{"id":10096,"date":"2016-02-25T10:06:01","date_gmt":"2016-02-25T09:06:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/vererben-und-vorsorgen\/witwenrente-anspruch-und-berechnung\/"},"modified":"2020-01-29T15:27:58","modified_gmt":"2020-01-29T14:27:58","slug":"witwenrente-anspruch-und-berechnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/familie-und-vorsorge\/witwenrente-anspruch-und-berechnung\/","title":{"rendered":"Wit\u00adwen\u00adren\u00adte: Anspruch und Berechnung"},"content":{"rendered":"<p>Ein Anspruch auf Witwenrente besteht, wenn ein Ehepartner verstorben ist und zus\u00e4tzlich bestimmte <a title=\"Warum Rechtsschutz?\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Voraussetzungen<\/a> erf\u00fcllt sind. Die Berechnung der Witwenrente scheint vielen Hinterbliebenen kompliziert. Sie sind unsicher, ob ihnen die gro\u00dfe oder die kleine Rente gezahlt wird und welche Auswirkungen das eigene Einkommen hat. Lesen Sie, welche Regelungen gelten.<\/p>\n<p><a title=\"Privat-Rechtsschutz\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/privatrechtsschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wir unterst\u00fctzen Sie bei rechtlichen Problemen in allen Lebenslagen. &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h2>Wit\u00adwen\u00adren\u00adte: Wer hat Anspruch?<\/h2>\n<p>Die Witwen-&nbsp;oder Witwerrente ist in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung eine Form der sogenannten Rente wegen Todes.&nbsp;Auf sie&nbsp;haben Menschen Anspruch, die mit dem Verstorbenen verheiratet waren oder sich in einer eingetragenen <a title=\"Lebenspartnerschaftsgesetz\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/vererben-und-vorsorgen\/lebenspartnerschaftsgesetz-rechtliches-zur-homo-ehe\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lebenspartnerschaft<\/a>&nbsp;mit ihm befanden. Ob die beiden Personen getrennt lebten, ist dabei nicht entscheidend. Geschiedene oder Verlobte haben allerdings keinen Anspruch auf Witwenrente. Wenn ein Witwer oder eine Witwe erneut heiratet, erlischt damit der Anspruch.<\/p>\n<h2>Diese Vor\u00adaus\u00adset\u00adzun\u00adgen gelten zus\u00e4tzlich<\/h2>\n<p>Wenn die Ehe k\u00fcrzer&nbsp;als ein Jahr bestand, wird keine Rente an die Witwe oder den Witwer gezahlt. Ausnahmen sind hier aber m\u00f6glich, wenn der Ehepartner zum Beispiel durch einen Unfall umgekommen ist. Der <a title=\"Sterbeurkunde: Dies sollten Hinterbliebene wissen\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/vererben-und-vorsorgen\/sterbeurkunde-dies-sollten-hinterbliebene-wissen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">verstorbene <\/a>Ehepartner muss entweder selbst schon Rente bezogen haben, mindestens f\u00fcnf Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben oder durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit diese Wartezeit vorzeitig erf\u00fcllen. In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners erhalten alle Witwen und Witwer eine Rente in voller H\u00f6he der Versichertenrente, danach h\u00e4ngt die H\u00f6he der Rente von verschiedenen Faktoren ab.<\/p>\n<h2>Berech\u00adnung der Witwenrente<\/h2>\n<p>Eine <a title=\"ADVOCARD im Test\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/advocard-im-test\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">wichtige<\/a> Unterscheidung besteht bei der Berechnung der Witwenrente darin, ob das alte oder das neue <a title=\"Private Rechtsschutzversicherung\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/info\/privat\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Recht<\/a> anzuwenden ist: Wenn der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist oder mindestens einer der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde und die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde, ist das alte Recht anzuwenden. Dabei betr\u00e4gt die gro\u00dfe Witwenrente 60 Prozent (neues Recht: 55 Prozent) der Versichertenrente, die kleine 25 Prozent. Au\u00dferdem wird die kleine Witwenrente nach neuem Recht nur noch f\u00fcr einen Zeitraum von zwei Jahren gezahlt, nach altem Recht <a title=\"Komplett-Rechtsschutz\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/360-grad\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">unbegrenzt<\/a>.<\/p>\n<h2><a href=\"www.advocard.de\/info\/privat\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-9267 size-full\" title=\"Wenn es hart auf hart kommt, ist ADVOCARD an Ihrer Seite!\" src=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Vererben_Vorsorgen_A.png\" alt=\"Privatrechtsschutz\" width=\"313\" height=\"198\" srcset=\"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Vererben_Vorsorgen_A.png 313w, https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Vererben_Vorsorgen_A-300x190.png 300w\" sizes=\"(max-width: 313px) 100vw, 313px\"><\/a>Gro\u00dfe oder kleine Witwenrente?<\/h2>\n<p>Auf die gro\u00dfe Witwenrente haben Hinterbliebene&nbsp;Anspruch, die&nbsp;entweder mindestens&nbsp;45 Jahre alt sind (es erfolgt eine schrittweise Anhebung der Altersgrenze auf 47 Jahre bis zum Jahr 2029), selbst erwerbsgemindert sind oder sich um ein minderj\u00e4hriges oder behindertes Kind k\u00fcmmern. F\u00fcr alle anderen kommt nur die kleine Rente in Frage.&nbsp;F\u00fcr die Berechnung der Witwenrente ist au\u00dferdem &nbsp;das eigene <a title=\"Berufs-Rechtsschutz\" href=\"https:\/\/www.advocard.de\/berufsrechtsschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Einkommen<\/a> der oder des Hinterbliebenen wichtig. Hier gilt ein bestimmter Freibetrag. Der Teil des Einkommens, der den Freibetrag \u00fcbersteigt, wird zu 40 Prozent angerechnet \u2013 um diesen Betrag wird also die Witwenrente gek\u00fcrzt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Anspruch auf Witwenrente besteht, wenn ein Ehepartner verstorben ist und zus\u00e4tzlich bestimmte Voraussetzungen erf\u00fcllt sind. Die Berechnung der Witwenrente scheint vielen Hinterbliebenen kompliziert. Sie sind unsicher, ob ihnen die gro\u00dfe oder die kleine Rente gezahlt wird und welche Auswirkungen das eigene Einkommen hat. Lesen Sie, welche Regelungen gelten. Wir unterst\u00fctzen Sie bei rechtlichen Problemen [\u2026]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"wp_typography_post_enhancements_disabled":false,"footnotes":""},"categories":[37,36,35],"tags":[],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10096"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=10096"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10096\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":20537,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10096\/revisions\/20537"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=10096"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=10096"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.advocard.de\/streitlotse\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=10096"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}