19. August 2015, 13:46 Uhr
Erbrechts-Urteil Erbverzicht und seine Folgen
Stirbt ein geliebter Mensch, steht natürlich die Trauer erstmal im Vordergrund. Nebenbei den anfallenden Papierkram zu bewältigen, ist gar nicht so leicht. Früher oder später müssen Sie sich dennoch um den Nachlass kümmern. Wenn Sie allerdings einen Erbverzicht in Betracht ziehen, sollten Sie auch immer die Folgen für Ihre Kinder berücksichtigen. Ein Urteil (15 W 503/14) vom Oberlandesgericht Hamm hat nun festgelegt, dass der Erbverzicht auch für alle weiteren Nachkommen gilt. Sofern im Verzichtsvertrag keine konkreten Ausnahmen bestimmt werden.
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Im vorliegenden Streitfall schließen die Kinder mit der Mutter einen notariellen Vertrag zum Verbleib des Erbes. Die Schwester überträgt ihr volles Erb- und Pflichtteilsrecht auf ihren Bruder, weil sie von der Mutter bereits eine große Summe ausgezahlt bekam. Als die Schwester stirbt, vermacht sie ihren Kindern ihren Besitz, ein Kind fordert jedoch nach dem Tod der Großmutter einen Teil des Erbes ein. Erfolglos, wie das Gericht jetzt urteilt. Aufgrund des vertraglich beschlossenen Erbverzichts der Schwester hat nur der Bruder vollen Anspruch auf das Erbe der Mutter. Mit der Folge, dass auch die Nachfahren der Schwester vom Erbe ausgeschlossen werden.
Erbverzicht hat Folgen für grundsätzliche Erbrechte
„Das Erbrecht wird auch durch Artikel 14 des Grundgesetzes geschützt“, stellt Dr. Gerwin Sonntag von der Kanzlei Bernzen Sonntag klar. Das Pflichtteilsrecht (§ 2303 BGB) besagt, dass vor allem Kindern eine Mindestbeteiligung zusteht. Auch wenn Sie von ihren Eltern vom Erbe ausgeschlossen wurden. Lebt ein Kind beim Tod der Eltern nicht mehr, steht das Pflichtteilsrecht wiederum dessen Kindern, also den Enkeln der Großeltern zu. Der Spezialist für Erbrecht erklärt: „Mit dem Erbverzicht hat die Schwester jedoch ihr gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht abgegeben. Mit der Folge, dass ihr Bruder das alleinige Erbrecht erhält.“
Kommen Sie in eine vergleichbare Situation, dann denken Sie über Ihre Entscheidung gründlich nach. Seien Sie sich bewusst, dass der Erbverzicht Auswirkungen für all Ihre Nachkommen hat, wenn es nicht anderweitig festgehalten wird. Im Erbverzichtsvertrag wird beispielsweise definiert, ob für Ihre Nachfahren dasselbe gilt. Schließen Sie sie gegebenenfalls vom eigenen Verzicht aus und sichern ihnen erbliche Zuwendungen. Weitere Antworten zum Erbrecht lesen Sie in unserem Ratgeber.
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