{"id":10177,"date":"2021-11-09T08:30:01","date_gmt":"2021-11-09T07:30:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/ueberstunden-auszahlen-das-sagt-das-arbeitsrecht\/"},"modified":"2021-11-09T17:51:00","modified_gmt":"2021-11-09T16:51:00","slug":"ueberstunden-auszahlen-das-sagt-das-arbeitsrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/ueberstunden-auszahlen-das-sagt-das-arbeitsrecht\/","title":{"rendered":"\u00dcber\u00adstun\u00adden auszahlen lassen: Das sagt das Arbeitsrecht"},"content":{"rendered":"<p>Arbeitest du l\u00e4nger als mit deinem Arbeitgeber vereinbart, machst du \u00dcberstunden. Daf\u00fcr steht dir in der Regel ein Ausgleich zu \u2013 entweder finanziell oder in Form zus\u00e4tzlicher Freizeit. Eine&nbsp;konkrete gesetzliche Regelung dazu gibt es allerdings nicht. Wovon es also abh\u00e4ngt, dass du dir \u00dcberstunden auszahlen oder anderweitig verg\u00fcten lassen kannst, und was das gegebenenfalls steuerlich f\u00fcr dich bedeutet, erf\u00e4hrst du in diesem Ratgeber.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufsrechtsschutz\/\">Der Arbeitgeber verh\u00e4lt sich unfair? Mit uns bist du f\u00fcr solche F\u00e4lle abgesichert.&nbsp;<\/a><\/p>\n<div class=\"fazitbox\">\n<div class=\"fazitbox-titel\">INFO<\/div>\n<p><strong>Deine grunds\u00e4tzlichen Rechte und Pflichten bei \u00dcberstunden<\/strong><\/p>\n<p>In der Regel bist du nicht verpflichtet, \u00fcber die im Arbeitsvertrag festgelegte Stundenzahl hinaus zu arbeiten. Fehlt eine gesonderte Vereinbarung dazu, kann dein Arbeitgeber \u00dcberstunden nur in Ausnahmesituationen anordnen. Es gibt aber verschiedene M\u00f6glichkeiten, durch die \u00dcberstunden rechtm\u00e4\u00dfig m\u00f6glich sind, zum Beispiel durch<\/p>\n<ul>\n<li>eine Einzel- oder Betriebsvereinbarung<\/li>\n<li>eine Klausel in deinem Arbeitsvertrag<\/li>\n<li>oder eine Regelung im Tarifvertrag.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Damit die \u00dcberstunden anerkannt werden, muss der Arbeitgeber sie anordnen oder zumindest dulden. Bleibst du auf eigene Faust und ohne Kenntnis deines Chefs l\u00e4nger im B\u00fcro, kannst du nicht mit einer Verg\u00fctung oder einem Ausgleich rechnen.<br>\n<a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/ueberstunden-tipps-und-infos-fuer-arbeitnehmer\/#auszahlen\">Mehr zu deinen Rechten und Pflichten beim Thema \u00dcberstunden liest du auf unserer Themenseite.<\/a><\/p>\n<\/div>\n<h2>\u00dcber\u00adstun\u00adden auszahlen lassen oder abfeiern?<\/h2>\n<p>Gibt es eine \u00dcberstundenregelung im Unternehmen, dann ist meist auch gekl\u00e4rt, ob du dir \u00dcberstunden auszahlen lassen kannst oder dir f\u00fcr deine zus\u00e4tzliche Arbeit mehr Freizeit zusteht.<strong> Beides ist grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich, wobei der Freizeitausgleich in vielen F\u00e4llen die \u00fcbliche L\u00f6sung ist<\/strong>. Auch die Mehrarbeitsregelung in \u00a7 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sieht in erster Linie den Freizeitausgleich vor.&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/arbeit\/\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-21290 size-full\" title=\"Die Arbeitsrechtsschutzversicherung von ADVOCARD\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/201019_Advocard_Teaser_Arbeit.jpg\" alt=\"Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD\" width=\"300\" height=\"190\"><\/a><\/p>\n<p><strong>Sich wahlweise die \u00dcberstunden auszahlen zu lassen<\/strong>, ist in der Regel nur m\u00f6glich, wenn das entsprechend vereinbart wurde, zum Beispiel im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Die Auszahlung ist ansonsten eher eine Alternative, wenn Freizeitausgleich wegen der hohen Arbeitsbelastung nicht m\u00f6glich ist.<\/p>\n<h2>\u00dcber\u00adstun\u00adden auszahlen: Nach K\u00fcndigung oft \u00fcblich<\/h2>\n<p>Auch nach einer K\u00fcndigung werden \u00dcberstunden oft ausgezahlt, wenn die betreffenden Mitarbeiter <strong>keine Gelegenheit mehr haben, Freizeitausgleich zu nehmen<\/strong>.<\/p>\n<p>Denn auch wer k\u00fcndigt oder gek\u00fcndigt wird, <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/arbeit\/\">hat weiterhin ein Recht<\/a> auf den Ausgleich von aufgelaufenen und erfassten \u00dcberstunden. Das gilt auch bei einer fristlosen K\u00fcndigung, die sofort wirksam wird und deshalb keine Gelegenheit f\u00fcr einen \u00dcberstundenausgleich per Freizeit bietet.<strong> Schlie\u00dft dein Arbeitsvertrag einen \u00dcberstundenausgleich f\u00fcr den Fall einer K\u00fcndigung aus<\/strong>, kann diese Regelung unwirksam sein. Dazu solltest du dir bei Bedarf <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/service\/telefonische-rechtsberatung\/\">rechtlichen Rat einholen<\/a>.<\/p>\n<div id=\"attachment_10179\" style=\"width: 672px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-10179\" class=\"wp-image-10179 size-full\" title=\"\u00dcberstunden auszahlen: Das sagt das Arbeitsrecht. Ein junge Frau sitzt vor einem gro\u00dfen Monitor, telefoniert und fasst sich ersch\u00f6pft an den Kopf.\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/uberstunden-auszahlen-das-sagt-das-arbeitsrecht-6276.jpg\" alt=\"Frau sitzt genervt nachts vor dem Rechner und arbeitet\" width=\"662\" height=\"305\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/uberstunden-auszahlen-das-sagt-das-arbeitsrecht-6276.jpg 662w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/uberstunden-auszahlen-das-sagt-das-arbeitsrecht-6276-300x138.jpg 300w\" sizes=\"(max-width: 662px) 100vw, 662px\"><p id=\"caption-attachment-10179\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9Fotolia.com\/contrastwerkstatt<\/p><\/div>\n<h2>Wie werden \u00dcber\u00adstun\u00adden verg\u00fctet?<\/h2>\n<p>Ist mit deinem Arbeitgeber ein <strong>finanzieller Ausgleich<\/strong> von \u00dcberstunden vereinbart, dann kann dieser auf zwei Arten stattfinden.<\/p>\n<ul>\n<li>Die zus\u00e4tz\u00adlich geleis\u00adte\u00adten Stunden werden dir zus\u00e4tz\u00adlich zum Gehalt verg\u00fctet, und zwar mit deinem regul\u00e4ren Stun\u00adden\u00adlohn. Dazu wird dein Stun\u00adden\u00adlohn ermittelt und mit der ange\u00adfal\u00adle\u00adnen Anzahl von \u00dcber\u00adstun\u00adden multipliziert.<\/li>\n<li>Oder: Du bekommst einen bestimm\u00adten <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitszeit\/ueberstunden\/ueberstundenzuschlag-besteht-ein-grundsaetzlicher-anspruch\/\">Zuschlag f\u00fcr deine geleis\u00adte\u00adten \u00dcber\u00adstun\u00adden<\/a>, dessen H\u00f6he ver\u00adtrag\u00adlich fest\u00adge\u00adlegt&nbsp;ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Voraussetzung ist, dass du die Menge der <strong>\u00dcberstunden nachweisen<\/strong> kannst. Es ist also sinnvoll, dar\u00fcber Buch zu f\u00fchren und dabei auch Datum und Anlass der zus\u00e4tzlichen Arbeit zu notieren.<\/p>\n<p><strong>\u00dcbrigens: <\/strong>In manchen Arbeitsvertr\u00e4gen finden sich Passagen wie \u201cMit der vor\u00adste\u00adhen\u00adden Verg\u00fctung sind er\u00adfor\u00adder\u00adli\u00adche \u00dcber\u00adstun\u00adden des Ar\u00adbeit\u00adneh\u00admers ab\u00adge\u00adgol\u00adten.\u201d <a href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/arbeit-und-karriere\/arbeitszeit\/ueberstunden\/ueberstunden-mit-gehalt-abgegolten-ist-das-rechtens\/\">Solche pauschalen Formulierungen sind allerdings unklar und damit ung\u00fcltig<\/a>.<\/p>\n<h2>\u00dcber\u00adstun\u00adden auszahlen lassen: Was hei\u00dft das f\u00fcr die Steuer?<\/h2>\n<p>Bekommst du einen finanziellen Ausgleich f\u00fcr \u00dcberstunden, erh\u00f6ht dieser dein normales Gehalt. Weil du also mehr verdienst, musst du auch <strong>mehr Steuern zahlen<\/strong>. Sofern m\u00f6glich, kann es f\u00fcr dich deshalb sinnvoller sein, statt Auszahlung die Alternative des Freizeitausgleichs zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>Ausnahme: Sind sie \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum angefallen, k\u00f6nnen die \u00dcberstunden in manchen F\u00e4llen per <strong>Einmalzahlung<\/strong> abgegolten werden, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich darauf einigen.<\/p>\n<p>In dem Fall kann eine <strong>erm\u00e4\u00dfigte Besteuerung nach der sogenannten F\u00fcnftelregelung <\/strong>m\u00f6glich sein, die sich bei einer \"Verg\u00fctung f\u00fcr eine mehrj\u00e4hrige T\u00e4tigkeit\" (\u00a7 34 Abs. 2 Nr. 4 Einkommensteuergesetz) anwenden l\u00e4sst. So hat es beispielsweise das Finanzgericht M\u00fcnster (AZ 3 K 1007\/18 E) 2019 entschieden. Dazu l\u00e4uft allerdings noch eine <strong>Revision beim Bundesfinanzhof<\/strong> (BFH). Lehnt das Finanzamt deshalb deinen Antrag auf die F\u00fcnftelregelung ab, solltest es du darum bitten, dass es dar\u00fcber erst nach dem Einspruchsverfahren beim BFH (AZ VI R 23\/19) endg\u00fcltig entscheidet.<\/p>\n<div class=\"fazitbox\">\n<div class=\"fazitbox-titel\">FAZIT<\/div>\n<ul>\n<li>Ob und in welchem Rahmen \u00dcber\u00adstun\u00adden aus\u00adge\u00adzahlt oder ander\u00adwei\u00adtig vergolten werden, ist in der Regel per Arbeits- oder Tarif\u00adver\u00adtrag geregelt.<\/li>\n<li>Der Anspruch darauf bleibt auch bei einer K\u00fcndigung erhalten.<\/li>\n<li>Bei der Aus\u00adzah\u00adlung erh\u00f6ht sich das steu\u00ader\u00adpflich\u00adti\u00adge Gehalt.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Arbeitest du l\u00e4nger als mit deinem Arbeitgeber vereinbart, machst du \u00dcberstunden. Daf\u00fcr steht dir in der Regel ein Ausgleich zu \u2013 entweder finanziell oder in Form zus\u00e4tzlicher Freizeit. 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