Die neuen Regelungen für Verbraucher Oktober 2017 Antonioguillem, Fotolia

2. Oktober 2017, 14:16 Uhr

Neue Gesetze Oktober 2017: Neue Rege­lun­gen für Verbraucher

Im Oktober 2017 gibt es einige neue Regelungen für Verbraucher. So tritt das Gesetz zur Ehe für alle in Kraft und Krankenhäuser erhalten mehr Rechte bei der Betreuung von Patienten über die Entlassung hinaus.

In allen Lebenslagen rechtlich gut abgesichert. >> 

Ehe für alle ist nun möglich

Durch eine Gesetzesänderung in § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können seit dem 1. Oktober 2017 auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Nach der Abstimmung im Bundestag, die im Juni stattgefunden hat, ist die entsprechende Gesetzesänderung nun wirksam. Eingetragene Lebenspartnerschaften bleiben bestehen, können aber auch in eine Ehe umgewandelt werden. Neu ist vor allem das Adoptionsrecht: Nun können auch verheiratete homosexuelle Paare direkt gemeinsam ein Kind adoptieren.

Bessere Ver­sor­gung nach dem Krankenhausaufenthalt

Ebenfalls seit dem 1. Oktober 2017 haben Krankenhäuser mehr Befugnisse, wenn sie Patienten entlassen: Für bis zu sieben Tage können sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen und Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie eine häusliche Krankenpflege verordnen. Dadurch sollen stationäre und ambulante Behandlung besser miteinander verbunden werden.

Neue Rege­lun­gen für Drohnen

Die Drohnen-Verordnung gilt zum großen Teil bereits seit April 2017. Zum 1. Oktober sind allerdings zwei neue Regelungen in Kraft getreten, die auch für Modellflugzeuge gelten:

  • Alle Drohnen ab 250 Gramm Gewicht müssen nun mit Namen und Anschrift des Besitzers gekenn­zeich­net sein. Das muss über feu­er­fes­te Plaketten oder Alu­mi­ni­um­auf­kle­ber erfolgen.
  • Drohnen ab zwei Kilogramm Gewicht dürfen nur mit einem Kennt­nis­nach­weis geflogen werden. Das kann eine Pilo­ten­li­zenz sein, aber auch der Beleg einer Ein­wei­sung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt aner­kann­te Stelle oder einen Luftsportverein.

Kri­mi­na­li­tät in sozialen Netz­wer­ken wird besser bekämpft

Rechtsschutz

Mit dem 1. Oktober 2017 sollen strafbare Inhalte schneller aus sozialen Netzwerken gelöscht werden. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nimmt die Betreiber solcher Plattformen stärker in die Pflicht: Sie sollen dafür sorgen, dass Hasskommentare, Fake News und ähnliche Inhalte schneller aus dem Netz verschwinden. Innerhalb von 24 Stunden sollen sie gelöscht oder gesperrt werden. Bei komplexen Fällen sind längere Fristen möglich.

Feiertag am 31. Oktober 2017

Außerdem dürfen sich Arbeitnehmer in ganz Deutschland im Oktober über einen zusätzlichen Feiertag freuen: Zum Jubiläum der Reformation ist einmalig der Reformationstag am 31. Oktober 2017 ein Feiertag in allen Bundesländern. Sonst ist das nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der Fall.

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