©istock.com/alvarez

9. Juli 2020, 10:00 Uhr

Darf ich eigentlich? Grillen auf dem Balkon: Was ist erlaubt, wann droht Ärger?

Grill statt Küche – imSommer schmeckt draußen Gebrutzeltes vielen einfach am besten. Nur hat leider nicht jeder einen eigenen Garten oder einen Park in der Nähe. Gerade Städtern bleibt oft nur das Grillen auf dem Balkon. Dort oben ist das Grillvergnügen allerdings nicht immer ungetrübt. Es ist zwar grundsätzlich erlaubt, doch von dieser Regel gibt es einige Ausnahmen. So können beispielsweise die Nachbarn oder Klauseln im Mietvertrag Grillfans den Appetit verderben.

Wir helfen, wenn bei dir ein Nachbarschaftsstreit schwelt >>

Darf man auf dem Balkon grillen?

Ja, aber nicht immer. Das liegt an der uneindeutigen Rechtslage beim Grillen im Allgemeinen: Es ist zwar nicht generell verboten, einen verbrieften Anspruch darauf gibt es aber auch nicht.

Klarheit herrscht nur, wenn vertragliche Regelungen existieren, die auch oder ausdrücklich das Grillen auf dem Balkon in Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen betreffen. Entsprechende Vereinbarungen können sowohl für Eigentumswohnungen als auch für Mietobjekte gelten. Mehr Informationen zum Thema Mietrechtsschutz

  • Grillen auf dem Balkon einer Eigen­tums­woh­nung kann grund­sätz­lich untersagt sein. Und zwar dann, wenn es in der Tei­lungs­er­klä­rung, der Gemein­schafts­ord­nung oder der Haus­ord­nung verboten ist.
  • Grillen auf dem Balkon einer Miet­woh­nung ist verboten, wenn das so im Miet­ver­trag steht. Handelt es sich dabei um ein all­ge­mei­nes Grill­ver­bot, schließt das ver­gleichs­wei­se emis­si­ons­ar­me Gas- und Elek­tro­grills ein. Das gilt auch bei einer ent­spre­chen­den Vor­schrift in der Hausordnung.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) rät: Ist das Grillen auf dem Balkon im Mietvertrag ausdrücklich verboten, müssen sich Mieter an dieses Verbot halten. Eine Missachtung des Grillverbots kann schwerwiegende Konsequenzen haben – von einer Abmahnung bis hin zur Kündigung.

Am besten Rücksicht nehmen

Gibt es keine entsprechenden Vorschriften, kommt es auf den Einzelfall an. Anders gesagt: Grillen auf dem Balkon ist erlaubt, solange sich niemand daran stört. Doch je mehr Nachbarn es gibt, desto eher kommt es darüber zum Streit. Meistens geht es um Rauch- und Geruchsbelästigungen oder Funkenflug. Können die beteiligten Parteien das Problem nicht miteinander lösen, enden Grillstreitigkeiten mitunter durchaus vor Gericht.

Um das zu vermeiden, solltest du nach dem Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme verfahren und mit deinen Nachbarn über das Thema sprechen. Kommt es dabei nicht zu einer Einigung, solltest du vom Grillen auf dem Balkon lieber absehen. Wer es trotzdem tut, begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit und kann dafür zur Kasse gebeten werden.

Junge Leute grillen draußen in der Sonne und haben Spaß

Wie urteilen die Gerichte zum Grillen auf dem Balkon?

Wie bereits erwähnt gibt es zu diesem Thema keine konkreten gesetzlichen Vorschriften – weder im Mietrecht oder an anderer Stelle. Es ist damit nicht allgemeingültig geregelt, unter welchen Umständen Grillen auf dem Balkon erlaubt oder verboten ist. Das lässt Spielraum für unterschiedliche juristische Auslegungen.

  • Nach Ansicht des Land­ge­richts München ist Grillen im Sommer von den Nachbarn hin­zu­neh­men. Störende Beein­träch­ti­gun­gen etwa durch Rauch­schwa­den müssen sie nach­wei­sen (AZ 15 S 22735/03).
  • Das Amts­ge­richt Berlin gestattet Grillen, sofern es nicht jeden Tag passiert (AZ 3 C 14/07).
  • Das Ober­lan­des­ge­richt Oldenburg erlaubt Grillen nach 22 Uhr nur viermal im Jahr. Weitere Ein­schrän­kung: Dabei ent­ste­hen­der Rauch darf weder intensiv noch regel­mä­ßig in die Wohnung eines Nachbarn eindringen.
  • Das Amts­ge­richt Bonn hat ent­schie­den, dass Grillen einmal pro Monat in Ordnung ist, wenn die Nachbarn 48 Stunden vorher darüber infor­miert werden (AZ 6 C 545/96).
  • Das Ober­lan­des­ge­richt Düs­sel­dorf hält ein Ord­nungs­geld für ange­bracht, falls Anwohner durch Grillen stark belästigt werden (AZ 5 Ss (OWi) 149/95).

Streit mit Nachbarn vermeiden – Rauch­ent­wick­lung minimieren

Am besten ist es, wenn deine Nachbarn vom Grillen auf dem Balkon so wenig wie möglich mitbekommen. Und zwar nicht nur, wenn es keine festgelegten Regeln dazu gibt; sondern auch, wenn es ausdrücklich erlaubt ist. Dazu folgende Tipps:

  • Infor­mie­re deine Nachbarn darüber, dass du gern auf dem Balkon grillen möchtest. Das kannst du entweder von Fall zu Fall machen oder du triffst mit ihnen eine generelle Abmachung für die gesamte Grillsaison.
  • Willst du auf dem Balkon grillen, solltest du am besten einen Elek­tro­grill verwenden, da dieser weniger Rauch ver­ur­sacht als ein Holzkohlegrill.
  • Vermeide allzu lange Grill­aben­de. Am besten schließt du deine Outdoor-Küche auf dem Balkon spä­tes­tens um 22 Uhr.
FAZIT
  • Zum Grillen (sowohl auf dem Balkon als auch im Garten) gibt es keine ein­deu­ti­ge Rechtslage.
  • Grillen kann bei Miet­woh­nun­gen und Eigen­tums­woh­nun­gen ver­trag­lich oder per Haus­ord­nung verboten sein. Das ist rechtens und du musst dich an das Verbot halten.
  • Fehlen konkrete Regeln, gilt das Prinzip der gegen­sei­ti­gen Rücksichtnahme.
Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.