Die Neuregelungen für Verbraucher im Oktober 2018 betreffen die Bereiche Verbraucherschutz, Umwelt und Energie sowie Gesundheit bnenin, Fotolia

2. Oktober 2018, 14:38 Uhr

Angepasste Vorschriften Oktober 2018: Neu­re­ge­lun­gen für Verbraucher

Der Oktober 2018 bringt einige Änderungen für Verbraucher. Die Neuregelungen betreffen die Bereiche Verbraucherschutz, Umwelt und Energie sowie Gesundheit. Hier bekommst du die wichtigsten Informationen zu den Reformen.

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Weniger Blei in Spielzeug erlaubt

Eine wichtige Neuregelung soll besonders Kindern zugutekommen. Sie betrifft die Menge von giftigen Schwermetallen in Spielzeug. Konkret geht es um strengere Grenzwerte für Blei. So darf Kreide davon nur noch zwei Milligramm pro Kilogramm freisetzen. Bislang waren 13,5 Milligramm erlaubt. Auch flüssige Stoffe wie Fingerfarben müssen weniger von dem gesundheitsgefährdenden Metall abgeben: 0,5 Milligramm statt 3,4 Milligramm sind nun erlaubt. Die neuen Werte hat die EU festgelegt. Sie gelten ab dem 29. Oktober 2018.

Bessere Kos­ten­kon­trol­le bei Konten

Was kostet mich mein Konto? Diese Frage lässt sich von vielen  Verbrauchern nicht immer leicht beantworten. Das soll sich in den EU-Mitgliedsstaaten ab dem 31. Oktober 2018 ändern. Dann müssen Geldinstitute wie Banken und Sparkassen ihre Gebühren für Kontodienstleistungen einheitlich und leicht verständlich formulieren. Um die jeweiligen Angebote besser einschätzen zu können, erhalten die Kunden kostenlosen Onlinezugriff auf wenigstens eine Vergleichswebseite. So sieht es die Neuerung der EU-Zahlungskontenrichtlinie vor.

Mehr Trans­pa­renz bei Versicherungen

Seit dem 1. Oktober 2018 müssen Versicherer eine neue EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (IDD-Richtlinie) befolgen. Sie soll beim Kauf von Versicherungsprodukten für mehr Sicherheit und Transparenz sorgen. Generell ist bei Versicherungen klarer als bisher zwischen Provisionsvermittlung und unabhängiger Honorarberatung zu unterscheiden. Bei den jährlichen Standmitteilungen von Lebensversicherungen sollen die Informationen künftig detaillierter ausfallen. Außerdem muss nun darüber aufgeklärt werden, dass Kredite auch ohne Restschuldversicherung abgeschlossen werden können.

Weniger Stick­stoff­aus­stoß für warmes Wasser

Rechtsschutz

Bereits kurz vor Oktober 2018, nämlich am 26. September, sind Neuregelungen für Warmwasserbereiter in Kraft getreten.  Konventionelle Exemplare dieser Gerätegattung müssen seitdem der 3. Stufe der Anforderungen an eine umweltgerechte Gestaltung entsprechen. Konkret geht es um angepasste Grenzwerte für Stickstoffemissionen. Verbraucher sollten darauf achten, dass ihr neu gekaufter Warmwasserbereiter mit gasförmigen Brennstoffen davon nicht mehr als 56 Milligramm pro Kilowattstunde (mg/kWh) ausstößt. Geräte, die mit flüssigen Brennstoffen arbeiten, dürfen die Menge von 120 mg/kWh nicht überschreiten.

HIV-Test ohne Arztbesuch

Eine weitere Neuregelung betrifft Menschen, die sich auf HIV (Humane Immundefizienz-Virus) untersuchen lassen möchten. Das war bislang nur mit einem Test bei einem Arzt möglich. Dank einer Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) ist ein entsprechender Termin in der Praxis überflüssig, weil nun HIV-Selbsttests erlaubt sind – ohne ärztliche Verordnung. Damit soll die Schwelle für eine Untersuchung auf die Immunschwächekrankheit sinken. Die sogenannten "Heimtests" gibt es zum Beispiel in Apotheken, Drogerien oder über den Online-Versandhandel. Die Hoffnung dahinter: Das Menschliche-Immunschwäche-Virus lässt sich dadurch früher nachweisen und schneller behandeln.

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