{"id":12718,"date":"2021-12-10T09:00:00","date_gmt":"2021-12-10T08:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/kuendigung-vor-arbeitsantritt-wann-sie-moeglich-ist\/"},"modified":"2021-12-10T09:30:24","modified_gmt":"2021-12-10T08:30:24","slug":"kuendigung-vor-arbeitsantritt-wann-sie-moeglich-ist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/kuendigung-vor-arbeitsantritt-wann-sie-moeglich-ist\/","title":{"rendered":"Arbeits\u00adver\u00adtrag vor Antritt k\u00fcndigen: Geht&nbsp;das?"},"content":{"rendered":"\n<p><span style=\"border-radius: 2px; text-indent: 20px; width: auto; padding: 0px 4px 0px 0px; text-align: center; font: bold 11px\/20px 'Helvetica Neue',Helvetica,sans-serif; color: #ffffff; background: #bd081c no-repeat scroll 3px 50% \/ 14px 14px; position: absolute; opacity: 1; z-index: 8675309; display: none; cursor: pointer; top: 416px; left: 20px;\">Merken<\/span><\/p>\n\n\n\n<p><span style=\"border-radius: 2px; text-indent: 20px; width: auto; padding: 0px 4px 0px 0px; text-align: center; font: bold 11px\/20px 'Helvetica Neue',Helvetica,sans-serif; color: #ffffff; background: #bd081c  no-repeat scroll 3px 50% \/ 14px 14px; position: absolute; opacity: 1; z-index: 8675309; display: none; cursor: pointer;\">Merken<\/span><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vertrag mit deinem neuen Arbeitgeber ist unterzeichnet und deine aktuelle Stelle bereits gek\u00fcndigt \u2013 soweit l\u00e4uft alles nach Plan. Doch dann bekommst du in deinen letzten Wochen im alten Job ein Angebot, das dir noch viel mehr zusagt. Und nun? Kannst du den schon unterschriebenen Arbeitsvertrag noch widerrufen? Und was gilt im umgekehrten Fall, wenn sich beim zuk\u00fcnftigen Arbeitgeber etwas \u00e4ndert? Kann ein Unternehmen ein Arbeitsverh\u00e4ltnis k\u00fcndigen, bevor du es \u00fcberhaupt angetreten hast? Hier erf\u00e4hrst du, was erlaubt ist und welche M\u00f6glichkeiten du hast.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"alignright size-full\"><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/arbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"300\" height=\"190\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/201019_Advocard_Teaser_Arbeit.jpg\" alt=\"Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD\" class=\"wp-image-21290\" title=\"Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD\"><\/a><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p><a><\/a><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufsrechtsschutz\/\">\u00c4rger beim Jobwechsel? Wir machen uns f\u00fcr deine Rechte stark!<\/a><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><a><\/a>Kann man einen Arbeits\u00adver\u00adtrag vor Antritt k\u00fcndigen?<\/h2>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich ja \u2013 es sei denn, <strong>der Vertrag enth\u00e4lt Klauseln, die das explizit ausschlie\u00dfen<\/strong>. Es kann dort auch vereinbart sein, dass eine Vertragsstrafe f\u00e4llig wird, wenn der Arbeitsvertrag vor Antritt der Stelle gek\u00fcndigt wird. Mehr dazu weiter unten.<\/p>\n\n\n\n<p>In manchen Arbeitsvertr\u00e4gen ist geregelt, dass die K\u00fcndigungsfrist erst ab dem Vertragsbeginn l\u00e4uft. Das hat zur Folge, dass du den Job auf jeden Fall erst einmal antreten musst, auch wenn du schon lange zuvor gek\u00fcndigt hast. Rechtlich sind solche Vereinbarungen zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>Enth\u00e4lt der Arbeitsvertrag keine speziellen Regelungen, kann er vor Beginn seiner Laufzeit gek\u00fcndigt werden. Allerdings musst du dabei die K\u00fcndigungsfristen beachten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><a><\/a>Welche K\u00fcn\u00addi\u00adgungs\u00adfris\u00adten m\u00fcssen ein\u00adge\u00adhal\u00adten werden?<\/h2>\n\n\n\n<p>Ausschlaggebend ist in erster Linie die vertraglich vereinbarte Frist. Enth\u00e4lt der Arbeitsvertrag keine entsprechenden Regelungen oder sind diese ung\u00fcltig, gilt die <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/gesetzliche-kuendigungsfrist-arbeitnehmer-haben-viele-rechte\/\">gesetzliche K\u00fcndigungsfrist<\/a> nach \u00a7 622 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB). Das bedeutet f\u00fcr Arbeitnehmer:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Sofern eine <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/kuendigung-in-der-probezeit-wie-steht-es-um-fristen\/\">Probezeit<\/a> ver\u00adein\u00adbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen von beiden Seiten gek\u00fcndigt werden.<\/li><li>Ansonsten gilt eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Wenn du deinen neuen Arbeitsvertrag (mit vereinbarter Probezeit) also mindestens zwei Wochen vor dem geplanten ersten Arbeitstag k\u00fcndigst, kommt aus rechtlicher Sicht kein Arbeitsverh\u00e4ltnis zustande. Geht deine K\u00fcndigung aber erst einige Tage vor Vertragsbeginn beim Unternehmen ein<strong>, musst du deinen arbeitsvertraglichen Pflichten bis zum Ende der K\u00fcndigungsfrist nachkommen<\/strong> \u2013 also im Zweifelsfall den Job knappe zwei Wochen lang machen.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitsvertrag-richtig-kuendigen-dies-sollten-sie-beachten\/\">Was du beim K\u00fcndigen deines Arbeitsvertrags beachten musst, erf\u00e4hrst du in diesem Streitlotse-Ratgeber. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><a><\/a>Was, wenn der neue Arbeit\u00adge\u00adber pl\u00f6tzlich nicht mehr&nbsp;will?<\/h2>\n\n\n\n<p>Auch auf Seiten des Unternehmens kann es unvorhergesehene Entwicklungen geben, die dazu f\u00fchren, dass sie bereits verpflichtete neue Arbeitskr\u00e4fte doch nicht mehr ben\u00f6tigen. Etwa, wenn ein wichtiger Auftrag wegbricht. Arbeitsverh\u00e4ltnisse k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich von beiden Seiten aufgel\u00f6st werden. <strong>Daher haben auch Arbeitgeber das Recht, einen Vertrag zu k\u00fcndigen, bevor der Arbeitnehmer diesen \u00fcberhaupt angetreten hat.<\/strong> Das hat das Bundesarbeitsgericht 2004 grunds\u00e4tzlich best\u00e4tigt (AZ 2 AZR 324\/03).<\/p>\n\n\n\n<p>Arbeitgeber m\u00fcssen dabei <strong>nicht zwingend einen K\u00fcndigungsgrund angeben<\/strong>, denn Mitarbeiter stehen dann noch nicht unter dem gesetzlichen <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/kuendigungsschutzklage-dies-koennen-sie-gegen-eine-kuendigung-tun\/\">K\u00fcndigungsschutz<\/a>. Der gilt erst ab einer Betriebszugeh\u00f6rigkeit von sechs Monaten. Auch den <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/betriebsrat-aufgaben-und-pflichten-der-interessenvertretung\/\">Betriebsrat<\/a> muss das Unternehmen bei einer K\u00fcndigung vor Dienstbeginn nicht einbeziehen. Denn betroffene Mitarbeiter sind bis dahin noch keine Betriebsangeh\u00f6rigen.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"472\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2016\/12\/Streitlotse-Arbeitsvertrag-vor-Antritt-ku\u0308ndigen-uliia-Pilipeichenko-1024x472.jpg\" alt=\"Arbeitsvertrag vor Antritt k\u00fcndigen: Geht das?\" class=\"wp-image-22829\" title=\"Arbeitsvertrag vor Antritt k\u00fcndigen: Geht das?\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2016\/12\/Streitlotse-Arbeitsvertrag-vor-Antritt-ku\u0308ndigen-uliia-Pilipeichenko-1024x472.jpg 1024w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2016\/12\/Streitlotse-Arbeitsvertrag-vor-Antritt-ku\u0308ndigen-uliia-Pilipeichenko-300x138.jpg 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2016\/12\/Streitlotse-Arbeitsvertrag-vor-Antritt-ku\u0308ndigen-uliia-Pilipeichenko-768x354.jpg 768w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2016\/12\/Streitlotse-Arbeitsvertrag-vor-Antritt-ku\u0308ndigen-uliia-Pilipeichenko.jpg 1140w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\"><figcaption>\u00a9 iStock.com\/Iuliia Pilipeichenko<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Ist eine fristlose K\u00fcndigung vor Arbeits\u00adan\u00adtritt m\u00f6glich?<\/h2>\n\n\n\n<p>Prinzipiell ja. Allerdings nur unter denselben strengen <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/fristlose-kuendigung-diese-gruende-berechtigen\/\">Voraussetzungen, die auch sonst f\u00fcr eine fristlose K\u00fcndigung erf\u00fcllt sein m\u00fcssen<\/a>. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber k\u00f6nnen den Vertrag k\u00fcndigen, <strong>wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt<\/strong>, der die geplante Zusammenarbeit unzumutbar macht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Unternehmen gegen gesetzliche Vorgaben zur Arbeitssicherheit verst\u00f6\u00dft. Aber auch wenn es seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen bez\u00fcglich der Inhalte der T\u00e4tigkeit nicht nachkommt. Etwa wenn vertraglich vereinbart wurde, dass die neue Fachkraft mit bestimmten Technologien arbeiten wird, die jedoch gar nicht vorhanden sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Andersherum kann auch der Arbeitgeber das Arbeitsverh\u00e4ltnis bei schweren Pflichtverst\u00f6\u00dfen zuk\u00fcnftiger Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung aufl\u00f6sen. Beispielsweise, <strong>wenn diese in ihrer Bewerbung Qualifikationen angegeben haben, die sie gar nicht besitzen. <\/strong>Auch wenn ein Neueinsteiger in der \u00d6ffentlichkeit durch Aussagen auff\u00e4llt, die dem Unternehmen schaden, kann das eine fristlose K\u00fcndigung im Vorfeld rechtfertigen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><a><\/a>Wie hoch f\u00e4llt die Ver\u00adtrags\u00adstra\u00adfe aus, wenn ich vorher k\u00fcndige?<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Fall, dass der Arbeitnehmer vor Dienstantritt k\u00fcndigt, darf eine Vertragsstrafe vereinbart werden. Allerdings d\u00fcrfen Unternehmen hier keine astronomisch hohen Summen in den Vertrag schreiben, die eine solche K\u00fcndigung kaum finanzierbar machen. Die Vertragsstrafe muss angemessen sein. Was genau das bedeutet, h\u00e4ngt immer auch von den jeweiligen Gegebenheiten ab. Als grobe Richtwerte gelten:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>ein halbes Brut\u00adto\u00admo\u00adnats\u00adge\u00adhalt bei zwei\u00adw\u00f6\u00adchi\u00adger K\u00fcndigungsfrist<\/li><li>ein volles Brut\u00adto\u00admo\u00adnats\u00adge\u00adhalt bei vier\u00adw\u00f6\u00adchi\u00adger K\u00fcndigungsfrist<\/li><\/ul>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"472\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2016\/12\/Streitlotse-Arbeitsvertrag-vor-Antritt-ku\u0308ndigen-Zbynek-Pospisil-1024x472.jpg\" alt=\"Person l\u00e4uft auf wei\u00dfen Pfeilen einer Stra\u00dfe.\" class=\"wp-image-22830\" title=\"Arbeitsvertrag vor Antritt k\u00fcndigen: Geht das?\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2016\/12\/Streitlotse-Arbeitsvertrag-vor-Antritt-ku\u0308ndigen-Zbynek-Pospisil-1024x472.jpg 1024w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2016\/12\/Streitlotse-Arbeitsvertrag-vor-Antritt-ku\u0308ndigen-Zbynek-Pospisil-300x138.jpg 300w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2016\/12\/Streitlotse-Arbeitsvertrag-vor-Antritt-ku\u0308ndigen-Zbynek-Pospisil-768x354.jpg 768w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2016\/12\/Streitlotse-Arbeitsvertrag-vor-Antritt-ku\u0308ndigen-Zbynek-Pospisil.jpg 1140w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\"><figcaption>\u00a9 iStock.com\/Zbynek Pospisil<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Diese M\u00f6g\u00adlich\u00adkei\u00adten haben Arbeit\u00adneh\u00admer, um doch noch aus dem Vertrag zu kommen<\/h2>\n\n\n\n<p>Wenn du nach der Vertragsunterzeichnung ein besseres Jobangebot angenommen hast, kann die K\u00fcndigungsfrist zu lang sein, um zum gew\u00fcnschten Termin im Traumjob zu starten. Was nun? <strong>Den unerw\u00fcnschten Job einfach nicht anzutreten, ist keine gute Idee.<\/strong> Damit verletzt du deine vertraglichen Pflichten. Im schlechtesten Fall kann das Unternehmen Schadenersatz von dir fordern. Etwa f\u00fcr das erneute Schalten einer Stellenanzeige. Unter Umst\u00e4nden k\u00f6nnen Unternehmen aber auch Entsch\u00e4digungen in gr\u00f6\u00dferem Umfang fordern, beispielsweise wenn sie als Ersatz auf eine Leiharbeitskraft zur\u00fcckgreifen mussten.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn die Zeit nicht f\u00fcr eine regul\u00e4re K\u00fcndigung reicht, ist es sinnvoll, <strong>das Gespr\u00e4ch mit der Personalabteilung zu suchen und um einen Aufhebungsvertrag zu bitten. <\/strong>Darin kann festgehalten werden, dass du die Arbeitsstelle nicht antreten musst und im Gegenzug auf eine Bezahlung verzichtest. Davon profitieren letztlich beide Seiten. Denn Unternehmen haben in der Regel wenig Interesse, Neueinsteiger zu bezahlen, die ohnehin nach zwei Wochen wieder gehen und bis dahin kaum vollst\u00e4ndig eingearbeitet sind.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"fazitbox\">\n<div class=\"fazitbox-titel\">FAZIT<\/div>\n<ul>\n<li>Grund\u00ads\u00e4tz\u00adlich gelten bei einer K\u00fcndigung eines Arbeits\u00adver\u00adtrags vor Antritt der Stelle die gleichen Regeln wie bei einer regul\u00e4ren K\u00fcndigung<\/li>\n<li>K\u00fcn\u00addi\u00adgungs\u00adfris\u00adten m\u00fcssen ein\u00adge\u00adhal\u00adten werden, in der Regel betragen sie zwei oder vier Wochen.<\/li>\n<li>Eine fristlose K\u00fcndigung ist nur bei schwer\u00adwie\u00adgen\u00adden Gr\u00fcnden m\u00f6glich. Ein besseres Job\u00adan\u00adge\u00adbot z\u00e4hlt nicht&nbsp;dazu.<\/li>\n<li>Ein Arbeits\u00adver\u00adh\u00e4lt\u00adnis am ersten Tag einfach nicht anzu\u00adtre\u00adten, kann Scha\u00adden\u00ader\u00adsatz\u00adfor\u00adde\u00adrun\u00adgen nach sich ziehen. Besser ist es, um einen Auf\u00adhe\u00adbungs\u00adver\u00adtrag zu bitten.<\/li>\n<li>Klauseln, die eine K\u00fcndigung vor Ver\u00adtrags\u00adbe\u00adginn aus\u00adschlie\u00ad\u00dfen oder unter Ver\u00adtrags\u00adstra\u00adfe stellen, sind rechtens. Ver\u00adtrags\u00adstra\u00adfen m\u00fcssen aller\u00addings ange\u00admes\u00adsen&nbsp;sein.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Merken Merken Der Vertrag mit deinem neuen Arbeitgeber ist unterzeichnet und deine aktuelle Stelle bereits gek\u00fcndigt \u2013 soweit l\u00e4uft alles nach Plan. Doch dann bekommst du in deinen letzten Wochen im alten Job ein Angebot, das dir noch viel mehr zusagt. Und nun? Kannst du den schon unterschriebenen Arbeitsvertrag noch widerrufen? Und was gilt im [\u2026]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"wp_typography_post_enhancements_disabled":false,"footnotes":""},"categories":[3,14],"tags":[],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/12718"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=12718"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/12718\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":22832,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/12718\/revisions\/22832"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=12718"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=12718"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=12718"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}