Gruppe junger Frauen in Abendgarderobe singt inbrünstig in ein Mikrophon kopitinphoto, Fotolia

23. September 2015, 16:24 Uhr

Es darf geträllert werden Urhe­ber­recht: Song "Happy Birthday" ist endlich frei

Schlechte Nachrichten für Gesangsmuffel: Der Song "Happy Birthday" darf weiterhin nach Lust und Laune öffentlich geträllert werden. Ein US-Bundesgericht in Los Angeles hat entschieden: Für das beliebteste Geburtstagsständchen der Welt besteht schon seit 80 Jahren kein Urheberrecht mehr. Der Song ist damit frei und gehört allen.

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Egal ob im Radio, bei öffentlichen Auftritten oder als Klingelton: Sobald in der Vergangenheit irgendwo der Song "Happy Birthday" erklang, klingelte beim Warner-Konzern die Kasse. Umgerechnet rund 1,8 Millionen Euro nahm das Tochterunternehmen Warner Chappell Music mit den Lizenzgebühren für das berühmte Geburtstagsständchen ein – und das pro Jahr. 1935 hatte die Firma Clayton F. Summy das Copyright auf das Lied angemeldet. Als der US-Musikriese Warner die Firma im Jahr 1988 schluckte, übernahm er auch das Urheberrecht.

Doch das Urheberrecht ist bereits vor Jahrzehnten erloschen, so das US-Bundesgericht. Tatsächlich habe sich das Copyright nur auf bestimmte Klangversionen des Ständchens und nicht generell auf den Song "Happy Birthday" bezogen, urteilten die Richter. Das Urheberrecht besitze seit Jahrzehnten niemand mehr, das Lied ist Allgemeingut. Dem Urteil war eine Klage von drei Filmemachern vorausgegangen, die eine Doku über das weltberühmte Geburtstagslied drehen wollten. Sie warfen Warner vor, das Urheberrecht zu Unrecht für sich zu beanspruchen.

In Deutschland wäre nach Auskunft der Gema der Song ab Ende nächsten Jahres sowieso verwertungsfrei gewesen. Nach herrschender Rechtslage erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach Tod des Komponisten. Die Kindergärtnerin Patty Hill, die die Melodie für den Song "Happy Birthday" Ende des 19. Jahrhunderts zusammen mit ihrer Schwester komponiert hatte, starb 1946.

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