Urhebervertragsrecht-Reform: Mehr Rechte für Kreative. Eine Person sitzt im Freien an einem Holztisch und notiert etwas in einem Notizblock. Daneben liegt ein Tablet, eine Brille und eine Tasse. tortoon, Fotolia

21. Dezember 2016, 11:08 Uhr

Angemessene Vergütung Urhe­ber­ver­trags­recht-Reform: Mehr Rechte für Kreative

Eine Reform des Urhebervertragsrechts soll freiberuflichen Kreativen künftig eine angemessene Vergütung für ihre Leistung zusichern. Verträge, die ein sogenanntes Total Buy Out mit erheblichen Nachteilen für Autoren oder Künstler vorsehen, sollen rechtlich nicht mehr so einfach möglich sein. Das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Die Gesetzesänderung soll im ersten Quartal 2017 in Kraft treten.

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Bei Arbeitsrechtsfragen sind wir Ihr Partner!Das neue Urhebervertragsrecht stärkt die Verhandlungsposition von Kreativen, die freiberuflich tätig sind und ihre Leistungen vermarkten. Neu ist der Auskunftsanspruch: Urheber können vom Verwerter einmal jährlich eine Auskunft darüber verlangen, wie oft dieser ihre Werke genutzt und damit entsprechend Geld verdient hat. Schreibt beispielsweise ein Journalist einen qualitativ hochwertigen Artikel, der mehrfach abgedruckt wird, hat er Anspruch darauf, dies zu erfahren. So hat er die Möglichkeit, abzugleichen, ob er im Verhältnis zu den Einnahmen, die der Verwerter – in diesem Fall der Verlag – mit seiner Leistung erzielt, wirklich eine angemessene Vergütung erhalten hat.

Auch das sogenannte Total Buy Out soll durch die Reform des Urhebervertragsrechts eingeschränkt werden. Bisher mussten Urheber sich häufig auf Verträge einlassen, die dem Verwerter gegen eine einmalige, pauschale Vergütung ein Exklusivrecht darauf einräumten. Künftig haben Kreative nach zehn Jahren die Möglichkeit, solche Exklusivrechte zurückzufordern und erneut an einen anderen Verwerter zu verkaufen, wenn dieser bessere Konditionen bietet.

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