Sommergewitter: Baumstamm auf kaputter Windschutzscheibe ©istock.com/nevarpp

24. Juli 2020, 10:00 Uhr

So geht’s richtig Som­mer­ge­wit­ter im Anmarsch: Was tun bei Unwetterschäden?

Das Wetter kann es in sich haben, auch im Sommer. Starkregen lässt Keller volllaufen, Stürme decken Dächer ab und entwurzeln Bäume, Blitze legen die Elektroinstallationen lahm. Bei vielen typischen Unwetterschäden zahlt oft die Versicherung – man sollte allerdings wissen, welche. Damit es keinen Stress bei der Entschädigung gibt, musst du bei einem Schaden außerdem selbst aktiv werden. Wie du bei Sturmschäden richtig reagierst, liest du hier.

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Welche Ver­si­che­rung ist bei Unwet­ter­schä­den zuständig

Die Abwicklung von Unwetterschäden ist ein wenig kompliziert, weil dafür nicht nur eine Versicherung infrage kommt. Welche zuständig ist, hängt davon ab, was beschädigt wurde.

  • Haus­rat­ver­si­che­rung: Kommt für Schäden an beweg­li­chen Gütern innerhalb der Wohnung oder des Hauses auf. Bei­spiels­wei­se, wenn der Blitz ein­schlägt und dadurch der Fernseher kaputt­geht. Aller­dings nur, wenn solche Über­span­nungs­schä­den mit­ver­si­chert sind. Das ist nicht immer der Fall. Auch wenn Hoch­was­ser deine Ein­rich­tung zerstört, ist das nicht unbedingt mit­ver­si­chert. Mehr dazu erfährst du im Unter­punkt “Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung”.Mehr Informationen zum Thema Mietrechtsschutz
  • Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: Für Sturm­schä­den am Haus, zum Beispiel durch einen umge­stürz­ten Baum, abge­deck­te Dächer oder durch Hagel zerstörte Fenster, kommt die Gebäu­de­ver­si­che­rung auf. Sturm herrscht für die Ver­si­che­rung aller­dings erst ab Wind­stär­ke 8, darunter greift sie oft nicht. Eine Gebäu­de­ver­si­che­rung kann nur der Haus­ei­gen­tü­mer abschlie­ßen. Wenn du zur Miete wohnst, ist das also Sache des Ver­mie­ters. Trotzdem solltest du als Mieter deinen Vermieter bei Unwet­ter­schä­den am Haus schnellst­mög­lich infor­mie­ren, damit er sich um die Abwick­lung mit der Ver­si­che­rung kümmern kann.
  • Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung: Wenn Stark­re­gen für Hoch­was­ser sorgt oder die Kana­li­sa­ti­on über­las­tet ist und damit für über­flu­te­te Keller und Wohnungen sorgt, zahlen sowohl Hausrat- als auch Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen oft nicht. Denn Schäden durch soge­nann­tes Ober­flä­chen­was­ser sind bei diesen Ver­si­che­run­gen häufig aus­ge­schlos­sen. Statt­des­sen brauchst du dafür eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung, die du oft als Zusatz­op­ti­on zur Hausrat- oder Gebäu­de­ver­si­che­rung hin­zu­bu­chen kannst.
  • Kfz-Kas­ko­ver­si­che­rung: Wird dein Auto durch einen Sturm beschä­digt, zum Beispiel durch umher­we­hen­de Teile, ist das meist ein Fall für die Kfz-Ver­si­che­rung. Es sei denn, es lässt sich ein Schul­di­ger ausmachen. Kracht bei­spiels­wei­se ein Baum vom Grund­stück des Nachbarn auf den Wagen, ist dessen Haft­pflicht­ver­si­che­rung zuständig. Wichtig zu wissen: Eine Teil­kas­ko­ver­si­che­rung zahlt in der Regel erst für Unwet­ter­schä­den, wenn der Sturm min­des­tens Wind­stär­ke 8 hatte, Vollkasko unab­hän­gig von der Windstärke.
  • Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Wenn dein eigenes Hab und Gut beschä­digt wurde, hilft dir eine Haft­pflicht zwar nicht weiter. Aber sie übernimmt die Kosten, wenn du für Schäden zur Ver­ant­wor­tung gezogen wirst, die anderen ent­stan­den sind. Wie zum Beispiel durch den erwähnten Baum von deinem Grund­stück, der auf das Auto oder den Zaun des Nachbarn gestürzt ist.

Sommergewitter im Anmarsch: Was tun bei Unwetterschäden?

Pflichten von Ver­si­cher­ten im Schadensfall

Wenn du einen Unwetterschaden meldest, hast du einige Pflichten zu erfüllen. Kommst du denen nicht nach, darf die Versicherung die Leistung kürzen oder unter Umständen sogar komplett verweigern.

Besonders wichtig: die Schadensminderungspflicht. Du musst Maßnahmen ergreifen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Allerdings nur in dem Rahmen, in dem dies gefahrlos für dich möglich ist. Du musst also nicht auf das abgedeckte Dach steigen, um es provisorisch zu flicken. Aber zumindest den darunter liegenden Bereich freiräumen und mit Planen zum Schutz vor eindringendem Regen abdecken.

Außerdem bist du verpflichtet, Schäden umgehend zu melden. Wer zu lange wartet und erst nach Tagen Bescheid gibt, läuft Gefahr, Leistungen verweigert zu bekommen. Erst aufzuräumen und dann die Versicherung zu informieren, ist eine schlechte Idee. Denn so sind die Schäden nur noch bedingt überprüfbar.

So gehst du bei Unwetterschäden richtig vor:

  1. Schaden doku­men­tie­ren, zum Beispiel durch Fotos oder Videoaufnahmen.
  2. Schaden begrenzen, sofern möglich, bei­spiels­wei­se durch Abdecken oder Abdichten.
  3. Ver­si­che­rung infor­mie­ren und weiteres Vorgehen absprechen.
  4. Scha­dens­lis­te erstellen für die Ver­si­che­rung. Falls vorhanden, lege Kauf­be­le­ge oder Quit­tun­gen für beschä­dig­te Gegen­stän­de bei.
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