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ADVOCARD Rechtsschutz­versicherung AG
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Empfehlungspartnerschaft zwischen ADVOCARD und dem Deutschen Anwaltverein

ADVOCARD und der Deutsche Anwaltverein kooperieren im Rahmen einer exklusiven Empfehlungspartnerschaft. Ziel dieser Empfehlungsvereinbarung ist es, die vielfältigen Kompetenzfelder und die hohe Qualität der Dienstleistungen des DAV, seiner Anwältinnen und Anwälte sowie der ADVOCARD noch bekannter zu machen.

Die von ADVOCARD und dem DAV geschlossene Vereinbarung umfasst folgende Kernpunkte:

Gegenseitige Empfehlung

  • ADVOCARD kooperiert nur mit Kanzleien, in denen DAV-Anwälte tätig sind.
  • DAV-Mitgliedern wird es ermöglicht, ihren Mandanten, die noch nicht rechtsschutzversichert sind, den Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit ADVOCARD zu empfehlen.
  • ADVOCARD empfiehlt, dass sich diese Mandanten auch in Folgemandaten durch den DAV-Anwalt vertreten lassen.

Exklusivbetreuung von DAV-Mitgliedern durch ADVOCARD

  • Im Rahmen der Partnerschaft bietet ADVOCARD den DAV-Mitgliedern in verstärktem Maße exklusive Serviceangebote, wie z. B. eine eigene Informationsplattform auf der ADVOCARD-Website und eine Hotline (040/237310) an. Über diese besteht die Möglichkeit, sich über aktuelle Themen zur Rechtsschutzversicherung, wie z. B. zu den Gestaltungsmöglichkeiten eines Vertrages zu informieren. Bei Fragen zu einem konkreten Rechtsschutzfall steht den Anwälten eine 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.
  • Zur Klärung von Unstimmigkeiten in Einzelfällen richten ADVOCARD und der DAV eine gemeinsame, paritätisch besetzte Clearingstelle ein.

Vorteile für die Mandanten der DAV-Mitglieder

  • Auch für noch nicht rechtsschutzversicherte Kunden bietet die Kooperation Vorteile: Entschließt sich der Mandant während eines aktuellen Rechtsstreits auf Empfehlung eines DAV-Anwaltes dazu, zur Absicherung zukünftiger Streitfälle einen Rechtsschutzvertrag für den privaten Bereich mit ADVOCARD abzuschließen, zahlt die ADVOCARD direkt an den Mandanten – nach Vorlage einer Kostenrechnung – 50,00 EUR für den aktuellen Fall.
  • Für alle Fragen rund um den Abschluss eines Rechtsschutzvertrags für den Mandanten steht der Kundenservice der ADVOCARD unter 040/237310 zur Verfügung. Wichtig ist dabei die Information, dass der Abschluss des Vertrags auf Empfehlung des DAV-Anwaltes erfolgt.

Bitte weisen Sie Ihren Mandanten vor Antragstellung immer darauf hin, dass eine Beratung zum Umfang des Rechtsschutzvertrages aus rechtlichen Gründen nur durch ADVOCARD erfolgen kann und nutzen Sie auch hierfür die Telefon Service-Nummer 040/237310.