Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzip
Neben der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben Sie auch während der Vertragslaufzeit Obliegenheiten zu erfüllen.
Hierzu
gehört beispielsweise, Advocard und Ihren Rechtsanwalt vollständig und
wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände eines Rechtsschutzfalles zu
unterrichten sowie alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der
Kosten oder eine Erschwerung Ihrer Erstattung durch die Gegenseite
verursachen könnte.
Die Einhaltung der Obliegenheiten liegt in
Ihrem Interesse. Die Nichterfüllung hat den Verlust des
Versicherungsschutzes bei Eintritt des Versicherungsfalles oder ein
Kündigungsrecht der Advocard zur Folge. Die Obliegenheiten umfassen
Anzeige- und Verhaltenspflichten.
Das bisherige
„Alles-oder-nichts-Prinzip“ entfällt. Hiernach verloren Sie bei leicht
fahrlässiger Verletzung einer vor dem Versicherungsfall zu erfüllenden
Obliegenheit Ihren Versicherungsschutz möglicherweise vollständig.
Ebenfalls entfällt die Unterscheidung zwischen einer Obliegenheit vor
und nach Eintritt des Versicherungsfalls.
Wie ist die neue Regelung?
- Vorsätzliche Obliegenheitsverletzungen können zur vollständigen Leistungsfreiheit führen, wobei der Vorsatz von Advocard zu beweisen ist.
- Bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung steht Advocard nur ein quotales Leistungskürzungsrecht zu. Die grobe Fahrlässigkeit wird zwar vermutet, Advocard muss den Umfang der Leistungskürzung aber beweisen.
- In den Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung von Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls ist Advocard nicht mehr leistungsfrei.
Advocard muss Sie über die Folgen von Obliegenheitsverletzungen aufklären.