{"id":11180,"date":"2021-08-04T08:00:05","date_gmt":"2021-08-04T07:00:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/mieten-und-wohnen\/wasser-im-keller-was-mieter-und-vermieter-tun-sollten\/"},"modified":"2021-08-05T09:09:13","modified_gmt":"2021-08-05T08:09:13","slug":"wasser-im-keller-was-mieter-und-vermieter-tun-sollten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/mieten-und-wohnen\/wasser-im-keller-was-mieter-und-vermieter-tun-sollten\/","title":{"rendered":"Wasser im Keller: Was Mieter und Vermieter tun sollten"},"content":{"rendered":"<p>Nach einem Sommergewitter bemerkst du Wasser im Keller \u2013 das ist nicht nur \u00e4rgerlich, sondern erfordert auch eine schnelle Reaktion. Mieter fragen sich oft, wer zust\u00e4ndig ist: sie selbst oder der Vermieter? Was tun, wenn der Keller vollgelaufen ist und der Vermieter nichts unternimmt? Und wer zahlt den Schaden? Wir geben Tipps.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/wohnungsrechtsschutz\/\">Mit einem Wohnungs-Rechtsschutz <\/a><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/wohnungsrechtsschutz\/\">bist du<\/a><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/wohnungsrechtsschutz\/\"> zu Hause immer gut abgesichert. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Wasser im Keller durch Regen: Erste Schritte<\/h2>\n<p>Wenn nach einem Sommergewitter mit Starkregen Wasser in den Keller eingedrungen ist, muss schnell gehandelt werden. Oft bemerken zuerst die Mieter den Vorfall. Diese sollten dann sofort den <strong>Vermieter informieren<\/strong>. Dieser ist grunds\u00e4tzlich daf\u00fcr verantwortlich, dass Sch\u00e4den an der Mietwohnung und den mitvermieteten R\u00e4umen behoben werden.&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/miete\/\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-21292 size-full\" title=\"Die Mietrechtsschutz von ADVOCARD\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/201019_Advocard_Teaser_Miete.jpg\" alt=\"Alle Informationen zur Mietrechtsschutz von ADVOCARD\" width=\"300\" height=\"190\"><\/a><\/p>\n<p>Ist der Vermieter momentan nicht erreichbar oder kann nicht sofort vor Ort sein, musst du <strong>als Mieter selbst die n\u00f6tigen Ma\u00dfnahmen ergreifen<\/strong>, um den Schaden m\u00f6glichst gering zu halten. Das ist als erstes zu tun:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Strom im Keller abstellen<\/strong> \u2013 sonst besteht Lebens\u00adge\u00adfahr beim Betreten der \u00fcber\u00adflu\u00adte\u00adten&nbsp;R\u00e4ume.<\/li>\n<li><strong>M\u00f6bel und andere Gegen\u00adst\u00e4n\u00adde<\/strong>, die noch zu retten sind, aus den Kel\u00adler\u00adr\u00e4u\u00admen entfernen und in nicht betrof\u00adfe\u00adne Bereiche bringen.<\/li>\n<li><strong>Wasser entfernen<\/strong>. Bei gro\u00dfen Mengen musst du Profis beauf\u00adtra\u00adgen, also die Feuerwehr oder eine spe\u00adzia\u00adli\u00adsier\u00adte Firma. Dann ist auch eine Trocknung mit Trock\u00adnungs\u00adge\u00adr\u00e4\u00adten&nbsp;n\u00f6tig.<\/li>\n<li><strong>Schaden der Ver\u00adsi\u00adche\u00adrung melden:<\/strong> Der Vermieter muss sich an seine Wohn\u00adge\u00adb\u00e4u\u00adde\u00adver\u00adsi\u00adche\u00adrung wenden, Mieter an ihre Haus\u00adrat\u00adver\u00adsi\u00adche\u00adrung, wenn ihr Eigentum besch\u00e4\u00addigt&nbsp;wurde.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Wasser im Keller: Miet\u00admin\u00adde\u00adrung m\u00f6glich?<\/h2>\n<p>Bei <strong>erheblichen M\u00e4ngeln an der Mietsache<\/strong> \u2013 also der Mietwohnung selbst oder auch dem Keller \u2013 k\u00f6nnen Mieter Anspruch auf eine <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/mieten-und-wohnen\/mietminderung-alles-was-du-wissen-musst\/\">Mietminderung<\/a> haben. Dazu k\u00f6nnen auch <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/mieten-und-wohnen\/miete\/wasserschaden-in-der-mietwohnung-wer-zahlt-wann\/\">Wassersch\u00e4den<\/a> geh\u00f6ren. Ein typisches Beispiel: Der Keller ist aufgrund von Bau- oder Sanierungsm\u00e4ngeln grunds\u00e4tzlich feucht, sodass Mieter in der Nutzung dauerhaft eingeschr\u00e4nkt sind.<\/p>\n<p>Das <strong>einmalige Eindringen des Wassers in den Keller aufgrund h\u00f6herer Gewalt<\/strong>, wozu ein Sommergewitter mit Starkregen oft zu rechnen ist,<strong> reicht in der Regel nicht aus, um eine Mietminderung zu rechtfertigen<\/strong>. Insbesondere dann nicht, wenn der Schaden schnell behoben ist und keine weiteren Beeintr\u00e4chtigungen und M\u00e4ngel nach sich zieht, der Keller also anschlie\u00dfend wieder nutzbar ist wie zuvor.<\/p>\n<p>Steht aber (regelm\u00e4\u00dfig) nach Starkregen Wasser im Keller und der Vermieter unternimmt nichts, sodass ein dauerhafter Schaden droht, kann die Sache anders aussehen. Auch dann solltest du dir aber zuerst <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/service\/anwaltssuche\/\">juristischen Rat holen<\/a>, bevor du die Miete minderst.<\/p>\n<h2>Wer haftet bei Sch\u00e4den durch Starkregen?<\/h2>\n<p>Der Vermieter muss die Kosten f\u00fcr die Wiederherstellung des Kellers \u00fcbernehmen, also f\u00fcr das Auspumpen, die Trocknung und weitere Ma\u00dfnahmen. Das ist in der Regel auch der Fall, wenn du als Mieter selbst entscheidest, einen vollgelaufenen Keller von einer Fachfirma oder der Feuerwehr leer pumpen zu lassen, weil die Lage ernst war und du den Vermieter nicht erreichen konntest.<\/p>\n<p>Um nicht bezahlen zu m\u00fcssen, argumentieren Vermieter anschlie\u00dfend manchmal, der Einsatz sei unn\u00f6tig gewesen. <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/rechtsschutzversicherung\/\">Nicht selten endet ein solcher Streit vor Gericht.<\/a> Daher solltest du <strong>Beweise sichern<\/strong>, etwa das Ausma\u00df des Wasserschadens fotografieren sowie Zeugen benennen k\u00f6nnen, die best\u00e4tigen, dass der Vermieter nicht erreichbar und das Auspumpen notwendig war.<\/p>\n<p>Wenn der Vermieter \u00fcber eine <strong>Wohngeb\u00e4udeversicherung <\/strong>verf\u00fcgt, die <strong>Elementarsch\u00e4den<\/strong> abdeckt, \u00fcbernimmt diese die Kosten. Das gilt allerdings in der Regel nicht f\u00fcr das Eigentum des Mieters, das durch den Starkregen besch\u00e4digt wurde. Hier ist die <strong>Hausratversicherung<\/strong> des Mieters zust\u00e4ndig \u2013 allerdings in der Regel ebenfalls nur, wenn Elementarsch\u00e4den mitversichert sind.<\/p>\n<p>Damit die Versicherung jeweils greift, d\u00fcrfen<strong> Mieter oder Vermieter nicht fahrl\u00e4ssig gehandelt <\/strong>haben. Hast du als Mieter zum Beispiel trotz einer Warnung vor Regen ein Fenster offen gelassen, durch das das Wasser erst in den Keller eindringen konnte, kannst du selbst haftbar gemacht werden. Ebenso der Vermieter, wenn er Vers\u00e4umnisse begangen hat.<\/p>\n<p>Wenn ein <strong>baulicher Mangel <\/strong>dazu beigetragen hat, dass das Wasser in den Keller flie\u00dfen konnte, kann der <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/miete\/\">Vermieter dir gegen\u00fcber schadenersatzpflichtig<\/a> sein, wenn dein Eigentum besch\u00e4digt wurde.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach einem Sommergewitter bemerkst du Wasser im Keller \u2013 das ist nicht nur \u00e4rgerlich, sondern erfordert auch eine schnelle Reaktion. Mieter fragen sich oft, wer zust\u00e4ndig ist: sie selbst oder der Vermieter? Was tun, wenn der Keller vollgelaufen ist und der Vermieter nichts unternimmt? Und wer zahlt den Schaden? Wir geben Tipps. 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