Erbschaftsteuer ist zum Teil verfassungswidrig Gajus, Fotolia

17. Dezember 2014, 15:36 Uhr

Neuregelung bis 2016 Erb­schaft­steu­er ist zum Teil verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem Urteil zentrale Punkte zur Erbschaftsteuer gekippt. Massive Steuerprivilegien für Firmenerben verstoßen laut Karlsruhe gegen das Grundgesetz. Das Urteil fiel schärfer aus, als viele Experten vermuteten.

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Die derzeitige Regelung im Erbrecht ist laut Bundesverfassungsgericht unzulässig. Der Erste Senat verkündete, dass Steuerbefreiungen beim Vererben von Firmen und Unternehmen weitestgehend verfassungswidrig sind. Die massiven Steuerprivilegien von Firmenerben seien nicht mit dem Grundgesetz und der steuerlichen Belastungsgleichheit zu vereinbaren, so die Richter. Erben hätten im Jahr 2012 Steuerbefreiungsmöglichkeiten von rund 40 Milliarden Euro wahrgenommen, während der Staat lediglich 4,3 Milliarden Erbschaftsteuer einnahm.

Das Urteil stärkt kleinere Betriebe, wie auch Familienunternehmen, jedoch auch künftig. "Der Senat betont in seiner Entscheidung, dass der Schutz von Familienunternehmen und Arbeitsplätzen grundsätzlich einen legitimen Sachgrund darstellen, Betriebe teilweise oder vollständig von der Steuer zu befreien", zitiert das Nachrichtenmagazin "Zeit" Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof. Die Entlastungen seien hier im Sinne der Existenz- und Arbeitsplatzsicherung sinnvoll, bei größeren Betrieben jedoch häufig unverhältnismäßig. Eine genaue Prüfung der Bedürftigkeit sei hier nötig.

Derzeit sind es vor allem die Erben von Privatvermögen, welche die Kassen der Länder mit Beträgen aus der Erbschaftsteuer füllen. Die Regierung hat nun bis zum 30. Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Bis dahin gelten weiterhin die bisherigen Regeln.

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