Zahlungsverzug Erstbetrag

Bisher war der erste Beitrag sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrags fällig.

Nach neuem VVG wird der erste Beitrag unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheines fällig.Bei verspäteter Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Haben Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.