{"id":10608,"date":"2016-05-13T07:50:01","date_gmt":"2016-05-13T06:50:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/probezeit-verlaengern-das-sagt-das-arbeitsrecht\/"},"modified":"2016-07-11T14:23:40","modified_gmt":"2016-07-11T13:23:40","slug":"probezeit-verlaengern-das-sagt-das-arbeitsrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/probezeit-verlaengern-das-sagt-das-arbeitsrecht\/","title":{"rendered":"Probezeit ver\u00adl\u00e4n\u00adgern: Das sagt das Arbeitsrecht"},"content":{"rendered":"<p>Die ersten Monate im neuen Job sind um&nbsp;\u2013 doch dann k\u00fcndigt der Chef an, Ihre&nbsp;Probezeit verl\u00e4ngern zu wollen. Ist das erlaubt? Lesen Sie, welche M\u00f6glichkeiten das Arbeitsrecht dem Arbeitgeber einr\u00e4umt und in welchen F\u00e4llen&nbsp;eine Verl\u00e4ngerung der Probezeit nicht <a title=\"Warum Rechtsschutz?\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/\" target=\"_blank\">rechtens<\/a> ist.<\/p>\n<p><a title=\"Berufs-Rechtsschutz\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufsrechtsschutz\/\" target=\"_blank\">Ihr Chef h\u00e4lt sich nicht an die Regeln? Mit einem Berufs-Rechtsschutz sind Sie auf der sicheren Seite. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Die Probezeit: Testphase im neuen&nbsp;Job<\/h2>\n<p>Die meisten Arbeitnehmer sind froh, wenn sie einige Monate nach Antritt einer neuen Stelle die <a title=\"K\u00fcndigung in der Probezeit: Wie steht es um Fristen?\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/kuendigung-in-der-probezeit-wie-steht-es-um-fristen\/\" target=\"_blank\">Probezeit<\/a> hinter sich haben und der allgemeine K\u00fcndigungsschutz f\u00fcr sie greift. Der Chef kann ihnen dann&nbsp;nicht mehr ohne Angabe von Gr\u00fcnden k\u00fcndigen. F\u00fcr Arbeitnehmer kann die Probezeit jedoch auch Vorteile bieten: Bemerken Sie schon nach kurzer Zeit, dass der neue Job nicht Ihren Vorstellungen entspricht, k\u00f6nnen Sie ebenfalls relativ kurzfristig k\u00fcndigen und gegebenenfalls gleich eine neue Stelle in einem anderen Unternehmen antreten.<\/p>\n<h2>Probezeit ver\u00adl\u00e4n\u00adgern? Maximal&nbsp;auf sechs Monate<\/h2>\n<p>Das Arbeitsrecht erlaubt grunds\u00e4tzlich&nbsp;eine Probezeit von maximal sechs Monaten. Neigt sich diese dem Ende zu, ohne dass der Arbeitgeber zu einer <a title=\"ADVOCARD im Test\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/advocard-im-test\/\" target=\"_blank\">Entscheidung<\/a> gekommen ist, ob er den Mitarbeiter weiter besch\u00e4ftigen m\u00f6chte, dann darf er die Probezeit nicht einfach \u00fcber diesen Zeitraum hinaus verl\u00e4ngern.<\/p>\n<p>Im Arbeitsvertrag kann jedoch auch eine k\u00fcrzere Probezeit vereinbart werden, zum Beispiel nur drei Monate. Ist dies der Fall, kann der <a title=\"Arbeitgeber-Rechtsschutz\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/arbeitgeber-rechtsschutz\/\" target=\"_blank\">Arbeitgeber<\/a> die Probezeit verl\u00e4ngern, wenn er sich unsicher ist, ob der Mitarbeiter ins Unternehmen passt. Allerdings darf die gesamte Probezeit auch in diesem Fall&nbsp;h\u00f6chstens sechs Monate betragen, und der Arbeitnehmer muss der Verl\u00e4ngerung der Probezeit zustimmen.<\/p>\n<h2><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/arbeit\/\" target=\"_blank\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-9263 size-full\" title=\"Aus diesem Grund ist ein Berufs-Rechtsschutz so sinnvoll!\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Arbeit_Karriere_A.png\" alt=\"Bei Arbeitsrechtsfragen sind wir Ihr Partner!\" width=\"313\" height=\"198\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Arbeit_Karriere_A.png 313w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Arbeit_Karriere_A-300x190.png 300w\" sizes=\"(max-width: 313px) 100vw, 313px\"><\/a>Diese Son\u00adder\u00adf\u00e4l\u00adle kennt das Arbeitsrecht<\/h2>\n<p>Nach&nbsp;sechs Monaten Probezeit sind Sie als Arbeitnehmer also in der Regel <a title=\"Der 360\u00b0-Rechtsschutz von ADVOCARD\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/360-grad\/\" target=\"_blank\">auf der sicheren Seite<\/a>. Es gibt jedoch einige Sonderf\u00e4lle:&nbsp;Wenn Sie w\u00e4hrend der Probezeit zum Beispiel f\u00fcr&nbsp;l\u00e4ngere Zeit erkranken und nicht arbeiten k\u00f6nnen, kann es dem Chef erlaubt sein, Sie nach der Probezeit vorerst befristet weiter zu besch\u00e4ftigen, um sich ein Bild von Ihrer Arbeit zu machen. Die Probezeit verl\u00e4ngern darf der Arbeitgeber aber auch dann nicht \u2013 w\u00e4hrend der befristeten Besch\u00e4ftigung nach Ablauf der regul\u00e4ren Probezeit gilt f\u00fcr Sie&nbsp;also&nbsp;die <a title=\"Gesetzliche K\u00fcndigungsfrist: Arbeitnehmer haben viele Rechte\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/gesetzliche-kuendigungsfrist-arbeitnehmer-haben-viele-rechte\/\" target=\"_blank\">gesetzliche K\u00fcndigungsfrist<\/a>, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n<p>Unter bestimmten Umst\u00e4nden erlaubt es das Arbeitsrecht dem Arbeitgeber auch, mit Mitarbeitern f\u00fcr die Zeit nach der Probezeit einen zeitlich befristeten Aufhebungsvertrag zu schlie\u00dfen, der eine&nbsp;Wiedereinstellungszusage f\u00fcr den Fall enth\u00e4lt, dass der Mitarbeiter sich bew\u00e4hrt. Da dies f\u00fcr Sie als Arbeitnehmer weitere Unsicherheiten bedeutet, sollten Sie in einem solchen Fall einen <a title=\"Anwalt suchen\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/service\/allgemeine-serviceleistungen\/anwaltssuche\/\" target=\"_blank\">Fachanwalt<\/a> zurate ziehen, der Ihnen sagen kann, ob das Vorgehen Ihres Arbeitgebers rechtens ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die ersten Monate im neuen Job sind um&nbsp;\u2013 doch dann k\u00fcndigt der Chef an, Ihre&nbsp;Probezeit verl\u00e4ngern zu wollen. Ist das erlaubt? Lesen Sie, welche M\u00f6glichkeiten das Arbeitsrecht dem Arbeitgeber einr\u00e4umt und in welchen F\u00e4llen&nbsp;eine Verl\u00e4ngerung der Probezeit nicht rechtens ist. Ihr Chef h\u00e4lt sich nicht an die Regeln? 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