Longboard im Straßenverkehr: Dies sollten Sie zur Rechtslage wissen william87, Fotolia

26. Januar 2015, 12:08 Uhr

Nur auf Gehwegen Longboard im Stra­ßen­ver­kehr: Dies sollten Sie zur Rechts­la­ge wissen

Es ist trendy, praktisch und mittlerweile ein oft gesehenes Transportmittel im Alltag: das Longboard. Allerdings kann ein Longboard im Straßenverkehr immer wieder zu Ärger führen –zwischen Fahrer auf der einen und Passanten und Autofahrern auf der anderen Seite. Um Streit zu vermeiden, sollten Sie als Fahrer über die Rechtslage Bescheid wissen.

Advocard-Verkehrsrechtsschutz

Longboard im Stra­ßen­ver­kehr: Nur auf Gehwegen erlaubt

Für viele Menschen – egal ob Studenten, Jugendliche oder Familienväter – stellt das "lange Skateboard" eine gute Alternative zum Fahrrad dar. Das Gefährt ist bestens geeignet für längere Fahrten auf ebenem Untergrund wie etwa Asphalt. Doch wie steht es um das Longboard im Straßenverkehr? In der Praxis kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Longboardern, welche auf Straßen Autos oder auf Gehwegen Passanten behindern.

Die aktuelle Rechtslage rund um die rollenden Bretter ist nicht immer eindeutig und kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Für die straßenverkehrsrechtliche Einordnung ist jedoch wichtig: Ein Longboard gilt allgemein mehr als Sportgerät und nicht als Fahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung, das auch auf der Straße am Verkehr teilnehmen dürfte. Nach § 24 Abs. 1 StVO gelten für das Fortbewegungsmittel die Vorschriften für den Fußgängerverkehr: Longboarder dürfen daher grundsätzlich nicht auf Fahrbahnen oder Radwegen fahren und müssen auf den Gehweg ausweichen.

Warum Sie es nicht immer drauf ankommen lassen sollten. Ein Verkehrsrechtsschutz ist sinnvoll! >>

Beim Über­hol­vor­gang auf dem Gehweg absteigen

Wenn Sie mit Ihrem Longboard auf dem Gehweg unterwegs sind, sollten Sie stets Vorsicht walten lassen und Fußgänger nicht beeinträchtigen. Wichtig ist eine der jeweiligen Situation angepasste Geschwindigkeit. Der "Focus" berichtet, dass Sie als Stadt-Surfer laut Gesetz immer von Ihrem Board absteigen müssen, wenn Sie Passanten überholen wollen. "Das ist an der Praxis vorbeigedacht", so Hartmut Olpp, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Longboardverbands im Gespräch mit dem Magazin. Olpp sympathisiert mit der Schweizer Regelung zum Longboard-Fahren: Dort dürfen die Bretter auch beispielsweise auf Radwegen oder in Tempo 30-Zonen gefahren werden.

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