein<a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/unverhofftes-studium-unterhaltspflicht-der-eltern-entfaellt\/\"> anschlie\u00dfendes Studium<\/a> finanzieren. Das gilt allerdings nur dann, wenn das <strong>Studium eine sinnvolle Erweiterung der Ausbildung <\/strong>darstellt und zeitnah nach dem Ausbildungsabschluss begonnen wird. Das ist beispielsweise gegeben, wenn nach der Ausbildung zum Fachinformatiker ein Informatik-Studium aufgenommen wird oder ein Steuerfachangestellter nach dem Abschluss BWL studiert.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-13801 size-large\" title=\"\u00a9Fotolia\/fotobieshutterb\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/unterhalt-ab-18-welchen-anspruch-haben-volljahrige-kinder-11553-1024x472.jpg\" alt=\"Unterhalt ab 18: Welchen Anspruch haben vollj\u00e4hrige Kinder?\" width=\"1024\" height=\"472\"><\/p>\n<h2>Unterhalt w\u00e4hrend des Studiums<\/h2>\n<p>Der Unterhaltsanspruch besteht<strong> im Normalfall nur w\u00e4hrend der Regelstudienzeit<\/strong>; ein <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/studiengang-wechseln-wies-geht-und-was-zu-beachten-ist\/\">Fachrichtungswechsel<\/a> binnen der ersten drei Semester ist aber erlaubt. Ein <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/auslandssemester-was-studierende-wissen-muessen\/\">Auslandsstudium<\/a> m\u00fcssen die Eltern nicht immer finanzieren. Hier kommt es darauf an, ob der Auslandsaufenthalt als erforderlich betrachtet wird und die Kosten daf\u00fcr zumutbar sind.<\/p>\n<p>Wird das Studium erfolgreich beendet, m\u00fcssen die Eltern noch bis zu drei Monate weiter Unterhalt zahlen, damit das Kind auch in der Bewerbungsphase abgesichert ist.<\/p>\n<p>Wenn das Kind <strong>nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss noch ein Master-Studium anschlie\u00dfen<\/strong> m\u00f6chte, sind Eltern weiterhin in der Pflicht \u2013 solange es einen fachlichen Bezug zum Erststudium gibt. Steht der Master-Studiengang nicht in direktem Zusammenhang mit dem Bachelor oder wird er erst lange nach dem ersten Abschluss aufgenommen, m\u00fcssen Eltern keinen Unterhalt zahlen (AZ 454 F 3056\/11).<\/p>\n<p>Eine Promotion hingegen rechtfertigt in der Regel keinen Unterhaltsanspruch gegen\u00fcber den Eltern.<\/p>\n<div class=\"fazitbox\">\n<div class=\"fazitbox-titel\">Fazit<\/div>\n<ul>\n<li>W\u00e4hrend der ersten Aus\u00adbil\u00addung \u2013 unab\u00adh\u00e4n\u00adgig, ob Studium oder Berufs\u00adaus\u00adbil\u00addung \u2013 sind Eltern auch voll\u00adj\u00e4h\u00adri\u00adgen Kindern gegen\u00fcber grund\u00ads\u00e4tz\u00adlich unterhaltspflichtig.<\/li>\n<li>Bei einer Zweit\u00adaus\u00adbil\u00addung sind Eltern jedoch nur in bestimm\u00adten F\u00e4llen in der Pflicht.<\/li>\n<li>Einkommen der Kinder, bei\u00adspiels\u00adwei\u00adse BAf\u00f6G oder Aus\u00adbil\u00addungs\u00adver\u00adg\u00fc\u00adtung, wird ange\u00adrech\u00adnet und reduziert die Unter\u00adhalts\u00adpflicht der Eltern.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Anspruch auf Unterhalt von den Eltern endet nicht automatisch mit dem 18. 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Wir verhelfen dir [\u2026]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"wp_typography_post_enhancements_disabled":false,"footnotes":""},"categories":[35,78,82],"tags":[],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13799"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=13799"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13799\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":21587,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13799\/revisions\/21587"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=13799"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=13799"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=13799"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}