Bundeskabinett beschließt Rücknahmepflicht für Elektrogeräte Art Photo Picture, Fotolia

11. März 2015, 15:04 Uhr

Für Toaster, Rasierer und Co. Bun­des­ka­bi­nett beschließt Rück­nah­me­pflicht für Elektrogeräte

Das Bundeskabinett hat im März 2015, die Rücknahmepflicht für Elektrogeräte auf den Weg gebracht. Im Detail bedeutet dies, dass Händler ab einer Verkaufsfläche von über 400 Quadratmetern ausgediente Elektrogeräte zurücknehmen müssen. Dies gilt auch für den Online-Handel. Bisher war die Annahme von Altgeräten für Händler freiwillig. Die Neuregelung bezieht sich nur auf Kleingeräte wie etwa Haartrockner oder Handys. Für größere Elektrogeräte gilt die Rücknahmepflicht nur dann, wenn der Kunde ein gleichwertiges Neugerät erwirbt.

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Während die meisten Händler über den Beschluss weniger erfreut sind, atmen Umweltschützer auf. "Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz sorgen wir dafür, dass in Zukunft noch weniger alte Geräte im Restmüll landen als bisher", erklärte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) in Berlin. "Wir schaffen damit die Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling und den Schutz wertvoller Ressourcen." Auch viele Verbraucher dürften sich über die Neuerung freuen, fallen dadurch doch mögliche zusätzliche Kosten für die Entsorgung weg.

Einige Wirtschaftsvertreter betrachten die Pläne als unnötig, da die Rücknahme von Altgeräten im Einzelhandel bisher schon gut funktioniere. Der Opposition geht der Beschluss hingegen noch nicht weit genug. "Verlängert man die Lebensdauer von Produkten, werden wertvolle Ressourcen geschont. Das neue Gesetz hätte die Ex-und-hopp-Mentalität verhindern können", meint Peter Meiwald, Sprecher für Umweltpolitik auf der Homepage der Grünen und bezieht sich damit auf den verschwenderischen Umgang mit Ressourcen.

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