Parkschein verdeckt: Was, wenn Schnee auf der Windschutzscheibe liegt? Jürgen Fächle, Fotolia

6. Februar 2015, 13:56 Uhr

Strafzettel – ja oder nein? Park­schein verdeckt: Was, wenn Schnee auf der Wind­schutz­schei­be liegt?

Wenn Sie auf dafür ausgewiesenen Parkplätzen einen Parkschein ziehen oder eine Parkscheibe verwenden, dann sollten Sie diese Hinweise von innen gut sichtbar auf das Armaturenbrett Ihres Autos legen, denn es gilt: Die Angabe der Ankunftszeit und damit des Parkbeginns muss gut von außen zu lesen sein. Doch was, wenn große Mengen Schnee während der Parkzeit fallen und so die Sicht auf die Parkscheibe verdeckt wird? Kann dann ein Strafzettel drohen?

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Dazu sind Sie nach der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung verpflichtet

Nicht nur im Winterurlaub: Vor allem in Deutschlands Innenstädten gibt es viele Bereiche, in denen Sie Ihr Fahrzeug nur für eine beschränkte Zeit mit einer Parkscheibe oder einem gekauften Parkschein abstellen dürfen. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Sie den Nachweis über Ihre Ankunftszeit so in Ihrem Auto anbringen müssen, dass er von außen gut lesbar ist. Dies ist besonders wichtig, damit im Falle einer Kontrolle durch das zuständige Ordnungsamt kein Zweifel besteht, dass Sie Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß an Ort und Stelle geparkt haben. Diese Regelung gilt jedoch vor allem unter normalen Umständen: Bei starkem Schneefall im Winter etwa sind Sie nicht gezwungen, sofort zu Ihrem Auto zurückzueilen und die Windschutzscheibe von Schnee zu befreien – haben Sie Parkscheibe oder Parkschein gut sichtbar auf dem Armaturenbrett platziert, sind Sie Ihrer Pflicht im Sinne der Straßenverkehrsordnung nachgekommen.

Straf­zet­tel wegen ver­deck­tem Park­schein: Dies können Sie tun

Sollten Sie bei Ihrer Rückkehr zum Auto dennoch einen Strafzettel unter Ihren Scheibenwischer geklemmt vorfinden, sollten Sie ruhig bleiben. Ärgern Sie sich nicht und machen Sie am besten ein Foto von Ihrem eingeschneiten Fahrzeug – dies kann Ihnen später als Beweismittel dienen, falls es zu Streit mit den Behörden kommen sollte. Bewahren Sie auch den gelösten Parkschein gut auf, auf dem Ihre Ankunftszeit dokumentiert wurde. Legen Sie alle gesammelten Beweise zusammen mit dem Strafzettel bei der zuständigen Behörde vor und versuchen Sie die Sache zu klären. Kann keine Einigung erzielt werden, können Sie den einen Experten um Rat fragen.

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