Pflichtaufgabe: das Informieren über neue Gesetze und Regelungen. Antonioguillem, Fotolia

1. August 2017, 14:16 Uhr

Änderungen für Verbraucher Neue Gesetze und Rege­lun­gen im August 2017: Das ändert sich

Im August 2017 treten einige neue Gesetze und Regelungen in Kraft. So werden die Energielabel von Elektrogeräten leichter verständlich, es gibt neue Auflagen für Heizöltanks und einige Rentner können von besseren Bedingungen bei der Krankenversicherung profitieren.

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Heiz­öl­tanks werden stärker geprüft

Ab August 2017 gilt bundeseinheitlich die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Bisher gab es verschiedene Verordnungen in den einzelnen Bundesländern. Privatleute sind vor allem beim Thema Heizöltanks betroffen: Ab einem Volumen von 1.000 Litern muss eine Heizölanlage vor Inbetriebnahme von einem Sachverständigen nach AwSV geprüft werden. Das könnte auch für Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern wichtig sein.

Einige Rentner bekommen güns­ti­ge­re Krankenversicherung

In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) konnten bislang nur Rentner pflichtversichert sein, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit über die gesetzliche Krankenversicherung versichert waren. Sie erfüllen damit die sogenannte Vorversicherungszeit. Andere mussten sich für eine private Versicherung oder die freiwillige – und teurere – Versicherung in der KVdR entscheiden. Ab August 2017 gilt eine Gesetzesänderung: Für jedes Kind werden pauschal drei Jahre Kindererziehungszeit als Vorversicherungszeit angerechnet. Die Pflichtversicherung wird so leichter erreichbar für viele Rentner. Diese müssen allerdings selbst prüfen, ob das für sie gilt, und einen entsprechenden Antrag stellen.

Neue Berufs­krank­hei­ten anerkannt

Anfang August 2017 kommen in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) fünf neue Erkrankungen auf der Liste der Berufskrankheiten hinzu. Dazu gehören Fokale Dystonie (Muskelkrämpfe) bei Instrumentalmusikern, Eierstockkrebs durch Asbest oder Leukämie durch das Gas 1,3-Butadien.

Ener­gie­la­bel werden verständlicher

Ab 1. August 2017 gilt die neue EU-Verordnung zu den Energielabeln von Elektrogeräten. Es soll eine Skala von A bis G gelten, die das System bis A+++ ersetzt. Dadurch soll für Kunden deutlicher werden, wie energieeffizient ein Gerät im Vergleich zu anderen ist. Die Umstellung erfolgt allerdings schrittweise: Verbraucher werden die neuen Label erst Ende 2019 oder Anfang 2020 in den Geschäften sehen.

Rechtsschutz

Weitere neue Gesetze

Bereits am 22. Juli 2017 sind einige weitere neue Gesetze in Kraft getreten. So können Ehen nun nur noch von Menschen ab 18 Jahren geschlossen werden. Familiengerichte können jetzt nicht mehr Minderjährigen ab 16 Jahren die Eheschließung ermöglichen. Von jüngeren Personen geschlossene Ehen gelten als unwirksam. Außerdem können Menschen, die durch eine Samenspende gezeugt wurden, künftig erfahren, wer ihr leiblicher Vater ist. Dafür entsteht ein zentrales Samenspenderregister. Und für Einbrecher gelten härtere Strafen: Wer in eine Privatwohnung einbricht, muss mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr rechnen.

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