{"id":13584,"date":"2021-01-22T12:00:01","date_gmt":"2021-01-22T11:00:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/verkehr-und-mobilitaet\/drohnen-verordnung-neue-regeln-fuer-drohnen-piloten\/"},"modified":"2021-01-22T13:56:59","modified_gmt":"2021-01-22T12:56:59","slug":"drohnen-verordnung-neue-regeln-fuer-drohnen-piloten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/verkehr-und-mobilitaet\/drohnen-verordnung-neue-regeln-fuer-drohnen-piloten\/","title":{"rendered":"EU-Droh\u00adnen\u00adver\u00adord\u00adnung: Neue Regeln f\u00fcr Drohnen-Piloten"},"content":{"rendered":"<p>Wer eine Drohne betreibt, muss sich dabei seit 1. Januar 2021 an die Regeln der neuen Drohnenverordnung halten. Sie gilt einheitlich sowohl in den 27 EU-L\u00e4ndern als auch in der Schweiz. Demnach m\u00fcssen sich Fernpiloten teils registrieren lassen. Au\u00dferdem werden Drohnen in neue Klassen beziehungsweise Risikokategorien unterteilt. Mehr dazu sowie zu weiteren Vorschriften findest du in diesem Ratgeber.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/360-grad\/\">Egal ob auf der Stra\u00dfe oder in der Luft: Mit uns bist du immer auf der sicheren Seite! &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Das bedeuten die Ger\u00e4\u00adte\u00adklas\u00adsen in der neuen Drohnenverordnung<\/h2>\n<p>Drohnen gibt es f\u00fcr unterschiedliche Anwendungsf\u00e4lle und dementsprechend in vielf\u00e4ltigen Ausf\u00fchrungen. Die neue EU-Drohnenverordnung teilt diese in Klassen ein. Entscheidend sind daf\u00fcr technische Eigenschaften wie Gewicht und Fluggeschwindigkeit. Au\u00dferdem schreibt sie Funktionen vor, mit denen bestimmte Drohnen ausgestattet sein m\u00fcssen. Dazu geh\u00f6ren:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Geo-Sen\u00adsi\u00adbi\u00adli\u00adsie\u00adrung:<\/strong> Diese ein\u00adge\u00adbau\u00adte Technik erkennt, ob eine Drohne Luft\u00adraum\u00adgren\u00adzen verletzt. Deutet sich das an, erh\u00e4lt der Pilot eine Warnung, um die Drohne recht\u00adzei\u00adtig umzusteuern.<\/li>\n<li><strong>Fern\u00adiden\u00adti\u00adfi\u00adzie\u00adrung:<\/strong> Dieses auch Remote-ID genannte System sendet w\u00e4hrend des Flugs Daten aus. Sie infor\u00admie\u00adren bei\u00adspiels\u00adwei\u00adse \u00fcber Seri\u00aden\u00adnum\u00admer, Position und Flugh\u00f6he sowie \u00fcber Tempo der Drohne. Au\u00dferdem \u00fcber\u00admit\u00adtelt sie den Standort ihres Piloten oder ihres Start\u00adpunkts. Damit lassen sich <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/privatrechtsschutz\/\">Verst\u00f6\u00dfe<\/a> gegen die Droh\u00adnen\u00adver\u00adord\u00adnung besser verfolgen. Per\u00adso\u00adnen\u00adbe\u00adzo\u00adge\u00adne Daten des Piloten werden aller\u00addings nicht per Fern\u00adiden\u00adti\u00adfi\u00adzie\u00adrung verbreitet.<a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/privat\/\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-21284 size-full\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/201019_Advocard_Teaser_Absicherung.jpg\" alt width=\"300\" height=\"190\"><\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Wesentlichen umfasst das Drohnengesetz folgende Klassen:<\/p>\n<p><strong>Klasse C0<\/strong> gilt f\u00fcr Drohnen unter einem Gewicht von <strong>250 Gramm<\/strong>. Sie d\u00fcrfen eine Geschwindigkeit von 19 Metern pro Sekunde (= 19 m\/s) sowie eine Flugh\u00f6he von 120 Metern erreichen. Geo-Sensibilisierung und Fernidentifizierung sind nicht erforderlich.<\/p>\n<p><strong>Klasse C1<\/strong> betrifft Drohnen, die leichter als <strong>900 Gramm<\/strong> sind, nicht schneller als 19 m\/s fliegen und nicht h\u00f6her als 120 Meter steigen. Geo-Sensibilisierung und Fernidentifizierung geh\u00f6ren f\u00fcr sie zur Pflichtausstattung.<\/p>\n<p><strong>Klasse C2<\/strong> umfasst Drohnen, die weniger als <strong>4 Kilogramm<\/strong> auf die Waage bringen. Ein Tempolimit gibt es f\u00fcr sie nicht. Allerdings d\u00fcrfen sie eine Flugh\u00f6he von 120 Metern nicht \u00fcbersteigen oder brauchen ein einstellbares H\u00f6henlimit. Geo-Sensibilisierung und Fernidentifizierung sind vorgeschrieben.<\/p>\n<p><strong>Klasse C3<\/strong> gilt f\u00fcr Modelle, die leichter als <strong>25 Kilogramm<\/strong> sind. Auch f\u00fcr sie ist keine zul\u00e4ssige H\u00f6chstgeschwindigkeit g\u00fcltig, wohl aber eine Flugh\u00f6he von maximal 120 Metern bzw. ein einstellbares H\u00f6henlimit. Ebenfalls notwendig sind Geo-Sensibilisierung und Fernidentifizierung.<\/p>\n<p>Die Hersteller sind verpflichtet, neue Drohnen in die passenden Klassen einzugliedern. Alte Modelle m\u00fcssen nicht nachtr\u00e4glich markiert werden und d\u00fcrfen weiterhin fliegen.<\/p>\n<h2>Das bedeuten die Kate\u00adgo\u00adrien der EU-Drohnenverordnung<\/h2>\n<p>Abgesehen von den oben genannten Klassen, f\u00fchrt die \u00fcberarbeitete Drohnenverordnung drei sogenannte Kategorien ein. Sie beziehen sich im Kern auf das <strong>Gef\u00e4hrdungspotenzial<\/strong>, das von bestimmten Flugman\u00f6vern ausgeht. Das f\u00fchrt zu den Kategorien:<\/p>\n<ul>\n<li>open (offen)<\/li>\n<li>specific (speziell)<\/li>\n<li>certified (zulas\u00adsungs\u00adpflich\u00adtig)<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Auf Hobby-Piloten d\u00fcrfte in der Regel die Kategorie \u201copen\u201d zutreffen.<\/strong> Sie umfasst Flugman\u00f6ver, die f\u00fcr andere Menschen weitgehend harmlos sind. Allgemeine Voraussetzungen f\u00fcr diese offene Kategorie:<\/p>\n<ul>\n<li>Min\u00addest\u00adal\u00adter der Piloten ist 16&nbsp;Jahre<\/li>\n<li>Fl\u00fcge nur in Sicht\u00adwei\u00adte der Piloten<\/li>\n<li>Respek\u00adtie\u00adrung der Pri\u00advat\u00adsph\u00e4\u00adre anderer Menschen und deren <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/internet-und-konsum\/recht-am-eigenen-bild-fotos-auf-facebook-instagram-und-co\/\">Recht am eigenen Bild<\/a><\/li>\n<li>maximale Flugh\u00f6he von 120 Metern \u00fcber dem Startpunkt<\/li>\n<li>kein Eintritt in Flugverbotszonen<\/li>\n<li>kein Transport gef\u00e4hr\u00adli\u00adcher&nbsp;G\u00fcter<\/li>\n<li>kein Abwerfen von Gegenst\u00e4nden<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitsvertrag\/versicherungen-steuerlich-absetzen-was-ist-moeglich\/\">Haft\u00adpflicht\u00adver\u00adsi\u00adche\u00adrung<\/a> f\u00fcr die Drohne<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zus\u00e4tzlich gelten f\u00fcr die Kategorie \u201copen\u201d drei Unterkategorien:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>A1:<\/strong> Die Drohnen d\u00fcrfen eine Abflug\u00admas\u00adse von 900 Gramm (Klassen C0 und C1) nicht \u00fcber\u00adschrei\u00adten. Es ist erlaubt, sich damit unbe\u00adtei\u00adlig\u00adten Personen zu n\u00e4hern. Diese sollten aber m\u00f6glichst nicht \u00fcber\u00adflo\u00adgen werden.<\/li>\n<li><strong>A2:<\/strong> Das maximale Abflug\u00adge\u00adwicht liegt unter 4 Kilogramm und bezieht damit auch C2-Drohnen ein. Die Flug\u00adge\u00adr\u00e4\u00adte m\u00fcssen einen Abstand von 30 Metern zu Menschen einhalten. Drohnen im soge\u00adnann\u00adten Lang\u00adsam\u00admo\u00addus d\u00fcrfen auf bis zu 5 Meter an sie&nbsp;heran.<\/li>\n<li><strong>A3:<\/strong> Diese Kategorie gilt f\u00fcr Drohnen bis zu einem Gewicht von unter 25 Kilogramm, also inklusive Klasse C3. Sie m\u00fcssen so fliegen, dass sie unter normalen Umst\u00e4nden niemanden gef\u00e4hrden k\u00f6nnen. Zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erho\u00adlungs\u00adge\u00adbie\u00adten ist eine Ent\u00adfer\u00adnung von min\u00addes\u00adtens 150 Metern einzuhalten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Drohnen der offenen Kategorie d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich erlaubnisfrei betrieben werden.<\/p>\n<p>\u00dcbrigens: Die Einordnung <strong>\u201cspecific\u201d<\/strong> gilt f\u00fcr Drohnen, deren Man\u00f6ver \u00fcber die Regeln der Open-Kategorie hinausgehen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sie au\u00dferhalb der Sichtweite betrieben werden oder schwerer als 25 Kilogramm sind. <strong>\u201cCertified\u201d<\/strong> betrifft gro\u00dfe und schwere Drohnen, etwa f\u00fcr den Transport von Menschen.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-21563 size-large\" title=\"\u00a9 iStock.com\/nullplus\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2017\/04\/Streitlotse-EU-Drohnenverordnung-nullplus-1024x472.jpg\" alt width=\"1024\" height=\"472\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2017\/04\/Streitlotse-EU-Drohnenverordnung-nullplus-1024x472.jpg 1024w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2017\/04\/Streitlotse-EU-Drohnenverordnung-nullplus-300x138.jpg 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2017\/04\/Streitlotse-EU-Drohnenverordnung-nullplus-768x354.jpg 768w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2017\/04\/Streitlotse-EU-Drohnenverordnung-nullplus.jpg 1140w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\"><\/p>\n<h2>Wer braucht Regis\u00adtrie\u00adrung und Kompetenznachweis?<\/h2>\n<p>Drohnen-Piloten m\u00fcssen sich in der Regel selbst registrieren. Diese Pflicht betrifft Betreiber von <strong>Maschinen der \u201coffenen\u201d Kategorie ab 250 Gramm<\/strong> aufw\u00e4rts. Das gilt grunds\u00e4tzlich auch f\u00fcr alle Besitzer von <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/internet-und-konsum\/drohne-mit-kamera-rechtslage-zur-fluggenehmigung-und-kameranutzung\/\">Drohnen, die mit einer Kamera ausgestattet sind<\/a>. Also auch bei Modellen mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm. Die Registrierung ist <a href=\"https:\/\/uas-registration.lba-openuav.de\/#\/registration\/uasOperator\">online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA)<\/a> m\u00f6glich. Das vergibt eine Registrierungsnummer, die die vermerkten Betreiber an jede ihrer davon betroffenen Drohnen sichtbar anbringen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem m\u00fcssen Betreiber von Drohnen mit einer Startmasse von mehr als 250 Gramm einen Kompetenznachweis (LuftVO) erbringen. F\u00fcr die Unterkategorien A1 und A3 der \u201eoffenen\u201c Kategorie gen\u00fcgt daf\u00fcr ein erfolgreich abgeschlossener theoretischer Online-Test beim LBA. Betreiber einer A2-Drohne brauchen zus\u00e4tzlich zum Kompetenznachweis ein praktisches Selbststudium sowie eine absolvierte <strong>Theoriepr\u00fcfung bei einer vom LBA zugelassenen Einrichtung<\/strong>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer eine Drohne betreibt, muss sich dabei seit 1. Januar 2021 an die Regeln der neuen Drohnenverordnung halten. Sie gilt einheitlich sowohl in den 27 EU-L\u00e4ndern als auch in der Schweiz. Demnach m\u00fcssen sich Fernpiloten teils registrieren lassen. Au\u00dferdem werden Drohnen in neue Klassen beziehungsweise Risikokategorien unterteilt. 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