Zahlungsverzug Erstbetrag
Bisher war der erste Beitrag sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrags fällig.
Nach
neuem VVG wird der erste Beitrag unverzüglich nach Ablauf von zwei
Wochen nach Zugang des Versicherungsscheines fällig.Bei verspäteter
Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Haben
Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten, beginnt der
Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.