{"id":12514,"date":"2016-11-21T11:30:01","date_gmt":"2016-11-21T10:30:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/kindergeld-ab-18-wann-der-anspruch-bestehen-bleibt\/"},"modified":"2016-11-21T11:39:12","modified_gmt":"2016-11-21T10:39:12","slug":"kindergeld-ab-18-wann-der-anspruch-bestehen-bleibt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/kindergeld-ab-18-wann-der-anspruch-bestehen-bleibt\/","title":{"rendered":"Kin\u00adder\u00adgeld ab 18: Wann der Anspruch bestehen bleibt"},"content":{"rendered":"<p>Im Regelfall ist mit dem Kindergeld ab 18 Jahren Schluss. Dies gilt aber l\u00e4ngst nicht immer. Sind bestimmte <a title=\"Warum Rechtsschutz?\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/\" target=\"_blank\">Bedingungen <\/a>erf\u00fcllt, kann der Kindergeldanspruch bis zum 25. Geburtstag weiter bestehen.<\/p>\n<p><a title=\"Rundum abgesichert mit dem 360\u00b0-Rechtsschutz\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/360-grad\/\" target=\"_blank\">Ein Rechtsschutz kann Ihnen helfen, Ihre Anspr\u00fcche durchzusetzen. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Wer hat Anspruch auf Kin\u00adder\u00adgeld ab&nbsp;18?<\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt: Befindet sich ein Kind noch in&nbsp;seiner ersten berufsqualifizierenden <a title=\"Ausbil\u00addungs\u00advertrag: Dies sollte enthalten sein\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/ausbildungsvertrag-dies-sollte-enthalten-sein\/\" target=\"_blank\">Ausbildung<\/a> \u2013 ganz gleich, ob Studium oder Berufsausbildung \u2013 besteht auch \u00fcber den 18. Geburtstag hinaus ein Kindergeldanspruch. Was zun\u00e4chst relativ eindeutig klingt, wirft in der Praxis jedoch oft Fragen auf. Was ist beispielsweise mit der Zeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn? F\u00fcr \u00dcbergangszeiten von bis zu vier Monaten kann weiterhin ein Kindergeldanspruch bestehen. Auch wenn Ihr Kind noch keinen Ausbildungs- oder Studienplatz ergattert hat, k\u00f6nnen Sie bis zu seinem 21. Geburtstag Kindergeld erhalten. Daf\u00fcr muss sich Ihr Kind allerdings bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend melden.<\/p>\n<h2>Kin\u00adder\u00adgeld\u00adan\u00adspruch auch bei der Bun\u00addes\u00adwehr und Freiwilligendiensten<\/h2>\n<p>Auch wenn Ihr Kind nach dem Schulabschluss zur Bundeswehr geht, besteht der Kindergeldanspruch weiter. Sowohl w\u00e4hrend der dreimonatigen Grundausbildung als auch &nbsp;bei der anschlie\u00dfenden Dienstpostenausbildung zahlt die Familienkasse das Kindergeld ab 18. Das gilt auch f\u00fcr vollj\u00e4hrige Kinder, die nach dem Schulabschluss einen Freiwilligendienst leisten, beispielsweise ein Freiwilliges Soziales oder \u00d6kologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt: Hat ein Kind seine Erstausbildung abgeschossen, erlischt der Kindergeldanspruch. Absolviert ihr Kind also nach dem Schulabschluss zun\u00e4chst eine Berufsausbildung und nimmt danach ein Studium auf, besteht im Normalfall w\u00e4hrend der akademischen Ausbildung kein <a title=\"Privat-Rechtsschutz\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/privatrechtsschutz\/\" target=\"_blank\">Anspruch<\/a> auf Kindergeld ab 18 mehr.<\/p>\n<h2>Bei der Zweit\u00adaus\u00adbil\u00addung wird es etwas komplizierter<\/h2>\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/privat\/\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-9267 size-full\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Vererben_Vorsorgen_A.png\" alt=\"Rechtsschutz\" width=\"313\" height=\"198\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Vererben_Vorsorgen_A.png 313w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Vererben_Vorsorgen_A-300x190.png 300w\" sizes=\"(max-width: 313px) 100vw, 313px\"><\/a>Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Wird die Ausbildung f\u00fcr das <a title=\"Anspruch auf Kindergeld gilt bis zum Ende des Studiums\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/anspruch-auf-kindergeld-gilt-bis-zum-ende-des-studiums\/\" target=\"_blank\">Studium<\/a> vorausgesetzt, bleibt der Kindergeldanspruch bis maximal zum 25. Geburtstag bestehen. Das Kind darf dann allerdings nur sehr eingeschr\u00e4nkt eigenes Geld verdienen. Erlaubt ist eine geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung und <a title=\"Arbeitsrechtsschutz\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/arbeit\/\" target=\"_blank\">Arbeit<\/a>, die im Zusammenhang mit dem Studium steht, zum Beispiel eine T\u00e4tigkeit als Werkstudent. Die w\u00f6chentliche Arbeitszeit darf dabei jedoch 20 Stunden pro Woche nicht \u00fcberschreiten.<\/p>\n<p>Ob ein Masterstudiengang noch zur Erstausbildung z\u00e4hlt oder schon eine Zweitausbildung darstellt, h\u00e4ngt vom Einzelfall ab. Wird er direkt nach dem Bachelorabschluss in derselben Fachrichtung absolviert, kann weiterhin ein Kindergeldanspruch bis zum 25. Geburtstag bestehen. Wird das Masterstudium hingegen in einem anderen Fachbereich absolviert oder erst nach einigen Jahren Berufst\u00e4tigkeit nach dem Bachelorabschluss begonnen, wird es normalerweise als Zweitausbildung gewertet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Regelfall ist mit dem Kindergeld ab 18 Jahren Schluss. Dies gilt aber l\u00e4ngst nicht immer. Sind bestimmte Bedingungen erf\u00fcllt, kann der Kindergeldanspruch bis zum 25. Geburtstag weiter bestehen. Ein Rechtsschutz kann Ihnen helfen, Ihre Anspr\u00fcche durchzusetzen. &gt;&gt; Wer hat Anspruch auf Kin\u00adder\u00adgeld ab&nbsp;18? 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