älteres lächelndes Paar goodluz, Fotolia

5. Juni 2015, 14:42 Uhr

Einigung zu Lebzeiten Erb­ver­zicht-Vertrag: Dies sollten Erben und Erblasser wissen

Bei einem Erbverzicht-Vertrag handelt es sich um eine schriftliche Vereinbarung zwischen Erblasser und Erben: Im Rahmen dieser Vereinbarung erklären Sie noch zu Lebzeiten des späteren Erblassers, dass Sie auf Ihr gesetzliches Erbrecht und damit auf Ihre Ansprüche verzichten. Das ist ein heikles Thema - Familienstreitigkeiten sind da keine Seltenheit. Bei Problemen im Familien- und Erbrecht kann professionelle Beratung im Rahmen eines Privat-Rechtsschutzes hilfreich sein. Was Sie wissen müssen, lesen Sie in unserem Ratgeber.

Probleme in der Familie und keine Einigung in Sicht? Lassen Sie sich beraten. >>

Vertrag muss notariell beur­kun­det werden

Häufig wird Erbverzicht mit Erbausschlagung verwechselt. Während die Ausschlagung eines Erbes jedoch erst fristgerecht nach Anfall der Erbschaft erfolgen kann, können Sie mit einem Erbverzicht-Vertrag bereits zu Lebzeiten des späteren Erblassers erklären, dass Sie auf Ihr gesetzliches Erbrecht verzichten und infolgedessen vom Erbe ausgeschlossen werden. Die gesetzlichen Grundlagen für den Erbverzicht und die Anforderungen an einen entsprechenden rechtskräftigen Vertrag finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch ab § 2346; der schriftliche Vertrag bedarf auf jeden Fall der notariellen Beurkundung. Auf jeden Fall sollten Sie den fachlichen Rat eines Experten einholen.

Beachten Sie: Verzichten Sie vertraglich auf Ihren Erbanteil, sind auch Ihre Kinder vom Erbe ausgeschlossen.

Mögliche Gründe für Erbverzicht

Ein Erbverzicht-Vertrag kommt häufig zugunsten anderer Erben zum Einsatz. Wenn Sie als Verzichtender sicherstellen möchten, dass der Verzicht einer bestimmten Person aus Ihrer Familie auch tatsächlich zugutekommt, sollte dies im Vertrag klargestellt werden.

Auch um das Familienvermögen besser zusammenzuhalten, entscheiden sich viele Familien für das Schließen eines Erbverzicht-Vertrags. Geht es zum Beispiel um eine Immobilie oder besteht ein langjähriges Familienunternehmen, das erhalten und nicht aufgesplittert werden soll, kann der Verzicht gewisser Erben auf ihre Anteile sinnvoll sein. Damit der Verzichtende nicht völlig leer ausgeht, erfolgt der Erbverzicht in der Praxis oft gegen eine Abfindung in Geld oder anderen Vermögenswerten.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.