{"id":13618,"date":"2017-04-18T10:52:01","date_gmt":"2017-04-18T09:52:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/elternzeit-verlaengern-diese-rechte-haben-arbeitnehmer\/"},"modified":"2017-04-18T13:49:03","modified_gmt":"2017-04-18T12:49:03","slug":"elternzeit-verlaengern-diese-rechte-haben-arbeitnehmer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/elternzeit-verlaengern-diese-rechte-haben-arbeitnehmer\/","title":{"rendered":"Eltern\u00adzeit ver\u00adl\u00e4n\u00adgern: Diese Rechte haben Arbeitnehmer"},"content":{"rendered":"<p>Viele M\u00fctter und V\u00e4ter fragen sich, ob sie ihre Elternzeit verl\u00e4ngern k\u00f6nnen. Dies ist grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich, muss jedoch rechtzeitig geschehen, da sich der <a title=\"Arbeitsrechtsschutz bei ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/arbeit\/\" target=\"_blank\">Arbeitgeber<\/a> sonst querstellen kann.<\/p>\n<p><a title=\"Berufs-Rechtsschutz von ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufsrechtsschutz\/\" target=\"_blank\">Probleme wegen der Elternzeit? Hier bekommen Sie Hilfe. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Eltern\u00adzeit: Das Wich\u00adtigs\u00adte in&nbsp;K\u00fcrze<\/h2>\n<p>Die Elternzeit erm\u00f6glicht es M\u00fcttern und V\u00e4tern, sich maximal drei Jahre lang ganz oder teilweise der Erziehung und Betreuung des Kindes zu widmen und den Job ruhen zu lassen. In dieser Zeit besteht ein besonderer K\u00fcndigungsschutz \u2013 nach der Elternzeit k\u00f6nnen Sie ohne Einschr\u00e4nkungen wieder in Ihren Job zur\u00fcckkehren. Der Arbeitgeber zahlt Ihnen in dieser Zeit kein Gehalt. Allerdings k\u00f6nnen Sie in den ersten zw\u00f6lf Monaten Elterngeld beantragen, welches der Staat auszahlt. Es entspricht einem Teil Ihres regul\u00e4ren Gehalts.<\/p>\n<p>Den Antrag auf <a title=\"Elternzeit beantragen: So gehen Sie vor\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/elternzeit-beantragen-so-gehen-sie-vor\/\" target=\"_blank\">Elternzeit<\/a> sollten Sie sp\u00e4testens sieben Wochen vor Beginn der Auszeit beim Arbeitgeber einreichen. Frischgebackene M\u00fctter k\u00f6nnen unter Einhaltung der Sieben-Wochen-Frist direkt im Anschluss an den achtw\u00f6chigen Mutterschutz in die Elternzeit starten, V\u00e4ter bereits ab der Geburt. Der schriftliche Antrag muss eine verbindliche Erkl\u00e4rung \u00fcber die genaue Dauer der gew\u00fcnschten Elternzeit enthalten.<\/p>\n<h2>Eltern\u00adzeit ver\u00adl\u00e4n\u00adgern: Fristen beachten<\/h2>\n<p>Eltern haben Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes. Mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers k\u00f6nnen Sie einen Anteil von bis zu zw\u00f6lf Monaten auch noch bis zum vollendeten achten Lebensjahr nehmen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/360-grad\/\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-9267 size-full\" title=\"Rundum abgesichert mit ADVOCAR 360\u00b0\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Vererben_Vorsorgen_A.png\" alt=\"Rechtsschutz\" width=\"313\" height=\"198\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Vererben_Vorsorgen_A.png 313w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Vererben_Vorsorgen_A-300x190.png 300w\" sizes=\"(max-width: 313px) 100vw, 313px\"><\/a>Wichtig: Wenn Sie nur eine einj\u00e4hrige Elternzeit beantragen, folgt daraus, dass Sie auf die Elternzeit f\u00fcr das zweite Lebensjahr Ihres Kindes verzichten. M\u00f6chten Sie Ihre Elternzeit verl\u00e4ngern, ist dies dann nur mit der Zustimmung Ihres <a title=\"Arbeitgeber-Rechtsschutz\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/arbeitgeber-rechtsschutz\/\" target=\"_blank\">Arbeitgebers<\/a> m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Haben Sie hingegen zwei Jahre Elternzeit beantragt und m\u00f6chten um das dritte Jahr verl\u00e4ngern, erm\u00f6glicht es das Bundeselternzeit- und Elterngeldgesetz (BEEG), dass lediglich ein weiterer Antrag innerhalb einer Sieben-Wochen-Frist ausreicht. Dies ist auch dann der Fall, wenn Sie den zweiten Teil Ihrer Elternzeit f\u00fcr einen sp\u00e4teren Zeitpunkt ansetzen.<\/p>\n<h2>Weitere M\u00f6g\u00adlich\u00adkei\u00adten, wenn Sie die Eltern\u00adzeit ver\u00adl\u00e4n\u00adgern m\u00f6chten<\/h2>\n<h2><\/h2>\n<p>Wenn sich Ihr Arbeitgeber gegen eine kurzfristige Verl\u00e4ngerung der Elternzeit sperrt, k\u00f6nnen Sie einen \"wichtigen Grund\" angeben. Planen Eltern zum Beispiel ihre Elternzeit aufzuteilen, sodass beispielsweise der Vater seine Auszeit nimmt, nachdem die Mutter ihre Elternzeit hatte, kann es vorkommen, dass diese Aufteilung zum Zeitpunkt des Wechsels nicht mehr m\u00f6glich ist. Aufgrund von Trennung, <a title=\"Einvernehmliche Scheidung: Vorteile\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/einvernehmliche-scheidung-diese-vorteile-bietet-sie\/\" target=\"_blank\">Scheidung<\/a>, Krankheit, Tod oder Ortswechsel des mitbetreuenden Partners kann dann die Elternzeit des verbleibenden Elternteils in der Regel kurzfristig verl\u00e4ngert werden, sofern noch Anspruch darauf besteht. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber unverz\u00fcglich nach Bekanntwerden der besonderen Umst\u00e4nde dar\u00fcber <a title=\"Warum Rechtsschutz?\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/\" target=\"_blank\">informiert<\/a> wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viele M\u00fctter und V\u00e4ter fragen sich, ob sie ihre Elternzeit verl\u00e4ngern k\u00f6nnen. Dies ist grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich, muss jedoch rechtzeitig geschehen, da sich der Arbeitgeber sonst querstellen kann. Probleme wegen der Elternzeit? Hier bekommen Sie Hilfe. &gt;&gt; Eltern\u00adzeit: Das Wich\u00adtigs\u00adte in&nbsp;K\u00fcrze Die Elternzeit erm\u00f6glicht es M\u00fcttern und V\u00e4tern, sich maximal drei Jahre lang ganz oder teilweise [\u2026]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"wp_typography_post_enhancements_disabled":false,"footnotes":""},"categories":[3,13],"tags":[],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13618"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=13618"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13618\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":13623,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13618\/revisions\/13623"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=13618"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=13618"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=13618"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}