Punkte in Flensburg benjaminnolte, Fotolia

12. November 2014, 17:09 Uhr

Reform des Fahreignungsregisters Punkte in Flensburg: Das sind die neuen Bestimmungen

Punkte in Flensburg: Wohl kein Autofahrer möchte sie haben. Zudem drohen über den Bußgeldkatalog bei Fehlverhalten im Straßenverkehr empfindliche Strafen. Jede Geschwindigkeitsübertretung, jedes Drängeln auf der Autobahn oder Fahren unter Alkoholeinfluss – alle gravierenden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden in Flensburg dokumentiert.

Seit dem 1. Mai 2014 gilt ein neues Punktesystem in Flensburg. Das sogenannte Fahreignungsregister hat das bisherige Verkehrszentralregister abgelöst. Doch wie lassen sich unberechtigte und schmerzhafte Strafen auch unter dem neuen System verhindern? Denn ein Entzug der Fahrerlaubnis hat für die meisten drastische Folgen im Alltag. Oft lohnt es sich für betroffene Autofahrer, rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt in Anspruch zu nehmen.

Neues Punk­te­sys­tem in Flensburg: Füh­rer­schein nach acht Punkten weg

Der Punktekatalog hat sich erheblich verändert: Statt wie bisher sieben unterschiedliche Kategorien gibt es nun nur noch drei. Grundsätzlich gilt: Ein Punkteeintrag erfolgt erst ab einem Bußgeld von 60 Euro. Neu ist auch, dass nur solche Verstöße eingetragen werden, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. Die einzelnen Verstöße werden mit einem, zwei oder maximal drei Punkten in Flensburg geahndet.

Ordnungswidrigkeiten werden mit einem oder in besonders schwerem Fall mit zwei Punkten geahndet, Straftaten mit zwei oder drei. Der Führerschein ist jedoch nun nicht mehr erst ab 18 Punkten, sondern bereits beim Erreichen von acht Punkten weg. Auch nach der Reform gibt es drei Maßnahmenstufen. Bei einem bis zu drei Punkten in Flensburg erfolgt eine Vormerkung im Fahreignungsregister. Erreicht er vier Punkte, erhält der Fahrer eine Ermahnung (erste Stufe). Es folgt dann ab sechs Punkten eine Verwarnung (zweite Stufe) und schließlich bei acht Punkten in Flensburg und mehr eine Entziehung der Fahrerlaubnis (dritte Stufe).

Der Führerschein kann jedoch nur dann eingezogen werden, wenn zuvor Ermahnung und Verwarnung ausgesprochen wurden. Mit einem freiwilligen Fahreignungsseminar kann ab vier Punkten ein Zähler aus der Kartei abgebaut werden. Ab sechs Punkten werden jedoch keine Punkte mehr erlassen. Bestehende Punkte aus dem Verkehrszentralregister werden in das Fahreignungsregister übertragen.

Es werden diejenigen Punkte in Flensburg automatisch gelöscht, die auch nach dem neuen System keinen Eintrag bedeutet hätten. Für die übernommenen alten Punkte gelten für fünf Jahre die bisherigen Tilgungsfristen. Verfällt ein Eintrag aus Zeiten der alten Verkehrssünderkartei, wird dies vom Punktestand nach dem alten System abgezogen und dann der reduzierte Punktewert auf das aktuelle Fahreignungsregister umgerechnet.

Rechts­be­ra­tung suchen - Pro­fes­sio­nel­ler Beistand im Ver­kehrs­recht kann ent­schei­dend sein

Vermeintliche Verkehrssünder sollten im Zweifel gerichtlich gegen Bußgeldbescheide und Punkte in Flensburg vorgehen. Doch laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verzichten 71 Prozent der Deutschen auf einen Rechtsstreit nach entsprechenden Bescheiden, weil sie die hohen Kosten eines Gerichtsprozesses fürchten. Für diejenigen, die zum Beispiel aus beruflichen Gründen auf den Führerschein angewiesen sind, geht es schnell um die Existenz. Mit einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung dagegen sind die Betroffenen auf der sicheren Seite.

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