Wann ist eine Urlaubssperre rechtens? apops, Fotolia

9. März 2015, 10:56 Uhr

Dringende betriebliche Gründe Wann ist eine Urlaubs­sper­re rechtens?

Die schönste Zeit des Jahres will gut geplant sein – eine Urlaubssperre kann dem besten Plan jedoch einen Strich durch die Rechnung machen. Wann eine Urlaubssperre verhängt werden darf, ob und welche Fristen dabei seitens Ihres Arbeitgebers berücksichtigt werden müssen und Weiteres, erfahren Sie im Streitlotse-Ratgeber.

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Wann kann Urlaubs­sper­re durch­ge­setzt werden?

Steht ein unerwarteter großer Auftrag oder unvorhersehbar viel Arbeit im Betrieb an, weil etwa viele Kollegen krank sind, herrscht oft Personalmangel. In solchen Phasen darf Ihr Arbeitgeber wegen sogenannter dringender betrieblicher Belange nach § 7 Bundesurlaubsgesetz grundsätzlich eine Urlaubssperre verhängen und Ihren Urlaubswunsch ablehnen. Ausnahme: In Betrieben mit Betriebsrat darf eine Urlaubssperre nur in Abstimmung mit diesem verhängt werden. Die Urlaubssperre muss nicht frühzeitig angekündigt werden, sondern tritt in der Regel aufgrund von plötzlich auftretenden Tatsachen spontan auf. Streit soll es in solchen Fällen ja nicht geben.

Bewil­lig­ter Urlaub kann gestri­chen werden

Wurde Ihr Urlaub bereits offiziell bewilligt, kann er in der Regel nicht einfach wieder aufgehoben werden. Beachten Sie jedoch, dass Sie im Zweifel beweisen müssen, dass der Urlaub auch tatsächlich genehmigt wurde. Mit einer schriftlichen Bestätigung Ihres durch den Arbeitgeber gewährten Urlaubswunsches  gehen Sie auf Nummer sicher.

In diesen Fällen sollten Sie über einen Arbeitsrechtsschutz nachdenken! >>

Was tun, wenn Arbeit­ge­ber Urlaub dennoch widerruft?

Ganz egal, ob Ihr Arbeitgeber bereits bewilligten Urlaub wieder streicht oder Sie sich generell wegen einer verhängten Urlaubssperre benachteiligt fühlen: Unabhängig von rechtlichen Fragen sollten Sie zunächst auf Ihren Chef zugehen und das Gespräch suchen. Machen Sie deutlich, warum es für Sie wichtig ist, den Urlaub wie geplant anzutreten. Führen die Gespräche zu keiner einvernehmlichen Lösung, können Sie darüber nachdenken, rechtlichen Rat bei einem Experten einzuholen. Tipp: Sie sollten niemals entgegen der Anweisung Ihres Arbeitgebers den Urlaub antreten und so eine fristlose Kündigung riskieren. Beim Thema Urlaubsgenehmigung können Sie sich mithilfe einer Rechtsschutzversicherung auch anwaltlich beraten lassen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema: Urlaubsanspruch

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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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